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Nr. 153. RftonntmentS'Bedlnflunaen: Abonnements. Preis pränumerando: Lierteljährb 3, SV Ml., monatl, l.IV Ml, wöchentlich SS Pfg. ftet ins Hau». einzelne Nummer K Pfg. Sonntags- nmmner uiit Mustrierter Sonntag»- Beilage.Die Reue Welt" 1» Pfg. Post- Abonnement: l,10 Marl pro Monat. eingetragen w die Post-Zeitung». Preisliste. Unter Kreuzband für Deutschland und Oesterreich> Ungarn 2 Mark, für das übrige Ausland 3 Marl pro Monat. «chtlM tiigllch-Ullltl montags. 2t Jahrg. Devltnev VolktSblAkk. vle Inlertlonz-Sebah? Itkägt für die sechsgespaltene Kolon«!- zelle oder deren Raum«0 Pfg., für politische und gewerlschafMche Vereins- und Berfammlungs-Anzeigen 25 Psg. IHeln« Hnzeigen", da« erste(fett- gedruckte)»ort 10 Pfg., jede« weitere »ort 5 Psg. Worte über 15 Buchstaben zählen für zwei Worte. Inserate für die nächste Nummer müssen bis 5 Uhr nachmittags in der Expedition abgegeben werden. Die Expedition ist an Wochen- tagen bt» 7 Uhr abends, an Sonn- und Festtagen bi» s Uhr vorniittags geöffnet. Telegramm-Ndreffe: Soalaldemolirst Berlin". Zentralorgan der rozialdemokratifchen parte» Dcutfchlanda. Redaktion: 8Äl. 68, Linden straese 69. krernsprerffer: Amt IV, Nr. 1883. Expedition: SM. 68, Lindcnetraaae 69. Fernsprecher: Amt IV. Nr. 1984._ Personen und System. Zum Urteil im Pommernbanl-Prozeß. Die öffentliche Meinung oder doch wenigstens, was man im bürgerlichen Blätterwald so zu nennen beliebt, ist beruhigt: Die Erzsünder Schultz und Romeick wandern ins Gefängnis. Ein kleines bißchen wird noch darum gekatzbalgt, ob die Strafe zu hoch oder zu niedrig sei. Aber viel Geschrei wird darum nicht gemacht, handelt es sich doch nicht um politische Verbrecher, deren Gesinnung so ehr- los wäre, daß man nach dem Prügel oder nach Ausnahmegesetzen schreien müßte. Ein tiefes Gefühl der Befriedigung erfaßt die Philister aller Grade: Gottlob! So schlecht ist das Leben, an dem wir weben, noch nicht, daß die Sanden, Exner, Schmidt, Schultz und Romeick ungestraft ihr Wesen treiben könnten! Sie alle hat das Schicksal ereilt. Und dieses Ge- fühl der Honorigkeit alles Bestehenden, wird noch größer, angesichts der ausführlichen Begründung, die die Richter ihrem Wahr- spruch mit auf den Weg gegeben haben.Die Angeklagten sind darauf ausgegangen, ihre Bank zu ruinieren."Die Pommernbank hat Spekulationsgeschäfte nicht selbständig vorgenommen."Die Pommenibank war Aktiengesellschaft, und damit war es ihr ge- stattet, auch riskante Geschäfte zu machen."Die Thränen und die Spargroschen des armen Mannes spielen keineswegs die Rolle bei dieser ganzen Angelegenheit, die ihnen angedichtet worden ist. Die Pfandbriefe stehen 92 Proz. und sind ununterbrochen verzinst worden, nur die Zinsen von 20 Proz. find auf 3 Jahre ausgefallen. Verloren haben zumeist die Akttonäre, also wohlhabende Leute, die auf sehr große Zinsen rechneten." Wenn das kein gutes Gesetz, kein gutes System ist, das sogar Männer zur Verantwortung zieht, die, mögen sie auch sonst was immer gethan haben, von keinem unedlen Mottv geleitet, deren Streben von kaum beachtenswert üblen Folgen begleitet gewesen ist dann, ja dann giebt es über- Haupt kein gutes Gesetz, kein gutes System. Sehr richtig. Es giebt auch keines. Und gerade die Begründung der Pommernrichter lehrt von neuem wieder, was für Strick- und Flickwerk all' unsre Gesetzesmacherei ist. Aus der langen, überlangen Anklage, die der Staatsanwalt ausnahmsweise einmal unter Zustimmung des deutschen Volksempfindens aufgebaut hatte, ist ein ganz winzig kleiner Schuldspruch geworden. Nur da, wo die An- geklagten in unerhört grober Weise über das in ihren BerufSkreisen übliche Maß hinaus gesündigt hatten, konnte eine Verurteilung erfolgen. Nur wenn man das Urteil nicht als etwas absolutes, sondern in seinem Verhältnis zur Anklage betrachtet, kann man zur Einschätzung seiner wahren Bedeutting kommen. Unter den Fällen, in denen die Freisprechung nach bestem Wiffen und Gewissen der Richter erfolgen mußte, kann man zwei Arten unter- scheiden: Die einen weisen zwar eine unmoralische Handlung auf, aber die Form des Gesetzesparagraphen ist nicht verletzt. In der andern ließ die Ansicht der Sachverständigen es überhaupt zweifel- hast erscheinen, ob auch nur eine, von der Norm abweichende, unmoralische Handlimg vorlag. Alles geschriebene Recht beruht auf der Form. Ganz bestimmte Handlungen müssen in ganz bestimmter Weise begangen sein, um einen strafbaren Thatbestand zu begehen. DaS Gesetz kann von jedermann, der, Zeit und Bildung genug dazu hat, gelesen werden. Und Bankdirektorcn pflegen die sie betreffenden Gesetze genau zu studieren. Sie müßten so große Thoren sein, daß sie weder ihr Gehalt noch ihre Tantienie wert wären, wollten sie in langer Praxis nicht schließlich gelernt haben, wie man geschickt den strafbaren Thatbeständen ausweicht. Und wenn es wirklich einmal einem eifrigen Staatsanwalt beliebt, die Formen für verletzt zu erklären, ein halbes Dutzend beredter Anwälte werden schließlich den Richtern die Formen bester zu deuten wissen, als der weltfremde Beamte im Anklägertalar. Aber dazu kommt noch eins: Wer sind denn die Leute, die jene Formen schufen, die Gesetzesparaphen bildeten? Beim Akticngesetz und beim Hypothenbank-Gesetz waren es durch- weg dieselben Leute, gegen die das Gesetz Anwendung finden sollte. Die Grundlagen unsres Aktienrechtes mauerten die liberalen Gründer. Und für das Hypothekenbank-Gesetz fungierte als Sach- verständiger der Regierung Herr Sanden und als Hauptredner im Parlament Herr Munckel, der eine Direktor, der andre mehr­facher Aufsichtsrat im Bankenklüngel, der sich um die Preußische Hypothekenbank gebildet hatte. Daß sie sich die Gesetzesmaschen möglich weit schufen, braucht nicht erst ausdrücklich gesagt werden. Und durch diese Maschen entschlüpften jetzt auch ihre gelehrigen Schüler Schultz und Romeick. Wie leicht ist es doch für einen Bankdirektor, der strafenden Gerechtigkeit zu entgehen! Hat man schon jemals bei einem armen Preßsünder gesehen, daß ihm mangelndes Bewußtsein der Rechts- Widrigkeit seiner Handlung oder die mangelnde beleidigende Absicht zugestanden wurde. Aber wenn man geschickte Advokaten zur Ver- Verfügung hat, so ist eS eben leichter, die Rechtmäßigkeit seines Thuns zu erweisen, als wenn man nur mit seinem guten Gewissen be- schwert vor die Richter tritt. Folgender Fall als Charakteristikum: Herr Romcick hat einen Bruder. Dieser Bruder besitzt ein Gut. Dieses Gut läßt Herr Romeick von seinem Bruder, der Geld braucht, schätzen und beleiht es in Höhe der brüderlichen Schätzung. Der Bewag, den der eine Romeick dem andern leiht, ist ungefähr das Dreifache dessen, was nach vorsichttger Schätzung die ostpreußische Landschaft lachen will. Aber trotz alledem erkennt nach Anhörung der Verteidiger und Sachverständigen das Gericht, daß Herr Romeick diese enonne Hypothek für vollwertig halten konnte, also das Be- wußtsein einer rechtswidrigen Handlungsweise nicht nachweislich ge- habt hat. Gerade dieser Punkt hat um deswillen einen besonders pikanten Beigeschmack, weil jene hohe Hypothekenbeleihung von dem Angeklagten Romeick an seine Bank als Deckung für das Guthaben gegeben worden war, mit dem er an Excellenz v. Mirbach 300 000 aufgeklärte und über 300 000 unaufgeklärte Wohlthättgkeits- gelber gespendet hatte. Herrn Mirbachs Kassen sind jetzt also ge- rettet. Eine rechtliche Verpflichtung zur Rückzahlung der Erträgnisse seines Klingelbeutels existiert nicht. Denn Schultz und Romeick hatten ein vollwertiges Guthaben bei der Bank. Eine moralische Verpflichtung dazu wird die frumbe Excellenz jetzt wohl auch nicht mehr empfinden. Denn die Richter haben ja ausdrücklich erklärt, daß nur wohlhabende Leute Geld verloren und Thränen vergossen haben. Von den Reichen aber nimmts Herr v. Mirbach ja sogar direkt, sollte er den indirekten Weg über die Bankpleite da für weniger ehrenvoll halten? Aber noch ein Beispiel aus dem Lehrbuch: Wie umgeht man swafbare Thatbestnnde? DiePommernbank hat SpekulationS - geschäfte nicht selbständig gemacht, sondern nur Terrains andrer Gesellschaften beliehen", heißt es im Urteil.Andrer Gesellschaften." Wie harnilos das klingt. Formell waren es thatsächlich andre Gesellschaften, die die TerrainS besaßen, zum Teil sogar zu hohen Preisen von den Herren Schultz und Romeick erworben hatten. Die Angeklagten hatten sie gegründet, all die kleinen Gesellschaften mit den schönen NamenJmmobilien-Verkehrs- bank, Immobilien Erwerbsgesellschaft" usw. und die Pommersche Hypothekenbank selbst hätte die Mecklenburg-Strelitzsche Hypotheken- bank ins Leben gerufen. Hätten die Angeklagten die vielen Terrains, die sie an diese verschiedenen Tochtergesellschaften abschoben im eigenen Besitz behalten, schwere Swafe hätte ihrer geharrt. So aber waren es ja andre juristische Personen, deren Terrains sie beliehen. Daß die wirtschaftliche Existenz dieser vielen kleinen Gründungen, die bei minimalem Kapital mit einem bis zu 40 Millionen kalkulierten Besitz an Grund und Boden bepackt waren, ganz und gar darauf beruhigte, daß die Pommernbank ihnen Millionen- schwere Gelder pumpte, konnte wohl die Richter zu einer mora- lischen, aber nicht zu einer rechtlichen Verurteilung führen. Und auch der Umstand, daß der Gewinn in die Taschen der Angeklagten floß, das Risiko aber auf die Schultern ihrer Bank ab- gewälzt wurde, wog leicht die Form war ja gewahrt, die kriminelle Ehre gerettet. Und nun die Fälle, in denen verurteilt werden mußte. Aus all dem vielen hin und her der sich vielfach direkt widersprechenden Meinungen der Taxatoren, hat das Gericht für festgestellt erachtet, daß die Direktoren wissentlich zu hohe Beleihungen vorgenommen, also zum Nachteil der Bank ge- handelt hatten. Im Plaidoyer schon hatte Herr Justtzrat Sello aus der bekannten Broschüre des verstorbenen Privatdocenten Paul Voigt festgestellt, daß alle Hypothekenbanken Grundstücke über den soliden Taxwert hinaus beleihen. Hätte das Gericht sich dieser Ansicht angeschlossen, die Unsolidität wäre für heilig vom grünen Tisch der Gerechtigkeit aus erklärt worden. Aber die Richter haben als ehrliche Leute nicht umhin gekonnt, den Angeklagten als mildernden Umstand zuzurechnen, daß sie glauben durften, die von ihnen be- liehenen Grundstücke in der Umgegend von Berlin würden bald ihren Wert erheblich erhöhen und wie der technische Ausdruck lautet in die Beleihung hineinwachsen. Sie mußten das, war doch in den Verhandlungeu festgestellt, daß binnen weniger Jahre Berliner Grundstücke an der Peripherie der Stadt ihren Wert verdreifacht haben. Wodurch? Nicht durch die Arbeit der Besitzer. Durch die Arbeit der Allgemeinheit. Die Stadt wächst und dehnt sich. Millionen fleißiger Hände regen sich und schaffen Werte, von denen in ihre Taschen nur der geringste Teil fließt. Der Unternehmer säckelt sie ein. Aber auch er ist einem Größeren tributpflichttg: Dem Besitzer des Grund und Bodens. Jeder Spatensttch, jeder Hammerschlag, jede Straßenbahn, jede neue Geburt, jede neue Zuwanderung gräbt neues Gold in den Boden der Stadt. Nach Wohnungen drängt alles: Die Mieten steigen und mit der städtischen Grundrente wächst der Wert des Kapitals. Dieser mildernde Umstand, den Schultzens und Romeicks Richter ihnen zubilligten, erhellt blitzartig das System, aus dem sie hervor- gingen, mit dem sie, wie alle rechnen mußten und müssen. Die Hypothekenbanken in ihrer heuttgen Form sind Kinder de? Privat- cigentumS an Grund und Boden. Sie machen durch die Ausgabe ihrer Pfandbriefe die Gelder der Kleinsten flüssig, um Häuser und Baustellen zu beleihen. Um viel zu verdienen, müssen sie möglichst hoch be- leihen. Je höhere Darlehen sie geben, um so weniger eignes Kapital braucht der Spekulant, um Baustellen und Häuser zu kaufen. Dadurch wird die Zahl der Käufer ins ungemeffene vermehrt und mit dem Wachsen dieser Zahl steigen die Preise. Die viel besungene heimatliche Scholle wird zum Handels- und Spekulattonsobjekt, wie irgend eine andre Ware. Allein bei andren Spekulationen trägt der Spekulant das Risiko der Konjunkturen. Der Bauspekulant, der sich nicht gerade hat übers Ohr hauen lassen, ist besser daran. Sein Verstand ist sein Sitzfleisch, kann er lange genug warten, sowächst das Grund- stiick in seinen Wert hinein". Die andern arbeiten ja für ihn. So sieht das famose System aus, über das man jetzt den Spießbürger beruhigen will. Hätten sich Schultz und Romeick im Rahmen dieses Systems gehalten, kein Haar wäre ihnen gekriiinnit worden. Aber sie wollten noch höher hinaus und hatten nicht die sittliche Kraft länger warten zu können. politifcke Qebcrficbt. Berlin , den 1. Jnli. Die Revolution der Oberbürgermeister. DaS preußische Herrenhaus zeichnet sich vor allen andren Berliner Parlamenten durch eine Eigenschaft aus: Durch seine vor­zügliche Akustik. So drangen denn selbst Fragmente einer lebhaften Privatunterhaltung auf die Tribüne, die vor dem Beginn der Sonnabend-Sitzung auf derLinken" des Hauses geführt wurde. Dort hatten sich die Oberbürgermeister um den Minister v. Hammer- stein geschart, dessen heisere Stimme wiederholt beschwörend und siegreich das Stimmengewirr durchbrach. Vermutlich wollten die Oberbürgermeister den Polizeiminister überzeugen, daß der agrarische Fleischbeschau-Antrag, der den städtischen Schlachthäusern eine noch- malige Untersuchung des Fleisches verbietet, von der Regierung nicht angenommen werden dürfe. HerrnI v. Hammerstein Verständnis fiir Vernunstgründe beizubringen diese Bemühung ist sicher ver- geblich geblieben. Aber die Oberbürgermeister haben plötzlich den muttgenStolz der Städter" in sich entdeckt. Selbst Herr Becker aus Köln ist fast zum roten Becker geworden. Diese Helden sind entschlossen, gegen den Anttag bis aufs äußerste zu kämpfen nämlich bis zum Montag, höchstens bis zum Dienstag nächster Woche. Zunächst haben sie eine Kommissionsberatung des Antrages ertrotzt". Am Montag steht der Antrag dann auf der Tages- ordnung. Wenn die Oberbürgermeister wirklich, wie siegedroht", keine Abkürzung der geschäftsordnungsmäßigen Fristen zulaffen wollen, so können sie noch ein paar Tage dem hohen Haus die Sommer- ferien verzögern. Wie man übrigens die Oberbürgermeister be- handelt, das zeigte der gemütvolle Antrag des Herrn v. Manteuffel, der diesen die Städte angehenden Antrag der Agrar- kommission zu überweisen forderte; Herr v. Manteuffel war groß- herzig genug, eine Verstärkung der Agrarkommission um fünf Mit- glieder darunter vier Oberbürgermeister zuzubilligen. Ver- gebens verlangte der Oberbürgermeister von Breslau , Herr Bender, Ueberweisung an die Gemeindekommission. Das hohe Haus erklärte es für angemessen, daß städttsche Angelegenheiten von der Agrar- kommission zu entscheiden seien. Man braucht nicht zu befürchten, daß nun künftig auch Agrarfragen vor die Gemeindekommission ge« bracht werden. Schicken sich dermaßen die Vertreter der Städte an, den Standesherren den Krieg für einige Tage zu erklären, so scheint der Kanipf der Polen , der freisinnigen Oberbürgenneister und der Centrumsmitglieder im Herrenhaus gegen die Ansiedelungs- Vorlage aufgegeben. Der Borschlag de? Präsidenten, den vom Abgeordnetenhaus abgeänderten Entwurfin einmaliger Schluß- beratung" zu erledigen, fand keinen Widerspruch, obwohl 10 Stimmen genügt hätten, dieses abgekürzte Verfahren zu hindern. Auch sonst würde die Geschäftsordnung des Herrenhauses reiche und bequeme Mittel bieten, die Entscheidung zu verzögern; so giebt eS z. B. eine wiederholte Schlußberatung". Aber man will die Dinge offenbar ihren Lauf gehen lassen und bereits am Sonnabend mit der Monstrosität fertig werden. Mit der Erledigung der geschäftlichen Disposittonen hätten nun eigentlich die Herren die Sitzung aufheben können. Aber die Diner- zeit war noch nicht herangekommen, und so hielt man noch ein ftommes Erbauungsstündlein ab. Man erörterte sehr lang und sehr tiefsinnig den epochalen Antrag, den Soldaten die Gesangbücher als Eigentum zu belasten. Man redete viel von dem Frieden der beiden Konfessionen und sah in den Gesangbüchern löbliche Waffen gegen den Umsturz. Einer der Redner bekannte sich zu der innigen Ueber- zeugung, daß auch die Offiziere allerwege ihr Gesangbuch bei sich führen...._____ Mirbach-Not. Die Presse von derKölnischen Zeitung " zurDeutschen Tages­zeitung' klagt herzzerbrechend, daß die Mirbachiade noch immer un- aufgeklärt" bleiben soll. DieDeutsche Tageszeittmg" jammert um daSmonarchische Bewußtsein" im Volke. Nicht der Minister im Parlament habe über daS Verfahren des Oberhofmeisters zu befinden, sondern eine andre Instanz. Das Blatt beschwört diese andre Instanz in agrarischer Eindringlichkeit: Von dieser andren Instanz würde aber eine baldige entsprechende Entscheidung in dem gut monarchischen Teile des Volkes mit lebhafter Beftiedigung begrüßt werden. Man mag von dem guten Glauben und den guten Absichten des Freiherr» v. Mirbach noch so überzeugt sein, man wird die überaus schweren Bedenken, die selbst in kirchlichen und konservativen Blättern gegen seine Thätigkeit geäußert worden sind, niemals beseitigen, ja nicht abschwächen können. Wer wie wir in jüngster Zeit Gelegenheit gehabt hat, unmittelbar draußen im Volke zu verkehren, der wird bemerkt haben, wie empfindlich der monarchische Gedanke durch die bekannten Eni- hüllungrn der letzte» Tage gefährdet worden ist. Dieser Gefähr- dung muß gesteuert werden. Das unumwunden zu sagen, halten wir für unsre unabweisbare Pflicht gegen die Monarchie und gegen das Volk." Die deutschen Zeitungsagrarier sind anscheinend der Ansicht. sie allein haben das Recht, den monarchischen Gedanken zu untergraben. Warum wollen sie den Mirbachs gar nichts ablassen? DieKölnische Zeitung " aber stöhnt: Da man die Besprechung der Interpellation nicht für nötig befunden hat, so möge man sich nun nicht wundern, wenn der socialdemokratische Weizen wieder kräftiger in die Halme schießt." DieKölnische Zeitung " und dieDeutsche Tageszeitung" irren, wenn sie glaubten, daß Ministeräußerungen oder da» Eingreifen einer andern Instanz die Enthüllungen der Hofbankhistorie mildern könnten. In dieser Affaire ist nicht die Verfehlung einer einzelnen Person offenbar geworden, sondern das gesamte System des kapitalistischen Kirchenbaues.