Nr. 293.
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Redaktion: S. 68, Lindenstrasse 69.
Fernsprecher: Amt IV, Nr. 1983.
Das neue Militärpensions- Gesetz.
Es wird uns geschrieben:
Mittwoch, den 14. Dezember 1904.
Jährliche Pension.
Die allgemeinen Prinzipien der neuen MilitärpensionsGefeße sind früher mitgeteilt worden. Da die Beratung der Gesetze jetzt im Reichstag bevorsteht, sind einige kritische eines vor dem 1. April eines gemäß der letzten BenBemerkungen dazu erforderlich.
=
1897 verabschiedeten Leutnants 487 M.
fionsregelung verabschiedeten Leutnants 488 M.
eines vor dem 1. April eines gemäß der letzten Ben1897 verabschiedeten tonsregelung verabschiede
Oberleutnants mit 14 Dienstjahren 674 M.
ten Oberleutnants mit 14 Dienstjahren 808 M.
Geplante Penfion
756.
1146 0.
eines vor dem 1. April eines gemäß der letzten Ben 1897 verabschiedeten fionsregelung verabschiedeHauptmanns I. Selaffe ten Hauptmanns I. Stlasse 3276 m. mit 25 Dienstfahren mit 25 Dienstjahren 2682 M.
2515 M.
eines vor dem 1. April eines gemäß der letzten Ben1897 verabschiedeten fionsregelung verabschiede Majors mit 30 Dienst- ten Majors mit 30 Dienſt 5043 M.
jahren 4091 M.
Somit fünftig mehr gegen Längsspalte 1
269 M.
472 m.
761.
1233 M.
Expedition: S. 68, Lindenstrasse 69. Fernsprecher: Amt IV. Nr. 1984.
Die Erhöhung der Pensionen sind also nicht unwesentlich. Aber da das Gesetz teine rückwirkende Kraft hat, so bleiben auch hier alle bisherigen Invaliden ausgeschlossen, obwohl sie, wie die erste Längsspalte lehrt, eine Aufbesserung sehr benötigten. Diese Summen erinnern nicht daran, daß wir in der Zeit des sozialen Königtums leben. Uebrigens sollte man den Paragraphen, die vom Zivil- Versorgungsschein handeln, eine Bestimmung zu sehen, die lauten müßte: ,, Kapitulanten, die wegen Soldatenmishandlung(§ 122 und 123 des MilitärStrafgesetes) bestraft sind, erhalten keinen Zivil- Versorgungsschein bezw. keine Entschädigung für die Unfähigkeit zum Zivildienst." Ein solcher Paragraph wäre sehr zu empfehlen und wenn es der Militärverwaltung ernst ist mit der Ausrottung der Soldatenschindereien, wird sie sich nicht sträuben.
Bisher betrug bei den Offizieren die nach zehn Dienstjahren gewährte Anfangspension 10 des pensionsfähigen Diensteinkommens, fünftig soll sie eo, also 12 mehr betragen. Mit jedem weiteren Dienstjahr kommt wie bisher ein weiteres 1/60 hinzu. Mehr als 50 des pensionsfähigen Diensteinkommens wird nicht bezahlt. Dieser Höchstbetrag der Pension soll also fünftig von den Offizieren mit 35 Dienstjahren erreicht werden ( 10 Dienstjahre 2000 und 25 Dienstfahre, im ganzen also 35 Dienstjahre= 45( 60). Bisher wurde der Höchstbetrag der Pension erst mit 40 Dienstjahren fällig. Bei den Leutnants, Oberleutnants und Hauptleuten wird außerdem das pensionsfähige Diensteinkommen um rund 300 M., bei den BataillonsKommandeuren um 533 M. erhöht, bei den Obersten steigt es nur um 68 M., bei den Generalen gar nicht. Dafür wendet das Gesetz den Obersten und Generalen seine Liebe auf andere Der Reichstag füllte die ganze Dienstagssigung mit der fahren 3810 M.*) Weise zu, denn ihnen bringt die Bestimmung, daß die HöchstBeratung einer von den Nationalliberalen beantragten Refolution pension mit 35 Dienstjahren erreicht wird, einen großen Busammenstellung der Militärpensions- Gefeße", herausgegeben vom Alters- und Invalidenversicherung für die selbständigen Handwerker *) Die Zahlen der Längsspalte 1 find der Anlage 18a der aus, welche die Reichsregierung zu Erhebungen über die obligatorische Profit. Fast jeder Oberst und jeder Generalmajor sowie preußischen Kriegsministerium( Berlin , Mittler u. Sohn, 1898), die auffordert. Alle bürgerlichen Parteien, auch die freisinnigen, verGeneralleutnant hat 35 Dienstjahre absolviert, das heißt, das übrigen dem amtlichen Entwurf des neuen Gesetzes entnommen. Gesetz will fast jedem Oberst, jedem Generalmajor und jedem sicherten, daß die einzige Partei, welche ihrer ganzen prinzipiellen Generalleutnant die Höchstpension zuschanzen. Mit rührender Betrachtet man die Längsspalte 1, so wird man zugeben, Stellung nach für das damit verfolgte Ziel der Erhaltung des MittelOffenheit gibt die Begründung zu, daß das neue Pensions- daß hier eine Aufbesserung viel nötiger wäre als bei den standes nicht in Betracht komme, die Sozialdemokratie sei. Und doch gesetz eigentlich überhaupt nur zu diesem Zweck gemacht wurde. spalte 2 sind sehr mäßig. Die Leutnants- und Oberleutnants. Gruppe der Antisemiten abfieht, der einzige Redner aus dem Hause, Obersten und Generalen. Auch die Pensionen der Längs- war Genosse Stadthagen , wenn man von der unbeachtlichen Sie schreibt: Nach den bisherigen Festsetzungen über die Pensions- pensionen der ersten Spalten sind direkt skandalös. Aber das der entschieder für den von den Antragstellern selbst preisgegebenen GeBemessung gelangten zur Hochst pension, außer den sämt- macht der hohen Obrigkeit keine Sorgen. Obwohl der ge- danken der Resolution eintrat. Die Feststellung dieser einfachen Tatlichen Generalen und Divisionstommandeuren, 59 Broz. der famte Reichstag inklusive Sozialdemokratie eine beffere Ver- fache genügt, um die heuchlerischen Phrafen der bürgerlichen Parteien Brigadekommandeure und 18 Proz. der Regimentskommandeure... forgung der Militärinvaliden gefordert hat, läßt sie bei in ihrer gangen Sinnlosigkeit nachzuweisen. Wenn es zwar eine nicht zu vermeidende() uner- den schon verabschiedeten Invaliden, gleich ob Offizier, Unter- Die unklare und in sich widerspruchsvolle Stellung der bürgerwünschte Folge der bei den Offizieren be- offizier oder Soldat, alles beim alten. Die vor 1897 lichen Parteien zur Handwerkerfrage fand ihren schärfsten Ausdruck stehenden besonderen Verhältnisse( damit find pensionierten Oberleutnants und Leutnants sollen nur hübsch in der Rede, in der Graf Posadowsky die Stellung der Neoffenbar die fortwährenden Abfägereien gemeint. weiter hungern, die Hauptsache ist, daß die pensionierten gierung zu der gegebenen Anregung darlegte. Graf Posadowsky Der Verf.) ist, daß nur ein geringer Teil der ausscheidenden bersten und Generale am Ersten jeden Monats hat einiges Verständnis für die moderne Entwickelung des WirtOffiziere die Höchstpension erhalten kann, so muß doch angestrebt werden, daß wenigstens die sämtlichen goldgefüllte Börsen Heimtragen. Ein vor dem 1. April 1897 fchaftslebens, er weiß, daß die ganze gegenwärtige GesellschaftsGenerale und der größte Teil der Regimentskommandeure verabschiedeter Leutnant oder Oberleutnant erhält, wie unsere ordnung auf der Konzentration des Sapitals beruht, er erkennt die diefe Penfion erreichen. Der Entwurf schlägt deshalb beiden Tabellen, nebeneinander gehalten, beweisen, als Pension machtvollsten Gebilde der Kapitalstonzentration, die Trusts und bor, die Höchstpension schon nach Ablauf von 35 statt bisher tatsächlich nicht einmal die Summe, um welche die Obersten Syndikate in der Industrie und die Warenhäuser im Handel als 40 Dienstjahren zu gewähren und setzt als Anfangspension 20/60 fünftig aufgebessert werden sollen. statt bisher 150 des Diensteinkommens feft. Diese aus milinotwendige, natürliche Erscheinungen des Wirtschaftslebens an, die Barum bekommen die jetzt schon pensionierten Offiziere, unmöglich zu machen kein Staat- fein tapitalistischer wenigstens tärischen Gründen notwendige Abweichung vom Unteroffiziere und Mannschaften feine Aufbesserung? Die die Straft hat. Er sieht im Schuß des Arbeiters gegen die überBeamtenrechte bringt zugleich den Vorteil mit sich, daß sie zu Ausrede, die die Regierung hier gebraucht, ist berrlich geist- mächtige Ausbeutungsgewalt des Kapitals die vornehmste Aufgabe einer Pensionsaufbesserung der unteren Dienstgrade führt". Also die Hauptsache ist, daß die Obersten und reich. Bis jetzt, fagen die Weisen am Staatsruder, hat noch des Staates. Er verschließt sich nicht der Erkenntnis, daß der selbstGenerale etwas bekommen. Daß nebenbei auch für die kein Pensionsgesetz rückwirkende Straft gehabt, also tann dem ständige Kleinhandwerker schwere Not Teidet unter der Konkurrenz unteren Chargen etwas herausspringt, wird als ganz nett neuen Militärpensions- Gesetz auch teine solche gewährt werden. des wirtschaftlichen Großbetriebes. Hier aber hört die Konsequenz hingenommen. Und mun betrachte man einmal die schreckliche Das ist nur eine Variante des bekannten Bauerngrundsages: seiner Gedanken auf, und die andere Seele in seiner Brust läßt ihn Not der pensionierten Obersten und Generale und sehe zu Früher war es auch nicht anders. Wie stimmt denn dieses die Erhaltung des Mittelstandes wünschen und den selbständigen gleich, wie die Obrigkeit diefen Hungernden helfen will: Brinzip" zum fozialen Königtum?" Es ist ja der Tod jeden Fort- Handwerkern jeden Schutz versagen. Scherze von Bülowscher schritts, jeder Reform. Ein neites Pensionsgesetz, das teine rück- Geistestiefe über die elf französischen Revolutionen und die sozialistiwirkende Straft hat, ist eine Vernunftwidrigkeit, denn die Pensionen schen Voltstribunen müssen die auseinanderstrebenden Gedankenverden nur deswegen ab und zu erhöht, weil die feit ihrer reihen zusammenleimen. legten Regelung eingetretene Steigerung der Lebensmittel- und Auf diesem Wege des Widerspruches folgen all die Parteien Wohnungspreise eine Aufbesserung erfordern. Die Preissteigerung von der Freisinnigen Volkspartei bis zu den Konservativen dem trifft aber nicht nur die erst zu Pensionierenden, sondern auch Regierungsvertreter. Wie im großen, so widersprechen sich ihre die schon Verabschiedeten. Und darum ist die Ausschließung Gedanken und Worte im einzelnen. Herr Erzberger vom der letteren von der Pensionserhöhung direkt bernunftwidrig. Bentrum will die Handwerkskammern, die das Zentrum selbst mit Nun zu dem für die Unteroffiziere und Mann- in erster Linie geschaffen hat, mit den geforderten Erhebungen nicht schaften projektierten Gesetz. Nach der Anlage 3 zu betrauen, weil er nicht glaubt, daß fie der Aufgabe genügen fönnen. schließen, wird auch fünftig die bisherige Unterscheibung der So helfen bie Rettungsmittel des Zentrums dem selbständigen Invaliden aufrecht erhalten werden, nämlich in 1. gänzlich Handwerkerstande: sie versagen nicht erst bei der Hülfeleistung, Man sieht, wie Offizieren, die jetzt schon hohe Pensionen erwerbsunfähige und fremder Wartung und Pflege bedürftige, fondern schon bei ben ersten vorbereitenden Schritten. Der freis haben, von neuem Hunderte in die Taschen gesteckt werden 2. gänzlich erwerbsunfähige, 3. größtenteils erwerbsunfähige, finnige Abg. Dr. Mug dan von der Volkspartei, als Vorstandsfollen. So wird mit den Steuergroschen des Volkes in Zeiten 4. teilweise erwerbsunfähige Invalide, 5. Halbinvalide( zu mitglied der Gesellschaft für soziale Reform ein reiner Manchestergewirtschaftet, in denen man ihm neue Steuern, neue jedem Feld- und Seedienst Untaugliche). Während aber bisher mann, jammert, daß die armen Handwerker die VersicherungsSchulden und Brot sowie Fleischwucher aufbürden will. für jede dieser fünf Klassen nur eine Pension, die natürlich beiträge nicht leisten könnten. Und sein weiblicher Parteigenosse Doch mit der unnötigen Erhöhung dieser Pensionen ist die nach Chargen wechselte, festgefeßt war, find fünftig innerhalb Dr. Pa chnike jubelt, daß die Handwerker denn doch an eine zu Bescherung noch nicht fertig. Wird der Entwurf Geset, so jeder Klasse verschiedene Renten bestimmt. Bis jett fann hohe Lebenshaltung gewöhnt seien, als daß ihnen die Bettelrenten, wird man im Kriegsministerium sagen: Nun können 8. B. ein größtenteils erwerbsunfähiger Gemeiner nur wie sie den Arbeitern heutzutage gezahlt werden, genügen könnten. wir das Offizierstorps tüchtig verjüngen, denn jegt haben 180 mM. Pension jährlich erhalten. Stünftig soll ein solcher Die Nationalliberalen zogen sich denn auch vor der Beweiskraft die obersten Chargen hohe Pensionen." Und gar mancher Invalide, je nach dem Grade seiner Erwerbs dieser Argumente tapfer zurück und wollten gar nichts gesagt haben, Dberst und mancher General, der weiß, daß er auf tein beschränttheit 162, 216, 270, 324, 378 oder 432 M. be- fie wollten nur rein theoretisch einmal Erhebungen über die HandAvancement mehr hoffen kann, wird nach dem 35. Dienstjahre ziehen können. Die Einteilung der Klassen ist freilich nicht immer werkerversicherung veranstaltet wissen. Für unfreiwilligen Humor den Abschied nehmen, weil er sich doch keine höhere genial, aber wir wollen uns darüber nicht weiter aufhalten. sorgte die Rechte. Der konservative Abgeordnete Tobias Nizler Pension mehr erringen tann. Bisher aber hat breitete sich weiter darauf aus, daß die Regierung angejpornt die Hoffnung, vielleicht doch das 40. Dienstjahr und damit werden müßte, still zu stehen in der Sozialpolitit", und dent die Höchstpension erreichen zu können, nicht wenige Oberste Antisemiten Frölich wurde schlimm, als er das Wort Intelligens" und Generale veranlaßt, so lange als möglich, d. h. bis sie hörte. ben blauen Brief bekamen, auszuhalten.
Bisherige Benfion eines
Oberst mit 35 Dienst jahren 6236 Mark Generalmajors mit 35 Dienstjahren 8006 M Generalleutnants mit
35 Dienstjahren 10 304 Mart
Projettierte Penfion eines Oberst mit 35 Dienstjahren 7068 Mart Generalmajors mit 35 Dienstjahren 9006 M. Generalleutnants mit 35 Dienstjahren 11 592 Mart
"
Somit fünftig Mehreinnahme
832 Mart
1000 Mart
1288 Mart
" 1
Nachdem wir gesehen haben, wie die Obrigkeit der barbenden Obersten und Generale sich annimmt, wollen wir ihr fürsorgendes Herz auch darauf untersuchen, wie es für die Offiziere vom Major abwärts schlägt. Wir müssen hier zunächst etwas Seltsames berichten. In der Anlage 3 der Begründung will die Militärverwaltung eine Uebersicht über die Offizierspensionen nach den bisherigen Gefeßen" und nach dem Entwurf geben. Merkwürdigerweise fehlen hier aber die Pensionen, die den vor dem 1. April 1897 verabschiedeten Offizieren bezahlt werden. Diese Pensionen sind sind die niedrigsten und wären daher für die Abgeordneten besonders interessant, denn sie würden zeigen, wie be deutend die geplante Aufbesserung ist. Wir geben einige Beispiele hierfür:
"
Nachstehende Tabelle wird einen kleinen Einblick in die projektierten Neuerungen geben.
Bisherige Pension in flusive Entschädigung für Richtbenutzung des Bivil Versorgungsscheins.
Gänzlich erwerbsunfähiger Feldwebel 540 M.
Gänzlich ertverbsunfähiger Sergeant 468 M.
Geplante Rente infl. Entschädigung für Nichtbenuzung des Zivil- Verforgungsscheins.
1044 M.
Somit nach neuem
Gesetz+
504 M.
396”
All diesem Gedankenwirrwarr gegenüber vertrat Genosse Stadthagen in zwei eindringenden Reben den klaren Standpunkt unserer Partei. Lehnt sie auch ab, durch allerhand untaugliche Mittel, wie Befähigungsnachweis und Innungswesen, das Handwerk erhalten zu wollen in Wahrheit wird durch dergleichen der Handwerferftand nur noch stärker belastet und konkurrenzunfähiger gemacht, so billigt sie gleichwohl jedes Mittel, das geeignet ist, die Lebensstellung der Kleinhandwerker zu erhöhen. Denn schon längst sind diese, mögen sie auch der Form nach noch unabhängig sein, Sflaben des Großfapitals getvorben und werden von ihm genau so bedrückt und ausgebeutet, wie die Arbeiter. Darum ging unserem Rebner der nationalliberale Antrag noch lange nicht weit genug. *) Entschädigung für die Nichtbemuzung des Zivil- Versorgungs- Wir müssen die Einbeziehung aller diefer Handwerker in die ganze scheins fällt hier meg, ba fünftig nur Kapitulanten eine solche Versicherungsgesetzgebung gegen Unfall, Krankheit und Invalidität zugestanden wird.
Gänzlich erwerbsunfähiger Unteroffizier 432 M.
Gänzlich ertverbsunfähiger Gemeiner 896 M.
864
744( Rapitulant).
"
540*)
312
144,
' fordern.