Nr. 55.
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Telegramm Adresse: CSozialdemokrat Berlin".
Redaktion: S. 68, Lindenstrasse 69.
Fernsprecher: Amt IV, Nr. 1983.
Abbruch des Plötzensee- Prozesses!
Am 13. Mai 1904 wurde in der Rede des Staatssekretärs des Reichs- Justizamtes zuerst bekannt, daß die Bestrebungen auf Reform des bankrotten Strafvollzuges durch einen Beleidigungsprozeß beantwortet werden sollen. Zehn Monate später follte der Prozeß endlich beginnen; umfassende Vorbereitungen waren getroffen, eine besondere Hülfs- Straftammer war gebildet, damit der Prozeß auch bei langer Dauer feine Schwierigkeiten in den Gerichtsgeschäften bereite, Sachverständige und ein gewaltiger Zeugen apparat war zur Stelle. Endlich sollte das Licht in die Dunkeltammern von Plößensee fallen.
Sonntag, den 5. März 1905.
Expedition: S. 68, Lindenstrasse 69. Fernsprecher: Amt IV, Nr. 1984.
Gericht abgelehnt. Dann wiederholte die Verteidigung bereits am Die Verteidiger haben in wiederholten Beschwerden an die Donnerstag ihre Beweisanträge und fügte eine Anzahl neuer hinzu. oberen Justizinstanzen die rechtliche Zulässigkeit der verhängnisvollen Der Erste Staatsanwalt erklärte sich für die Erhebung der Umrubrizierung, durch welche ein politisches Ausnahmegericht gebeantragten Beweise, weil Plößensee nichts zu befürchten habe, schaffen werde, auf das lebhafteste befehdet. Sie erhielten lange und er fam feineswegs auf den Gedanken, daß daraus erhebliche Monate hindurch stets nur die Antwort, daß die Staatsanwaltschaft Schwierigkeiten entstehen könnten. Er forderte lediglich, daß ihm nach ihrem freien pflichtmäßigen Ermessen die ihr zweckmäßig erGelegenheit gegeben werde, sich nach den Persönlichkeiten der neu scheinende Reihenfolge wählen" fonnte. Abgesehen von der formalen vorgeschlagenen Zeugen vorher zu erkundigen. Der Gerichtshof aber Unrichtigkeit dieser Auffassung erschien es nun außerordentlich eigenfagte zunächst nichts über diese Angelegenheit, sondern be- tümlich, daß die Behörde nicht das, worauf es antam, nämlich den hielt sich die Beschlußfassung vor. Auch am Freitag sa chlichen Grund des Ermessens und der Zweckmäßigkeit, mitwurde hierüber nichts mitgeteilt, und erst am Sonnabend, nach Ber - zuteilen für gut befund. Erst unter dem Datum des 5. Oktober kam lust fostbarer Zeit, erklärt nun der Gerichtshof, daß es bei einem Oberstaatsanwalt Jfenbiel mit der besonderen Bedeutung des Vorgroßen Teile der Zeugen noch nicht feststeht, wann es gelingen wird, wärts" hervor, welche Begründung in vermehrt ungeschickter Form der Kaum aber fladerte das Licht auf, da ist es bereits wieder sie zur Stelle zu schaffen". Erste Staatsanwalt Schönian in der Donnerstagsverhandlung berlöscht! Was wir gestern schon als Vermutung aussprachen, In anderen Fällen haben die Gerichte unvergleichlich größere bortrug. Die Verspätung dieser Begründung und ihre Seltdaß die sofortige Bertagung der beginnenden Gerichtsverhandlung Schwierigkeiten überwunden. Jm Saarbrüdener und im samkeit vermehrte die schweren Bedenken, welche bei der Verfich als das Vorspiel einer langen Bertagung erweisen tönne, ist Rönigsberger Prozeß beliebte man ein rasendes Giltempo, teidigung gegen das Verfahren der Staatsanwaltschaft dadurch erpünktlich eingetroffen. Als am Sonnabend der dritte Tag des unter dem die Angeklagten in ihrer Verteidigung sich schwer be- regt war, daß mun gerade nach demjenigen Angeklagten als ersten Brozesses beginnen sollte, verkündete der Vorsitzende des Gerichts- einträchtigt fühlte. Im Plößensee- Prozeß wird umgekehrt, gegen und anscheinend hauptsächlichsten Täter der Prozeß rubriziert war, hofes den folgenden Beschluß: den Wunsch der Angeklagten, ein Schneckentempo fondergleichen ein- welcher unter den zahlreich inkriminierten Fällen nur einen einzigen geschlagen, als sei die neue Streitmethode der italienischen Eisen- veröffentlicht hat und noch dazu nur im abgeschwächten Nachdruck aus bahner vorbildlich geworden! der Zeit am Montag".
Der Prozeß ist abgebrochen. Aber so weit er bisher geführt, bleibt als Leibtragende die Anklagebehörde!
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Die Ausschaltung des gesetzlichen Richters.
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Nach alledem mag die deutsche Deffentlichkeit ermessen, welch fatales Mißgeschick über der Anklagebehörde schwebt, daß sie, während fie, wie der Erste Staatsanwalt erklärte, nur von sachlichen und vornehmen Gründen sich leiten läßt, in den trüben Verdacht der politischen Tendenzjustiz gerät.
Der Sachverständige Herr Medizinalrat Dr. Leppmann ist für den ganzen Monat an drei Tagen jeder Woche durch anderweitige Tätigkeit verhindert. Das Gericht hat sich überzeugt, daß die Anwefenheit des Herrn Sachverständigen während der ganzen Dauer der Verhandlungen unumgänglich notwendig ist, wie ja auch die Herren Verteidiger auf das Gutachten des Herrn Sachverständigen und auf seine Anwesenheit während der Verhandlungen nicht verzichten zu können erklärt haben. Daraus würde sich ergeben, daß nur berhandelt werden könnte immer Bon der Staatsanwaltschaft muß die Vertagung besonders Leider unternimmt die Staatsanwaltschaft, vielleicht allzu gebeugt an drei Tagen jeder Woche, wo der Sachverständige frei ist. widerwärtig empfunden werden. Aus der dreitägigen Verhandlung" unter dem Verdacht, den sie auf sich lasten fühlt, nichts, um nach Das erscheint aber durchaus unangängig, einmal deswegen, weil bleibt nichts übrig als die schweren Anschuldigungen, Möglichkeit ihre Tadellosigkeit zu erweisen. Schon in der Donnersdadurch die Dauer des Prozesses über Gebühr in die Länge ge- welche die Verteidigung erhob, daß die Staatsanwaltschaft ein tagssigung des Gerichts wurde geradezu die Frage an die Staatszogen werden müßte, vor allen Dingen aber aus dem Grunde, politisches Ausnahmegericht für diesen Prozeß künstlich konstruiert habe. anwaltschaft gestellt, ob bie Annahme richtig sei, daß weil dadurch der Zusammenhang der Berhandlungen in un- Die Staatsanwaltschaft, welche berufsmäßig auf der Lauer des Ver- sich in den ausgetrennten Attenblättern Aeußerungen finden, zuläffiger Weise auseinandergerissen werden würde. Jetzt noch an dachte liegt, fann an ihrem eigenen Fall ermeffen, wie leicht ein welche Stelle dieses Herrn Sachverständigen einen neuen Sachverständigen reines Gemüt in schweren Argwohn geraten kann. Und gerade die beleuchten. die Absicht der Erzielung eines Ausnahmegerichts zu bestellen, erscheint unmöglich aus dem Grunde, weil der Der Staatsanwalt gab jedoch keinerlei Auskunft. Medizinalrat Dr. Leppmann bereits mit der Sache befaßt ge- entschuldigende Begründung, welche der Erste Staatsanwalt der In nichts beweisender Entrüstung, бав die Staatsanwaltwesen, die Materie und die Verhältnisse tennt, ein Einarbeiten ominösen Umgestaltung des Prozesses aus einem Prozeß gegen schaft hoch über solche Angriffe stehe, hat er verfäumt, die erhobene aber jetzt für einen anderen ganz unmöglich sein würde. Schneidt und Genoffen in einen Prozeß gegen Statisti und Anfchuldigung fachlich zu begründen. Auch an den beiden folgenden Genossen gab, hat in der verdachtseifrigen Deffentlichkeit, die gegen Tagen verharrte die Staatsanwaltschaft in Schweigen über den InStaatsanwälte häufig von leichter Boreingenommenheit ist, den Glauben an die Behauptungen der Verteidiger verstärkt.
Es tommt ferner hinzu, daß auch nach Ansicht der königlichen Staatsanwaltschaft auf Grund der neuerdings gestellten Beweisanträge der Verteidigung eine große Anzahl weiterer Zeugen ge laden werden müssen, von denen ein großer Teil noch nicht feftDa der Plößensee- Prozeß bisher keinen anderen Ertrag gebracht, steht, wann es gelingen wird, sie zur Stelle zu schaffen. Aus biesem Umstande würde sich wiederum eine große Unübersichtlich- so erscheint uns angemessen, den Hergang des staatsanwaltlichen feit der Verhandlungen ergeben müssen, und es liegt die Gefahr nahe, Mißgeschids aftenmäßig zu verzeichnen. daß wir troß einer Arbeit von Wochen schließlich doch auf einen toten Punkt gelangen und die Sache nicht zu Ende führen fönnen.
Das Gericht hat deswegen befchloffen: 1. Die Sache wird vertagt. 2. Zum neuen Verhandlungstermin sollen geladen werden die Angeklagten und ihre Verteidiger, die Nebenkläger und ihre Verteidiger, die zur diesmaligen Hauptverhandlung seitens des Gerichts geladenen Sachverständigen einschließlich des pratt. Arztes Dr. Placzek, ferner der Gefängnisarzt u Dr. Rofinsti und zwei weitere Sachverständige, außerdem die zur diesmaligen Hauptverhandlung seitens des Gerichts geladenen Zeugen und eine Reihe weiterer Beugen. Ferner follen zur Stelle geschafft werden die in dem Antrage des Rechtsanwalts Heine bom 28. Februar und des Rechtsanwalts Halpert angegebenen Krankenbücher und sonstigen Bücher der Strafanstalt Blögensee. Um die Anschaffung der leztgenannten Schriftstüde und Aften und um die Ermittelung der bisher hinsichtlich der Wohnung nicht befannten Zeugen wird die tönigliche Staatsanwaltschaft ersucht werden.
Demnächst wird ein neuer Termin anberaumt werden. Die Gründe, welche das Gericht für seinen Bertagungsbeschluß. hat, erscheinen uns in teiner Weise stichhaltig. Sie find vielmehr sehr geeignet, die Seltsamkeit, die diesen ganzen Prozeß fennzeichnet, aufs höchste zu steigern.
Der wesentliche Grund, den das Gericht anführt, ist die Bes hinderung des Medizinalrats Dr. Leppmann. Die Aerztekurse, die Herrn Leppmann behindern, find aber nicht im legten Augenblid als ein nicht vorherzusehendes Hindernis zustande gekommen, sondern bem Gericht schon länger befannt. Wenn jetzt das Gericht erklärt, ohne diesen Sach verständigen gehe es nicht, wenn das Gericht auch keinerlei Ersatzmöglichkeit sieht, so ist es höchst sonderbar, daß das Gericht nicht so viel Voraussicht befaß, den Prozeßtermin von vornherein zu verschieben und allen Beteiligten unnötigen Zeitverlust und erhebliche Kosten zu ersparen. Es ist für die Außenstehenden nicht verständlich, daß das Gericht nicht an Stelle des Herrn Leppmann einen anderen Gutachter hätte finden tönnen, sofern es fich zeitig darum bemüht hätte. Wenn der Gerichtsbeschluß erklärt, das Einarbeiten in die Materie würde jegt für einen anderen ganz un möglich sein, so ist das eine ganz ungewöhnliche Uebertreibung der Schwierigkeiten, die einem Sachverständigen in folchem Falle erwachsen. Ein Sachverständiger, welcher dem vielleicht mehrere Wochen dauernden Brozeß beiwohnen würde, könnte sich noch genügend einarbeiten. Auch die anderen Sachverständigen, insbesondere die von der Verteidigung geladenen, find nicht bereits in die Sache eingearbeitet, sondern sollen sich in der Verhandlung selbst das Urteil bilden. Schließlich hat auch der Vertreter der Staatsanwaltschaft ettlärt: Ich halte es nicht für erforderlich, aus diesem Grunde etwa den ganzen Prozeß zu vertagen." Der Gerichtshof ist feltsamerweise zu einer anderen Auffassung gelangt.
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Wir zitieren nach den Akten:
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halt der ausgetrennten Aftenblätter. Wenn die Behörde so wenig beforgt ist, die Deffentlichkeit aufzuklären, dann darf sie nicht er staunen, daß der Plößensee- Prozeß schon jekt für das Ansehen der Justiz einen schweren Berluft und für die Sozialdemokratie, in ihrem Streit gegen den fulturwidrigen Strafvollzug, einen großen Gewinn bedeutet!
Reife Kräfte.
Die Aften beginnen Blatt 1 ff. mit einer Verfügung der Staatsanwaltschaft beim fönigl. Landgericht I vom 22. Februar 1904 betreffend die Strafverfolgung des Artikels der Zeit am Montag" vom gleichen Datum. Bis Blatt 10 befaffen sich die Unmittelbar nach der in etler Frömmelei winselnden Aften ausschließlich mit diesem Artikel und dem Ange- Rundgebung des Zaren, welche die Befestigung der lagten Schneidt. Blatt 10 überweist der Oberstaatsanwalt Selbstherrschaft ankündigte, erschien das andere beim königl. Landgericht I unter dem 8. März den Vorwärts" bereits gestern angekündigte und inzwischen veröffentlichte vom gleichen Tage zu den Vorgängen wider Schneidt". Dann Manifest, von dem ein Teil unserer mit völliger Blindheit getreten neben weiteren Artikeln der Zeit am Montag" weitere schlagenen Presse behauptet, daß es die Ankündigung eines Artikel des Vorwärts" hinzu. An erster Stelle lagen im russischen Parlaments bedeute, daß es epochemachend sei, Anlageband die Nummern der Zeit am Montag". während es in Wirklichkeit nichts anderes ist als ein Plagiat an der alten Methode des Absolutismus, zwischen Drohnoten und Reformverheißungen abzuwechseln. Wie das Friedensmanifest des Baren nur der Vorhang war, hinter dem Ruß land seine Weltkriegspolitik gemächlich zu treiben gedachte, so ist das neue Manifest nichts anderes als ein weiterer Versuch, das freilich inzwischen wunderbar gereifte Bolt zu betrügen. Anscheinend stehen das Manifest gegen die Verfassung und das eine Verfassung ankündigende in Widerspruch, aber das ist nur äußerlich. Im Grunde laufen beide Schriftstücke auf den gleichen Betrug hinaus!
Der Strafantrag des Oberstaatsanwalts beim Kammergericht bom 3. Mai 1904 richtete sich ausdrücklich:
Gegen die Verfasser oder Einsender der... Artikel Beit am Montag" Nr. 8 vom 22. Februar 1904
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Nr. 10
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Nr. 13
Nr. 15
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Vorwärts" Nr. 57
vom 8. März 1904
Nr. 70
28.
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14. April
Nr. 87 und so weiter.
( Bu beachten ist auch, daß Herr Staatssekretär für das Reichsjuftizamt Dr. Rieberding am 18. Mai 1904 im Reichstage logisch und chronologisch korrekt ausführte:
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es ist Strafantrag gestellt worden gegen die 8eit am .") Montag", gegen den Vorwärts", gegen BI. 16( früher 28) der Aften findet sich unter dem 28. April 1904 die Verfügung: B1. 15-26 find auszutrennen und zu den Handaften zu nehmen."
Es ist nicht einmal nötig anzunehmen, wie aus gewissen Telegrammen sich schließen läßt, daß die zweite Kundgebung des Baren ein plögliches Angstprodukt sei, veranlaßt durch unheilschwere Nachrichten vom Kriegsschauplatze, wonach die Hauptarmee verloren sei. Auch ohne derartigen äußeren Zwang gehören solche Erlasse zu den Hauptmitteln einer Herrschaft, die vor feinem Wagnis der Täuschung jemals zurückgeschreckt ist, und die nicht nur die eigene moralische und geistige Entartung befunden, sondern auch eine unsägliche BI. 17 erhielt die Staatsanwaltschaft am tgl. Landgericht I Verachtung des Volkes und seiner geistigen Fähigkeiten zynisch unter dem 3. Mai von der tgl. Oberstaatsanwaltschaft am Rammer- berraten, des Volkes, dem man doch ein lieber Vater sein gericht ein Seft von nicht bei den Gerichtsatten will. Wir lassen nachstehend das Schriftstück, das der Zar befindlichen Vorgängen dieser Behörde zur gefälligen an den Minister des Innern richtete, folgen: Kenntnis mit dem Ersuchen, von dem Inhalt der Aften in geeigneter Weise Gebrauch zu machen".
Nachdem fodann am 5. Mai die Ernennung des SpezialDezernenten erfolgt war, beantragte am 17. Mai der Oberstaatsanwalt beim fgl. Landgericht I:
die Eröffnung der Voruntersuchung gegen 1. Ralisfi,
2. Büttner,
3. Schneidt,
4. Ahrens.
Auf Grund dieses Afteninhalts find die Verteidiger der Angeflagten zu der Ueberzeugung gelangt, daß die Angeklagten Auch die große unübersichtliteit, welche der ihrem gefeßlichen Richter entzogen worden sind. Gerichtshof infolge neu zu ladender Zeugen befürchtet, ist schwerlich Schneidt und Genossen wären vor die siebente oder achte Kammer als wirklich zureichender Grund der Vertagung anzuerkennen. Schon des Landgerichts gelangt, Ralisti und Genoffen aber gelangen bor einige Zeit vor dem Termin gab die Verteidigung die Beugen an, die vierte Kammer, die allgemein dafür gilt, daß sie in Prozessen Sie ihr bekannt geworden waren, ba aber wurde die Ladung vom I mit politischem Anstrich ungewöhnlich harte Urteile fält.
Getreu altrussischem Boltsbrauche, dem Throne in Tagen der Freude und der Trauer des Vaterlandes seine Gefühle auszubrüden, brachten mir Adels- und Semstwoversammlungen, Kaufmannschaft und Bauerngemeinden von allen Seiten Rußlands aus Anlaß der Geburt des Thronfolgers zahlreiche Glückwünsche mit dem Ausdruck der Bereitwilligkeit dar, für die erfolgreiche Beendigung des Krieges ihr Vermögen zu opfern und mir alle ihre Kräfte zu weihen zur Vervollkommnung der Ordnung im Staate. In meinem und Ihrer Majestät Namen beauftrage ich Sie, diefen unseren herzlichen Dank zu übermitteln für den Ausdruck loyaler Gefühle, welche in der jezigen schweren Beit um so erfreulicher waren, als die ausgesprochene Bereitschaft, auf meinen Ruf zu erfolgreicher Verwirklichung der von mir angekündigten Reformen mitzuwirken, völlig meinem Herzenswunsche entspricht.
Mein Wunsch besteht darin, in gemeinsamer Arbeit der Negierung und reifer Kräfte der Gesellschaft die Verwirk