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Nr. 88.

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Telegramm Adresse: ., Sozialdemokrat Berlin ".

Zentralorgan der fozialdemokratifchen Partei Deutschlands .

Redaktion: S. 68, Lindenstrasse 69.

Fernsprecher: Amt IV, Mr. 1983.

Waffengebrauch des Militärs.

Donnerstag, den 13. April 1905.

Expedition: S. 68, Lindenstrasse 69. Fernsprecher: Amt IV, Nr. 1984.

wurde, die Felddienstordnung mit der Wachtposteninstruktion Dingen darf der Soldat nichts unterlassen und nichts ver­verwechselt hat. In der Felddienstordnung wird dem Posten säumen! Das ist das schwerste Verbrechen des Soldaten, und das folgende Recht eingeräumt: Bei Dunkelheit wird jeder, so wird er denn in Zweifelsfällen nach wie vor schießen, Der Meter Wachtposten Prozeß ist von der der sich dem Posten nähert, mit lautem" Halt! Wer ba?" zumal nicht nur mäßige Intelligenzen, sondern auch schon bürgerlichen Presse mit Stillschweigen übergangen worden. unter Fertigmachen des Gewehres angerufen. Steht der An- fehr ausgebildete und gereifte Köpfe nicht imftande sein Das System, das hier in einem krassen Beispiel vor die gerufene auf ein drittes Halt!" nicht, so wird auf ihn ge- dürften, sich aus der juristischen Wirrnis der Vorschriften in Gerichtsöffentlichkeit frat, wurzelt so tief im Militärstaat, daß schoffen. jedem Falle den zweckmäßigen Entschluß zu wählen. Er wird die bürgerlichen Parteien, die ja nachgerade sämtlich dem Beim friedlichen Bostenstehen hat der Soldat allerdings immer nur den kategorischen Imperativ des Militarismus Militarismus verfallen sind, mit gutem Instinkt sich davor nicht das Recht, ohne weiteres zu schießen, wenn eine Person hören: Schieße!" hüten, tiefer in die Materie einzubringen. auf Anruf nicht stehen bleibt. Aber die Verwechselung, die sich Noch gemeingefährlicher werden die Rechte des Militärs

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Die Vorschriften des militärischen Waffengebrauches der Soldat hat zu schulden kommen lassen, ist durchaus nicht im Kampfe gegen den inneren Feind". Die stammen aus dem absoluten Staat. Sie sind im wesentlichen so schuldhaft, wie etwa die Verwechselung giftiger und harm- Berechtigung des Waffengebrauches und dessen richtige geregelt für Preußen durch das Gesez über den Waffen- loser Medizin, die sich ein Apotheker zu schulden kommen läßt. Ausübung wird auf diesem Gebiete gefeßlich bis zum Be­gebrauch des Militärs" vom 20. März 1837 und die Ver- Denn die Instruktionen für das Bostenstehen auch im Frieden weise des Gegenteils vermutet. Auch hier stammen die ordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und sind so kompliziert, daß in der Tat der Unterschied zwischen Vorschriften aus der Zeit der absoluten Monarchie, und der dem Gesetz schuldigen Achtung" vom 17. August 1835. dem Postenstehen im Feindesland und mitten im Frieden es ist sehr bemerkenswert, wie die militärischen Kommentatoren Die ganze bedeutsame Frage ist also in einer Zeit erledigt nicht sonderlich groß ist. Der erwähnte Karl Endres erklärt des Waffengebrauches als illustrierendes Beispiel für die berech­worden, wo es überhaupt noch kein Parlament gab und der in seiner angezogenen Schrift selbst, daß das Kapitel vom tigten Scharfschießübungen gegen den inneren Feind in breiter absolute Herrscher das Recht hatte, frei über seine Armee militärischen Waffengebrauch zu den schwierigsten Gegen- Behaglichkeit einen Fall erzählen, der mit einem Streit, Bu­und sein Land zu verfügen. Die Garnisondienst- Vor- ständen gehört; ja über gewisse Fragen gehen nicht ſammenrottungen auf der Straße und Gewalttätigkeiten gegen schriften die heute im einzelnen die Soldaten über nur einzelne Autoritäten, sondern auch die Sprüche Arbeitswillige beginnt und mit der Niederknallung, das Recht des Waffengebrauches inftruieren, beruhen durchaus der höchsten Gerichtshöfe auseinander. So wird zum Beispiel mit dem Hineinschießen in die Massen endigt, ohne daß die auf diesen vormärzlichen Gesezen und Verordnungen. Die sowohl vom Reichsgericht als auch vom Reichsmilitärgericht Menge etwas anderes verbrochen hätte, als dem Befehl zum Armee, als das Volk in Waffen, wie sie der Tendenz nach in das Flachschlagen" mit dem Säbel als be Auseinandergehen nicht zu folgen. der großen Reformzeit nach Jena entstanden, ist der gerade stimmungswidriger Gebrauch, also als Mißbrauch der Also auch hier werden Verfehlungen, die nach der Ge­Widerspruch zu dem tatsächlichen Wesen der heutigen Armee, Waffe, bezeichnet und nur der scharfe Gebrauch des Seiten werbe- Ordnung mit gelinderen Strafen geahndet werden, die einmal ein Kastenheer ist und dann noch. immer hinsicht gewehrs als bestimmungsgemäß betrachtet. Es gibt eine ganze ohne Rücksicht auf Schuldige und Unschuldige auf lich der Befugnisse des Monarchen den Charakter einer Söldner- Literatur über diese Frage. Ueber all dieses und über noch der Stelle mit dem Tode geahndet. Seit den dreißiger schar trägt. Das Volk in Waffen das bedeutet die Demo- mehr muß nun ein gewöhnlicher Soldat auch bei mittel Jahren hat sich die ganze Welt von Grund auf umgestaltet. tratie, die sich gegen den äußeren Feind wehrhaft macht. Das mäßiger Intelligenz im Augenblick sich klar sein! Die gewaltige industrielle Revolution hat aber in Söldnerheer das ist die bewaffnete Schußtruppe der herr- Wenn in dem Meter Fall nur irgend ein Moment ge- Preußen- Deutschland keine Aenderung des militaristischen schenden Gewalt, die gegen das Volt angewandt wird. geben worden wäre, aus dem hätte angenommen werden Rechtes auf Totschlag hervorgerufen, sondern die alte Ver­Die allgemeine Wehrpflicht des Volkes führt können, daß sich der Soldat in Putativnotwehr" befunden ordnung ist nur in der Weise modernisiert worden, daß sie demgemäß in vollendeter Absurdität zu der hätte, d. h. daß er einen Angriff als gegeben oder unmittelbar ihre finngemäße" Anwendung auf harmlose Streitbewegungen allgemeinen Wehrpflicht gegen das Volt! bevorstehend angenommen, so wäre ihm fein Haar getrümmt finden darf, die vordem für offene politische Revolten gedacht Der Söldner wußte, wozu er sich verkaufte. Er handelte ge- worden. Hätte er dem Gericht irgendwie plausibel gemacht, waren. wiffermaßen nach freier Wahl. Unter dem Zwange der all- daß er hätte befürchten können, der erschossene Rentier gemeinen Wehrpflicht aber entsteht der im tiefsten unsittliche habe ihm mit einem Stein werfen wollen, so würde er terroristische Zwang, daß die Staatsbürger gezwungen werden, straffrei ausgegangen sein; ja, er würde sich strafbar gemacht gegen sich selbst auf Geheiß einer innerlich fremden haben, wenn er die Scharfschießübung unterlassen hätte. Auch Gewalt die Waffe zu kehren. wäre er zum Waffengebrauch berechtigt gewesen, wenn er aus In den Befugnissen des Wachtpostens nun zeigt sich der irgendwelchen Erscheinungen hätte schließen dürfen, daß der dem modernen Staatswesen widersprechende Grundzug des friedliche Spaziergänger aus dem Feldbahndepot, das dem feudalen Militarismus aufs schärfste. Die militärischen Posten zur Bewachung anvertraut war, etwas entwenden Philosophen des Waffengebrauchs empfinden selbst die wollte. Und schließlich, was macht es aus, wenn der Soldat Ungewöhnlichkeit der Rechte, die dem Wachtposten eingeräumt den Passanten vorher durch Handauflegen für verhaftet erklärt find. So macht beispielsweise der Kriegsgerichtsrat Star hätte! Diese an sich gleichgültige symbolische Handlung hätte Endres in feiner Schrift über den militärischen ihn sofort berechtigt, auf den Davoneilenden zu schießen. Gerade Waffengebrauch( Zweite Auflage Berlin 1903 Deckers diese Befugnis, nach dem formalen Att der Verhaftung ohne weiteres der nach einem offiziellen Telegramm Verlag) selbst darauf aufmerksam, daß das Recht des Postens, und ohne dreimaligen Anruf zu schießen, birgt in sich eine Fluchtversuche mit der Waffe abzuwehren, eine sonst im dauernde Bedrohung friedlicher Staatsbürger; denn der Anreiz Rechtsstaat nicht erhörte Befugnis darstellt. Er weist be­sonders darauf hin, daß die Polizeibeamten, die doch auch das Interesse haben, Gefangene von der Flucht abzuhalten, solche Befugnis nicht haben.

für einen ohne jeden Grund von einem Posten für verhaftet Erklärten davon zu laufen, ist natürlich außerordentlich stark.

Revolutionäre Kundgebungen.

Die revolutionären Kundgebungen der russischen Intelligenz führen eine immer offenere und drohendere Sprache. In einem offiziellen Telegramm unserer gestrigen Nummer wurden bereits die wichtigen Beschlüsse des allrussischen Advokaten Kongreffes in Petersburg erwähnt, der trog polizeilicher Ueberwachung und Drangsalierung nicht nur eine Voltsvertretung auf Grund des all­gemeinen Wahlrechts, sondern auch die Vorbereitung der Revolution durch den Advokatenverband forderte.

Gleichzeitig tagte in Rußland ein allrussischer Professoren- Kongreß, ,, es für notwendig erklärt, daß unverzüglich ein Rechtszustand auf demokratischer Grundlage geschaffen werde. Die öffentliche Meinung, sagt die Resolution weiter, fordere entscheidenden Ein­fluß auf den Gang der Staatsgeschäfte; die gesamte Bevölkerung ohne Unterschied der Nationalität, des Bekenntnisses und des Standes müffe in gleichem Maße zur Boltsvertretung herangezogen werden."

Jeder Angriff auf den Posten berechtigt zum Waffen­gebrauch, und Angriff ist nach Endres insbesondere ,, das An­Wie aber begründet der Verfasser, der als ein süddeutscher fassen in feindseliger Absicht, das vorsätzliche starke Anrempeln, Militär durchaus nicht eine besonders schneidige Junker Schläge oder Stöße mit der Hand, einem Stock oder sonstigem Aehnliche Kundgebungen bringt fast jeder Zag. So hat der auffassung von der Armee hat, dieses gefährliche Ausnahme Werkzeuge ohne Unterschied, ob der Schlag oder Stoß trifft Verein der in der Moskauer städtischen Berwaltung recht? Er schreibt: Wenn trotz der Schädigung der öffent- oder nicht, Werfen mit Steinen, Unrat und dergleichen." angestellten Aerzte in seiner Sigung vom 16. März 1905 folgende lichen Ordnung bei Fluchtversuchen aus der Gewalt von Wenn man gegen den Landesherrn selbst derartige Hand- Resolution angenommen: Polizeibeamten diesen nicht das Recht des Waffengebrauches Iungen begeht, so wird diese hochverräterische Handlung immer­zusteht( auch den bayerischen Gendarmen nicht), somit be- hin erst nach förmlichem Gerichtsverfahren möglicherweise mit züglich der etwaigen Folgen gegenüber dem Fluchtversuch dem Tode bestraft. Ein Militärposten aber von noch so aus militärischer Gewalt für den Flüchtling ein mäßiger Intelligenz hat das Recht, diese Handlungen sofort großer Unterschied sich ergibt, so ist die Berechtigung mit dem Tode zu bestrafen!

dieser Verschiedenheit darauf zurückzuführen, daß das Und nicht nur der Angriff, auch die gefährliche Be­Militär im diretten Dienste des Landesherrn drohung mit Angriff" verwirkt schon unter Umständen den als Inhaber der höchsten Exekutivgewalt steht und als dessen Tod. Eine gefährliche Bedrohung mit Angriff ist die in Drgan besondere Kompetenzen zur Aufrechterhaltung seiner Aussichtstellung eines Angriffes"( wir folgen wieder Endres' Autorität besigen muß. Der Begriff der bewaffneten" Macht Schrift) in einer fso ernsthaften Weise, daß die unmittelbare wäre hinfällig, wenn die Waffe zur Aufrechterhaltung dieser Verwirklichung der Bedrohung besteht". Kann sich ein Soldat Autorität nicht benutzt werden dürfte." nicht bei jeder Harmlosigkeit gefährlich bedroht glauben?

In diesem naiven Bekenntnis zeigt sich ganz offen die Woran erkennt er die gefährliche Bedrohung? Endres be­Auffassung, die man in militärischen Streifen von dem Wesen ruhigt darüber: Die Erziehung des Mannes zu Ernst und der Armee hat, und es ist deshalb durchaus nicht merkwürdig. Ruhe wird denselben befähigen, zu beurteilen, in welchem daß die Bestimmungen über den Waffengebrauch noch aus der Falle er es mit der ernstlichen Bedrohung, mit einem Angriff Zeit des absoluten Staates stammen tönnen und, obwohl sich oder mit prahlerischen Redensarten, z. B. eines Betrunkenen inzwischen ein, wie immer fragmentarisches tonftitutionelles zu tun hat."

Lange Jahre der Willkür und administrativen Druces haben auf allen Gebieten des russischen Lebens eine tiefe Desorganisation erzeugt. Jedoch fährt die Bureaukratie noch immer fort, den nächsten Interessen und gesetzlichen Forderungen des Volkes keinerlei Beachtung entgegenzubringen, und in ihrem Bestreben, die Herr­schaft fich weiter zu sichern, schreckt sie nicht zurück vor den un­menschlichsten Vergewaltigungen an Arbeitern, Frauen und Kindern. Die Prügeltorturen an der studierenden Jugend, das Aufheken eines Teiles der Bevölkerung gegen den anderen, das Schüren der nationalen Unterschiede und der Feindschaft da, wo sie nicht vor­handen sind, all bas tann mur Schrecken und tiefste Empörung hervorrufen, flößen nur Furcht um die Zukunft des Vaterlandes ein. Diese Gefühle, von denen sämtliche ruffischen Bürger erfüllt find, werden auch von dem Verein der Moskauer städtischen Aerzte geteilt."

Die Resolution schließt mit der Forderung der fofortigen Ein­berufung einer tonstituierenden Versammlung, gewählt auf Grund des allgemeinen, geheimen und direkten Wahlrechts, unter vorheriger Garantie der persönlichen Freiheit, der Versammlungs- und Preß­freiheit und der vollen Amnestie der wegen politischer Ueberzeugung geschädigten Bersonen.

Die Reformen.

Debatte mit 17 gegen 2 Stimmen die Aufhebung der Zensur In der vom Zaren eingefeßten Pressekonferenz wurde nach langer über Privattelegramme der Tageszeitungen befchloffen. Wie man über die Reform" in Rußland denkt, darüber flärt die in Petersburg erscheinende Zeitung Slowo " auf, die über den Gang der Reform schreibt:

Staatswesen entwickelt hat, nicht geändert worden sind. Diese Die Unverlegbarkeit der Person des Staatsbürgers scheint Uebernahme aus dem absoluten Staate wäre unmöglich, wenn uns denn doch zu wertvoll, als daß sie zum Probierobjekt da­die Armee dem Charakter eines konftitutionellen Staatswesens für gemacht wird, ob die Erziehung des Soldaten zu Ernst sich angepaßt hätte. Die ganze Begründung des geradezu und Ruhe Erfolg oder nicht gehabt hat. Dazu kommt, daß unumschränkten Rechtes des Soldaten auf Totschlag wird in allen Zweifelsfällen für den Soldaten es geraten ist, das daraus abgeleitet, daß er den Rock feines Königs trägt. Nicht schärfste Mittel anzuwenden; denn der an der Spitze der aus dem Interesse der Volksgemeinschaft, nicht aus dem Be- Felddienstordnung stehende Satz ist für die ganze Erziehung dürfnisse des Vaterlandes, sondern aus der höchsten Exekutiv des Soldaten zu Ernst und Ruhe maßgebend: Vor allem gewalt des Landesherrn verleiht die Bekleidung mit einem ift entschlossenes Handeln für die vorliegenden Zwecke zu Militärrock Befugnisse, die sonst niemand im Staate besigt. fordern. Ein jeder muß sich stets bewußt sein, daß Unterlassen Das Kriegsgericht, das in Mez über den allzu schieß- und Versäumuis ihn schwerer belasten, als ein Fehlgreifen in eifrigen Musketier aburteilte, hat offenbar selbst gefühlt, wie der Wahl der Mittel." Schon seit zwei Monaten bleibt die am 18. Februar allerhöchft fehr der Fall geeignet sei, auch die militaristisch gezähmte und Das ist der Anfang und das Ende der militaristischen verkündete Reform, betreffend die Zusammenberufung der Volks gewöhnte Deffentlichkeit zu beunruhigen. Der Verhandlungs- Anschauungen. Durch ein Fehlgreifen in der Wahl der Mittel vertreter, nur ein hohler Klang. Das Leben wartet jedoch nicht; leiter hat deshalb wiederholt in aller Ausführlichkeit die Bezieht sich der Soldat nur in besonders krassen Fällen, wenn es geht in erhöhtem Tempo vorwärts und die Geschichte tut das stimmungen vorlesen lassen, die hinsichtlich des Waffen- die Deffentlichkeit irgend ein Opfer verlangt, eine Bestrafung ihrige. Allmählich fängt die starkgeprüfte hundert Millionen starke Bauernmasse an, ihren mächtigen Rücken zu reden- einerseits gebrauches der Posten bestehen. Es ist ganz richtig, was von zu. Es ist aber auch schon vorgekommen, daß eine von der bedrängt durch Steuern und Abgaben, die täglich zunehmen, eiten des Anklagevertreters behauptet wurde, daß der unselige Deffentlichkeit als Fehlgriff berurteilte Handlung dazu gedient andererseits bedrängt von der Polizei in der Person eines Landschafts­Soldat, dessen mäßige Intelligenz ihm ausdrücklich attestiert hat, die Karriere des Mannes zu beschleunigen. Vor allen Hauptmanns, Pristaws, Wjachnits oder dergleichen, eingeengt durch