Einzelbild herunterladen
 

Nr. 191.

Abonnements- Bedingungen:

=

Abonnements Breis pränumerando: Bierteljährl. 3,30 Mt., monatl. 1,10 m., wöchentlich 28 Pfg. frei ins Haus. Einzelne Nummer 5 Pfg. Sonntags. nummer mit illustrierter Sonntagss Beilage Die Neue Welt" 10 ẞfg. Post­Abonnement: 1,10 Mart pro Monat Eingetragen in die Post- Beitungs. Preisliste. Unter Kreuzband für Deutschland und Desterreich- Ungarn 2 Mart, für das übrige Ausland 3 Mart pro Monat.

Ericheint täglich außer Montags.

Vorwärts

Berliner Volksblatt.

22. Jahrg

Die Infertions- Gebühr beträgt für die sechsgespaltene Solonel. zeile oder deren Raum 40 Pfg., für politische und gewerkschaftliche Vereins­und Versammlungs- Anzeigen 25 Pfg. ,, Kleine Anzeigen", das erste( fett. gedruckte) Wort 10 Pig., jedes weitere Wort 5 Pfg. Worte über 15 Buchstaben zählen für zwei Worte. Inserate für die nächste Nummer müssen bis 5 Uhr nachmittags in der Expedition abgegeben werden. Die Expedition ist an Wochen­tagen bis 7 Uhr abends, an Sonn- und Festtagen bis 8 Uhr vormittags geöffnet.

Telegramm Adresse: ., Sozialdemokrat Berlin ".

Zentralorgan der fozialdemokratischen Partei Deutschlands .

Redaktion: S. 68, Lindenstrasse 69.

Fernsprecher: Amt IV, Nr. 1983.

Parteigenoffen!

Laut Beschluß des letzten Parteitages findet der diesjährige in Jena statt. Auf Grund der Bestimmungen der§§ 7, 8 und 9 der Parteiorganisation beruft die Parteileitung den diesjährigen Partei­tag auf

Sonntag, den 17. September,

abends 7 Uhr, nach Jena , in das Lokal Boltshaus", Karl Beiß­Plag, ein.

Als provisorische Tagesordnung ist festgesetzt: Sonntag, den 17. September, abends 7 Uhr: Vorversammlung. Konftituierung des Parteitages. Festsetzung der Geschäfts- und Tagesordnung. Wahl der Mandatsprüfungs­Kommission.

Montag, den 18. September, und die folgenden Tage: 1. Geschäftsbericht des Vorstandes.

Berichterstatter: H. Moltonbuhr und A. Gerisch.

2. Bericht der Kontrollkommission.

Berichterstatter: H. Meister.

3. Bericht über die parlamentarische Tätigkeit.

Berichterstatter: H. Förster.

4. Die Parteiorganisation.

Berichterstatter: G. v. Vollmar.

5. Die Maifeier.

Berichterstatter: R. Fischer.

6. Der politische Massenstreik und die Sozialdemokratie. Berichterstatter: A. BebeL

7. Sonstige Anträge.

des nächsten Parteitages.

8. Wahl des Vorstandes, der Kontrollkommission und des Ortes Parteigenossen! Der Parteivorstand richtet an Euch die Aufforderung, die Vorarbeiten für den Parteitag- also die Wahl von Delegierten wie die Stellung von Anträgen- recht­zeitig zu bewirten.

Die Anträge müssen spätestens am 27. August in dem Besize

des Vorstandes, Adresse:

J. Auer, Berlin SW. 68, 2indenstr. 69 sein, wenn sie, entsprechend den Bestimmungen des§ 8 Absatz II der Parteiorganisation, im Vorwärts" veröffentlicht und in die ge­druckte Vorlage Aufnahme finden sollen.

Anträge von einzelnen Parteigenossen bedürfen der Gegen­zeichnung der Vertrauensperson oder des Vorstandes der örtlichen bezw. Kreisorganisation, falls sie zur Veröffentlichung und Beratung gelangen sollen.

Die Parteigenossen, die zum Parteitag kommen, werden ersucht, von ihrer Delegation dem Vorstande und dem Lokalkomitee recht­zeitig Mitteilung zu machen, damit ihnen die Vorlagen und eventuell weitere Mitteilungen zugesandt werden können. Die Adresse des Lokalkomitees lautet:

Hermann Leber , Jena , Marienstr. 26. Mandatsformulare sind durch das Parteibureau

J. Auer, Berlin SW. 68, 2indenstr. 69

zu beziehen. Der Versandt erfolgt vom 21. August an.

Donnerstag, den 17. August 1905.

Expedition: S. 68, Lindenstrasse 69. Fernsprecher: Aunt IV, Nr. 1984.

Frauenversammlung eine eigene Delegierte zu wählen. Die geklagte getan hat, sondern welche Bekundungen die Zeugen erfolgte Wahl weiblicher Delegierten ist der Unterzeichneten mitzuteilen.

Berlin , den 5. Juli 1905.

Mit sozialdemokratischem Gruß Ottilie Baader , Vertrauensperson der Genossinnen Deutschlands , Berlin S. 53, Blücherstr. 49, Hof II. Die Arbeiterpresse wird um Abdruck gebeten.

Die Protokolle des Vorverfahrens.

im Vorverfahren über die Tat gemacht haben.

Das Gesetz verbietet die Verlesung des Protokolls des Vor­verfahrens. Der von der Pragis gewählte Ausweg aber ist noch weit bedenklicher und für den Angeklagten viel gefährlicher als die Verlesung des wenigstens ein für alle mal firierten Protokolls.

Das Gesagte dürfte zur Charakteristik unseres Strafprozesses genügen: In dem geheimen Vorberfahren ist der Angeklagte kraft Gesetzes rechtlos und jeder Möglichkeit einer wirklichen Ver­teidigung beraubt. Die Mündlichkeit und Unmittelbarkeit des Haupt­verfahrens, welche dem Angeklagten die Stellung eines Rechts­subjekts im Prozesse wiedergeben sollten, stehen in der Praxis auf dem Papier. Während das englische Recht dem Ankläger die Vorführung nur des besten Beweismittels, welches der Fall im allgemeinen zuläßt, also in der weitaus überwiegenden Zahl der III. Die Reform der Strafprozeß Ordnung.*) Fälle nur den unmittelbaren, direkten Beweis gestattet und lediglich Als die deutsche Strafprozeß- Ordnung geschaffen wurde, glaubten im Falle der absoluten Unmöglichkeit einer solchen Beweisführung die gesetzgebenden Faktoren, daß der Schaden, welchen die geheime, von ihr absieht, wird bei uns das ganze Beweis inquisitorische Voruntersuchung dem Angeklagten zufüge, dadurch material in getrübter Gestalt. dem Richter borgeführt. wieder gut gemacht werden würde, daß das Vorverfahren mit dem Die Art, wie ein Dritter, der protokollierende Beamte Momente des Beginns der Hauptverhandlung seine Bedeutung ver­liere, da lediglich in und auf Grund der mündlichen kontradikto­rischen Hauptverhandlung über die Schuld des Angeklagten ent­schieden werde.

-

des Vorverfahrens, die Aussage formuliert und niedergeschrieben hat, was er über ihr Zustandekommen, die Glaubwürdigkeit der Bekundung aussagt, das ist der Boden, von dem das Gericht, je genauer es die Akten kennt, um so weniger sich loszureißen ver­Diese Erwartung hat sich in keiner Weise erfüllt. Die Praxis mag. Der Angeklagte aber muß bei dieser Prozedur wehrlos und hat die Konstruktion der Theorie gründlich über den Haufen ge- mit verschränkten Armen dabeistehen. Das, was der Zeuge im worfen. Die gesetzliche Absicht ist in ihr Gegenteil verkehrt. Hauptverfahren ihm Auge im Auge fagt, kann er berichtigen und Nur scheinbar wird das Urteil auf Grund der Ergebnisse der münd- widerlegen. Machtlos aber ist er, wenn die Schatten des Vora lichen Hauptverhandlung gefällt. Entscheidend sind in Wahrheit die verfahrens gegen ihn heraufbeschworen werden. Könnte der Protokolle des Vorverfahrens, aus dem sich der Vorsitzende und Angeklagte nachweisen, wie der Zeuge zunächst ausgesagt, der Referent ihre Meinung fest gebildet haben. Jede Abweichung wie er geschwankt hat, wie sodann vielleicht ganz un von diesem Protokolle gilt als unwahrheit und setzt den Zeugen der gewollte suggestive Vorhaltungen des Polizeibeamten auf Gefahr aus, wegen Meineids verhaftet zu werden. Nur wen sein den Zeugen eingewirkt haben und schließlich die Bes Beruf täglich in die Gerichtsfäle der Strafgerichte führt, weiß, wie fundung des unbeholfenen Mannes durch den Beamten ihr häufig fich die peinliche Situation ereignet, daß der Zeuge in der festes, scheinbar jeden Zweifel ausschließendes Gepräge bekommen mündlichen Verhandlung mit aller Bestimmtheit behauptet, von dem hat, so beläme oft der ganze Prozeß ein anderes Gesicht. Diesen Polizeibeamten mißverstanden zu sein, er habe die Aussage nicht so, Nachweis aber fann der Angeklagte nicht erbringen, da das Gesetz wie beurkundet, gemacht und das ihm schnell vorgelesene polizeiliche feine Anwesenheit im Vorverfahren verbietet und die toten Aften über die Entstehung ihres Inhalts uns nichts sagen können.

Protokoll nur halb verstanden.

Hierauf entwickelt sich jedesmal derselbe Dialog: Die scharfe, schneidige Frage des Vorsitzenden: Haben Sie das Protokoll unter schrieben, ist das Ihre Unterschrift? Der Gefragte bejaht dies. Nun Schlußwort des Vorsitzenden: Also haben Sie das, was im Protokoll steht, gesagt oder wollen Sie uns vielleicht einreden, daß der Herr Beamte dasselbe gefälscht hat? Der so Belehrte, dem die geistige Gewandtheit fehlt, den Widerspruch der Aussagen zu er­flären, gibt sodann schnell nach. Und das schließliche Fazit dieser Beugenaussage ist eine mit der Wahrheit in Widerspruch stehende Bekundung, und dies nur deshalb, weil der Zeuge immer wieder auf die Protokolle des Vorverfahrens festgenagelt wird, die von un­zulänglich vorgebildeten, naturgemäß vielfach im Sinne der Anklage interessierten Polizeibeamten aufgenommen sind.

-

Holzendorff beklagt sich einmal bitter über die Geduld, mit der das Volk Mißstände der Justiz erträgt. Die gesetzliche Regelung unferes Vorverfahrens hat es bewirkt, daß diese Geduld gerissen ist. Da wo es einmal gelungen ist, in das Dunkel des Inquisitions­verfahrens hineinzuleuchten, erkannte auch die bürgerliche Presse, welche sich zumeist um unsere, nur den Mob" angehende Straf justiz nicht viel fümmert, erschreckt die Rechtsunsicherheit und den mangelnden Rechtsschutz des Einzelnen. Die Geschworenen gaben durch eklatante Freisprechungen in einigen berühmt gewordenen Prozessen zu verstehen, wie sie über die Ermittelungen des Vors verfahrens dachten, dessen Gang und Wert durch glückliche Zufälle ihnen vorgeführt werden konnten. In frischer Erinnerung dürfte noch der Pommernbank- Prozeß sein, in dessen Verlauf das Gericht der Hauptverhandlung anerkannte, daß die Ermittelungen, nachdem die Angeklagten jahrelang in Untersuchungshaft gesessen hatten, eigentlich erst zu beginnen hätten.

Wir werden

Bleibt aber selbst der Zeuge mit Entschiedenheit dabei, daß er die Richtigkeit des Protokolls nicht anerkennen könne, daß der An­geflagte nicht der Täter sei oder daß der Vorgang sich anders ab­gespielt habe, so hat das Gericht gewiß nicht immer, aber in un- Alles dies aber verschwindet gegenüber den Erfahrungen aus gezählten Fällen feinen Zweifel, daß die jetzt gemachte Aussage dem Königsberger Hochberratsprozeß. unwahr sei, und gründet auf diese Ueberzeugung seinen Urteilsspruch. im Verlaufe unserer Erörterungen noch wiederholt auf diesen Prozeß Die Genossen, die Anträge einreichen, werden darauf aufmerk- In Streifprozessen könnte man den Fall fast als den normalen be- und die seine Mängel auch vom juristischen Standpunkte mit eindringender sam gemacht, daß etwaige den Anträgen beigegebene Motive weder zeichnen, daß bei einem Widerspruch zwischen der für den Ange- Schärfe behandelnde, im Vorwärtsverlag erschienene Schrift zurück­im Vorwärts", noch in der den Delegierten zugehenden Vorlage klagten unkontrollierbar zu stande gekommenen belastenden Aussage tommen müssen. Hier kann man nachlesen, wie eine lange Vorunter­Aufnahme finden können. Es steht den Genossen das Recht zu, ihre im Vorberfahren und der entlastenden in dem vollen Licht der Haupt- fuchung gegen eine Anzahl deutscher Staatsbürger geführt wurde, ohne Anträge selbst oder durch befreundete Genossen auf dem Barteitag verhandlung abgegebenen der ersteren der Vorzug gegeben wird. daß diese die ihnen zur Last gelegten Straftaten tannten, ohne daß man mündlich zu begründen. Ein Abdruck der Motive verbietet sich aber Die Rechtsprechung hat noch ein llebriges getan, um dem Geist ihnen die inkriminierten Schriften vorlegte oder auch nur deren Titel aus räumlichen Gründen und um Wiederholugen zu vermeiden. des Vorverfahrens den Einzug in die Hauptverhandlung zu mitteilte. Hier ist für alle Zeit festgelegt, daß eine Monate dauernde Berlin , den 3. Juli 1905. verstatten. Man hört einfach den Untersuchungsrichter und die Voruntersuchung geführt, eine Monate dauernde Freiheitsentziehung Bolizeibeamten, welche den Angeklagten oder die Zeugen im Vor- ausgesprochen ist ohne Prüfung, ob der Prozeß überhaupt ein verfahren vernommen haben, als Zeugen und rekonstruiert so den rechtliches Fundament hat. Wer nach den in der Bublikation mit großer Eindruck des Vorverfahrens gegenüber dem Ergebnis der öffent- Vollständigkeit mitgeteilten Ergebnissen des Königsberger Prozesses lichen, mündlichen Hauptverhandlung. die geheime inquisitorische Voruntersuchung weiterhin noch für erträglich hält, der will nicht sehen. Wir werden im nächsten Artikel prüfen, ob die Strafprozeßkommission zu diesen die Augen Schließenden gehört.

Mit sozialdemokratischem Gruß

#

Genossinnen!

Der Parteivorstand.

Politifche Ueberlicht.

Berlin , den 16. August. Deutsche Ministermoral.

Die Times" haben dieser Tage unter den Gründen des sinkenden weltpolitischen Kredits Deutschlands auch den außerordentlichen Mangel an Fähigkeit angeführt, die unsere heutigen deutschen leitenden ,, Staatsmänner" fortgefegt betätigen. Das ist eine unbestreitbare

Für den Angeklagten ist damit der denkbar nachteilichste, für Der vorstehende Aufruf wendet sich so gut an die Wahrheitsermittelung der denkbar gefährlichste Zustand ge­Euch wie an die Genossen. Die Aufgaben der gesamten schaffen. Ein Zeuge, dem das Zeugnisverweigerungsrecht zusteht, Sozialdemokratie sind auch Eure Aufgaben. Der Erörterung 3. B. ein Sohn des Angeklagten, hat im Vorverfahren aus Haß der Fragen, die auf der Tagesordnung des Parteitages gegen seinen Bater zu dessen Ungunsten gelogen oder übertrieben. stehen, kommt eine schwerwiegende Bedeutung für den doppelten In der Hauptverhandlung verweigert er, nachdem er sich der Fortsetzung Befreiungskampf der Proletarierinnen zu. Es sei nur an den dieses Spiels aber auch des Eingeständnisses der Lüge schämt, sein Zeugnis. politischen Massenstreit erinnert und an das zu beratende Das Gesetz verbietet nun zwar das im Vorverfahren aufgenommene Organisationsstatut der Partei, das dank der rückständigen Protokoll zu verlesen. Auf einem Umwege aber kommt das Protokoll Vereinsgefege für die Genossinnen von besonderer Wichtig- dennoch zur Kenntnis des Gerichts oder der Geschworenen. Man feit ist. Hervorgehoben sei auch, daß der Parteitag hört den Beamten, der das Protokoll aufgenommen hat, über den Genofsinnen und Genossen Gelegenheit bietet, ihre Ansichten Inhalt der von dem Zeugen im Vorverfahren gemachten uneidlichen über die Agitations- und Organisationsarbeit unter den Pro- und unwahren Aussage und gründet darauf den Schuldspruch. letarierinnen auszutauschen. Die Zahl der weiblichen Dele- Die Praris hat sich an dies vom Reichsgericht als zulässig an- Tatsache. Die Leute, die der Zufall auf den Ministersessel bei uns gierten in Jena sollte im Verhältnisse zu der fortschreitenden erkannte Verfahren so gewöhnt, daß sie ganz die Empfindung dafür beruft, genügen auch den bescheidensten Ansprüchen an Begabung fräftigen Entwickelung der proletarischen Frauenbewegung verloren hat, wie vollkommen hier der gesetzliche Grundgedanke ver- nicht. Aber diese Erscheinung erklärt sich aus dem Wesen unserer stehen, im Verhältnisse zu der steigenden Mitarbeit eitelt wird und die geheime schriftliche Vorermittelung die unmittel- heutigen Staatsform vollkommen, und es ist in absehbarer Zeit aus­der Genossinnen auf allen Gebieten der Parteitätigkeit. bare mündliche Verhandlung ersetzt. Es gibt kaum noch einen geschlossen, daß in dieser Hinsicht ein Wandel eintreten könne. Wenn Mögen deshalb die Genossinnen in allen Mittelpunkten großen, sogenannten Sensationsprozeß, in dem nicht plößlich Unter- aber schon talentlos, so sollte man doch wenigstens die Verwalter unserer Bewegung dafür sorgen, daß dem Parteitage fuchungsrichter und Polizeibeamte aus der Versenkung auftauchen, des germanischen Geistes im Vollbesitze jener Biederkeit und als Delegierte auch Frauen beiwohnen, die in treuer Pflicht- um zu erklären, was der Zeuge im Vorverfahren ausgesagt, wie er Ehrlichkeit vermuten, die wir so schmerzlich erfüllung alle Arbeiten und Kämpfe der Sozialdemokratie es befundet und welchen Eindruck er dem protokollierenden Beamten jeder Boltsschüler teilen. Wo es angängig ist, sollten die Genossinnen sich sofort dabei gemacht hat. Diese Erörterungen haben neuerdings oft einen mit den Genossen ihrer Wahlkreise über die Wahl einer so breiten Raum in der Verhandlung eingenommen, daß man gemeinsamen Delegierten verständigen. Wo die Möglichkeit glauben konnte, zur Verhandlung stehe nicht die Frage, was der An­eines gemeinsamen Vorgehens ausgeschlossen ist, haben sie das statutengemäß gesicherte Recht auszunuzen, in öffentlicher*) Bergl. Nr. 179, 185 des Vorw."

-

-

das lernt

in dem Charakter der Welschen" ver

"

missen. Leider aber gefellt sich im gleichen Maßstabe zur Unfähig feit auch die Unehrlichkeit. Es ist noch besonders empörend, daß gewisse Minister nicht nur durch das zu jeder gewünschten Lüge bereite offiziöse Gesinde eine Unwahrheit nach der anderen in die Welt sezen lassen, sondern daß sie sich auch erdreisten, dem