Nr. 241.
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Redaktion: S. 68, Lindenstrasse 69.
Fernsprecher: Amt IV. Nr. 1983.
Sonnabend, den 14. Oftober 1905.
Reform der öffentlichen Armenpflege. wird eine Reform der Armengesetzgebung andererseits bemüht
Expedition: S. 68, Lindenstrasse 69.
Ferniprecher: Amt IV. Nr. 1981.
Die enthüllte Diplomatie.
Ist so auf der einen Seite eine engere Umgrenzung des Aufgabenkreises der öffentlichen Armenpflege zu erstreben, so sein müssen, durch eine präzisere Formulierung der die UnterDem Verein für Armenpflege und Wohltätigkeit unter- stügungspflicht der Armenverbände normierenden Bestimmungen breitet Dr. Buehl, der bekannte Leiter des Hamburger die im Rahmen der Armenpflege auszuübende Fürsorgetätigkeit Die Londoner Offiziösen bestreiten die Zusage Englands an Armenwesens, einen ausführlichen Bericht über die heutigen genauer zu umschreiben. Es ist ein unhaltbarer Zustand, daß Anforderungen an die öffentliche Armenpflege im Verhältnis Heilstättenbehandlung, Unterbringung in Ferienkolonien, Ge- Frankreich , im Falle der Zuspigung des marokkanischen Konfliktes zur bestehenden Armengeſetzgebung. Buehl schildert, wie sich währung von Krankenkost und dergleichen von einer Reihe die Flotte gegen Deutschland zu mobilisieren und mit 100000 Mann das Prinzip der Zwangsarmenpflege geschichtlich entwickelt von Armenbehörden als Armenunterstützung angesehen wird in Schleswig- Holstein einzufallen. Der„ Standard“ erklärt aushat und wie dieses Prinzip in der gesetzlichen Normierung der und den Verlust des Wahlrechts zur Folge hat. Hier muß drücklich, Fürst Bülow wiffe genau, daß während der ganzen MarokkoUnterstützungspflicht seinen Ausdruck findet, dergestalt, daß dem freien Ermessen der in Betracht kommenden Organe durch Krisis Frankreich niemals Hülfe gegen Deutschland verlangt und diese einerseits nach Inhalt und Umfang ihre feste Ümgrenzung Gesetz eine Grenze gezogen werden. Großbritannien niemals Hülfe angeboten hat. Auch nach einem
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„ Wir sind zu der Erklärung ermächtigt, daß die in den Blättern erschienenen Erzählungen über die Zwischenfälle, die den Rücktritt Delcassés begleiteten, und besonders über die Einzelheiten bezüglich der Sitzung des Ministerrates, die dem Rücktritt Delcassés boranging, unzutreffend sind."
erhält, andererseits ihre Erfüllung unabhängig von dem Maß Um auch den kleineren Gemeinden die Möglichkeit der Er- Pariser Telegramm der N. Fr. Preffe", das die„ Köln . Btg." der vorhandenen Mittel gesichert wird. Er weist nach, daß die füllung ihrer Aufgaben auf dem Gebiete der öffentlichen übernimmt und zu bestätigen scheint, hat die britische Regierung fich in neuerer Zeit geltend machende Tendenz einer Erweiterung Armenpflege zu erleichtern, schlägt Buehl die Bildung zur Zeit der Verschärfung des Marottokonfliktes der deutschen der an die öffentliche Armenpflege gestellten Anforderungen I ei st ungsfähiger Verbände vor. Er warnt aber Regierung förmliche Erklärungen folgenden Inhalts abgegeben: in der bestehenden Gesetzgebung ihre Rechtfertigung findet. davor, wie es die Reichsregierung anscheinend durch die an- 1. babe England Frankreich gegenüber seinen Beistand in der Die Gesetzgebung ist nicht etwa, wie fich dies vielfach auf gekündigte Novelle zum Unterstüßungswohnsißgefek beabsichtigt, Marokko - Angelegenheit ausdrücklich auf diplomatische Unterſtügungen anderen Gebieten zeigt, durch die Verwaltungspraxis überholt, den Städten, die ohnehin auf dem Gebiete der Armenpflege beschränkt; 2. sei die Frage eines deutsch - französischen Krieges zu bielmehr bleiben die Leistungen der meisten Armenverwaltungen unendlich viel mehr leisten als das platte Land, zum Teil die feiner Zeit und in feiner Form zwischen den Regierungen Eng in bezug auf das Maß der Unterstützung hinter denjenigen An- armenrechtliche Versorgung der ländlichen Bevölkerung auf- lands und Frankreichs erwogen worden; 3. fei keinerlei forderungen zurück, welche bei richtiger Auslegung der Gesetze zubürden. Vor allem hält Bucht es für erforderlich, die Er- nichtdiplomatische Hülfe franzöfifcherfeits begehrt in dieser Hinsicht zu erheben sind. Mit Rücksicht füllung der durch das Gesetz den Armenverbänden auferlegten worden; 4. fei keine solche Hülfe englischerseits darauf nun, daß die Mehrzahl der Armenverwaltungen sich Unterstüßungspflicht in höherem Maße als bisher mit recht- in irgend einer Form angeboten worden. Von einer einer solchen Erweiterung ihres Aufgabenkreises gegenüber lichen Garantien zu umgeben. Heute besteht für den Absicht, ein Bündnis zwischen England und Frankreich zu schließen, ganz oder teilweiſe ablehnend verhalten, hält Buehl eine Armen ein Rechtsanspruch auf Hülfe nicht, er ist lediglich sei vollends keine Rede. Diese Erklärungen seien auch noch in der Reform der Armengefeggebung für dringend notwendig. Ins. Objekt der Unterstützung und daher niemals berechtigt, eine jüngsten Zeit wiederholt worden. besondere ist seiner Ansicht nach hierbei zu der Frage Stellung solche zu fordern. Die Folge davon ist, daß die Leistungen den Artikeln des„ Matin" und zu den Mitteilungen Jaurès ' zu Diese Meldungen scheinen im unversöhnlichen Widerspruch zu zunehmen, in welcher Weise in höherem Maße als bisher eine der Armenpflege vielfach als etwas minderwertiges, Gewähr dafür geschaffen werden kann, daß die den Bedürf- ja als etwas entwürdigendes erscheinen erscheinen und ferner stehen. Die Lösung des Widerspruches kann zunächst derart gefunden nissen der Zeit entsprechenden Anforderungen an die öffentliche daß die zur Ausübung der Armenpflege berufenen werden, daß die englische Regierung als solche die kriegeArmenpflege, soweit sie gesetzlich begründet sind, unter allen Bersonen zu dem Glauben gelangen, daß die Gewährung rischen Versprechungen an Delcassé nicht gemacht hat, daß Umständen erfüllt werden. oder Versagung der Unterstützung gewissermaßen in ihr Beber König Eduard selbst, in dessen Gunst Delcaffé hoch Die Reformgedanten von Buehl verdienen die weiteste lieben gestellt sei. Andererseits ist die Schaffung eines sub- stand, Aeußerungen getan hat, auf Grund deren Delcaffé feine Beachtung, auch seitens derjenigen, die sich nicht in allen jettiven Rechts auf Armenunterstügung, welches nicht nur auf Berufung auf die fichere englische Hülfe im Ministerrate ausspielte. Aber auch im offiziösen Pariser Telegraphenbureau erfolgt jest Buntten bamit einverstanden erflären fönnen. Buehl verlangt dem Papier stehen soll, unter den heutigen Verhältnissen einmal, daß alle Aufgaben auf dem Gebiete der sozialen technisch sehr schwer durchzuführen. Für praktisch bedeutsamer eine Erklärung. Eine Note der„ Agence Havas" meldet: Wohlfahrtspflege, die an sich auch außerhalb der Armenpflege erachtet Buehl daher eine bessere Organisation und vor allem erfüllt werden können, aus dieser ausgeschieden werden. die Zentralisation der Aufsicht über die Ausübung der ArmenAuf der anderen Seite hält er eine Abgrenzung der Armen- pflege. Das Reich hat zwar die Unterstüßungspflicht der pflege gegen die Sozialpolitik für nötig. Soll die Armenpflege Armenverbände gesetzlich geregelt, aber keine Möglichkeit genicht im Laufe der Zeit zu schwer belastet werden, so ist schaffen, nötigenfalls die Erfüllung dieser Pflicht zu erzwingen. darauf Bedacht zu nehmen, daß die schon bestehenden sozial- Nur so ist es zu erklären, daß die Art, wie die auf die Armen- einer Ausflucht und kann nur die Bedeutung haben, daß die franEine Erklärung in so allgemein gehaltenen Wendungen gleicht politischen Einrichtungen weiter ausgebaut und das System der versorgung bezüglichen gesetzlichen Vorschriften seitens der einer Ausflucht und kann nur die Bedeutung haben, daß die franfelben den neuen Bedürfnissen der Zeit entsprechend ergänzt einzelnen Armenverwaltungen gehandhabt werden, die dent- zöfifche Regierung das wesentliche des Falles nicht zu be wird, vor allem in der Richtung einer umfassenden kommu- bar größte Verschiedenheit aufweisen- streiten vermag. nalen Sozialpolitik. Buehl nähert sich, wenn er das auch die Armenpflege in der Großstadt und auf dem Lande ja Sonst liegen die folgenden Meldungen vor: nicht offen ausspricht, sehr der wiederholt von sozialdemo- daß sogar Städte mit annähernd gleichen wirtschaftlichen Verfratischer Seite aufgestellten Behauptung, daß unsere ganze hältnissen ihre Unterstützungspflicht nach den verschieden früheren Weldungen etwas abweichende Darstellung der Umstände, Baris, 13. Oktober. Der Figaro" gibt eine neue, von den Sozialpolitik im Grunde genommen nur eine etwas verbrämte artigsten Gesichtspunkten ausüben und daß selbst prinzipiell unter denen die Demission Delcassés fich vollzogen habe. Die Art der Armenpflege ist. Er erkennt die sozialpolitischen über den Umfang der Unterstüßungspflicht und die Aufgaben englische Regierung habe vor der Marokkoangelegenheit dreiSchöpfungen des Reiches und ihre Bedeutung für die Be- der Armenpflege die weitestgehenden Meinungsverschieden mal die franzöfifche Diplomatie ausgehorcht, um zu erfahren, fämpfung der allgemeinen Armenfürsorge an, erblickt aber die heiten obwalten. Buehl regt daher an, dem Reich ob Frankreich bereit wäre, einen endgültigen Allianzvertrag abzus Möglichkeit einer Ablösung der Armenpflege durch die Sozial- ein mit den nötigen Machtbefugnissen ausgestattetes fchließen. Die franzöfifche Regierung habe jedoch zweifellos aus Rücksicht politit vorwiegend nur auf der Grundlage einer gemeind Aufsichtsrecht über die Ausübung der Armenpflege beizugeben; auf Rußland fich geweigert, diese Frage in Erwägung zu ziehen. lichen, neben der Armenversorgung stehenden Fürsorge. man tönnte entweder im Reichsamt des Innern eine, besondere Als jedoch der französisch- deutsche Konflitt einen aluten Charakter Die Basis der vom Reich inaugurierten Sozialpolitif ist zu Abteilung hierfür schaffen oder das Bundesamt für das annahm, sei es die französische Diplomatie gewesen, welche diese breit, die sie beherrschenden Gesichtspunkte sind zu allgemein, Heimatwesen zu einer Reichsaufsichtsbehörde erweitern, welche Frage wieder aufnahm, und der französische Botschafter Cambon habe von Lord Landsdowne die mündliche Zusicherung eines ihre Organisation ist zu schwerfällig, als daß sie den außer in der Art, wie das bei dem Reichsversicherungsamt der Fall effektiven englischen Beistandes für den Fall eines Krieges ordentlich mannigfachen, nach Ort und Zeit wechselnden Be- ist, neben ihrer richterlichen Tätigkeit auch die Aufsicht über erhalten. Cambon habe Delcassé mitgeteilt, daß, Sobald casus foederis eintreten würde England feine dürfnissen des Lebens all'eitig entsprechen könnten. Eine Reihe die materielle Ausübung der Armenpflege auszuüben hätte. der Deutschland , welches wichtiger sozialpolitischer Maßnahmen tönnen in befriedigender Den Einwand, daß die Schaffung einer solchen Zentralinstanz Buficherung schriftlich wiederholen werde. den Botschafter Grafen Wolff Metternich hiervon Weise gar nicht anders als auf begrenzter Grundlage in Angriff genommen werden. bedeuten würde, sucht Buehl mit dem Hinweis auf England Natürlich bedürfen trotzdem auch die sozialpolitischen Ein- zu widerlegen, wo durch das Local Government Board eine wiffen laffen, daß es den Abschluß einer derartigen englischfranzösischen Allianz als einen casus belli ansehen würde. Die richtungen des Reiches dringend eines weiteren Ausbaues, die weitgehende Aufsichtsbefugnis sowohl in administrativer wie italienische Regierung teilte dies am 4. Juli dem französischen BotInvalidenrenten machen bisher, wenigstens in den Groß- in finanzieller Hinsicht ausgeübt wird, wo aber trotzdem die schafter Barrère mit, welcher fofort nach Paris telegraphiert habe. städten, noch keineswegs ein Eingreifen der Armenpflege über Handhabung der Armenpflege vollkommen in den Händen der Am 5. Juli war die Demiffion Delcaffés entschieden. Im Laufe flüssig, sondern stellen nur allzu oft einen Beitrag zu der im Ortsbehörden liegt. Auch mit der einzelstaatlichen Autonomie des Juli stattgehabten Ministerrats wollte Delcassó unter der Erklärung: ich habe überdies die formelle Zusicherung übrigen der Armenpflege obliegenden Versorgung der Erwerbs- würde eine Reichsaufsicht nicht in Widerspruch stehen. unfähigen dar. Ebenso reichen die Leistungen der Stranten- Schließlich empfiehlt Buehl noch eine gründliche Re des englischen Beistandes", ein Dokument aus seinem Portefeuille versicherung in der Regel nicht aus, um die Kosten der vision der auf den Verlust der politischen nehmen. Doch fiel ihm Rouvier fofort ins Wort und sagte:" Ich habe die Depesche Barrères, welche befagt, daß Ihre Politik den Krankenhauspflege voll zu decken, so daß auch hier die Armen- Rechte infolge Bezugs öffentlicher Unter- Strieg herbeiführen wird", und alle Minister sprachen sich einstimmig pflege eintreten muß. Dazu kommt, daß von der Kranken- stüßung bezüglichen Geseze. Mit Recht führt er trieg herbeiführen wird", und alle Minister sprachen sich einstimmig gegen Delcassé aus. versicherung noch immer die landwirtschaftlichen Arbeiter, das aus, daß die Bestrebungen vorgeschrittener Armenverwaltungen,
man denke nur an
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einen Eingriff in das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden durch unterrichtet worden sei, habe die italienische Regierung
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am 6.
Gesinde, die Heimarbeiter, zum Teil also die bedürftigsten ihre Leistungen innerhalb des durch das geltende Recht ge- Paris , 13. Oktober. Jaurès erklärt heute abermals in der Kreise der Bevölkerung ausgeschlossen sind, daß die Voraus- schaffenen Rahmens den Bedürfnissen der Zeit entsprechend Humanité", es fei fein Zweifel möglich, daß Delcassé im Ministerrat, febungen für den Bezug der Invalidenrente so strenge sind, auszugestalten, nicht selten an der ablehnenden Haltung der um seine Kollegen zur Ablehnung von Verhandlungen über die daß sehr oft armenrechtliche Hülfsbedürftigkeit schon vorliegt, Bedürftigen scheitern, welche die Vorteile der Unterstügung Marokko - Angelegenheit zu bewegen, behauptet habe, England wäre wo ein Anspruch auf Rente noch nicht begründet ist, daß nicht mit einer Minderung ihrer Rechtsstellung, insbesondere bereit, Frankreich mit seiner Flotte durch Landung von 100 000 Mann endlich die Probleme der Witwen- und Waisenversicherung und dem Verlust der politischen Rechte zu bezahlen wünschen. Db zu unterſtüßen. Die Enthüllungen, so meint Jaurès , tönnten, soweit sie Frankreich betreffen, Deutschland in nichts aufregen, sie der Arbeitslosenversicherung noch ihrer Lösung harren. eine folche Revision sich darauf beschränken muß, gewiffe zeigten im Gegenteil die Aufrichtigkeit der Friedenserklärungen Ferner regt Buehl an, daß eine fünftige Gesetzgebung Leistungen von den den Wahlrechtsverlust bewirkenden Fällen Frankreichs . Wenn Frankreich wirklich einen Revanchekrieg wünschen auch über den Rahmen der eigentlichen Sozialpolitif hinaus auszuscheiden oder ob dabei mit der durch das heutige Rechts- würde, hätte sich ihm seit 35 Jahren niemals eine so günstige Ge darauf Bedacht nehmen möge, daß gewisse Fürsorge- bewußtsein faum noch gerechtfertigten und auch in ihrer armen- legenheit geboten. veranstaltungen aus dem Pflichtenkreis der Armenverbände politischen Bedeutung wahrscheinlich einigermaßen überschätten ausscheiden. Das gilt vor allem für diejenigen Ver- Bestimmung, daß die öffentliche Unterstützung den Verlust der anstaltungen, welche, weil erheblich im öffentlichen Interesse politischen Rechte nach sich zieht, allgemein zu brechen ist- Die Rede Jaurè s' in Limoges , deren wichtige Ausführungen gelegen, auf staatlicher Zwangsvorschrift beruhen. So müssen diese Frage läßt Buehl offen. Tatsächlich dürfte kein Zweifel über die Vereinbarungen Englands mit Delcaffé wir zitiert und unbedingt die aus fanitätspolizeilichen Rücksichten notwendige darüber bestehen, daß der Grundsaß, daß Unterstügung aus besprochen haben, enthält auch sonst mannigfache bedeutsame Gr Behandlung an ansteckenden Strankheiten, die Unterbringung öffentlichen Mitteln mit der Entziehung der politischen Rechte örterungen. Unser Bariser Korrespondent übermittelt genieingefährlicher, zu verbrecherischen Handlungen neigender zu bestrafen ist, endlich verlassen werden muß. Das liegt uns noch die folgenden Darlegungen: Jaurès behandelt in seiner großen programmatischen Rede das Seiftestranter, vor allem aber Aufwendungen zu Er- sowohl im Interesse der Gemeinden selbst, als auch in dem Verhältnis des Sozialismus zur Republit, bas sozialistische Ideal ziehungszwecken jeder Art aus der Armenpflege aus der Hülfsbedürftigen. Eine Reform der Armengesetzgebung, und die Methoden seiner Verwirklichung, die Ratlosigkeit des bürgerscheiden. Wird doch z. B. die unentgeltliche Gewährung des die der Armut nicht den Charakter eines Verbrechens nimmt, lichen Radikalismus und schließt mit einer umfassenden Betrachtung Schulunterrichts in einigen Staaten noch heute als Armen- das mit dem Verlust des höchsten Rechts des Armen zu beder Aufgabe des Sozialismus in der internationalen Politik. Er unterstübune behandelt! strafen ist, ist keine Reform im modernen Sinne. acht von dem blumpen Kniff der Reaktion aus, dem vorwärts
Die internationale Politik.