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Nr. 280.

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Zentralorgan der fozialdemokratischen Partei Deutschlands .

Redaktion: S. 68, Lindenstrasse 69. Fernsprecher: Amt IV, Nr. 1982.

Klassenstaatliche Stenerpolitik.

Donnerstag, den 30. November 1905.

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Expedition: S. 68, Lindenstrasse 69.

Fernsprecher: Amt IV. Mr. 1984.

sichtiger Erfassung ihrer Kulturmission die Regierung jede von 150-160 Millionen Mark zugeführt werden. Der Alenderung der Branntweinbesteuerung fallen lassen und dafür fehlende Betrag von zirka 70 Millionen ließe sich leicht durch das Bier, das ohnehin dem preußischen Nationalschnaps eine eine progressive Reichs- Einkommensteuer beschaffen, die erst Auf keinem anderen Verwaltungsgebiete zeigt sich so Thron und Altar gefährdende Konkurrenz macht, zum Objekt bei 5000 oder 6000 M. Einkommen mit einem Steuersatz von deutlich der ausgeprägte Klassencharakter des neuen Deutschen ihrer Steuerreformpläne ausersehen. 1/2 Proz. zu beginnen brauchte. Reiches und seiner Einzelstaaten als auf dem Gebiet des Als ein weiteres Mittel zur Sanierung" der Reichs- Auch in dieser Hinsicht sind andere Kulturstaaten Deutsch­Steuerwesens. Weit mehr als die anderen kapitalistischen finanzen wie zur Deckung der Kosten der Flottenpolitik bietet land und speziell Preußen sozialpolitisch weit voran. Während Staaten Europas preßt das gepriesene Reich der Sozial- fich die Reichserbschaftssteuer. In fast allen Kulturländern Preußen bereits Einkommen von mehr als 900 M. mit Ein­reform" die Mittel, die es zur Durchführung seiner fast aus- Europas liefert die Erbschaftssteuer weit höhere Erträge für fommensteuern belegt, sind im krämerhaften" England alle schließlich vom Interesse des Junkertums und der Groß- den Staatssäckel als im Reich der Sozialreform. Während im Einkommen urter 4000 m. steuerfrei. Dafür werden aber industrie diftierten Klassenpolitik gebraucht, aus den besiglosen Deutschen Reich sich der Erbschaftssteuerertrag nach den Be- die höheren Einkommen in England um so kräftiger zur Steuer Boltsschichten heraus, und nirgends trägt der ländliche Groß- rechnungen des Geheimrats Professor Dr. Schanz in den herangezogen. Ein Einkommen von 10 000 m., das in grundbesitz im Verhältnis zu seinen Einkünften und seinem Jahren 1894/96 nur auf 42 deutsche Reichspfennige, im Preußen 3 Proz. Steuer entrichtet, zahlt in England etwa Einfluß auf die Regierungsmaschinerie so geringe Steuerlaften. preußischen Vaterlande gar nur auf 28 f. 4,6 Proz. John Bull ist eben infolge seiner ethischen Rück­Die herrschenden Klassen Preußen- Deutschlands betrachten die pro Kopf der Bevölkerung stellte, betrug er z. B. in ständigkeit noch nicht zu der hohen Maxime deutscher Steuer­Regierung nicht nur als Erekutivausschuß zur Aufrecht- England. 6,60 m., in Frankreich beinahe 4 M. Tatsächlich politik gelangt, daß die Geldbeutel der sogenannten höheren erhaltung ihrer Klassenherrschaft und Vertretung ihrer fpe- zieht denn auch England, obgleich dort die Legende vom sozialen Klassen auf Kosten des werktätigen Volkes geschont werden ziellen Interessen, sie verlangen obendrein, daß die Kosten Königtum feinen Surswert hat, ungefähr den 14, 15 fachen müssen.

Die neuen Reichsstenervorlagen.

II.

des Regierungssystems und ihrer Politik von den Volts- Ertrag aus der Erbschaftssteuer, wie sämtliche deutsche Einzel- Es ließen sich demnach die vom Reichsschazamt geforderten schichten getragen werden, gegen die sich in erster Linie diese staaten und zwar obgleich die Steuer für die kleinen Erb- Mittel leicht ohne jede weitere Belastung des Politit richtet. schaften bis zum Betrage von 10 000 m. nur 1 Proz. beträgt. Konsums, ohne Verkehrs- und Quittungs­Einen neuen Beweis dafür, wie sehr die reichsdeutsche Als deshalb im Mai dieses Jahres ein rheinisches Blatt die steuern aufbringen, wenn nur die herrschenden Steuerpolitik vom Klasseninteresse des mobilen und immobilen Nachricht brachte, daß das Reichsschazamt die Einführung einer Slaffen etwas tiefer in ihre Taschen greifen wollten. Dazu Kapitals diktiert wird, liefern die neuen Stengelschen Steuerpläne. Reichserbschaftssteuer nach dem elsaß - lothringischen System reicht jedoch ihre vielgerühmte Sorge um des Vaterlandes Die geforderten Mittel sind in der Hauptsache zur Ver- plane, mußte jedem ernsthaften Sozialpolitiker dieses Projekt Wohl" nicht aus. Die Mittel zur Aufrechterhaltung ihrer größerung der Flotte und Erweiterung der Kolonialpolitik, zur als völlig unzulänglich gelten, denn nach den Schanzschen Be- Klassenherrschaft soll ihnen das Volk selbst liefern. Vermehrung des Landheeres, Erhöhung der Offizierspenfionen 2c. rechnungen belastet die elfaz- lothringische Erbschaftssteuer die bestimmt, nur ungefähr 21 Millionen Mark sollen jährlich zur Bevölkerung mur mit 1,91 M. pro Stopf. Immerhin hätte Abtragung der infolge einer frivolen Anleihepolitik auf über eine solche Erbschaftssteuer dem Reich eine jährliche Mehrein­3 Milliarden Mark angeschwollenen Reichsschuld verwandt nahme von ungefähr 110 Millionen Mark eingebracht. werden. Die neuen Mittel sollen also fast ausschließlich zur Den Kraut- wie den Schlotjunkern paßte jedoch das Verstärkung der Macht der herrschenden Klassen und Aus- Projekt nicht. Sie haben wirtschaftlich kein Interesse daran, den Gesezentwurf betreffend die Ordnung des Reich 3- In der gestrigen Nummer veröffentlichten wir im Auszuge dehnung ihrer wirtschaftlichen Interessensphäre im Auslande die Steuersphäre des Reichstages gegenüber jener der Landhaushalts" und die Ausführungen der Nordd. Allg. Ztg." dienen; dennoch fordert die Regierung, daß von den tage, die sie meist beherrschen, zu erweitern und den Ausbau über die Brausteuer, die Tabat, Zigaretten- und Fahrkarten­haushalts" und die Ausführungen der Nordd. Allg. Ztg." 220 bis 230 Millionen Mark jährlicher neuer Steuern, der direkten Steuern zu begünstigen, zu denen sie selbst in steuer, denen wir nachstehend die wichtigsten Bestimmungen die nach der Berechnung des Reichsschazamtes zur Deckung erheblichem Maße beitragen müssen, während die Verbrauchs- des Frachturkunden-, Quittungsstempel- und Reichserbschafts­der Mehrausgaben erforderlich sind, über 180 Millionen abgaben auf Nahrungs- und Genußmittel die breite Volts- steuergesetzes folgen lassen: Mart aus der Erhöhung der Abgaben auf Bier und Tabak, masse trägt. Außerdem aber fürchten die junkerlichen fowie aus der Fahrkarten- und Quittnngssteuer herausgeholt Großgrundbesitzer, daß die Reichserbschaftssteuer die verden, nur für den Rest von 40-50 Millionen Mark ge- Kontrollierung der Einkommensteuer erleichtert, und daß des Reichsstempelgesetes denkt man die Besitzenden durch Einführung einer Reichs- ferner bei der Vererbung des ländlichen Großgrundbesizes wird der bisher im Seeverfehr mit dem Ausland erhobene Schiffs Erbschaftssteuer in Anspruch zu nehmen. die Steuer nach dem vollen Verkaufswert ihrer Güter frachturkunden- Stempel( Stonnossementstemgel) auf fämtliche Fracht Für den beabsichtigten Zwed, die Erweiterung der im- bemessen werden könnte. Davon wollen aber die Edelsten urkunden, auch die der Binnenschiffahrt und des Eisenbahn­perialistischen Expansionspolitik, bewilligt die sozialdemokra- der Nation nichts wissen. Sie betrachten das preußisch- traditionelle verkehrs, ausgedehnt und ferner eine Stempelabgabe für Quittungen und für Erlaubnisscheine zum Gebrauch von Kraftwagen ein­tische Reichstagsfraktion als Vertreterin der Arbeiterschaft Privilegium des gefeßlichen wie ungefeßlichen Steuerbetruges geführt. überhaupt keine Mittel; sie würde also die Forderungen des als ihr unveräußerliches Menschenrecht.

Durch die geplante Wenderung

Frachturkunden. Die bisherigen festen Stempelfäße von 10 Bf. Reichsschaamtes auch dann ablehnen, wenn die verlangten Die konservative Presse lief Sturm gegen das Stengelsche für Konnoffemente und Frachtbriefe im Schiffsverkehr mit aus Steuern von den Besitzenden getragen würden; immerhin Reichs- Erbschaftssteuer- Projekt, das preußische Herrenhaus de- ländischen Häfen der Nord- und Ostsee, des Kanals oder der wollen wir zeigen, wie leicht sich die geforderten monstrierte entrüstet gegen die Untergrabung des germanischen norwegischen Küste und von 1 M. für Konnoffemente und Fracht 220 bis 230 Millionen Mark ohne Belastung der Familien- und Sparsinnes"-und die Regierung gab briefe im Schiffsverkehr mit anderen ausländischen Seehäfen bleiben ärmeren Volksfreise aufbringen ließen wenn die als Vertreterin der spezifischen Klassen- für den Stückgutverkehr unverändert bestehen. Hinzu tritt eine feste Klaffen- Stempel abgabe von 10 f. für Stonnoffemente, Frachtbriefe, Regierung sich nicht als gehorsamste Willensvollstreckerin der interessen des Junkertums gehorsamst nach. Labescheine, Einlieferungsscheine im Seeverkehr zwischen inländischen herrschenden Klassen, besonders des ostelbischen Junkertums Der Reichs- Erbschaftssteuer- Entwurf, der dem Reichstage See- und Flughäfen und für alle sonstigen Frachtbriefe, fühlte. vorgelegt wird, begnügt sich nach den Mitteilungen der Nordd. Pafetadressen, Gepäckscheine, Beförderungs­As vor einigen Monaten zuerst Näheres über die neuen Allgem. 3tg." mit ungefähr 70 Millionen Mark; davon soll scheine oder andere eins der bezeichneten Papiere Steuerpläne der Regierung bekannt wurde, hieß es, neben der aber mindestens der dritte Teil den deutschen Einzelstaaten erseyenden Schriftstücke. Erhöhung der Bier- und Tabaksteuer sei auch eine Reform zufallen, unter Umständen noch beträchtlich mehr; es bleiben Erhöhte Stempelsäge sind für Frachturkunden über der Branntweinsteuer" geplant. In dem von der Nordd. also für das Reich nur etwa 40 Millionen Mark d. h. nur ganze Schiffs- und Eisenbahnwagenladungen vorgesehen, und zwar wird, Allgem. 8tg." mitgeteilten Stengelschen Projekten- Gemengsel ungefähr 65 bis 70 Pf. pro Stopf der Bevölkerung. Trotzdem ie nachdem es sich um einen Frachtbetrag von 25 M. und darunter oder um einen solchen von mehr als 25 M. handelt, das sucht man vergebens nach dieser" Reform". Die Regierung sind noch allerlei besondere Vergünstigungen" Doppelte oder das Fünffache, bei Flußschiffen mit mehr als 100 Tonnen hat also in liebenswürdigem Entgegenkommen gegen die für die Junker in die Vorlage hineingeschmuggelt. Raumgehalt und Seeschiffen mit mehr als 200 Stubifmeter Rein­Wünsche der agrarischen Schnapsbrenner nachträglich für besser während nämlich bereits tleine Erbschaftsraumgehalt das Fünffache oder Zehnfache der einfachen Säge von erachtet, nicht an dem bestehenden Steuermodus zu rütteln, massen von mehr als 300 Mart zur 10 Bf. und von 1 M. erhoben. Bei Berechnung des für die An­obgleich gerade aus dem Schnaps sich bedeutende Steuer herangezogen werden und zwar wendung des höheren Steuerfages maßgebenden Frachtbetrages Mehrerträge herausholen ließen, ohne jegliche nennens- mit demselben Prozentsak, wie Erbschaft wird im Binnenschiffsverkehr der Schlepplohn mit in Anfag gebracht, werte stärkere Belastung des Alkoholkonsums. massen von 40 000 und 50 000 m., haben die fofern er neben der Fracht zu zahlen ist. Die Regierung vergütet bekanntlich für das Hektoliter expor- Erben land- und forstwirtschaftlicher Grund- Kleinverkehrs eine Ermäßigung des Stempelfages Auf der anderen Seite tritt zugunsten des Nahverkehrs und des tierten und denaturierten Spiritus 16 M.; die erhobene stüde, wenn sie die direkten Deszendenten von 10 Pf. auf 5 Pf. ein, wenn sich aus dem Inhalte der Maischbottichsteuer beträgt aber nur 13 bis 13%, W., im oder Aszendenten des Erblassers sind oder Frachturkunde ergibt oder sonst feststeht, daß der Frachtbetrag 0,50 m. höchsten Falle 14 M. Würde die Vergütung um 2 M., also zu diesem in einem Geschwisterschafts- oder nicht erreicht.

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auf 14 W. pro Heftoliter ermäßigt, so erniedrigte sich die Schwiegerkindschaftsverhältnis standen, nur Völlig befreit sind Gepädscheine über Reise. Gesamtvergütung, die sich im Betriebsjahre 1903/04 auf zirka 75 Broz. der Erbschaftssteuer zu entrichten, gepäd und Frachturkunden über frachtfreie Sene 19, im Jahre 1902/03 auf 22 Millionen Mart stellte, um zweitens tritt dann, wenn diese Grund- bungen.

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2 bis 3 Millionen Mart. Doch der Extragewinn, der auf stücke in den legten beiden Jahren vor Erlaubniskarten für Kraftfahrzeuge. Die Stempelabgabe bezieht diese Weise alljährlich den Schnapsbrennern auf Staatstoften bem Ausfall" der Erbschaft Gegenstand sich nur auf Straftfahrzeuge, die zur Berfonenbeförderung auf öffent­überwiesen wird, tommt faum in Betracht gegen den eines nach Maßgabe des Reichsgefetes steuerlichen Begen und lägen bestimmt sind, nicht also auf Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung. Auch von den ersteren find diejenigen von Vorteil, der ihnen aus der Branntweinkontingentierung und pflichtigen Erwerbes" gewesen, das heißt auf ihnen der Abgabe befreit, die ausschließlich der gewerbsmäßigen Berfonen­der Art der Steuerabgabe erwächst. Es sind in den letzten Zucker oder Branntwein produziert worden sind, eine beförderung dienen, außerdem die Kraftfahrzeuge, die zur ausschließ­Jahren durchschnittlich 2,33 bis 2,41 Millionen Hektoliter in weitere Steuerermäßigung bis zu 50 Pro 3. lichen Benußung im Dienste des Reiches, eines Bundesstaates oder ländischen reinen Spiritus in Deutschland konsumiert worden. ein, und drittens foll der Steuerertrag in einer Gemeinde bestimmt sind. Aber dieses Gesamtquantum zahlt feineswegs die Steuer von solchem Fall nicht nach dem wirtlichen Ver- Die Abgabe von der einzelnen Erlaubniskarte zerfällt in einen 70 M. pro Hektoliter. Ein Stontingent von 2,15 Millionen aufswert der Grundstücke bemessen werden, festen Grundbetrag und einen weiteren nach der Zahl der Pferde­Seftoliter braucht nur 50 M. zu zahlen; lediglich die über fondern so, wie nach dem zurzeit in Geltung betrag beträgt für Krafträder 10 m., für Kraft­fräfte des Fahrzeugs sich vervielfältigenden Betrag. Der Grund­dieses Duantum hinaus in den freien Verkehr eingeführte stehen den deutschen Steuergeseten Rechtens wagen mit ein oder zwei Sizplägen 100 m., für Menge zahlt 70 M. Da nun aber dieser Neft den Markt- ist." Mit anderen Worten, der Junker, der von einem Vater, solche mit mehr als zwei Sigen 150 M. Daneben find preis bestimmt, haben die Brenner auf jeden Schwiegervater oder Bruder ein derartiges Rittergut im Werte von jeder Pferdefraft des Kraftrades und Kraftwagens oder dem Hettoliter des Kontingents ungefähr von vielleicht einer Million erbt, zahlt nur etwa ein Drittel der Teile einer Pferdekraft 5 M. oder, falls das Fahrzeug, wie regel­20 Mart Vorteil, insgesamt also jähr- Stener, der kleine Handwerker, der 500 Mart mäßig bei Krafträdern, nicht mehr als 4 Pferdekräfte hat, 2 M. zu lich ungefähr 43 Millionen Mart: ficherlich erbt, dagegen den bollen Steuerbetrag. Das entrichten. eine recht ansehnliche Staatsdotation. Es tönnte also ist die vielgerühmte Fürsorge des neuen Deutschen Reiches leicht durch Aenderung des Steuermodus ohne nennenswerte für die notleidenden Klaffen des Großgrundbesizes. Besser Der Stempelabgabe werden alle Quittungen unterworfen, die Breissteigerung aus der Maischbottichsteuer und der Branntwein- als durch diese Steuerbestimmungen tann das verlogene Ge- im Inlande ausgestellt oder ausgehändigt werden, sofern fie über einen Betrag von mehr als 20 Mart lauten. berbrauchsabgabe ein jährlicher Mehrvertrag von 45 Millionen schwäg bom sozialen Königtum nicht illustriert werden. Wenn demnach die Liebesgabe an die Schnapsbrenner Schriftstüď. ober, wenn es mehrere Quittungen enthält, von Die Abgabe beträgt 10 f von jedem einzelnen Mart herausgeschlagen werden. Allerdings würde dadurch ste traditionelle Fürsorge der preußischen Regierung für die wegfiele, wenn ferner eine halbwegs sozialpolitischen An- jeder einzelnen Quittung. otleidenden" Bevölkerungsklassen, d. h. die ostelbischen forderungen entsprechende Reichs- Erbschaftssteuer eingeführt Befreit sind: 1) Quittungen, aus denen sich ergibt, daß infer, eine Einschränkung erleiden. Deshalb hat in scharf würde, könnte dem Reichssäckel bequem jährlich eine Summe die Singabe der Geldsumune behufs Begründung einer Berbindlichkeit

Quittungssteuer.