nach der C�orinerstr. 89. Nach der Grenzstr. 18 wurde die Feuer-wehr zweimal unbefugterweise alarmiert, weil dort ein Pferd ineine Brube gestürzt war. Außerdem liefen noch Feuermeldungenaus der Schivelbeinerstr. 3 und von anderen Stellen ein.Arbeiter-Tamariter-Kolonne. Morgen Donnerstag, abendsV Uhr, 4. Abteilung für Lichtenberg und Umgegend bei Pieken-Hagen, Scharnweberstratze KV. Vortrag: Gefahrdrohende Krank-hettSzustände. Vortragender Herr Dr. Hirfchfeldt. Daran an-schließend praktische Uebungen. ES wird erwartet, daß alle Mit-glieder erscheinen. Gäste willkommen. Neue Mitglieder könnenjederzeit eintreten.— Heute Abend Monatssitzung der dienst-tuenden Abteilung._Vorort- JVachncbten»Gchöneberg.I» der Schöneberger Stadtverordnetenversammlung wurdenam Montag die Berkehrsdebatten fortgesetzt und weitereKlagen über die traurigen Verhältnisse vorgebracht. Von sozial-demokratischer Seite wurde darauf hingewiesen, daß vieleReden und Klagen der Großen Berliner Straßenbahnge�aschaftgegenüber jetzt gar keinen Zweck habe; wenn man eine Verbesserungwolle, so müsse die Stadt selbst die Hand ans Werk legen, wie diesschon seit Jahren von den sozialdemokratischen Stadtverordnetenverlangt worden ist. Der Oberbürgermeister erklärte bei dieserGelegenheit, daß in wenigen Tagen die Vorarbeiten zur Errichtungder städtischen Untergrundbahn beendet seien und der Stadt-verordnetenversammlung eine diesbezügliche Vorlage zugehenwerde. Auch betreffs Errichtung von Automobilomnibus-Linienstehe der Magistrat in Unterhandlung mit Privatgesellschaften undanderen Gemeinden. Ebenso habe sich der Magistrat damit be-schäftigt, eigene Automobilomnibusse anzuschaffen und neue Linieneinzurichten. Angenommen wurden sodann einstimmig zweiAnträge. In dem ersten wird der Magistrat aufgefordert, energischauf die Abstellung der in der vorliegenden Petition geschildertenMistände hinzuwirken. Der zweite, von den Liberalen gestellteAntrag, richtet das Ersuchen an den Magistrat, an den zuständigenStellen aus eine Verbesserung der gesamten Verkehrsverhältnissehinzuwirken; für den Fall, daß den berechtigten Forderungen derStadt nicht»n vollem Umfange Rechnung getragen wud, wird derMagistrat aufgefordert, der Stadtverordnetenversammlung eineVorlage für die Errichtung von Verkehrsbetrieben in städtischerRegie auszuarbeiten.Bei der Petition der Schöneberger Oberlehrer umAnrechnung ihres Militärjahres auf das Besoldungsdienstalter be-nutzte der Stadtv. Hepner die Gelegenheit, um den Mißmutder Hausbesitzer gegen die Gehälter der städtischen Beamten zumAusdruck zu bringen. Er erklärte, daß jeder Groschen, der in dieserBeziehung bewillig werde, eine neue Belastung für die Hausbesitzerbedeute. Der Versammlung rechnete Redner vor, daß die Haus-bcsitzer eS seien, die fast die gesamten Steuern aufzubringen haben.Werde mit den Bewilligungen noch fortgefahren, so bringe mandas Fundament der Stadt, das die Hausbesitzer bildeten, zum Er-schüttern. Die Stadtvv. Rheinbacher und Dr. B o ß b e r g(Lib.) traten diesen Ausführungen entgegen. Der Hausbesitzerzahlt zwar die Steuern, aber er bringt sie nicht auf. Das Ein-kommen der Hausbesitzer stelle sich doch nicht als ein Gewinn auseiner geleisteten Arbeit dar, sondern komme doch einer Rente gleich.Stadtv. Obst(Soz.) bewundert den Mut. mit dem der Stadtv.Hepner sich gegen die Gehälter der städtischen Beamten wendet.Gerade die Hausbesitzer, die jetzt über eine zu große Belastungklagen, haben in der Stadtverordnetenversammlung verhindert, derStadt neue Einnahmequellen zu verschaffen. ES wäre Pflichtdieser Herren gewesen, nach Mitteln und Wegen zur Erschließungneuer Einnahmequellen zu suchen.— Die Petitton der Oberlehrerselbst wird gegen wenige Stimmen angenommen, weil einem Teilder Oberlehrer bereits das Militärjahr in dem Dienstalter an-gerechnet ist.Ueber eine Petition des Lehrervereins um Abstandnahme vonder Errichtung einer Mädchenmittelschule in Schönebergwird zur Tagesordnung übergegangen, da zurzeit ein Bedürfnisfür Errichtung einer derartigen Sctzule nicht vorliegtEbenfalls zur Tagesordnung ubergegangen wurde über eineweitere Petition des Lehrervereins, wonach die Aufhebung derBestimmung verlangt wird, die das Wohnen der Lehreraußerhalb SchönebergS von einer besonderen Genehmi-gung abhängig macht. ES ist damit den Wünschen der HauS-besitzer Rechnung getragen, die am liebsten noch weiter gingen undkeinem Beamten daS Wohnen außerhalb Schönebergs gestattenwürden.Ein Antrag der sozialdemokratischen Fraktion, worin derMagistrat ersucht wird, Mittel in den Etat einzustellen, um denstädtifchen Körperschaften Freikarten auf allen den Linien derStraßenbahn zu gewähren, die die Gemarkung Schöneberg befahren,wird nach kurzer Begründung einem Ausschuß von 7 Mitgliedernüberwiesen.Das Ortsstatut betr. Errichtung einer städtischen Freibankwird gemäß den Abänderungsanträgen des Ausschusses an-genommen.Zu Beginn der Sitzung erfolgte noch die Einführung de« neu-gewählten Stadtverordneten Dr. Jakoby. Die weiteren Be-ratungen des Etats mußten wegen der vorgerückten Zeit bis zurnächsten Sitzung vertagt werden.Heute abend findet im Obstschen Lokale, Meiningerstr. 8, eineZusammenkunft zwecks Gründung eine» Arbeiter-TurnvereinS fürSchöneberg statt. Turnersreunde aus Arbeiterkretsen werden er.fucht, zu erfchcinen.Eharlottenburg.Frei« Volksbühne, Charlottenburg. Die Generalver-fammlung findet heute abend 3 Uhr im Volkshause statt.Die Tagesordnung ist durch Inserat und durch die Vereinsschriftbereits bekannt gegeben. Wegen der zu erwartenden regen Diskussionist kein Vortrag angesetzt. Pünktliches Erscheinen aller Mit-glieder ist noiwendtg.Ein Schlnfstellenschwindler treibt seit einiger Zeit am hiesigenOrte sein Wesen und brandschatzt kleine Leute, die aufs Vermietenangrwiefen sind. Er nennt sich Karl Teschner auS Jnsterburg undwill Eifenbahnassistent sein. Zunächst sucht er sich Vertrauen zu er-werben, indem er die ersten Tage proinvt bezahlt, aber nur, umdieses Vertrauen dann in der schmählichsten Weise zu mißbrauchen.AuS seiner letzten Wohnung verschwand er. nachdem er erst seineWirtin, dann seine Schlastollegen anborgte und dann in einem un-bewachten Augenblick einen schwarzen Anzug und 10 M. auS demKoffer seines Kollegen mitgehen hieß.Rixdorf.Ihren Wochenlohn in Höhe von 10,98 M. verloren hat am Mon-tag eine Arbeiterfrau in der Bergstraße; da» Geld war in Papier ein-gewickelt. Der Finder wird gebeten, es gegen Belohnung in Rix-dorf, Bendastr. 21 bei Schanz abzugeben.�friedrichshagen.Der GemeindehauShaltSetat für das Rechnungsjahr 1907balanziert. in Einnahme und Ausgabe mit 834 380 M.(im Vorjahr528 600 M.) Die Positionen der Sinnahmen setzen sich zu-sammen: auS den Vorjahren 16300 M., gewerbliche Unternehmungen 61870 M.. Kanalisation 62200 M., Kurpark-Verwaltung 2221 M.. Baupolizeiverwalwng 1800 M.. auSKapitalien 220 M.. aus Grundstücken 3290 M., Straßenund Wege 106 M., Feuerlöschwesen 240 M., Gemeinde-, Amts- undStandesamtsverwaltung 8263 M. Volksschulverwaltung 9340 M.,höhere Schulen 32838,01 M., Gesundhe.. �Polizei 4328 M., Armen«Verwaltung 872 M., indirekte Steuern 89 400 M., direkie Steuern304270 M.. wsgemein 92,99 M. Die Pofittonen der Ausgabenbestehen in: aus Vorjahren 1000 M., gewerbliche Unternehmungen40 452 M., Kanalisation 62 200 M., Kurparkverwaltung und Ver-schönerung des Ortes 8113 M., Baupolizeiverwaltung 4468,90 M.,Verzinsung und Tilgung der Gemeindeschulden 17 970,18 M..Grundstücke 3800 M., Straßen und Wege sowie Straßenbeleuchtung39 148,98 M.. Feuerlöschwesen 1910 M.. Gemeinde-, Amts- undStandesamtsverwaltung 77 976,76 M., Volksschulverwaltung124 911,07 M., höhere Schulen 72100 M., Gesundheitspolizer13 768 M., Armenverwaltung 27 219,80 M., indirekte Steuern 88 M.,direkte Steuern 41 800 M., insgemein 2768,38 M.Erkner.Der Automobilomnibusverkehr bricht sich immer weiter Bahn.In nächster Zeit wird auch Erkner eine Autoomnibuslinie befitzen.Der Verkehr wird auf der Strecke Erkner— Neu-Zittau— Gosen ein-gerichtet werden. Später wird noch eine Anschlußlmie über Müggel-heim nach Köpenick hergestellt.Reinickendorf.Ein rätselhafter Todesfall beschäftigt zurzeit die hiesige Kriminal-Polizei. Am Donnerstag voriger Woche wurde der 36jährige Ar-beiter Kalweit in der Residenzstraße in sinnlos betrunkenem Zu-stände aufgefunden und nach dem Grundstück Nr. 101 gebracht, woer auf ein Strohlager gebettet wurde. Da der Mann nach nahezuzwölf Stunden die Besinnung nicht wieder erlangt hatte, wurde vonBewohnern des Hausers der Sanitätsrat Dr. Berliner hinzugerufen,der die Ueberführuug des Kalweit nach einem Kraukenhause an«ordnete. Der Arbeiter verstarb jedoch schon auf dem Transportdorlhin und seine Leiche wurde nach dem Schauhause gebracht. Wiedie Obduktion ergeben hat, ist Kalweit an schweren inneren Ver-letzungeu gestorben, die ihm vermutlich gewalttätig beigebrachtworden sind. Ob er überfahren, gemißhandelt worden ist, oder sichdie schweren Verletzungen durch ernen Fall zugezogen hat, konntenoch nicht festgestellt werden.Pankow.Beim Rangieren schwer verunglückt ist in der gestrigen Nacht der21jährige Bahnarbeiter Waringnowitsch aus der Florastr. 62. W.war auf dem hiesigen Güterbahnhof beim Rangieren von Eisenbahn-Waggons tätig gewesen und wurde dabei von einem Güterwagen er-faßt und niedergerissen. Die Räder gingen ihm über den rechtenArm hinweg und trennten ihn vollständig vom Rumpf.Nieder-Schönhausen.In der letzten Gemeindevertretung machte der Gemeindevorsteher dieMitteilung, daß das Leitungswasser vom Regierunasrat Proskaueruntersucht und als einwandfrei erklärt wurde. Punkt 1 der Tages-ordnung betraf den Vertragsabschluß mit der Großen BerlmerStraßenbahn. Der Vertrag war schon einmal in einer Sitzungberaten, damals hatten aber einige Gemeindevertreter erhebliche Be-denken gegen denselben. Die damals beschlossene verstärkte Kom«Mission hat nun eine Reihe von Abänderungen vorgeschlagen. Da«nach sollte eine Straßenbahnlinie durch die Kopenhagenerstraße ge-führt beziehungsweise abgezweigt werden, wenn der Verkehr einstärkerer cst; sonst aber sollte die am Bahnhof Schönholz endigendeStraßenbahnlinie durch die Germanenstraße dahin führen. Dieshat die Slratzenbahngesellschast abgelehnt. Auch die geplante Liniedurch die Blankenburgerstraße und die zu regulierende Straße 19nach der Schloß- Allee wurde abgelehnt, so daß dieStraßenbahn nur bis Straße 19 führt. Die Verlängerung der amSchönholzer Bahnhof endigenden Linie sollte in acht Jahren durchdie Bismarckstraße nach hier durchgeführt werden, jetzt ist die Frist ausfünf Jahre herabgesetzt worden. Der Betrieb der Straßenbahnlinienach der Blankenburgerstraße soll nach Feststellung des Fahrplan«erfolgen und wird die Genehmigung zum Ausbau der Linie gleichnach Abschluß des Vertrages nachgesucht werden. Die Wünsche ausEinstellung von Einsatzwagen sind nicht erfüllt worden. Für diesesminimale Entgegenkommen will die Straßenbahngefellschaft dieKonzession auf die Dauer von 90 Jahren. Nach längerer Debattewurde der Vertrag mit großer Majorität angenommen. Die Nieder-Schönhausener Gemeindevertretung ist somit die erste, die einer90jähligen Konzession ihre Zustimmung gegeben hat. UnsereGemeinde ist auf Menschenalter hinaus der Großen BerlinerStraßenbahngefellschaft preisgegeben.Berichts-ZeitimcfsDie„geheimnisvollen Milchuntersuchnngen",die vor zwei Jahren so großes Aufsehen erregten, weil die„G e-ellschaft zur Bekämpfung der SäuglingSsterb»i ch k e i t" mit ihnen in Verbindung gebracht wurde, sind in derBeleidigungsklage Engel-Bongert nun doch nichtvollständig aufgeklärt worden. Im Milchkrieg hatten die Milch-Händler gegen diese Gesellschaft das ungünstige Ergebnis jenerUntersuchungen veröffentlicht, weil sie vermuteten, daß die Gesell-schaft mit ihrer damaligen Warnung vor der aus Danemark im-portiertcn Milch den„märkischen Milchbauern' zu Hülfe kommenwollte. Sie wollten ihrerseits zeigen, daß auch in den Molkereien,die von der Gesellschaft empfohlen wurden, nicht alle? so stimmte,wie der Uneingeweihte eS annahm, und daß die Gesellschaft in derErfüllung ihrer selbstgestellten Aufgabe, der Bevölkerung bei derBeschaffung einwandfreier Milch mit Rat zur Seite zu stehen,wenig gewissenhaft verfahren sei. Zwischen den beiden Schrift-führern, Herrn Dr. Engel und Herrn Obertierarzt Bongert, ent»stand dann ein Streit darüber, wa» für Untersuchungen da über-Haupt gemeint sein könnten, von wem sie vorgenommen sein könntenund wer darum gewußt habe. ES handelte sich, wie baldherauskam, um Untersuchungen, die die Meierei Bolle durchden damals auch in ihren Diensten stehenden Herrn Bongerthatte vornehmen lassen, um Untersuchungen von Milch, die auS denKuhställen hiesiger Molkereien entnommen war. Die Meierei Bolleliebt eS nämlich, auch die Milch ihrer werten Konkurrenz zu kon-trollieren und die Ergebnisse fein säuberlich zu buchen. AUS allenAngaben, die von zuständiger Seite an die Ocffentlichkeit ge-langten, schien zweifellos bervorzugehen, daß die betreffenden Kuh-ställe zu denen gehörten, die von der Gesellschaft kontrolliert undempfohlen wurden. Engel hatte ansang? öffentlich erklärt, erwifsenichtS von jenen UntersuchungSergebnissen. Als aber vondem im Vorstand der Gesellschaft sitzenden Prof. Ostertag, der in-zwischen über Bongerts Untersuchungen durch diesen selber auf-geklärt worden war, Engel den Sachverhalt erfahren hatte, ließEngel sich dazu herbei, öffentlich zu erklären, eS st i m m e a l l e sund die Untersuchungen seien ihm b e k i n n t.In der Preßfehde, die Engel und Bongert auS diesem Anlaßgegen einander führten, sagten sie einer dem anderen einige Un-liebenSwürdigkeiten, wie sie bei solcher Gelegenheit wohl mal auSder Feder eines allzu forschen Draufgängers entschlüpfen. Bongertklagte dann gegen Engel, und Engel erhob gegen Bongert Wioer»klage. Vor dem Schöffengericht wurden beide frei-gesprochen, weil eS als erwiesen angesehen wurde, daß beidedie objektiv allerdings beleidigenden Aeußerungen in Wahr-nehmung berechtigter Interessen getan hätten undihnen dieAbsichtzu beleidigengefehlt habe. Jeder legtegegen die Freisprechung des Gegners Berufung ein und so hattedie 3. Strafkammer de» Landgerichts l noch einmal über die Sachezu verhandeln. Wir wollen vorwegnehmen, daß die B e r u f u n g s-instanz sich den Ausführungen de? Vorderrichters angeschlossenund mit derselben Begründung daS erstinstanzliche Urteil be-stätigt hat. An der Mitteilung dieses Ausganges könnten wiruns genügen lassen, wenn die Beleidigungsklage Engel-Bongertnicht mehr wäre als ein Krakeel zweier Hitzköpfe. Sie beanspruchtaber ein gewisses Interesse schon durch die besonderen Umstände,quS denen sie hervorgegangen ist. Im übrigen hat die Verhandlungvor der Berufungsinstanz das überraschende Ergebnis gebracht,daß zwar jene geheimnisvollen Untersuchungen tatsächlich im Auf-trage der Meierei Bolle durch ihren Herrn Bongert ausgeführtworden waren, daß aber die damals untersuchte Milch nicht auSMolkereien herrührte, die von der Gesellschaft empfohlenwurden. Die Untersuchungen wurden nämlich zu einer Zeit aus-geführt, wo die Gesellschaft noch gar nicht bestand. Wie es möglichwar, daß Herrn Bongert das nicht sofort einfiel, er-scheint nach dieser Gerichtsverhandlung noch rätselhafter als dieandere Tatsache, daß Herr Engel unter seinem Namen veröffent-lichen ließ, er kenne die Untersuchungsergebnisse. Engel ist indiese zweideutige Stellung hineingeraten dank der Willig»keit.mit der er in seinen zur Veröffentlichung bestimmten Erklärungensich von Prof. Ostertag allerlei hineinkorrigieren ließ.Die Gerichtsverhandlung hat in manchem Punkt die erwartete Auf-klärung nicht gebracht, aber das Eine ist durch sie allerdings auf-geklärt worden, daß Engel das Opfer eines Irrtums geworden ist,in den er nicht durch seine Schuld verstrickt worden war._ DerKampf, den er um seine Ehre als Mann und als Gelehrter führenmutzte, erklärt hinreichend die Hartnäckigkeit, mit der er � jedenEinigungsversnch, zu dem sein Gegner jederzeit bereit war, immerwieder zurückwies.Schwer begreiflich ist, wie schon gesagt, die Gedächtnisschwächedes Herrn Bongert. Aber auch die Rolle ist nicht ganz klar, die HerrProf. Ostertag, der vor Gericht als Zeuge auftreten muhte und erstnach seiner Aussage vereidigt wurde, in dieser Affäre gespielt hat.Unaufgeklärt bleibt ferner, wer die Ergebnisse der von Bongert fürBolle ausgeführten Untersuchungen den Milchhändlern in dieHände gespielt und wer die Umdaticrung vorgenommen hat. Daßder ganze Skandal überhaupt möglich war. beweist uns, welchewunderlichen Zustände in der„Gesellschaft zur Bekämpfung derSäuglingssterblichkeit' geherrscht haben müssen.Hebt eigenhändiges Erschießen den Versicherungsvertrag stets auf?Der Sohn eines Bäckermeisters T. zu Berlin war bei einerPrämie von jährlich 27 M. mit der„Viktoria" zu Berlin am3. Februar 1904 eine Lebensversicherung über 10 000 M. eingegangen. Bereits drei Monate später bracht- sich T. infolgeunvorsichtigen Hantierens mit einem Revolver einen Schutz insHerz bei. Er hatte seinen Freund gebeten, ihm seinen sechs-schüssigen Revolver zu leihen, da er sich des Abends, wenn er seinVerhältnis nach Hause bringe, vor den Strolchen fürchte. Dieser gabihm den Revolver, nachdem er ihn nach seiner Aussage vorhermindestens sechsmal abgeknipst hatte. Auch T. hatte den Revolverdann mehreremale abgeknipst, bis plötzlich ein Schuß krachte unddie Kugel dem T. in horizontaler Richtung durch den Körper ging.DaS Landgericht Berlin verneinte den Selbstmord, erkannteaber auf Abweisung der Klage, weil T. den Revolver gleich zuerstin unmittelbarer Nähe seines Körpers auf sich gerichtet hatte. Aufdie Berufung der klagenden Erben des T. erkannte das Kammer-gericht zu Berlin abändernd auf Auszahlung der Versichern»««-summe. DaS Kammergericht stellt betreffend deS unvorsichtigenHantierens mit dem Revolver fest, daß es möglich war, diese Schuß-waffe abzudrücken, trotzdem sie noch geladen war, da bei demdrehenden Patronenlager der Schutz erst dann fiel, wenn die be»treffende Patrone entzündet wurde. Durch diese Konstruktion derWaffe sei eS aber auch möglich gewesen, einige Patronen fürbeliebige Zeit abzudrehen. Die Patrone selbst sei nach dem Ladennicht zu sehen gewesen. T., der mit der Konstruktion des Revolversaber nicht vertraut war und diesen zum erstenmale von seinemals Soldat geschulten Freunde in die Hand bekam mit der Be-merkuny, daß der Revolver nicht geladen sei, habe somit nicht grob-fahrlässig gehandelt, wenn er den Revolver, nachdem er ihn nocheinigemal- abgedrückt hatte, auch gegen sich richtete, aber keineObacht darauf gab, daß die Mündung des Revolvers von seinemKörper abgewandt war. Er konnte mit Gewißheit darauf rechnen,daß der Revolver nicht geladen war, nachdem ihm sein Freund diesversichert und den Revolver sechsmal abgedrückt hatte. Wenn sichtrotzdem ein Irrtum ergab, so habe das an der Konstruktion desZentralrevolvers gelegen. Von dieser Konstruktion aber wußte derSachunkundige T. nun nichts. Es sei deshalb die die Versicherungausschließende grob« Fahrlässigkeit des T. zu derneinen. Anderswäre der Fall zu beurteilen, wenn T. selbst oder sein Freund unterT.'S Beisein die Patrone in den Revolver gelegt haben würde.In dieser Beziehung habe jedoch nichts festgestellt werden können.Die gegen dieses Urteil eingelegte Revision wurde vom 7. Zivil-senat deS Reichsgerichts zurückgewiesen.Raffiniert« Zuhältereibeschäftigte gestern in einer längeren Sitzung die 8. Strafkammerde» Landgerichts l. Aus der Untersuchungshaft wurde der 26jährige„Arbeiter' Karl Pähl vorgeführt, der sich wegen schwererKuppelei. Bedrohung und Körperverletzung ver-antworten mußte. Der Angeklagte zählt zu jenen modernenSklavenhaltern, die in der schändlichsten Weise auS dem niedrigstenLaster noch eine gute Einnahmequelle zu machen verstehen. Vordrei Jahren heiratete der Angeklagte eine einfache Fabrik»arbeiterin, mit der er anfänglich auch ganz glücklich lebte.Bald aber arbeitete der Angeklagte überhaupt nicht mehr, sondernüberließ eS seiner grau, für alles aufzukommen. Als ihr dtcSdurch ehrliche und anständige Arbeit nicht mehr gelang, zwangder Angeschuldigte sie mit Gewalt, auf dt« Straße zugehen und hier sich einen neuen Erwerb zu schaffen. Er selbstbeobachtete dann vom Fenster seiner Wohnung aus die nächtlichenSpaziergänge seiner Ehefrau. Schließlich wurden Nachbarn aufdieses schändliche Treiben aufmerksam und machten der Kriminal.Polizei Mitteilung. Nachdem Pähl verhaftet worden war, stelltees sich heraus, daß er auch noch versucht hatte, eine 17jährigeArbeiterin unter Drohungen und Schlägen dem Laster in dieArme zu treiben.---Vor Gericht stellte der Angeklagte jedeSchuld in Abrede und versuchte aar sich als den betrogenen Che»mann hinzustellen. Das Gericht erkannte mit Rücksicht aufdas empörende und von niedriger und aemetner Gesinnung zeugendeTun de» Angeklagten auf eine Gefängnisstrafe von1 Jahr 6 Monaten und 3 Jahren Ehrverlust.«Haarerzeugungsmittel."Einen originellen Schwindel mit einem„unfehlbaren" Haar-erzeugungSmittel hat der Barbiergehülfe Friedrich Lies in Szenegesetzt, welcher sich gestern vor der 1. Strafkammer des Landgerichts II wegen wiederholten Betruges und Urkundenfälschungverantworten muhte. Der bereits vorbestrafte Angeklagte, welcherauS dem Untersuchungsgefängnis vorgeführt wurde, erhielt imAugust v. I. durch den Zentralstellennachweis für Barbiere undFriseure eine Stellung als Barbiergehülfe bei dem Barbier Hamannin Clausdorf im Kreise Teltow.'Der junge Mann erwies sich inseinem Fache sehr tüchtig. Insbesondere huldigte er, wie alle„Verschönerungsräte", dem Schillerschen Ausspruche:„Wenn guteReden sie begleiten, dann fließt die Arbeit munter fort", undwährend er seine Kunden wirklich einseifte, verstand er e», diesenoch in anderer Weise„einzuseifen". Mit großer Beredsamkeitbrachte er da» Unterhaltungsthema während seiner Arbeit auch aufden Haarausfall und schließlich machte er die Entdeckung, daßjener Kunde, den er gerade„bearbeitete", tatsächlich auch schon alleAnzeichen eine? beginnenden Haarschwundes zeige. Er schwatztedem Betreffenden ein angeblich„unfehlbar wirksames Haar-erzeugungSmittel deS berühmten Dr. TbomaS in Berlin" für denPreis von 3 M. pro Flasche auf. Mehrere der ClausdorferBürger kießen sich in einer Anwandlung von„Glatzenfurcht" auchverleiten und kauften einige Flaschen des„HaarerzeugungSmittelS".Da natürlich jede Wirkung, außer einem unangenehmen Brennenauf der Kopfhaut, ausblieb, so erkannten die biederen ClauSdorferendlich, dajj sie von dem Angeklagten gründlich eingeseift wordenwaren. DaS Universalmittel wurde dem Gerichtschemiker Dr.I e s e r i ch übersandt. Dieser bekundete vor Gericht als Sach-verständiger, daß das Mittel nur aus Wasser mit einem ganz ge-ringen Zusatz von SpirituS und Seife bestand und der Wert proFlasche etwa 20 Pf. betrug.— Der Staatsanwalt beantragteeine Gefängnisstrafe von 6 M o n a te n. da es sich doch um einenziemlich raffinierten Schwindel handele. Die Strafkammererkannte aus 4 Monate Gefängnis