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Nr. 178.

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Vorwürts

Berliner Volksblaff.

24. Jahrg.

Die Infertions- Gebühr beträgt für die sechsgespaltene Kolonel zeile oder deren Raum 50 Pfg., für politische und gewerkschaftliche Vereins­und Versammlungs- Anzeigen 30 ẞfg. ,, Kleine Anzeigen", das erste( fett­gedruckte) Wort 20 Pfg., jedes weitere Bort 10 Pfg. Stellengesuche und Schlaf­stellen- Anzeigen das erste Wort 10 Pfg., jedes weitere Wort 5 Pfg. Worte über 15 Buchstaben zählen für zwei Borte. Inserate für die nächste Nummer müssen bis 5 Uhr nachmittags in der Expedition abgegeben werden. Die Expedition ist bis 7 Uhr abends geöffnet.

Telegramm- Adresse: Sozialdemokrat Berlin ".

Zentralorgan der fozialdemokratifchen Partei Deutschlands .

Redaktion: S. 68, Lindenstrasse 69. Fernsprecher: Amt IV, Nr. 1983.

Staatsstreichsgeheul.

"

Herr Naumann hat mit seinem gestern von uns kurz gewürdigten Artikel im Berl. Tageblatt" bei allen offenen oder versteckten Anhängern des Klassenwahlrechts begreiflicher­weise hellste Entrüstung hervorgerufen. Es ist weniger die Erklärung Naumanns, auf die wir das Hauptgewicht legen, daß die Einführung des Reichstagswahlrechts in Preußen die ,, Lebensfrage des Blocks" bilde, als dieser oder jener unseres Erachtens mehr untergeordnete Punkt der Aus­führungen Naumanns, der die offenen oder verkappten Reaktionäre in Harnisch bringt.

Wir haben die Ausführungen Naumanns über die Wege, die zur Erkämpfung des allgemeinen gleichen direkten und geheimen Wahlrechts auch für Preußen seiner Meinung nach gangbar sind, gestern außer Betracht gelassen. Handelte es sich dabei doch nur um allerhand diplomatische Er­wägungen, wie der Freisinn mit Hülfe der Regierung, speziell Bülows, das Dreiklassenwahlrecht beseitigen könne. Uns jedoch kam es weniger auf die mehr als zweifelhafte Willfährigkeit des Reichskanzlers an, das Reichstagswahlrecht in Preußen durchzuführen, als auf die Feststellung, daß die Freisinnige Vereinigung durch Herrn Nau­mann sowohl, wie die Freisinnige Volkspartei durch ihr führendes Drgan, die Freisinnige Zeitung", erklären ließen, daß heute einfach gefordert" werden müsse: ,, Das Reichstagswahlrecht für Preußen!" Diese prinzi pielle Festlegung enthält auch die für den Freisinn ein­zuschlagende Tattit in dem Kampf ums Wahlrecht, ob mit oder gegen die Blockverbündeten, ob mit oder gegen Bülow.

Diese freisinnige Stellungnahme hat natürlich nicht den Beifall der Reaktionäre gefunden. So schreibt die Deutsche Tageszeitung":

" Daß Herr Naumann das Reichstagswahlrecht rund und glatt auf die Wahlen zum preußischen Abgeordnetenhause übertragen will, ist nicht weiter auffällig, aber immerhin höchst kurz= sichtig, denn der Linksliberalismus würde dabei auf die Dauer nichts gewinnen, sondern nur für eine kurze Uebergangszeit der Schrittmacher und Plazhalter für die Sozialdemo tratie sein."

Auch die Nationalliberalen wollen selbstverständ­lich vom Reichstagswahlrecht für Preußen nichts wissen. Die ,, Nationalliberale Korrespondenz" schreibt:

Sollte nun wirkich das Werk der preußischen Wahlrechts­reform dadurch gefördert werden, daß man den Gedanken der Wahländerung eine Form gibt, die den Mitgliedern der oberen Wahlkörpertlassen und den unter ihrer Mit­wirkung gewählten Abgeordneten zum sehr großen Teile von vornherein als un annehmbar erscheint?"

Auch der, Hannoversche Kurier" bezeichnet ohne weiteres das Begehren der Einführung des Reichstagswahl­rechts für Preußen als unerfüllbar".

Die tonservative Presse begnügt sich nun aber nicht damit, die Forderung der Einführung des Reichstagswahlrechts für Preußen einfach für indiskutabel zu erklären, sondern ihr bietet der Artikel Naumanns den Anlaß, über die Staats­streichsgel üst e dieses freisinnigen Abgeordneten in sittliche Entrüstungskämpfe zu geraten, wobei bei der Deutschen Tageszeitung" ein Teil dieser Entrüstung sich auch auf das Haupt des Vorwärts" entlädt. So schreibt die Deutsche Tageszeitung":

"

bon

Freitag, den 2. August 1907.

Expedition: S. 68, Lindenstrasse 69. Ferusprecher: Amt IV, Nr. 1984.

" In allen ländlichen Kreisen und weit über diese hinaus würde es mit Jubel begrüßt werden, wenn die verbündeten Fürsten sich dazu entschlössen, einen neuen Reichstag auf der Basis eines neuen Wahlrechts ins Leben treten zu lassen ( Sehr richtig! Zustimmung!) und zivar unverzüglich....

"

Die zu lösende Aufgabe ist schwierig; aber auf keinem Gebiete wäre das Wort zu spät" verhängnisvoller als hier; es würde gleichbedeutend sein mit dem Intrümmergehen des Deutschen Reiches... Alexander der Große stand auch vor einer schweren Aufgabe und löste sie sehr schnell.

So viel über die heuchlerische Entrüstung unserer staats­streichlüsternen Junker.

"

Aber die ganze Frage liegt, um von vornherein keinerlei Täuschungen aufkommen zu lassen, gar nicht so, als ob von dem Intimus des Herrn Liebert, dem agrarischen" Kanzler eine wirkliche Wahl­reform und auch nur die leiseste Unterstützung eines Wahlrechtstampfes zu erwarten wäre. Die Sache ist vielmehr einfach die, daß es alle redlich meinenden demokratischen Elemente auf den Kampf gegen die Reaktion ankommen lassen müssen! Nur der Appell an das Volk und der entschiedenste Kampf vermögen die preußische unterfeste der Reaktion zu erstürmen!

worden sind, und nachdem auch für das Großherzogtum Hessen so entgegnen wir ihnen einfach, daß das gegenwärtige Drei­ein schon ziemlich weit vorgeschrittener Versuch vorliegt, fann klassensystem ja überhaupt nur einem schuöden Staatsstreich­man sich ein ungefähres Bild vom Gange derartiger Ver- seine Existenz verdankt. Auch sind ja gerade die Konser­handlungen in Preußen machen, nur daß hier die Gegen bativen im im Punkte Punkte des Staatsstreichs niemals fräfte unvergleichlich viel stärker sind. Es versteht sich Erklärte doch, um nur eins von ein selbst, daß zimperlich gewesen. Sieg bon Heute auf morgen ausgeschlossen ist. Während nämlich in Bayern die herrschende vielen Beispielen zu zitieren, Graf Mir bach am 28. März 1895 Partei( das Zentrum) beim neuen Wahlrecht zu gewinnen im Herrenhause: hoffte und mit Hülfe der Wahlkreiseinteilung auch wirklich gewonnen hat, und während in den anderen süddeutschen Staaten die Parteiverschiebungen zwar nicht unbeträchtlich, aber auch nicht unbedingt sicher waren, so steht in Preußen von vornherein das eine fest, daß jede liberale Wahlrechts­änderung, auch wenn sie sehr gemäßigt" sein sollte, eine Minderung konservativer Macht bedeutet. Für eine Wahlrechts­änderung haben sich mit allerlei Vorbehalten und Einschränkungen Freikonservative, Nationalliberale und Zentrum ausgesprochen. Die Deutschkonservativen, oder in diesem Falle die Preußischkonservativen, aber sind vom ersten Tage an entschlossene Gegner. Schon heute wird heimlich und öffentlich alles getan, um die Bülowschen Ge­danken noch vor der ersten amtlichen Ankündigung zu ersticken. Es gibt Konservative in der Regierung, im Herrenhause und im Ab­geordnetenhause in Fülle und sie wissen, wie man Politit macht. Gegen diese heimliche und offene Front kann der Reichskanzler nur dann etwas erreichen, wenn er von vornherein offen an das Bolt appelliert. Er muß die nächste Landtagswahl mit einer flaren. Wahlrechtsparole führen. Will er das nicht, dann ist sein Spiel verloren. Wenn er die Landtagswahlen in bis heriger Art sich vollziehen läßt, so fehlt ihm der Hintergrund eines Boltsvotums, ohne das er die zahllosen Hemmnisse nicht überwinden wird. Er muß schon jetzt auf eine Auflösung des Landtages mit neuer Wahlparole hinarbeiten. Man fann das ganz offen sagen, weil es so sehr auf der Hand liegt, Der Freisinn muß sich deshalb beizeiten mit der Preis­daß alle politisch Denkenden es längst wissen. Die Auflösung, gabe seiner Blockstellung vertraut machen. Aber er hat es die in der Kanalfrage versäumt wurde, muß jetzt nachgeholt dabei in der Hand, dem vom Junkertum von neuem in Aus­werden. Geschieht das nicht, so helfen alle generellen Er- ficht genommenen ultramontanen Blockverbündeten je de flärungen" gar nichts. Techtelmechtelei und jeden Volksverrat un­Eine preußische Landtagsauflösung fann, wenn sie richtig möglich zu machen. Die Germania " erklärte sich gemacht wird, sehr gut glücken. Dazu gehört freilich, daß mit ja erst letzter Tage in einer Polemit gegen den National­Dem Beamtenerlaß vom 4. Januar 1882 Ernst gemacht wird. Liberalismus für die Einführung des Reichstagswahlrechts für Dort heißt es: Es liegt mir fern, die Freiheit der Wahlen zu be. Preußen. Man braucht das Zentrum nur ernstlich beim einträchtigen, aber für diejenigen Beamten, welche mit der Wort zu nehmen, um es zum Mittun zu Ausführung meiner Regierungsakte betraut sind und des- zwingen. Dann ist die Reaktion einfach vor die Frage halb ihres Dienstes nach dem Disziplinargesez enthoben gestellt, entweder im Reichstag und Landtag überhaupt werden fönnen, erstreckt sich die durch den Dienst- matt gesezt zu werden, oder die vom Volte ge­eid beschworene Pflicht auf die Vertretung wünschten Stonzessionen machen zu müssen! meiner Regierung auch bei den Wahlen." Diese wuchtige Waffe, die sich Bismarck seinerzeit im Kampfe gegen links geschmiedet hat, liegt im Zeughaus der preußischen Regierung und kann ein gewaltiges Mittel in Bülows Händen werden. Sie kann es! Mehr läßt sich nicht sagen, denn die psychologische Frage, ob der Wille des Nachfolgers Bismarcks start genug ist, eine solche Waffe zu gebrauchen, ist eine offene Frage.

Es ist eine offenkundige Tatsache, daß heute der Beamten­apparat vielfach der konservativen Partei behülflich ist. So­lange dieser Zustand dauert, wird es schwer sein, einen Landtag der Reformen herbeizuführen. Dieser aber ist die erste Vor­bedingung der Bülowschen Wahlrechtspläne. Und wenn der Landtag erneuert ist, und wenn in ihm eine Majorität für einen Regierungsentwurf zustande gebracht wird, so bleibt noch immer das Herrenhaus, diese Zitadelle des Rückschrittes. Ursprünglich hat in der Verfassung gestanden(§ 51), daß auch das Herrenhaus aufgelöst werden kann. Dieser Satz ist formell nicht aufgehoben, es ist aber nach der Verordnung über Bildung der ersten Kammer von 1854 sehr zweifelhaft, ob er noch zu Recht besteht. Diese Verordnung ist die letzte, stärkste Ver­anferung der fonservativen Herrschaft selbst dem Könige gegen­über. An ihr muß irgendwann in ihrem Verlaufe die Wahl­rechtsbewegung zum Stehen kommen, und dann erweitert sich der Wahlrechtskampf zum Kampf um das Oberhaus, wie es auch in Hessen geschehen ist. Die Regierung muß die Fesseln abstreifen, die sie sich selbst bor fünfzig Jahren in übergroßer Angst über ihre Hände gelegt hat."

Der Vorwärts" macht sich das Vergnügen, darauf hinzu­weisen, wie sich die Anschauungen Naumanns seit einigen Monaten geändert haben. Er ist aber mit diesem Meinungswechsel sehr zufrieden und spricht deshalb Herrn Naumann seine Anerkennung aus. Diese Anerkennung hat er auch redlich verdient. Aber es ist doch fast das stärkste Stück, wenn das sozialdemokratische Zentralorgan einem Politiker Anerkennung zollt, der eine Das soll also Staatsstreichlerei sein! Und was wird von energische Wahlmache der Regierung und schließlich der Regierung gefordert? Die Landtagsauflösung den Staatsstreich fordert." und der Appell an die Wähler. Wenn nun Herr Welches mun sind die verruchten Staatsstreichsforderungen Naumann auch der Regierung zumutet, daß sie den ehedem des Herrn Naumann? Herr Naumann schrieb: gegen den Freisinn gerichteten Bismarckischen Be­Wie nun ist es denkbar, daß ohne Gesegesverlegung das amtenerlaß nun gegen die Rechte anwenden solle, so preußische Wahlrecht grundsätzlich geändert wird? Es gibt zwei gibt diese Forderung heute selbst das Berliner Wege. Der eine Weg geht von der Reichsverfassung aus. Da Tageblatt" tlüglich preis. Es versteht sich vollends nach§ 2 der Reichsverfassung Reichsgeseze den Landesgesehen vorgehen und da der Reichstag im Zu- am Rande, daß erst recht die Sozialdemokratie eine solche amtliche sammenhange mit dem Bundesrat den verfassungsmäßigen Um- Wahlmache unter allen Umständen verurteilt, selbst wenn es sich dabei freis feines Einflusses festzusetzen und über§ 4 hinaus auszu- um politische Möglichkeiten und nicht um imaginäre Hirngespinste dehnen in der Lage ist, so ist es möglich, daß mit Hülfe einer handelte. Es ist deshalb auch eine freche Unterstellung der neuen Reichsverfassungsbestimmung ein Mindestmaß politischer Germania", zu behaupten, daß der Vorwärts" gerade Rechte für die Bundesstaaten vorgeschrieben wird. Diese Methode dieser Zumutung Naumanns an Bülow wegen Herrn Nau­des Vorgehens ist wiederholt bei Besprechung der mecklen mann seine Anerkennung ausgesprochen habe. Haben wir burgischen Verfassungsfrage erwähnt, aber bisher von der doch gestern diese höchst bedenkliche Auslassung Naumanns gar Reichsregierung stets abgelehnt worden. Daß sie aber an nicht erwähnt! sich möglich ist, kann schwerlich bestritten werden. Wenn

Breußen im Bundesrate diese Art des Vorgehens wünscht, An einem Appell an die Landtagswähler wird sich mit Hülfe der Süddeutschen sofort eine hinreichende und einem Konflikt mit der preußischen Pairs­Majorität dafür finden lassen, und im Reichstage ist die tam mer aber würde natürlich die Sozialdemokratie nicht Majorität hierfür bereits vorliegend. Es gibt also für den Not- den geringsten Anstoß nehmen. Diese selbst von fall stets ein letztes Mittel, um die innerpreußischen Schwierigkeiten Treitschte schon vor 35 Jahren als totes Glied verhöhnte Er zu überwinden, aber es liegt auf der Hand, daß der Reichskanzler findung des franken Preußenkönigs Friedrich Wilhelms IV. dieses legte Mittel erst dann anwenden wird, wenn der andere müßte selbstverständlich fallen! Nicht nur wegen ihres Wider und näherliegende Weg sich als ungangbar erwiesen hat. Dieser Weg aber heißt: Herstellung eines anderen Wahlrechts mit Hülfe standes gegen das allgemeine gleiche Wahlrecht, sondern über­der preußischen Gesetzgebung. haupt wegen ihrer absoluten Unverträglichkeit mit einer Nachdem die Wahlrechtsänderungen in Bayern , Württemberg parlamentarischen, demokratischen Regierungsform. Wenn die und Baden auf dem Wege der Landesgefeßgebung durchgeführt Junker sich deshalb über unsere Staatsstreichgelüfte entrüften,

Die Kriegsgefahr in Kamerun .

Ueber die Lage in Kamerun bringt die, Köln . Bolts atg. einen interessanten Artikel, in dem es heißt:

Der Herd der Unruhen sind die Adamaualänder, welche mit Mohammedanern und Heiden bevölkert sind, und die sich bis zum Tsadsee hin erstrecken. Deutschland , England und Frankreich teilen sich in diese Gebiete. Der Verkehr von Nordost­Kamerun mit der deutschen Küste ist sehr minimal; er besteht so gut wie nicht. Zwischen der Küste und dem höher gelegenen Hinterlande schiebt sich nämlich ein dichter Urwaldgürtel von 50-60 Kilometer Breite, dessen Durchschneidung nur unter unsäglichen Opfern an Gut und Blut möglich ist. Die deutsche Herrschaft hat sich daher auch lange Jahre auf die Küste beschränkt; erst 1903 machte Gouverneur v. Buttkamer in diese Gegend eine Reise und er­richtete sogenannte Residenturen. Die Macht der Deutschen ist in diesem Gebiete eine sehr geringe; es befinden sich nur drei Kom­pagnien Schußtruppen in dem unermeßlich weiten Gebiete; diese find mit zwei Maschinengewehren und zwei Schnellfeuerfanonen ausgestattet und teilweise nicht an einem Standorte vereinigt. Die 4. Kompagnie befindet sich in Banjo ( über 320 Kilometer südlich von Garua, dem Herde der Unruhen), die 7. Kompagnie ist in Garua und ein Posten in Nssaydsche( 160 Kilometer hier­bon) entfernt; die 3. Kompagnie ist an den Ufern des Tsadsee zerstreut in Sufferi, Dikoa, Bongar, Milte und Maniling, Stationen, die teilweise 320-500 Kilometer und mehr von Garua entfernt find, welche aber der Resident von Garua um Hülfe und Ver­ständigung über ein gemeinsames Vorgehen gebeten hat. Die Offiziere und Unteroffiziere dieser Schußtruppen sind Deutsche , die Mannschaften sind Neger. Von der Küste her ist eine Ver stärkung so gut wie ausgeschlossen; der nächste Weg führt durch Britisch- Nigeria auf dem Niger und teilweise schiffbaren Benue nach Jola, dem bedeutendsten Handelsplay in Adamaua, der sich aber im Besiße der Engländer befindet. Das in Betracht tommende Gebiet zählt nach verschiedenen Schäßungen 5 bis 6 Millionen Einwohner, es kann mit Leichtigkeit 100 bis 150 000 rieger stellen, die alle gut bewaffnet und teilweise sehr gut beritten sind. Man hat es also hier mit einem nicht zu unterschäßenden Gegner zu tun. Ats im Jahre 1903 Buttkamer nach Garua tam, stellten sich die 68 Adamauafürsten mit 6000 Reitern zur Begrüßung ein; in Ditoa aber hatte ein Sultan allein 6000 Krieger in Parade aufgestellt. b. Puttkamer berichtete damals: Ich habe die sichere Ueberzeugung gewonnen, daß die Regierung bei ruhiger und gerechter Behandlung sich auf die Leute fest verlassen kann, und daß Adamaua ohne jedes militärische Machtmittel dauernd in unserer Hand ist." Er schloß mit dem Vorschlage, zwei Ne­fidenturen zu errichten, was geschah, und meinte weiter: " Regiert foll nicht werden, sondern dies den einheimischen Herrschern überlassen bleiben, denen der Resident als Schützer und Ratgeber zur Seite steht. Auch die Egekutive fann man den Fulbes getrost überlassen, so daß eine Kompagnie im Tsadseegebiet als Garnison genügt. Adamaua braucht lediglich eine Polizeiestorte für den Residenten. Kriegerische Verwickelungen sind für absehbare Zeit ausgeschlossen. Voraussetzung hierfür ist allerdings sehr forgfältige Auswahl der Persönlichkeiten.