Nr. 14.
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Redaktion: S. 68, Lindenstrasse 69. Fernsprecher: Amt IV, Nr. 1983.
Einsicht der Herrschenden.
Freitag, den 17. Januar 1908.
des Staatswillens fann eine grundsätzliche Berechtigung nicht abgesprochen werden. Aber gerade einer so weittragenden Reform stehen in Desterreich Schwierigkeiten entgegen, da das allgemeine und gleiche Wahlrecht, wenn es die Gewähr seines Bestandes in sich tragen soll, nur auf der festen und dauernden Unterlage einer Drdnung unserer nationalen Verhältnisse ruhen tann....
Aus Wien wird uns vom 15. Jannar geschrieben: In einem Lande, in dem drei Regierungen im heißesten Bemühen wetteiferten, dem allgemeinen, gleichen, geheimen Das ist die Rede, die in der Geschichte des österreichischen und direkten Wahlrecht Eingang zu verschaffen, mußte die Erklärung des preußischen Ministerpräsidenten natürlich und gleichen Wahlrechts ihre Stelle gefunden hat! Wie aber Wahlreformkampfes als Gautschs Ablehnung des allgemeinen aufs äußerste überraschen. Von Verbesserungen der Vorschriften" des preußischen Wahlrechtes spricht Fürst sticht selbst sie von dem oberflächlichen Gerede des preußischen Ministerpräsidenten ab! Und nun wollen wir, zur Erbauung der Deffentlichkeit, eine Stelle aus der geschichtlichen Rede zitieren, mit der Gautsch an jenem 28. November des Schicksalsjahres 1905, als die Hunderttausende vor dem Parlamente vorüberzogen, seine Wahlreform ankündigte:
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Bülow als ob das Wahlsystem, das die breiten Massen von der Vertretung im Haus Haus der Gesetzgebung geradezu automatisch ausschließt, nicht einer Menderung von Grund auf bedürftig wäre! Bielleicht ist es diesem von keinem Gefühlshauch belebten, hochmütig fühlen und übermütig lakonischem Tone gegenüber erlaubt, der deutschen Deffentlichkeit einmal von der Auffassung der Herrschenden in Desterreich zu berichten; nicht bloß die Arbeiter, auch die Herrschenden können aus dieser Darstellung manches lernen.
Der preußische Landtag gleicht in seinem Schlußeffekt, der Ausschließung der besiglosen Klassen von der Vertretung im Parlamente, dem österreichischen Reichsrat, wie dieser vor der ersten( Badenischen) Wahlreform gestaltet war. Bresche legte in die Privilegienverfassung bekanntlich Graf Eduard Taaffe , der Minister der Sozialistenverfolgungen, der in Desterreich nach der kurzen liberalen Epoche das konservative Regime begründete. Mit Zustimmung des Kaisers( Gesetzesvorlagen der Regierung bedürfen in Desterreich einer Vorfanttion) legte er dem Abgeordnetenhause am 10. Oktober 1893 eine Wahlreform vor, welche die Kurien der Großgrundbesizer und Handelskammern wohl aufrecht halten, in den Wahlbezirken der Städte und Landgemeinden aber den Zensus aufheben, und das allgemeine und gleiche Wahlrecht einführen wollte. Das begründete der in ganz Europa als reaktionär verrufene Taaffe folgendermaßen:
Nach den eingehendsten Erwägungen und Beratungen ist die Regierung zu der Ueberzeugung gelangt, daß es nötig fei, die Erörterung der Frage der Wahlrechtsreform nicht weiter aufzufchieben. Es entspricht der Stellung der Regierung in dieser wichtigen Frage selbst die Initiative zu ergreifen. Ihr Gesetzentwurf: bringt den Gedanken zum Ausdruck, allen denjenigen, welche ihre staatsbürgerlichen Pflichten erfüllen, die Teilnahme am politischen Leben durch Ausübung des Wahlrechtes einzuräumen. Bei der großen Wichtigkeit und Dringlichkeit der Frage beehrt sich die Regierung, an das Haus das Ersuchen zu stellen, in die meritorische Beratung der Wahlrechtsvorlagen unmittelbar eintreten zu wollen.
Und 14 Tage später verstärkte Taaffe diese Begründung mit folgenden ernsten Worten:
Die Regierung ist von der Erkenntnis durchdrungen, daß eine Regierung, die in einer grundlegenden Frage nicht führend boranginge, auf den Namen einer Regierung feinen Anspruch hätte... Nie habe ich mich der Erkenntnis verschlossen, daß die gesamte Bewegung der Zeit und auch der Ents wickelung unserer Verfassung einer Ausgleichung des Wahlrechtes und einer Aufhebung aller besonderen Wahlborrechte zustrebt, eine Forderung, die mit der allgemeinen Wehr- und Schulpflicht an innerer Stärke stets zunahm. Von dem Augenblicke an, wo ein selbständiges Wahlrecht zum Reichsrat geschaffen war, befindet sich das österreichische Reichsratswahlrecht in steter Fortbewegung gegen das Endziel: das allgemeine und gleiche Stimmrecht. Das ist auch der Grund, warum die Regierung ohne Verzug an das große Werk des endgiltigen Ausbaues unseres Wahlrechtes herantritt. Dies wird nur ein foldies Wahlrecht sein, das dem gegenwärtigen Stand der öffentlichen Entwidelung am besten entspricht, und das jene Schichten, die ver möge des großen industriellen Aufschwunges unserer Epoche zu wichtigen Mitarbeitern an der nationalen Gütererzeugung und an der Erzielung des nationalen Einkommens geworden sind, bei der Ausübung ihrer politischen Rechte den übrigen Klassen gleichftellt.... Entschloffen, eine Frage zu Ende au bringen, die nicht mehr ohne Lösung gelassen werden kann, wird die Regierung alles aufbieten, um die Vorlage spätestens im Monat Februar auf den Tisch des Hauses zu legen. Reformen dieser Art muten so manche und schwere Opfer zu, und lassen sich darum auch nicht durchsetzen, ohne viele Mächte des Widerstandes zu überwinden. Die Regierung wird darum auch nicht bloß die Strömung richtig zu erfaffen und zu lenken trachten, sondern auch auf die Gegenströmungen ein wachsames Auge richten. Diese Regierung ist entschlossen, die Wahlreform bis ans Ende zu führen und es leitet fie dabei die Ueberzeugung, daß es eine staatserhaltende Maßregel ist, wenn durch eine Wahlreform möglichst weite Schichten der Bevölkerung im erhöhten Maße am staatlichen Regiment interessiert werden. Man hat eine Reform der Art, wie wir sie planen, vielfach einen Sprung ins Dunkle genaunt; ich aber glaube, daß in der Schaffung rechtzeitiger Uebergänge das Ges heimnis der Staatskunst liegt, und darum lassen Sie mich hoffen, daß wir mit dem neuen Wahlrecht einen Schritt in eine hellere 8utunft unseres Parlamentarismus machen werden.
Expedition: S. 68, Lindenstrasse 69. Fernsprecher: Amt IV, Nr. 1984.
" Ja, fie müssen, aber sie tun es nicht. Es läßt sich leider nicht verkennen noch verhehlen, daß es innerhalb der freisinnigen Fraktionsgemeinschaft an jener Uebereinstimmung der Meinungen fehlt, die für ein ersprießliches Zusammens wirken auf die Dauer unerläßlich ist. Mancherlei unerquidliche Auseinandersetzungen sind auch nach den Frankfurter Beschlüssen nicht ausgeblieben. Während die gesamte freisinnige Fraktionsgemeinschaft, ohne jede Ausnahme, die Blodpolitit unbeschadet der Treue gegen ihre Grundsätze als nüßlich und notwendig anerkannte, fonnten einzelne Mitglieder der bürgerlichen Linten nicht ohn und Spott genug über den Bloc ausschütten und sich stolz genug rühmen, ihre Aufgabe sei es, den Block zu sprengen. Das ist nicht etwa erst geschehen, seit Fürst Bülow seine Erklärung über die Wahlreform abgegeben hat, sondern schon zu einer Zeit, wo seine Stellungnahme zu dieser Frage alles eher als durchfichtig war.
Seit fie es ist, haben sich die Differenzen allerdings noch verschärft. Nicht als ob es sich dabei um Differenzen zwischen den einzelnen Fraktionen, etwa zwischen der Freisinnigen Volkspartei und der Freisinnigen Vereinigung handelte. Ganz und gar nicht. Der Abgeordnete Fisch bed von der einen, der Abgeord= nete Pachnide von der anderen Fraktion, beide beobachteten die gleiche Haltung zur Wahlreform und zu der Erklärung des Staatsministeriums. Aber sie sind nicht gleicher Meinung.mit manchen Politikern, die eine Rolle in der Freisinnigen Vereinigung spielen, vielleicht auch nicht mit dem einen oder dem anderen, der sich einer anderen Gruppe der bürgerlichen Linten zurechnet. Man verrät kein Geheimnis, wenn man auf diese un leugbaren Tatsachen hinweist. War doch dieser Tage schon in einzelnen Blättern zu lesen, daß Mitglieder der Frei sinnigen Bereinigung den Plan erwägen, aus ihrer Partei auszutreten. Und hat doch, während der liberale Ginigungsausschuß und die freisinnige Fraktionsgemeinschaft sich über Kundgebungen und Maßregeln in der Wahlrechtsfrage schlüssig geworden sind, die Freijinnige Bereinigung auf Sonntag eine Vorstandssitung ana beraumt, um eine außerordentliche Delegiertenverfammlung einzuberufen, über die durch die Erklärung des Fürsten Bülow geschaffene Lage beraten soll.
Bermutlich ist die Beratung erforderlich geworden, weil die Geister innerhalb dieser Parteigruppe mmer heftiger aufeinanderplaken. Schon am Montag war das Gerücht verbreitet, die auf jenen Abend einberufene Versammlung der Leiter des„ Liberalen Wahlvereins". der Organisation der Freisinnigen Vereinigung , werde zu einer reinlichen Scheidung" führen. Die Meldung war unrichtig oder doch verfrüht, da die dem Vorstand nicht angehörenden Abgeordneten der Fraktion zu der Sigung nicht eingeladen und keine entscheidenden Beschlüsse gefaßt wurden. Allein was nicht ist, tann werden. Möglich, daß die Würfel in der Delegiertenversammlung fallen. Für die Freisinnige Vereinigung hat die Erklärung des Fürsten Bülow faum eine neue Lage geschaffen. Sie hat höch= stens dazu beigetragen, die längst vorhandenen, nicht immer notdürftig verschleierten Gegensäße deutlicher erkennbar zu machen. Schon seit ges raumer Zeit bestehen viel bessere politische Beziehungen zwischen einem Teil, anscheinend der Mehrheit der Frei sinnigen Vereinigung einerseits und der Frei sinnigen Volkspartei andererseits als zwischen den verschiedenen Teilen der Freisinnigen Vereinigung untereinander."
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-DOO
Die forgfältige Beobachtung mannigfacher Vorgänge des öffentlichen Lebens während der letzten Jahre, innerhalb des Staates wie im Auslande, ließen es der Regierung pflichtgemäß erscheinen, in dieser ernsten und wichtigen. Frage selbst die Initiative zu ergreifen. Der Grundgedanke ihres Entwurfes, welcher die möglichste Erweiterung des Wahlrechtes bezweckt, erscheint der t. I. Regierung als Postulat der Staatsraison, indem nur durch eine rechtzeitige und ausreichende Was die Vosi. 8tg." sagt, ist richtig. Es sind weniger einzelne Die Entwickelung hängt nicht von Menschen ab; aber Fraktionen, die gegen die anderen auftreten es ist ein häuslicher Erweiterung des Wahlrechtes jene großen und schweren ihre Formen bestimmen sich in nicht geringem Maße von Krieg innerhalb der freisinnigen Fraktionen oder Frattiönchen ent Gefahren wirksam und dauernd abgewendet der Einsicht der herrschenden Klasse. Die herrschende Klasse brannt. Fischbed und Bachnide find eines Herzens, obwohl werden können, welche der bürgerlichen Gein Desterreich hat die Notwendigkeit des gleichen Rechtes der eine der männlichen", der andere der weiblichen" sellschaft und damit der gesamten staatlichen begriffen. Und im Deutschen Reiche soll die weltfremde, in Richtung angehört. Ordnung seitens bisher politisch rechtlofer ihrer glatten Inhaltslosigkeit geradezu ab- Schrader usw. gegen die Pachnide und Konforten. Eher schon Dagegen rebellieren die Gothein, stoßende Erklärung Bülows, die Summe der Ein- fcheint die Süddeutsche Voltspartei nunmehr enschlossen Der deutsche Reichskanzler, als Herold der modernen sicht der Herrschenden darstellen? Die ganze Geschichte der au sein, das dem Untergang geweihte Blockwrack zu verlaffen, beJdeen gepriesen, sieht diese Gefahren nicht und um„ teines Wahlreform in Desterreich), von Taaffe bis Beck, kennzeichnet vor sie von dem Strudel des Unterganges verschlungen wird. Haares Breite" lenken sie ihn von dem Wege ab, den ihm die Bülows Erklärung als eine Einsichtslosigkeit, die alles Charakteristisch aber ist es, daß gerade der, männliche ostelbischen Junker weisen! Zwischen Taaffe und Bülow schuldig bleibt, was der Geist der Zeit ge- Freifinn am Hoffnungslosesten durch die kopsch, Wiemer und liegen 15 Jahre, aber Fürst Bülow spricht im preußischen bieterisch heischt. Landtage heute wie kaum ein österreichischer Ministerpräsident
Voltselemente drohen....
Die Blockkrife im Freifinn.
Im Jahre 1905, als die Wahlreform wieder an die Tür des österreichischen Reichsrates pochte, glich keineswegs etwa das österreichische dem preußischen Abgeordnetenhause. Mittlerweile war in Desterreich das allgemeine und gleiche Wahlrecht E8 friselt bedenklich im Freifinn. Es scheint denn doch noch wenigstens in einer Sturie eingeführt worden und unter den eine Anzahl Freifinniger zu geben, die die Fußtritte des 72 Abgeordneten des allgemeinen Stimmrechts saßen elf Fürsten Bülow nicht als Rompliment hinzunehmen geneigt Sozialdemokraten. Trotzdem verschloß sich Gautsch der sind, trotz der Bemühungen der Fischbeck und Bachnicke, durch Notwendigkeit einer Erweiterung des Rechtes der Völker nicht, ein verbindliches„ Danke schön" diese Fußtritte vor der Deffentlichkeit und erklärte schon in der ersten Debatte am 26. September als freundschaftliche Zärtlichkeiten auszugeben. folgendes: Es friselt innerhalb der freisinnigen Fraktionen des Freisinns,
des
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Fischbed forrumpiert ist. Während bei der Freisinnigen Ver einigung eine Minderheit gegen die fernere Prostituierung liberaler Grundsäze protestiert, ist es bei der Freisinnigen Volkspartei nur der einzige Albert Träger , der sich noch politische Intelligenz und moralische Empfindlichkeit gerettet hat.
Mit tausend Masten schiffte der Freifinn in das Meer der wieder zu erreichen!
Blockilluſionen hinaus; auf geborstener Planke sucht er den Hafen
Das Reichsvereinsgefetz
in der Kommiffion.
Ich bin durchaus kein grundsäglicher Gegner der Erweiterung die sich zu der freifinnigen Fraktionsgemeinschaft zusammengetan des Wahlrechtes auf breitester Grundlage; ich war es in haben. Und die Bedenken der nicht ganz beriviemerten BarlaDie Kommission zur Vorberatung des Reichsvereinsgefeßes feste meiner Vergangenheit nicht, ich bin wiederholt für die Erweiterung mentarier werden verstärkt durch die Bestürmungen freisinniger gestern die Debatte über den§ 1 des Entwurfes fort. Zu Beginn Beratung gab der Staatssekretär v. Bethmann- Hollweg Wahlrechtes eingetreten, und anläßlich der bevor- Wähler, die zum Austritt aus dem Blod diesem über das Verhältnis des Entwurfes zu dem Polizeis stehenden Wahlreform in Böhmen wird sich ja Gelegenheit geben, ich machvollen Wertzeug der Realtion!-- aufrechte der Einzelstaaten folgende Erklärung ab, die von zu beweisen, daß ich bereit bin, mich für die Teilnahme fordern. Wir haben bereits eine Reihe von freisinnigen der Kommission zur Aufklärung der Frage gestern gewünscht worden. weiter Klassen an den politischen Rechten Versammlungs-Resolutionen dieses Inhalts wiedergegeben. Eine war, zu Protokoll: einzusetzen. Die ganze europäische Entwidelung Reihe weiterer freisinniger Versammlungen hat sich auf den weist ja übrigens einen deutlich erkennbaren Zug auf gleichen Standpunkt gestellt. So der Liberale Wahlverein in der Richtung der allmählichen Erweiterung des Wahlrechtes. für den Wahlkreis Duisburg- Ruhrort MülheimDiese allgemeine Entwickelungstendenz war schon bisher Oberhausen , so der Liberale Verein für Steglitz bei uns wirksam, und sie wird es zweifellos auch in Zukunft fein. und Umgegend und andere mehr. Einer dem Organismus des Staates sich anfchmiegenden Heran- Die Tatsache der Krise wird denn auch von der Boff. 8tg." ziehung neuer Boltsschichten zur Beteiligung an der Bildung heute offen zugestanden. Das Blatt schreibt:
" Judem der Entwurf allen Reichsangehörigen das Recht ge währt au Zwecken, die dem Strafgesetz nicht zutviderlaufen, Vereine zu bilden und sich zu versammeln, spricht er aus, daß eine Personenmehrheit oder einzelne Personen von dem Gesichtspunkt aus, daß fie von ihrem Vereins- oder Versammlungsrechte Gebrauch machen, nur denjenigen Beschränkungen unterworfen werden dürfen, welche der Entwurf selbst vorsieht. Abgesehen hiervon dürfen Maß regeln gegenüber der Gefahr, die nur darin gefunden werden