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Nr. 75.

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Berliner Volksblatt.

25. Jahrg.

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Telegramm Adresse: Sozialdemokrat Berlin ".

Zentralorgan der fozialdemokratifchen Partei Deutschlands .

Redaktion: S. 68, Lindenstrasse 69.

Fernsprecher: Amt IV. Nr. 1983.

Waffenstillstand.

Sonnabend, den 28. März 1908.

Expedition: S. 68, Lindenstrasse 69. Fernsprecher: Amt IV, Nr. 1984.

er in einer Reformborlage für Preußen das geheime Wahl­recht vorschlagen, so ist diese Auslegung sehr boreilig; erst am 10. Januar hat der Kanzler das zurückgewiesen und auch gestern hat er sich nicht dafür ausgesprochen.

wegs beendet. Auf Grund der allgemeinen Bestimmungen des Mustertarifs" sind jezt die Einzeltarife in den ver­schiedenen Orten oder Bezirken zu beraten. Es handelt sich dabei um Festsetzung der örtlichen Verhältnisse, besonders Diese reaktionären Breßstimmen lassen an aufreizender Die Verhandlungen im Baugewerbe sind am Donnerstag der Lohnfäße. Diese Beratungen finden statt am 1. April beendet worden. Bekanntlich wurden fie geführt zwischen in München , am 6. April in Essen ( für Rheinland- Westfalen ), Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig. Sie fünden trium­den Vertretern des Arbeitgeberbundes und den Ver- am 9. April in Berlin , am 13. April in Frankfurt a. M.( für phierend, daß nicht nur an eine wirtliche Wahlreform tretern der Arbeiterorganisationen der Maurer, Zimmerer Mitteldeutschland). Bis zum Abschluß dieser Verhandlungen in Preußen nicht zu denten sei, sondern daß die preußische Regierung auch die demokratischen und Bauhülfsarbeiter unter unparteiischer Leitung. Die werden natürlich keine Kampfmaßregeln unternommen. Verhandlungen bezogen sich auf den vom Arbeitgeberbund des Nichtzustandekommens der Tarife für den 1. April an- ja schließlich auch vor einem Attentat auf das Die Aussperrung, welche die Unternehmer für den Fall Strömungen Süddeutschlands eindämmen, aufgestellten sogenannten Mustertarif". Die Debatten waren mitunter ziemlich scharf, besonders über die Fragen der Afford- gedroht hatten, unterbleibt also, wenigstens vorläufig. Ob Reichstagswahlrecht nicht zurüdschreden werde! Sache des entrechteten Volkes Preußens ist arbeit, die Agitation auf der Baustelle, die Vertragsdauer. es überhaupt nicht zum Stampfe von seiten der Unternehmer

Am Donnerstagabend um 11 Uhr waren die Parteien nach kommt, läßt sich jetzt noch nicht sagen, denn wenn auch nur es, all diese schönen scharfmacherischen Pläne durch einen un­mehrfachen Sonderberatungen soweit gefommen, daß sie sich einer der noch zu beratenden Einzelverträge nicht zustande. widerstehlichen Anfturm gegen die Dreiklassenschmach zu schanden mehrfachen Sonderberatungen soweit gekommen, daß sie sich kommen sollte, wäre immer noch die Situation gegeben. 3u machen! Die beste Deckung ist der Hieb! Zeigt das ent­über die in dem Mustertarif aufzustellenden Grundbestim- welche die Unternehmer zur Voraussetzung der allgemeinen rechtete Bolt, wie gewaltig bereits die Empörung über die über die in dem Mustertarif aufzustellenden Grundbestim­mungen geeinigt hatten. Dann wurde eine Redaktions­fommission eingesetzt, die bis 2 Uhr nachts an der Formu- Aussperrung gemacht haben. Gegenwärtig herrscht also im preußische Wahlentrechtung angeschwollen ist, so wird es weder lierung des Mustertarifs arbeitete, der nunmehr als zwischen Baugewerbe affenstillstand. Ob er zu einem dauern. ein Bülow noch ein wirklich starter Mann" wagen, jemals den beiderseitigen Vertretern vereinbart gelten kann. Der den Frieden führt, wird sich erst nach Mitte April entscheiden Tarif hat in verschiedenen Punkten eine andere Fassung, als die von den Unternehmern aufgestellte, erhalten. Den Ber­tretern der Arbeiter gelang es, einige Bestimmungen, an denen

tönnen.

ſie Anstoß nahmen, zu beseitigen oder doch zugunsten der ArDie Bülow- Huldigung der Wahlrechts­

beiter abzuschwächen.

Dem§3, der im Entwurf der Unternehmer lautete: ..Ueberstunden somie Nachtarbeit und Arbeit an gefeßlichen Feiertagen sind in besonderen Fällen auf Verlangen des Arbeit­gebers zu leisten,"

ist der Zusatz angefügt:

und dürfen im wesentlichen nur gefordert werden, wenn durch deren Unterlassung Menschenleben in Gefahr tommen, Berlehrs. deren Unterlassung Menschenleben in Gefahr kommen, Berkehrs störungen eintreten oder zu beseitigen find. Ferner bei bringen. den Reparatur- und Installationsarbeiten in Theatern, Fabriten und bei ähnlichen Arbeiten."

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Im§ 4 des Tarifs sollte der Stundenlohn festgesetzt werden, der nach dem Entwurfan tüchtige Maurer, Zimmerer und Hülfsarbeiter zu zahlen ist. Hierdurch wäre es den Unternehmern möglich gewesen, jedem Arbeiter, den fie nicht für tüchtig halten, geringere als die vertragsmäßigen Löhne zu zahlen. Dadurch würde das gleichzeitige Bestehen verschiedener Lohnklassen ermöglicht und ein Zustand ge­schaffen worden sein, den die Arbeiter seit Jahren bekämpfen. -- Das Wort tüchtige" ist nunmehr aus dem Tarif gestrichen. Die Bestimmung, daß für minder leistungs­fähige Arbeiter geringere Löhne vereinbart werden können, hat eine andere Fassung erhalten und lautet jeßt:

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" Für Gehülfen, die infolge Alters oder Invalidität in ihrer Leistungsfähigkeit beschränkt sind, für jugendliche Arbeiter sowte für Junggesellen im ersten. und zweiten Jahre nach beendigter Behrzeit und beftandener Gefellenprüfung tann ein geringerer Lohn durch freie Vereinbarung festgesezt werden."

§ 5 lautet:

" Affordarbeit ist zulässig; die Akkordpreise unterliegen be= sonderer Vereinbarung."

§ 6 setzt die Lohnzahlungsperiode fest und sagt:

Der Lohn wird nur für die wirklich geleistete Arbeitszeit bezahlt. Der Arbeitnehmer tann für solche Zeiten feinen Lohn fordern, in denen er durch einen in seiner Person liegenden Grund an der Arbeit verhindert worden ist, auch wenn die Ver­säumnis entschuldbar und nicht von erheblicher Dauer ist(§ 616 des B. G.-B.). Für diejenige Zeit, in welcher die Arbeit ruhen muß infolge Materialmangels, Witterungsverhältnisse, polizei­licher Anordnung, Siftierung des Baues durch den Bauherrn, Betriebsstörung der Materialförderungsanlagen oder partieller Streits der auf den Arbeitsstätten beschäftigten Mitarbeiter tann der Arbeitnehmer ebenfalls feinen Lohn beanspruchen. In Orten, wo Kündigungsfristen vereinbart sind, tann bei Material­mangel das Arbeitsverhältnis von den Arbeitern ohne Einhal­tung der Kündigungsfristen gelöst werden, sofern der Arbeitgeber sich nicht rechtzeitig zur Zahlung des Bohnes bereit erklärt." § 8 handelt von der Schlichtungskommission. In§ 9 verpflichten sich die Parteien, Streiks, Bau­Sperren und Aussperrungen, welche im Widerspruch mit dem Vertrage ausbrechen sollten, nicht zu unterstützen.

§ 10 berbot in seiner ursprünglichen Fassung jegliche Agitation auf der Arbeitsstelle bei sofortiger Entlassung." Der§ 10 ist wesentlich geändert worden. Er lautet jetzt:

feinde.

einen Anschlag gegen dan Reichstagswahlrecht zu unternehmen!

Vom Streikführer zum Streikbrecher.

nahm!

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Ultramontane und tonservative Journalisten wissen mancherlet Bundersames über Bülows eigenartige Stellung zum Breffe­streit zu berichten. Daß Bülow den streitenden Journalisten eine Alle Wahlrechtsfeinde und Scharfmacher find entzückt von gewiffe Sympathie bewiesen, war ja bekannt. Nun wird aber be­Bülows gestriger Philippita gegen das all- bauptet, daß er zu besonderen Sympathiebeweisen bereit ge­gemeine und gleiche Wahlrecht, aus der die wesen sei und versucht habe, bei dem Konflikt dergestalt im Trüben märchenhafte Feinhörigkeit des Freisinns eine wärmere au fischen, daß er die Presse gegen den Reichstag ein. Nuance für eine wirkliche Wahlreform herausgehört hatte. na hm! So berichtet die Stöln. Boltsatg.": Es wird in Abgeordnetenkreisen erzählt, daß ein dem Fürsten Mit beißendem Spott überschüttet die treuz- Zeitung" die unverwüstliche Botthoffnungsfreudigkeit des Freisinns: Bülow sehr nahestehender Journalist, ein Andeutscher, der im Streit eine führende Rolle spielte, ein Schreiben au den Fürsten Bülow und ein Antwortschreiben des Fürsten Bülow an die Tribünenjournalisten abgefaßt und dem Fürsten Bülow zur Unterzeichnung vorgelegt hätte. Der Reichsfangler hätte sich, wie dieser Herr der Streifversammlung verficherte, zur Unterzeichnung des Schriftstüdes beretter! lärt, falls die Streitversammlung dieses wünsche. In dem Antwortschreiben des Fürsten Bülow sei das Be dauern über die haltung des Reichstages und eines einzelnen seiner Mitglieder ausgesprochen worden. Die Versammlung hätte aber dieses Eingreifen des Reichskanzlers abgelehnt."

Der Reichstanaler hat gestern den Liberalen aller Schattierungen einen Stein vom Herzen genommen: er hat den trodenen amtlichen Ton der am 10. Januar im preußischen Abgeordnetenhause verlefenen Wahlrechtserflärung gleich­jam zurüdgenommen" und ihren Inhalt in den denkbar elegantesten Worten und unter 8ugabe einiger Bonmots wiederholt. Auf das Maestoso hat er bas Scherzo folgen laffen. Das Thema ist zwar basselbe, aber die verschiedenen Verarbeitungen erzeugen verschiedene Stimmungen, und die Liberalen find heute sehr bergnügt.

Es ist besonders auffallend, wie schnell sich der Freisinn an das Aufbliden zur Regierung und an das Beobachten ihrer Augenbrauen gewöhnt hat, wie schwer er schon daran trägt, wenn ihm eine Forderung in der nüchternen, unversöhnlichen Amtssprache ab­geschlagen wird, und wie er aufatmet, wenn ihm dann das bittere Rein mit einigen freundlichen Worten bersüßt wird....

Inhaltlich unterschied sich die gestrige Nede des Reichs­fanglers natürlich gar nicht von der Erklärung der preußischen Regierung, und wenn einige Säge der Rede fo gedeutet werden, als enthielten sie positive Versprechungen, so ist das ficher ein Mißberständnis, da ja bekanntlich die Wahlrechts­borlage der preußischen Regierung nicht einmal in ihren Grundzügen feststeht."

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Der Deutschen Tages- 8tg." hat ganz besonders Bülows Verhöhnung des allgemeinen und gleichen Wahl­rechts gefallen. Sie sagt darüber:

Mit vollem Rechte und mit guten Gründen hat er eine, wenn auch milde, so doch genügend deutliche Kritit an dem Reichstagswahlrechte geübt. Diese Kritik bewegte sich vielfach in der Richtlinie dessen, was an dieser Stelle oft ausgeführt worden ist. Es ist ein Unsinn und ein Unfug, wenn man das Reichstags­wahlrecht als das gerechteste und vollkommenste bezeichnet. Trotzdem wird man vorläufig daran festhalten müssen, weil es ungemein fraglich ist, ob es unter den jett obwaltenden Umständen möglich sei, etwas Besseres an seine Stelle zu setzen. Gut ist das Reichstagswahlrecht sicher nicht, aber es mag er­träglich sein."

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Deutlicher noch gibt die Dortmunder 8tg.", ein amt liches Organ, Aufschluß über des Kanzlers Absichten:

Es braucht nur angedeutet zu werden, daß die leitende Persönlichkeit im Reiche bereit gewesen ist, weit über den Wortlaut und Inhalt der Gröberschen Abbitte hinaus den Reichstagsjournalisten eine besondere Ehrenerklärung zu geben. Wenn dies Anerbieten freundwilliger Dienste abgelehnt wurde, so geschah es in dem Wunsche, aus dem Kleinfrieg zwischen Bresse und Parlament nicht eine große und in ihren Folgen unabsehbare Aftion der Regierung gegen den Reichstag erstehen zu laffen. Ein Eingreifen, wie es fürst Bülow beabsicht haben mag, würde das völlige Desabeu mindestens des Präsidenten Grafen Stolberg bedeutet und zu Konflikten mit dem parlamentarischen Selbstbewußtein geführt haben, über die Blockpolitik und Kompromißattionen von Monaten flirrend: hätten in Scherben gehen können. Es wird gut sein, daß man im Lande draußen von diesen Vorgängen wenigstens andeutungsweise erfährt. Einerseits follte die Kenntnis davon nützlich für das Bild sein, das man sich von der vors nehmen Art des Kanzlers noch mehr als früher machen darf; dann aber wird die Entscheidung der Journalisten, die Demonstration gegen die obstinaten M. b. R. zu beenden, erst durch die dankend abgelehnte Bülowattion ganz berständlich und erhält ihre rechte Beleuchtung stiller Selbstlosigkeit."

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Bülow wollte also den Journalistenstreit dazu benußen, fich wieder einmal als modernen Menschen in der Presse des In- und Auslandes in reflamehafte Erinnerung zu bringen. Bu gleicher Zeit Auch die" Post" tonstatiert mit Behagen, daß Bülow wollte er das aus dem allgemeinen und gleichen Wahlrecht die Forderung nach einer preußischen BahIreform hervorgegangene Reichsparlament herabseßen mit einer vernichtenden" Kritik des Reichstags- beren Mißlingen er ja dann durch seine Rede am 26. März nachh - eine Absicht, wahlrechts beantwortet hat: Kräften wieder wett zu machen versuchte! Die Kritit, welche der Kanzler feinerseits an " Das Zusammenarbeiten mit anders- oder nichtorganisierten Bülows Reklamebedürfnis und antiparlamentarische Intrige dem Reichswahlrecht übte, war geradezu ber- scheiterten am Widerstand der Journalisten, die denn doch durch eine Arbeitnehmern auf ein und derselben Arbeitsstelle darf nicht Dder gibt es etwa eine fchärfere Verurteilung Bülow- Reflame nicht ihr bis dahin solidarisches Borgehen beanstandet werden. Die Einstellung und Entlassung von Ar­beitern steht im freien Ermessen des Arbeitgebers. Jegliche Agi­des Reichswahlrechts als den Ausspruch, daß faum ein anderes tation während der Arbeitszeit ist verboten. Die Pausen gelten Wahlrecht auf die Reife des Urteils, auf geistige Bildung, politische zersplittert sehen mochten. Erfahrung so wenig Rüdsicht nimmt wie das allgemeine, gleiche Wenn jetzt nachträglich, wie das in der Dortmunder nicht als Arbeitszeit. Anders- oder nichtorganisierte Arbeiter und direkte Wahlrecht?" Beitung" geschieht, Bülows Anerkennung gegenüber den Journalisten dürfen in Baufen sowie vor und nach der Arbeitszeit nicht be­läftigt werden. Der Zutritt zu den Arbeitsstellen ist anderen das Reichstagswahlrecht nicht nur die Folgerung, daß in faz zu dem Verhalten der obstinaten M. d. N." gebracht werden Der Reichsbote" zieht aus Bülows Rede gegen zum höheren Ruhme des pressefreundlichen Stanzlers in einen Gegen­als den dort beschäftigten Personen ohne Erlaubnis des Arbeit­gebers nicht gestattet. Die Zugehörigkeit zur Organisation darf Preußen gar nicht an eine ernsthafte Wahlreform zu denken foll, so wollen wir nicht erst versuchen, den solchen Lockungen zugäng­fein Grund zur Entlassung sein; ebensowenig darf der Austritt sei, sondern er deutet sie halb und halb auch als eine Berlichen Journalisten ihren Bülow- Enthusiasmus auszutreiben. Wenn aus einer Organisation vom Arbeitgeber verlangt werden. Ar- warnung an andere Bundesstaaten, die preußische Bülow mit Hülfe solcher fommandierender Generale" den beitsordnungen dürfen den Vertragsbestimmungen nicht zuwider- Reaktionspolitik nicht durch eine freiheitlichere Politit ihrer Kampf gegen das Bolt und die Boltsinteressen führen zu können laufen." seits zu durchkreuzen: wähnt, so gönnen wir ihm diefe Jalufion von Herzen! Wir wollen Bum Schluß wies der Kanzler mit ernsten Worten auf die nur an dieser Stelle nochmals feststellen, daß gerade das bülow­Bedeutung des preußischen Staates für Deutsch offiziöse Organ, die Nordd. Allg. 8tg.", am Dienstagnach Land hin und folgerte darauf, daß man Breußen nicht dem mittag durch eingehende Wiedergabe der Neden Bülows und gefährlichen Egperiment bes bemofratischen b. Schoens schnödeften Streifbruch( verübte! Der Protettor wahlrechts ausseßen darf. Um so mehr aber wäre zu des Pressestreits, Fürst Bülow , genierte sich also nicht, in wünschen, daß auch den Klein staaten zu Gemüt bemselben Augenblid, wo er sich als wohlaffeftionierten geführt würde, daß fie die Einführung dieses

§ 11 enthält die Bestimmung, daß der Vorstand des Arbeitgeberbundes und die Vorstände der vertragschließenden Gewerkschaften die Einzelverträge zu genehmigen haben.

Neben dem so umgestalteten Mustertarif" sind Erläute rungen desselben bereinbart und protokollarisch festgelegt worden. Hinsichtlich der Arbeitszeit haben sich die Parteien dahin geeinigt, daß da, wo die Arbeitszeit bis 10 Stunden beträgt, zurzeit keine Verkürzung derselben eintreten soll.

Mit dem Abschluß der hier mitgeteilten Verhandlungen ist die gegenwärtige Bewegung im Baugewerbe noch keines.

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wahlrechts für ihre Landtage zurüdweisen Bundesgenossen und Sachwalter der streikenden Jour­follten; denn die Einführung in jene Staaten wird immer wieder naliſten empfehlen ließ, durch sein eigenes Organ, die geltend gemacht auch für Breußen. Wenn die liberalen offigiöse Nordd. Allgem. 8eitung", schimpflichsten Beitungen manche Ausdrüde Bülows so deuten, als würde l Streifbruch verüben zu lassen!