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Redaktion: S. 68, Lindenstrasse 69. Fernsprecher: Amt IV, Nr. 1983.
Mecklenburgische
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Verfaffungszustände.
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Sonnabend, den 16. Mai 1908.
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Expedition: S. 68, Lindenstrasse 69. Fernsprecher: Amt IV, Nr. 1984.
Doch so weit ist es noch nicht, die Ritter im medien. burgischen Landtagsrock verspüren wenig Neigung, den Daumen vom Beutel zu lassen. Und das ist ganz gut sodie kuriose Tiftelei, die man Verfassungsentwurf" getauft hat, gehört in den Ortus, oder richtiger in den Lokus.
Arbeiterfreundlichkeit der Staatlichen Foritverwaltung.
auch die allgemeinen Landesbedürfnisse. Als Landesherr 1 Did. von den 84 Sizen rechnen. Dafür fiele aber die„ itio fönne er lediglich seine eigenen Untertanen, in partes" fort, die heute den Städten ermöglicht, die gegen die Bewohner des Domaniums, besteuern, den Ständen ihre Rechte gerichteten Angriffe des Feudaladels jederzeit zu und ihren Untertanen gegenüber habe er Fall zu bringen. Die Arbeiter hätten von der Reform nicht fein Besteuerungsrecht. Zwar machten sich die den geringsten Vorteil, wohl aber sicheren Nachteil, denn die Stände verbindlich, aus freiem Willen etwas zu den Gar- erste der Maßnahmen des Landtages würde voraussichtlich nisons( Militär), Fortifikations-, Regationskosten, zu sein, die Finanzen zu ordnen", d. h. neue, die unteren Volks Im goldenen Saale des mit hohen Türmen und Zinnen Reichs-, Deputations- und Creys- Tägen, auch Cammer- schichten belastende Steuern zu bewilligen. geschmückten Schweriner Schlosses hat vor einigen Tagen die Bielern" beizutragen; aber deren Höchstsumme festzusetzen, Eröffnung des außerordentlichen Landtages stattgefunden, sei ausschließlich ihre Sache. Und wenn sie diese Summe der auch den mecklenburgischen Landen eine sogenannte Ver- bezahlt hätten, dann hätte weiter von ihnen der Fürst keinerlei fassung bescheren soll, nachdem selbst Rußland und die Collekten, Hülfen und Beiträge" zu fordern, unter was Türkei sich eine solche zugelegt haben. Einige ent- Namen, Vorwand usw. selbige gegenwärtig oder fünftig geschieden liberale Zeitungen die konservativen tennen meist fordert werden mögten". Dafür sicherten sich aber die Stadtdie mecklenburgischen Verhältnisse zu genau, um sich naive magistrate und die Ritterschaft das Recht, ihre Untertanen, Illusionen zu leisten haben daraus bereits die schönsten d. H. die Stadtbewohner und hörigen Bauern, ebenfalls au Folgerungen gezogen und den Eröffnungstag, den 12. Mai, besteuern. in ihrer Chronik als einen geschichtlich dent. , würdigen Tag" angestrichen, der nicht nur für die beiden Obotritenländer, sondern für das ganze Deutsche Reich den Beginn einer neuen Entwickelungsepoche bedeutet. Warum auch nicht? Je mehr sich der Liberalismus als unfähig erweist, die Herrschaft des ostelbischen Junkertums in Preußen zu brechen, desto tiefer flüchtet er sich mit seinen Hoffnungen in das trügerische Reich der Illusionen. Ueberall sieht er in feiner eigenartigen Stimmung liberale Epochen hereinbrechen, selbst die Gründung des Reichstagsblocks ist in seinen Blättern als die Morgenröte der anbrechenden großen liberalen Aera gefeiert worden; warum sollte er also nicht auch in der Eröffnung des mecklenburgischen Landtages im Schwe riner Schloß den Anbruch einer solchen Epoche sehen und in seiner Phantasie die mecklenburgischen Landstände mit den auch an einem Maientag eröffneten französischen GeneralStänden des Jahres 1789 vergleichen?
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Der Landtag besteht nach den Bestimmungen des Erbvergleichs aus Ritterschaft und Landschaft, d. h. Neben den Eisenbahnen sind für den preußischen Staat auch die den Besizern der Rittergüter und den Abgesandten( Bürgermeistern) der Stadtmagistrate. Beide Stände, das Corps Forsten eine recht erhebliche Einnahmequelle. Für das Etatsder Ritter" wie„ das Corps der Landschaften", tagen gewöhn- jahr 1907/08 ist im Etat aus dem Holzverkauf allein ein Erlös von lich in gemeinsamer Versammlung. Bei Abstimmungen ent- 104 500 000 m. eingesetzt, der unter der Wirkung der Holzzölle ver scheidet die absolute Majorität. Doch steht jedem Stand frei, mutlich noch überschritten wird. Die Gesamteinnahme ist sich abgesondert zu versammeln und Sonderbeschlüsse zu auf 111986 000 Mart veranschlagt. Die Ausgaben bes faffen; und wenn eine„ itio in partes" stattfindet, d. h. wenn tragen 54 682 800 Mart, so daß sich ein reiner Ueberschuß von An der Spitze der Forstverwaltung ieder Stand auf seinem Beschluß besteht und den des anderen 57 253 000 m. ergibt. 97 Regierungs. Standes verwirft, kommt ein gültiger Landtagsbeschluß nicht stehen 34 Oberforstmeister mit und Forsträten, die an Gehältern 4200-7200 m., die Oberzustande. Außerdem setzte der Erbvergleich zur Kontrolle der forstmeister noch 900 m. extra beziehen. Die 855 Oberförster landesherrlichen Regierung und zur Vertretung der Stände erhalten 2700-5700 M. Gehalt. Dazu kommt noch Wohnungsfür die Zeit, in der diese nicht versammelt waren, einen geld nebst freiem Brennholz. Die Forstverwaltung beständischen Engeren Ausschuß" ein, der aus 9 Perfchäftigt außerdem 4542 Stevierförster, deren Gehalt sich sonen bestand: aus zwei Landräten, drei ritterschaftlichen und zwischen 1400-2100 m. bewegt. Eine große Anzahl dieser Beamten Wer die mecklenburgischen Verhältnisse kennt, dem er- vier städtischen Deputierten gebildet in dem also die hat noch mitunter recht beträchtliche Nebeneinnahmen. Auch fie haben, ebenso wie die meisten Wald wärter, freie Diensttcheinen diese liberalen Hoffnungen unsäglich albern und Ritterschaft stets die Majorität hatte. Dieser Erbvergleich aus dem Jahre 1755 besteht in seinen wohnung. Wald-, Torf- und Wiesenwärter, so weit sie fest anlächerlich. Wenn es schon in dem industriellen Preußen dem Liberalismus nicht gelungen ist, die Herrschaft des Junter- wesentlichsten Teilen noch heute in den medlenburgischen gestellt sind, müssen sich mit 700-1000 Mart Jahresgehalt tums zu brechen, so ist dafür noch viel weniger Aussicht in Landen zu Recht; wenn auch einzelne Bestimmungen gefallen burchschlagen! dem feudalen Mecklenburg , in dem es weder eine Groß- find, teils weil sie sich unter den neuen Verhältnissen absolut Noch erheblich schlechter aber find die alb'arbeiter industrie, noch abgesehen von Rostock und Wismar einen nicht mehr aufrecht erhalten, teils weil sie, nachdem sich Meck- gestellt, deren die staatliche Forstverwaltung nicht weniger als eigentlichen Großhandel gibt- in einem Lande, wo die Land- lenburg dem Norddeutschen Bund und dem Deutschen Reich 156 971 beschäftigt. Der niedrigste Lagelohn wird im wirtschaft und zwar meist der feudale Großbetrieb, den weit- angeschloffen hatte, sich nicht in Uebereinstimmung mit den Regierungsbezirk Oppeln mit 1,62 m., der höchste im Ne aus größten Teil der Bevölkerung ernährt, und die meisten Reichsgesetzen bringen ließen. gierungsbezirk Arnsberg mit 2,75 M. für männliche Arbeiter Landstädte nichts anderes find, als Ansiedelungen von Acer - Bergebens haben im letzten Jahrhundert die Großherzöge bezahlt. Frauen erhalten im Regierungsbezirk Posen 86 Pf., bürgern und Handwerkern, die an den umliegenden reichen wiederholt den Landesgrundgefeßlichen Erbvergleich" durch im Regierungsbezirk Düsseldorf 1,58 22. Jugendliche Rittergütern ihre besten Kunden haben. Niemals wird eine eine moderne Verfassung zu erfeßen versucht. Nicht wie die erhalten im Regierungsbezirt Frankfurt a. D. 68 Pf., im Klasse, wie der zähe, selbstbewußte Feudaladel Mecklenburgs, höfische Geschichtsschreibung berichtet, im Interesse ihres Bezirk Arnsberg 1,53 m. pro Tag. Das sind die Sommerder seine Herrschaft in jahrhundertelangen Kämpfen gegen Voltes, sondern im eigenen Machtinteresse. töhne, die Winterlöhne sind erheblich niedriger, fie bes die selbstherrlichen Ansprüche der mecklenburgischen Herzöge Der Erbvergleich bedeutet einen vollen Sieg der Ritterschaft trugen für Männer 1,24 M. bis 2,38 m., für Frauen 65 Pf. erkämpft hat, ihre politische Macht freiwillig preisgeben. über die autokratischen Gelüste der mecklenburgischen Herzöge bis 1,45 m. Und sie zum Verzicht zwingen, fehlen den jeßigen Groß- des siebzehnten und der ersten Hälfte des achtzehnten Jahr- Für diese Jammerlöhne muß im Sommer durchschnittlich zehn herzögen wie dem schwächlichen, meist gemäßigt- nationallibe- hunderts: eine Zeit, in der anderswo die Fürstendespotie Stunden, im Winter 7-8 Stunden gearbeitet werden! ralen Bürgertum der wenigen größeren Städte alle Mittel. entstand. Die Stände erlangten dadurch nicht nur eine ganz Der preußische Staat zahlt also feinen Bald. Eine eingreifende Aenderung der bestehenden politischen Zu- eigenartige Selbständigkeit gegenüber der landesherrlichen arbeitern Stundenlöhne von 16,2-27,5 Pfennige! stände vermöchte nur eine proletarische Revolution zu be- Gewalt, sondern auch zugleich das Recht, diefer ganz nach Be- attorblöhne find etwas höher, aber noch immer er bärmlich. wirken, die wieder nur ein Teil einer allgemeinen deutschen lieben die. Mittel zur Durchführung ihrer Verwaltungsmaß genug. Sie steigen bei Männern von 1,84 bis auf 3,37 m. im Revolution sein könnte. nahmen zu versagen: ein Recht, das später, als die Sommer, bon 1,53 m. bis auf 2,97 m. im Winter; bei Frauen Das jetzige medlenburgische Regime beruht auf dem nach finanziellen Anforderungen an den Staat stetig stiegen, oft ist eine Affordarbeit überhaupt ausgeschlossen. An freiwilligen langen Rämpfen am 18. April 1755 zwischen den Ständen zu argen Finanzverlegenheiten für die landesherrliche Re unterstützungen find an Waldarbeiter oder deren Hinter( d. h. der Ritterschaft und den Stadtverwaltungen) und dem gierung führte. Um aus diesen finanziellen Beschränkungen bliebenen bezahlt worden 19 172,80 M., aus dem Gnaden. damaligen Herzog Christian Ludwig zustande gekommenen herauszukommen, nicht aus irgendwelcher freiheitlicher Ge- pensionsfonds 6858,60 m.
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fogenannten Landesgrundgesetzlichen Erb.finnung, wünschten die Großherzöge eine Verfassungs - So bezahlt der Stulturstaat" Preußen feine Waldarbeiter. Er vergleich"," durch den der Herzog die meisten Hoheits- änderung. Deutlich zeigt sich das in der 1874 geplanten barf sie nicht besser bezahlen, weil sonst die den preußischen Landtag und Besteuerungsrechte, die er sich angemaßt hatte, wieder Modifikation der Landesverfassung", deren beherrschenden Junter Lärm schlagen! Diese Sippe zahlt ihren aufgeben mußte. fogenannte freiheitliche Bestimmungen( der Landtag sollte Arbeitern genau so elende Löhne und sie befürchtet, daß die landEine Staatsverfassung im heutigen Sinne ist dieser Erb- aus 40 Vertretern der Großgrundbesitzer, 31 Vertretern der lichen Arbeiter in die Staatsforsten gehen, sobald der Staat vergleich nicht, sondern ein Bertrag unter Gleichen, eine Stadtmagistrate, 25 Vertretern der Landgemeinden und besser bezahlt. Der Staat sollte und könnte ein Muster- Arbeitgegenseitige Rechtsabgrenzung zwischen dem Landesherrn in 6 vom Großherzog auf Lebenszeit ernannten Mitgliedern be- geber sein, statt dessen bietet er ein geradezu abschredenfeiner Eigenschaft als Grundherr des Domaniums, der Ritter - stehen) gleich Null sind, während der Schweriner Großherzog des Beispiell In der Gewißheit, daß die gezahlten Löhne schaft, d. h. den körperschaftlich vereinigten Grundherren der von allerlei Aufwendungen, die er heute aus seinen Domanial- zum Leben zu wenig, zum Sterben zu viel sind, schafft er aus denen ritterschaftlichen Güter und der Landschaft, d. h. den förper- einkünften machen muß, befreit und das heutige Geld- zum Leben zu wenig, zum Sterben zu viel sind, schafft er schaftlich vereinigten Stadtmagistraten. Nur diese beiden verweigerungsrecht der Stände beträchtlich eingeschränkt er dann großmütig lächerliche Beihilfen gewährt. Die Waldarbeiter Körperschaften, die Ritterschaft und die Stadtverwaltungen, wurde. So hieß es z. B. recht naiv im§ 20: freilich rühren sich nicht, Koalitionsrecht haben sie nicht, das heißt, sie erwarben neben dem Herzog Rechte aus dem Vertrag. Alle Infoweit zur Führung des Landesregiments und zur dürfen feinen Gebrauch davon machen. Und wer soll übrigen Mecklenburger, also alle, welche nicht Ritterguts. Erreichung der Staatszwecke die dafür bestimmten Einkünfte im Landtage für sie eintreten? Die agrarischen Konservativen besitzer sind oder nicht zu den städtischen Magistraten gehören, des Domaniums und sonstigen landesherrlichen Einnahmen haben ein Interesse an niedrigen Löhnen, und kommen verfassungsrechtlich nicht in Betracht. Sie existieren nicht ausreichen, hat der Landtag die Pflicht, die anderen Parteien zeigen teinerlei Interesse nicht als Rechtspersonen und sind auf Gnade und Ungnade fehlenden Mittel zu bewilligen. Namentlich für diese armen Opfer der Ausbeutungsmethode der Gesetzgebung und Verwaltung ausgeliefert, welche die darf er die Deckung derjenigen Ausgaben nicht berber staatlichen Forstverwaltung. Wir stehen nicht an, drei obengenannten Landesmächte unter sich vereinbaren. weigern, welche auf verfaffungsmäßigen, reichs- und landes- zu sagen, daß es geradezu unerhört ist, aus einem staatEigentliche„ Landesuntertanen" gibt es demnach auch in gefeßlichen oder von der Regierung innerhalb der verfassungs- lichen Betrieb einen Ueberschuß von 57 253 000. zu ziehen und Mecklenburg nicht. Untertanen" des Herzogs find, genau mäßigen Befugnisse übernommenen privatrechtlichen Ver- die Arbeiter, die Leben und Gesundheit riskieren, mit solchen Löhnen genommen, lediglich diejenigen, deren Grundherr er ist, d. h. pflichtungen sowie auf den Bestimmungen des Hausgefeßes abzuspeisen! Auch auf diesem Gebiet ist es den Sozialdemo diejenigen, die im Domanium wohnen, dessen Fläche un- und den besonderen Vereinbarungen zu demselben(§ 18) be- traten vorbehalten, als rititer und Helfer aufzutreten. gefähr zwei Fünftel des mecklenburgischen Landes umfaßt. ruhen. Die Bewohner des ritterschaftlichen Besizes und die Städte find nicht Untertanen des Landesherrn, sondern der Ritter Auch die heute geplante erfassung" Bat und Magistrate. Der Landesherr steht nicht direkt zu ihnen keinen anderen 3wed, als den Großherzogin in irgendeinem Herrschaftsverhältnis, sondern nur, soweit als feinen Einfünften besser zu stellen und die Heft Schmod hat wieder einmal den ehrlichen Journalisten Ritterschaft und Stadtmagistrate ihm Herrschaftsrechte ein großherzogliche Regierung aus ihrer Finanzflemmezubefreien. Es ist nichts als berlogener befiegt". Der Württembergische JournalistenDieser Konstituierung der drei Landesmächte als gleich Hokuspokus, wenn der Verfassungsentwurf als ein politischer und Schriftstellerverein, der die Blüte der Intelligenz Ueberzeugungstreue" bürgerlicher Beitungsfabrikation berechtigte Faktoren entspricht es auch, wenn der Erbvergleich Fortschritt hingestellt wird. Wird er Gesez, so können, wie und bestimmt, daß der Landesherr aus den Einkünften, die er wir bereits vorgestern in dem Artikel„ Auch eine Volks- Württembergs in sich vereinigt, hat sich mit Herrn Schmock soliaus dem Domanium bezieht, nicht nur seine persönlichen Be- vertretung" nachgewiesen haben, die Agrarkonservativen mit darisch erklärt. Das Siegesbulletin" des Herrn Schmock, der in dürfnisse und die seines Hauses au bestreiten bat, fondern Sicherheit auf mindestens 6 Dtd., die Liberalen höchftens auf diesem Fall den Namen Keil führt und Chefredakteur bel
räumen.
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Natürlich ließen sich darauf die Stände nicht ein.
Schmock.
OD