Nr. 127.
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Vorwärts
Berliner Volksblatt.
25. Jahrg.
B
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Redaktion: S. 68, Lindenstrasse 69.
Fernsprecher: Amt IV, Nr. 1983.
Freifinniger Vereinsrecht- Schwindel.
Dienstag, den 2. Juni 1908.
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Expedition: S. 68, Lindenstrasse 69. Fernsprecher: Amt IV, Nr. 1984.
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rungen des Staatssekretärs des Innern, daß die Gewerkschafts- tennen. Vor Gericht muß bei Unkenntnis der deutschen bewegung durch den Sprachenzwang nicht geschädigt werden Sprache ein Dolmetscher zugezogen werden. Jm Heer solle. Für politische Versammlungen haben die süddeutschen handelt's sich um das Verständnis einiger Kommandos und Regierungen den Gebrauch fremder Sprachen für einzelne furzer Befehle, die auch der der deutschen Sprache nur mangelhaft Redner zugelassen in Norddeutschland gibt es keine Kundige im allgemeinen zu verstehen vermögen übrigens solche Ermächtigung, sondern nur Erlaubnis von Fall wird bei verschiedenen Truppenteilen den Polen die Bedeutung Krampfhaft versucht der Freisinn seine Vereinsgesetzsünden zu Fall, d. h. die absolute polizeiliche Willfür. Eine des Kommandos anfänglich durch polnischsprechende Vorvor den Landtagswählern zu vertuschen, krampshaft die Mär schöne Einheit des Rechts! gesette in ihrer Muttersprache erklärt. Für den Reichstag zu halten von den bedeutsamen Fortschritten auf einem der Die Aufzählung der einzelnen Fortschritte, die das Gesetz können die Polen genügend Kandidaten finden, die Deutsch wichtigsten Gebiete des öffentlichen Lebens, die dant seiner, des enthalten soll, beginnt wieder mit einer faustdicken Unwahr verstehen und sprechen, und nebenbei gibt es dort noch den Freisinns, kluger Politik erreicht sind. Fatal freilich ist für heit. Da wird behauptet, daß es nach dem bisher geltenden§ 45 der Geschäftsordnung, der solchen Abgeordneten, die der die Partei der Kopsch, Wiemer und Müller, daß schon am Gesetze( in Preußen) der Polizei möglich war, alle Versamm- deutschen Sprache nicht mächtig sind, das Ablesen aufgeschrie15. Mai das Gesetz in Kraft trat und die Praxis der Polizei- lungen aus irgendwelchen Gründen einfach zu verbieten, daß also bener deutscher Ausführungen gestattet! In den Versammlungen behörden alsbald mit brutalem Mißton in die sirupfüße Har- bis zum 15. Mai die Polizei das Recht des Präventiv aber sollen unter Umständen schwierige politische und andere monie des freisinnigen Lobliedes hineinfuhr. Indes, die verbots gehabt habe. Dabei steht genau das Gegen Angelegenheiten auch denen verständlich gemacht werden, die Schwierigkeit der Aufgabe reizt die waderen Klopffechter des teil fest! Selbst das preußische Oberverwaltungsgericht, trok oder auch wegen aller Germanisationsbestrebungen Freisinns nur zu umso größeren Anstrengungen. Mit aller dessen Rechtsprechung dem Vereinsrecht ungünstiger war als die der preußischen Regierung Deutsch nur mangelhaft oder und gar nicht verstehen, Lungenkraft stoßen sie in Posaunen und Tronipeten, damit ihr des Kammergerichts, hat entschieden, die bloße Möglichkeit, auch diese müssen Schall alle Dissonanzen, die das große Bombardon der Amts- daß eine Versammlung Störungen der öffentlichen Ordnung die Möglichkeit haben, in der Sprache, die ihnen geläufig, in gewalt erzeugt, im Ohr des deutschen Michels übertöne. zur Folge haben kann, berechtige nicht zum Verbot der ihrer Muttersprache, in den öffentlichen Versammlungen in So preift ein in Berlin verbreitetes Freisinns flugblatt Versammlung von vornherein! So hat denn auch der die Diskussion einzugreifen. Das ist erforderlich, wenn die Freisinnsflugblatt das große Wert der Blockpolitik übers Bohnenlied. Wo Staatssekretär des Innern in der Reichstagssitung vom Gleichheit des Rechts der polnischen Reichsangehörigen mit dem die Tatsachen zu solchem Tert nicht passen wollen, da wird 2. April ausgeführt, daß genau derselbe Zustand, der deutschen erhalten bleiben soll. ihnen fedt und unverfroren Gewalt angetan. Gleich in der der gegenwärtig in Preußen besteht, nach An- Die Macher des Flugblatts sind übrigens bei der AbEinleitung steht eine Behauptung, die sich mit der Wahrheit nahme des Reichsvereinsgefeges in Deutschland bestehen" fassung dieser Stelle noch viel zu zaghaft gewesen. Besser ebenso gut verträgt, wie der freisinnig- konservative Mandats- werde, d. h. daß ein Präventivberbot nicht zu hat es Herr Kaempf, der freisinnige Abgeordnete des ersten schacher mit dem Kampf um die Wahlreform. Da heißt es, lässig sein werde, wie das Oberverwaltungsgericht für Berliner Reichstagswahlkreises, verstanden. daß sich Deutschland mit Norwegen und England des Preußen mannigfachen Entscheidungen ausgeführt In einer Landtagswählerversammlung, die am Dienstag liberalsten Vereinsrechts in Europa erfreut. habe. Wo in Preußen die Polizeibehörden Ver- im Böhmischen Brauhause stattfand, hat er die Sache also Der Schwindel ist ebenso frech wie dumm. Denn da der fammlungen wegen angeblicher Befürchtungen für die angefaßt: Ist es fein Fortschritt, daß wir nunmehr und Ruhe, Ordnung Entwurf des Reichsvereinsgefeßes im Anhang das Vereins- öffentliche Sicherheit verboten neben der deutschen Gerichts, Armee-, Volksschul-, Verkehrsrecht von 13 europäischen Staaten widergibt, darunter haben, ist also das Gesetz verlegt worden. und deutschen Verwaltungssprache auch eine deutsche Verauch das Norwegens und Englands, so wissen die Macher Das muß der Freisinn mindestens aus den wiederholten Ersammlungssprache haben? Was für den deutschen Reichstag des Flugblatts nicht nur, daß ihre Behauptung unwahr ist, flärungen Bethmann- Hollwegs in den Verhandlungen über und alle Landtage gilt, hat nunmehr in Zukunft auch für sondern auch, daß ihre Lüge ohne große Mühe festgestellt das Reichsvereinsgefez wissen die Macher des Fugblatts Versammlungen im Deutschen Reiche Geltung.( Strmischer werden kann. Wenn sie sie trotzdem der Deffentlichkeit vorhaben also hier be pußt die unwahrheit gefagt! Beifall.) aufeßen wagen, so zeigt das am besten, zu welch verzweifeltem Diesen Meistern des Schwindels ist es natürlich ein Also da ist das Ausnahmerecht unter dem stürmischen Mittel die Herren zu greifen gezwungen sind, um dem leichtes, die Verschlechterung des Vereinsrechts, die die Ent Beifall der freisinnigen Wähler schon zum Fortschritt geworden! reaktionären Wechselbalg den trügerischen Schein des Fort- rechtung der Jugendlichen unter achtzehn Jahren dedeutet, Fügen wir hinzu, daß der freisinnige Kandidat für Teltowschritts und der Freiheitlichkeit zu geben. Beeskow , Herr Tubenthal, die Bolenentrechtung grundsätzlich In Wirklichkeit ist das Vereinsrecht Norwegens und Engbilligt, so haben wir den Schlüssel für den stürmischen Beilands durch einen ganzen Abgrund von der Mißgeburt gefall", der der famosen Erklärung Kaempfs folgte. Mit der trennt, die die tonservativ- liberale Blockgemeinschaft im ReichsBlockberseuchung ist auch die hakatistische Seuche in den Freivereinsgesetz gezeugt hat. finn eingezogen Herr Tubenthal ist einer der Ehrlichen, der das offen bekennt.
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Was der Freisinn mit seiner Zustimmung zum Sprachenparagraphen an den liberalen Grundsätzen gesündigt hat, das wollen wir einen Liberalen fagen lassen, einen wirklichen " Der Freifinn im Block":
einfach hinwegzulügen. Auf die bequemste Art und Weise wird das bewerkstelligt die Verschlechterung wird für eine Verbesserung ausgegeben. Mit eiserner Stirn lügt das Flugblatt:... Auch für die jugendlichen Personen enthält das neue Reichsvereinsgesetz wesentliche Fortschritte...!" Weder England noch Norwegen kennen die Verpflichtung Diese Stichproben mögen genügen, um die Qualität des der Vereine, Sagungen und Vorstandslisten der Polizei ein- freisinnigen Schwindels zu kennzeichnen. Ueber die Tragweite zureichen, noch die Pflicht der Versammlungseinberufer, der all der weiteren Einzelbestimmungen, die hier und da fleine Polizei die Versammlungen anzumelden oder sie in polizeilich Fortschritte bringen, dabei aber die Befugnisse der Polizei, vorgeschriebener Weise innerhalb bestimmter Frist öffentlich die das Prinzip der Unterordnung der Vereins- und Ver- Liberalen. Theodor Barth schreibt in seiner Broschüre: bekanntzumachen, noch das Recht der Polizei, alle Versamm- sammlungsfreiheit unter die Polizeiaufsicht verwirklichen, beIungen unter freiem Himmel zu verbieten. Ebensowenig be- stehen lassen, nämlich die Befugnisse zur Ueberwachung steht dort die Polizeiaufsicht über die das Versammlungsrecht und zur Auflösung von Versammlungen, wollen ausübenden Bürger als Regel, noch irgend eine Beschränkung wir mit den freisinnigen Klopffechtern nicht weiter rechten. des Vereinsrechts der Jugendlichen, noch gibt es Ausnahme- Die Polizeipraris, die wir in den ersten Wochen des Gesetzes bestimmungen gegen den Gebrauch fremder Sprachen in öffent- schon erleben durften, redet darüber ja auch laut genug. lichen Versammlungen. Nicht nur, daß zahlreiche hohe und niedere Behörden sich die Indes bleibt das Reichsvereinsgesetz nicht bloß hinter liederliche Fassung jener Bestimmung, die den Ersak der den entsprechenden Gesezen dieser beiden Länder meilen- Anmeldung durch durch die Bekanntmachung zuläßt, zumute weit zurück, sondern es erreicht auch nicht entfernt die gemacht haben, um die Erleichterung, die sie bedeuten einfach zunichte zu machen freiheitlichen Bestimmungen der Vereinsgefeße Dänemarks , foll, die preußische an mehrfachen Beispielen ge= Frankreichs und der Schweiz . Es fehlt noch so gut wie Polizei hat auch schon alles, damit Deutschland auf dem Gebiet der Vereinsgesetz- zeigt, wie wenig sie geneigt ist, die Grenze, die ihr das gebung in der Welt voranmarschiert- es humpelt mit Italien , Gesetz in bezug auf die Vereinsversammlungen zieht, zu Montenegro, Desterreich, Schweden , Spanien und Ungarn im Nachtrab, wobei noch zu bedenken ist, daß in ruhigen Zeiten die Polizeipraris in diesen Ländern nicht annähernd so borussisch ist, wie im berpreußten Deutschland .
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Der Umstand, daß die freisinnige Fraktionsgemein schaft, mit wenigen Ausnahmen, sich der Preisgabe dieses wichtigsten demokratischen Prinzips mit fchuldig gemacht hat, beraubt sie für alle Zukunft der Möglichkeit, andere als rein opportunistische Gründe gegen eine anderweitige gesetzgeberische Verlegung dieses Grundfazes ins Feld zu führen. Sollte es einmal zu einer gesetzgeberischen Einschränkung der staatsbürgerlichen Rechte der Juden oder der Sozial demokraten oder der Freidenker kommen, dann wird man den Freisinnigen stets entgegenhalten können, daß das, was den Bolen gegenüber Recht war, jedem anderen Staatsbürger gegenüber fein Unrecht sein tömme. Und dann, wie hilflos stehen die Freisinnigen da, wenn es in Zukunft gilt, die standalösen Verletzungen der staatsbürgerlichen Rechtsgleichheit zu brandmarken, die in unserer Staatsverwaltung gang und gäbe sind. Von den Juden, die man nicht zu Referbeoffizieren macht, bloß weil sie Juden sind, bis zu dem freisinnigen Arzt, den die Reichsposta verwaltung entläßt, weil er in der Stichwahl für einen Sozial demokraten gestimmt hat, und dem Eisenbahnschaffner, der: aus dem Dienst gejagt wird, weil seine politische Ueberzeugung ihn zur Sozialdemokratie führte; die ganze Stufenleiter hindurch: von der mißliebigen Presse, die auf Bahnhöfen nicht feilgehalten. werden darf, bis zu dem verbummelten Korpsstudenten, dessen Gesinnungstüchtigkeit und Koumegionen, alle intellektuellen und moralischen Schwächen zudeckend, ihm die Pforten zu dem höheren Staatsdienst öffnen: Alles starrt bei uns von administrativer Rechtsungleichheit! Unser Klassen- und Privilegienstaat baut sich auf dieser Ungleichheit auf. Die erste demokratische Forderung muß bei uns heißen: Beseitigung dieser Sünden gegen das Gebot der staatsbürgerlichen Rechtsgleichheit. Wie vermag aber eine Partei diesen Kampf wirksam zu führen, wenn man ihr bei jeder Beschwerde entgegenrufen tann: Ihr habt ja selbst solche Rechts. ungleichheit durch euer Votum santtioniert und damit anerkannt, daß nur die Zweckmäßigkeit zu entscheiden hat."
respektieren. Damit fällt auch ein guter Teil der Beschönigungsversuche, womit der Freifinn die Anklage der Polenvergewaltigung zu entfräften sucht. Nach ihm ist nämlich das Verbot der polnischen Sprache in öffentlichen Versammlungen gar nicht Nach diesem ersten freisinnigen Schwindel berührt die so schlimm, da die Polen ja im sicheren Port der Vereinsebenso unwahre Behauptung, das Reichsvereinsgesetz habe für versammlungen so viel polnisch reden dürfen, wie sie nur Deutschland einheitliche Rechte auf dem Gebiete des mögen. Die Beweisführung ist schon an sich unsinnig. Vereins- und Versammlungswesens geschaffen, fast harmlos. wird aber ganz und gar in die Luft gesprengt, sobald es sich Ein Blick auf die Ausführungsbestimmungen zeigt, daß zeigt, daß es den sicheren Port der Vereinsversammlungen bon der Einheitlichkeit des Rechtszustandes im unter preußischer Polizeipraris überhaupt nicht gibt! ganzen Reiche nicht die Rede ist. Die scharfe Scheidung Bei der Rechtfertigung der Zustimmung zu der schändzwischen Süddeutschland und dem preußischen Polizeistaat mit lichen Ausnahmebestimmung des Sprachenparagraphen erseinen norddeutschen Anhängseln bleibt bestehen. Nach wie flimmt das Flugblatt den Gipfel der Verlogenheit. Auf eine vor wird der Reichsbürger in Württemberg , Bayern , Hessen Erörterung, ob diese Zustimmung mit den Grundsäßen des ( Bayern tritt neu hinzu) ein größeres Maß von Vereins- und Liberalismus vereinbar ist, lassen sich die Macher vorsichtigerVersammlungsfreiheit haben, als in den Bundesstaaten nörd- weise gar nicht ein sie sind sogar so vorsichtig, nicht einmal lich des Mains und den unter preußischer Oberhoheit stehenden zu erwähnen, daß ihrer Partei der Vorwurf des PrinzipienReichslanden. Während die Ausführungsverordnungen der berrats gemacht wird. Dem Leser soll es nicht zum Bewußtsüddeutschen Bundesstaaten bei Versammlungen unter freiem fein kommen, daß der Freifinn einen der elementarsten Grund- nehmen mit Genugtuung die Verantwortung für das ZuHimmel, soweit sie nicht auf öffentlichen Straßen und Plägen, fäße des Liberalismus, den der Rechtsgleichheit, ber- standekommen des Reichsvereinsgefeges in der Ueberzeugung, sondern auf Privatgrundstücken stattfinden, die Verpflichtung raten hat. Dafür wird er mit folgendem Sag regaliert: daß das deutsche Volk und auch die nicht im Parteibann der des Einberufers zur Einholung der Genehmigung durch die... Das Gesetz bestimmt zunächst, daß die Verhandlungen Sozialdemokratie stehende Arbeiterschaft die Fortschritte und einfache Anmeldung oder Anzeige ersetzen, haben die nord- in öffentlichen Versammlungen in deutscher Sprache zu Errungenschaften der einheitlichen und freiheitlichen Regelung deutschen Polizeistaaten für diese Versammlungen die polizei führen sind. Diese allgemeine Bestimmung ist eigentlich des Vereins- und Versammlungsrechts erkennen und würdigen liche Willkür ungemildert bestehen lassen. In Süddeutschland selbstverständlich; sie ist ebensowenig ein Ausnahme- wird."
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Das Flugblatt aber sagt ted:" Die Freisinnigen über
wird den Jugendlichen das Recht der Mitgliedschaft gesetz wie die Vorschrift des Gebrauchs der deutschen Sprache Das heißt, die Verräter freuen sich des Verrats, der in Gewerkschaften und der Teilnahme an Gewerkschafts- vor Gericht oder im Heer oder im Reichstag als ein ihnen flingenden Lohn in Gestalt des Börsengesetzes einversammlungen ausdrücklich garantiert in den norddeutschen Ausnahmegesetz bezeichnet werden kann." brachte und ihnen den Siz auf der Baut der RegierungsBolizeistaaten haben sich die Regierungen vor solcher un- So wird versucht, dem Verrat einen harmlosen Anstrich parteien sicherte. Das deutsche Volt aber, das feinen Grund zveideutigen Anweisung an die Polizeibehörden sorglich ge- zu geben. Freilich kann man dabei auch nur auf sehr harm- hat, mit Genugtuung auf das Werk der Blockpolitik und der hütet. In Süddeutschland ist der Gebrauch fremder Sprachen lose Leser rechnen. Denn jeder denkende Mensch vermag freisinnigen Charakterlosigkeit zu schauen, wird die Verin Gewerkschaftsversammlungen ohne weiteres freigegeben ohne weiteres den kolossalen Unterschied zwischen dem Gebot antwortlichen zur Verantwortung zu ziehen haben. Die worden im preußischen und verpreußten Norden ist von der deutschen Sprache vor Gericht oder im Heer oder im preußischen Landtagswahlen bieten die erste Gesolcher Maßregel nicht die Rede trok aller schönen Versiche. Reichstage und dem für öffentliche Versammlungen zu erlegenheit dazu!=