Nr. 279.
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Redaktion: S. 68, Lindenstrasse 69.
Fernsprecher: Amt IV, Nr. 1983.
Entwurf eines Arbeitskammergefetzes.
Kammern.
Sonnabend, den 28. November 1908.
Expedition: S. 68, Lindenstrasse 69. Fernsprecher: Amt IV. Mr. 1984.
stellt. Das Ergebnis der so gestalteten Arbeitskammern tann Gleichwohl entstammten diese Lesefrüchte nicht dem Studium sozialnicht Wahrnehmung von Arbeiterinteressen sein. demokratischer Schriften, sondern einem Artikel Schippels in der Die Arbeitskammern follen ferner als Einigungsamt Parteitagsnummer der sogenannten" Sozialistischen Monatshefte". angerufen werden können, wenn es an einem Gewerbegericht fehlt Schippel wollte nach dem Titel seines Artikels die Reichsfinanzoder die beteiligten Arbeitnehmer in den Bezirken mehrerer Ge- reform und die Arbeiterklasse" behandeln. In Wirklichkeit aber werbegerichte beschäftigt sind, oder wenn die Einigungsverhand- nahm Schippel das Thema nur zum Vorwand, um nach gewohnter Gestern abend ist dem Reichstag der vor wenigen Tagen an- lungen des zuständigen Gewerbegerichts erfolglos verlaufen sind. Manier durch allerhand Zitate den Anschein an erweden, als ob gekündigte Entwurf eines Arbeitsfammergesetzes zugegangen. Der Als Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Sinne des Arbeits - ausgerechnet Schippel fommen müßte, um der Partei larzuGesetzentwurf schafft teine Arbeiterkammern, feine Ver- fammergesetzes sollen die gewerblichen Arbeiter im Sinne der machen, daß für die Aufbringung der fünfhundert Millionen neuer Die Handelsgeschäfte, land- Steuern die besitzenden Klassen herangezogen werden könnten und tretung von Arbeitern, sondern auf sogenannter paritätischer Gewerbeordnung erachtet werden. Grundlage aufgebaute, im wesentlichen lediglich begutachtende wirtschaftlichen Betriebe, die Eisenbahnen und die Betriebe, die müßten. unter der Heeres- oder Marineberwaltung stehen, sollen von der Die Arbeitskammern sollen nicht die gesamte Arbeiterklasse Arbeitskammer ausgeschlossen werden. umschließen, vielmehr sind von der Teilnahme an der Arbeits- Die Errichtung von Arbeitskammern erfolgt durch Verkammer die im Handel und Verkehr, in der Land- und Forstwirt- fügung der Landeszentralbehörde. Nach der Vorlage vom 4. Feschaft, in der Fischerei und Schifferei, im Eisenbahnbetriebe bebruar erfolgte die Errichtung der Arbeitskammern durch Beschluß schäftigten Arbeiter, Bureauangestellte, Gärtner und andere aus. Wahlberechtigt sollen Deutsche beider lei Geschlechts geschlossen. Im Gegensatz zu der am 4. Februar d. J. im „ Reichsanzeiger" veröffentlichten Vorlage ist der Handwerksbetrieb sein, welche das 25. Lebensjahr vollendet haben, im Bezirk der Arbeitskammer tätig sind und denjenigen Gewerbezweigen als Arbeit hinzugezogen. An Stelle von Arbeiterkammern, die für alle groß- geber oder Arbeitnehmer angehören, für welchen die Arbeitskammer jährigen Arbeiter und Arbeiterinnen in der gesamten n errichtet ist. Wählbar sind diejenigen Wahlberechtigten, welche dustrie, im Gewerbe, im Bergbau, im Handel, Berbas 30. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens einem Jahre kehr und der Landwirtschaft auf Grund eines geheimen denjenigen Gewerbezweigen als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer anWahlrechts zusammengesetzt sind, um Gutachten über die Ar- gehören, für welche die Arbeitskammern errichtet sind und in dem beiter betreffende Angelegenheiten abzugeben, Anträge zu der Wahl voraufgegangenen Jahr für sich oder ihre Familie stellen, Erhebungen zu veranstalten, bei der Aus Armenunterstützung aus öffentlichen Mitteln nicht empfangen oder gestaltung, Durchführung und Beaufsichtigung die empfangene Unterstüßung erstattet haben. des Arbeiterschutzes und der Förderung korporativer Ar- Die Wahlen sind unmittelbar und geheim und finden beitsverträge mitzuwirken, will der Gefeßentwurf keine Vertretung nach den Grundsäßen der Verhältniswahl statt. Die Mit bon Arbeitern, teine selbständige Interessen bertretung. Unter dem Vorwande der Parität will er Arbeit- glieder der Arbeitskammer und ihre Ersatzmänner werden auf sechs
geber und Arbeitnehmer in gleicher Zahl zu Arbeitskammern heranziehen, denen nicht die Wahrnehmung von Interessen der Arbeiter, sondern im wesentlichen dekorative Aufgaben zufallen sollen. Der Borsigende soll ein Beamter sein.
B
des Bundesrates.
Jahre gewählt.
Die aus der Errichtung und Tätigkeit der Arbeitskammern er wachsenen Kosten sind für jede Arbeitskammer von denjenigen in ihrem Bezirk belegenen Gemeinden zu tragen, in welchen sich Betriebsstätten der in ihr bertretenen Gewerbezweige befinden oder Arbeitnehmer dieser Gewerbezweige den Wonsitz haben. Die Gemeinden sind ermächtigt, durch Ortsstatut zu bestimmen, daß die nach dem Verteilungsplan für die verschiedenen Gemeinden auf sie entfallenden Stoftenanteile von den Inhabern der in der Gemeinde belegenen beteiligten Betriebsstätten und denjenigen beteiligten Arbeitnehmern erhoben werden, welche in der Gemeinde den Wohnsiz haben.
Welches war der Inhalt der Zitate Schippels und Rheinbabens? Zunächst eine Aeußerung von Friedrich Engels aus dem Jahre 1872, daß die Steuerfrage für die Arbeit von sekundärer Bedeutung sei, da, was der Arbeiter an Steuern zahle, a uf die Dauer in die Produktionskosten der Arbeitskraft eingehe, daher vom Kapitalisten mit gezahlt werden müsse. Diese Auslassung befand sich in einer Streitschrift Engels gegen proudhonistische Konfusionen, die geeignet waren, die soziale Kardinalfrage des Kampfes gegen das kapitalistische Produktionssystem überhaupt hinter allerhand Nebenfragen verschwinden und an die Stelle des grundsätzlichen Kampfes gegen den Rapitalismus und der grundfäßlichen Aufklärung über das Wesen dieses Kampfes allerhand soziale Quadsalbereien treten zu lassen. Vom Standpunkt der grundfäßlichen Betrachtung des modernen Klassenkampfes aus war Engels Aeußerung ebenso richtig, wie bei dem damaligen Stande der sozialistischen Bewegung durchaus notwendig. Daß Engels bei der späteren Ausbreitung der Sozialdemokratie und der daraus folgenden Anteilnahme am politischen Tages fampf es für selbstverständlich hielt, daß das Proletariat auch bei der Berteilung der Steuerlasten auch seine Tage 3 interessen nachdrücklichst wahre, beweist seine Kritik an dem Programmentwurf des deutschen Parteivorstandes aus dem Jahre 1891, wo er die Forde rung progressiver direkter Steuern und der Abschaffung aller indirekten Staatse und Lokalsteuern ausdrücklich gut heißt! Denn Engels fonnte ja gar nicht verkennen, daß das Proletariat alle Ursache hat, nach Kräften eine Steuerausplünderung absuwehren, für die es erst durch erbitterte, opferreiche Lohnkämpfe in der Erhöhung seines Lohnes einen allzu späten Ausgleich durchfeßen tann. Mogegen sich Engels 1872 wandte, war nichts als der Versuch, den, an den Zielen und Aufgaben des proletarischen Klassentampfes gemessen, Kleinlichen Notwehrkampf des Tages den prinzipiellen Stampf um Beseitigung der lassengesellschaft überwuchern zu lassen! Also Schippels Belehrung kommt günstigstenfalls volle 17 Jahre zu spät!
Die so gebildeten Kammern sind weit entfernt davon, Arbeitsfammern zu sein, welche die Interessen aller Arbeiter wahrnehmen fönnten. Ja, nicht einmal die Interessen der Industriearbeiter sind sie bei der geschilderten Zusammensetzung wahrzunehmen geeignet. In den Gewerbekammern, in den Handelskammern, in den Landwirtschaftskammern und in den Handwerkskammern ist es der Regierung nicht eingefallen, Arbeitgeber und Arbeitnehmer unter dem Vorsitz eines Beamten zu vereinigen; selbständig vertreten die Die Sibungen der Arbeitskammern werden von den Arbeitgeber ihre Interessen. Da, wo es gilt, die Interessen der Vorsitzenden anberaumt, auf Antrag von zwei Dritteln der Arbeiter zu vertreten, findet zunächst eine Zersplitterung der Ar- Mitglieder muß die Einberufung einer Sibung der Arbeits beiter dahin statt, daß lediglich Industriearbeiter den Stammern tamme: oder Abteilung erfolgen. Die Sißungen der Arbeits- Bollends überflüssig und nur hämischer Nörgelsucht entangehören sollen, ferner wird die Wahrnehmung der Ar- tammern und ihrer Abteilungen sind öffentlich. Die Beschlüsse springend war aber der Nachweis aus Engelschen und Kautskyschen beiterinteressen durch die Besetzung der Kammern mit werden durch Stimmenmehrheit gefaßt. Zu den Sibungen Bitaten, daß es innerhalb der kapitalistischen Gesellciner gleich großen Anzahl von Arbeitgebern und einem Beamten tann die Aufsichtsbehörde einen Vertreter schaft unmöglich sein werde, alle Staats- und Gemeindezum Vorsitzenden nahezu unmöglich gemacht, auch wenn nicht im entienden, der auf sein Verlangen jederzeit ausgaben aus direkten Steuern zu bestreiten. Wenn Engels im Gesetz die Aufgaben der Arbeitskammern so abgegrenzt und ein gehört werden muß. Aufsichtsbehörde ist, falls die Landes- Jahre 1894 bei seiner Besprechung des französischen Agrarprogeengt wären, daß eine Vertretung der Interessen der zentralbehörde keine anderweiten Bestimmungen trifft, die höhere gramms und Kautsky vor einigen Jahren in seiner Broschüre Arbeiter in diesen Arbeitskammern unmöglich ist. Biel eher Verwaltungsbehörde, in der die Arbeitskammer ihren Sitz hat.„ Die soziale Revolution" diese brutale Tatsache betonten, so geschah ist aber unter dem Scheine paritätischer Gleichheit die Wahr. Der Vorsißende kann die Beschlüsse der Ar- das natürlich nicht, um die denkbar größte Befreiung der Arbeiternehmung von Intereffen der Arbeitgeber durch die sogenannten beitstammern mit aufschiebender Wirkung beflasse von Steuerlasten und die denkbar schärfste Heranziehung Arbeitskammern ermöglicht. anstanden. Die Aufsichtsbehörde entscheidet über seine Be- des Besitzes zu direkten Steuern auch schon innerhalb des Klassen. anstandung endgültig. Die Aufsichtsbehörde tann ferner, wenn die staats zu hindern, sondern lediglich, um keinerlei Illu so eigenartig zusammengesetzte Arbeitskammer dennoch den sionen über das im Klassenstaat Grreichbare aufBünschen der Behörde nicht ganz folgsam ist, oder wie es im§ 41 fommen zu lassen und gerade dadurch dem Kampf gegen die Ausheißt, wenn die Arbeitskammer wiederholte Aufforderungen der beutung durch die kapitalistische Gesellschaft Aufsichtsbehörde ungeachtet die Erfüllung ihrer Aufgaben ber- selbst den kräftigsten Ansporn zu geben! Auch Schippel bildet nachlässigt, oder sich gesetzwidriger Handlungen schuldig macht, sich natürlich nicht ein, daß die 3300 Millionen Steuern, Zölle usw. durch welche das Gemeinwohl gefährdet wird. oder andere als die im Reich, den Bundesstaaten und Kommunen, die schon jetzt, ohne gefeßlich zulässigen Zwede verfolgt". eine Auflösung der Kammer die 500 Millionen Mark neuer Steuern, aufgebracht werden müssen vornehmen und Neuwahlen anberaumen. In der Zwischenzeit( von den Betriebsüberschüssen gar nicht zu reden), im Klassen. werden die Geschäfte der Arbeitskammer von deren Vorsitzenden staat allein durch direkte Steuern aufgebracht werden allein ohne Beisiger als Deforation geführt. fönnen. Aber ebensowenig tann Schippel wähnen, daß Kautsky es nicht für durchaus möglich und notwendig halte, die 500 Millionen Mark neuer Steuern in Gestalt direkter Steuern aufzubringen. Daß das möglich wäre, ohne den Akkumulationsprozeß des Kapitals zu gefährden, ist ja zahlenmäßig in der Parteitagsnummer der von Kautsky redigierten Neuen Zeit" nachgewiesen worden!
Die Anlehnung der Arbeitskammern an die Einteilung der Bezirke der gewerblichen Berufsgenossenschaften, wie sie der am 4. Februar d. J. veröffentlichte Entwurf vorsah, ist fallen gelassen. Der Inhalt des 45 Paragraphen umfassenden Gefeßent twurfs besteht im wesentlichen im folgenden: Für die Arbeitgeber und Arbeitnehmer eines Gewerbezweiges oder mehrerer verwandter Gewerbezweige sind auf fachlicher Grundlage, soweit nach dem Stand der gewerblichen Entwidelung ein Bedürfnis besteht, Arbeitskammern zu errichten. Die Arbeitsfammern sind rechtsfähig. Als Aufgaben der Arbeitskammern führt der Entwurf auf: Pflege des wirtschaftlichen Friedens. Wahrnehmung der gemeinschaftlichen wirtschaftlichen und gewerblichen Interessen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer der in ihm vertretenen Gewerbezweige, sowie die auf dem gleichen Gebiete liegenden besonderen Interessen der beteiligten Arbeit nehmer". Den Arbeitskammern foll es obliegen, ein gedeihliches Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu fördern, die Staats- und Gemeindebehörden in der Förderung der gewerb lichen und wirtschaftlichen Interessen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, sowie der besonderen Interessen der Arbeiter durch tatsächliche Mitteilungen und Erstattung von Gutachten zu unterstüßen. Entgegen dem Entwurf vom 4. Februar sollen die Arbeits tammern nicht einmal befugt sein, Erhebungen über die gewerblichen und wirtschaftlichen Ver hältnisse der in ihm bertretenen Gewerbezweige in ihrem Bezirk zu veranstalten. Auf Anfuchen bon Staats- und Gemeindebehörden sollen sie Gutachten nicht etwa über Gesetzgebungsfragen, sondern über den Erlaß von Ausnahme bestimmungen von der Sonntagsruhe, über behördliche Maßnahmen zum Schutz von Leben und Gesundheit und Sittlichkeit der Arbeiter, über Schutz von Arbeiterinnen und Jugendlichen, über Ausdehnung des Fabritarbeiterschutzes auf Werkstätten und dergleichen, erstatten dürfen. Gestattet ist den Arbeitskammern auch, Wünsche und Anträge, die ihre Angelegenheiten berühren, zu beraten, und Maßnahmen, welche die Hebung der wirtschaftlichen Lage und der allgemeinen Wohlfahrt der Arbeitnehmer zum 8wed haben, manzuregen".
Danach sind die Arbeiter völlig außerstande, in oder durch die Arbeitstammern ihre speziellen Inter essen irgendwie vorzunehmen. Sie sind unter Vormundschaft der Arbeitgeber und eines beamteten Vorsitzenden ge
Die Vorlage ist also weit davon entfernt, eine Vertretung der Interessen der Arbeiter ober auch nur einer Arbeitergruppe darzustellen. Weit entfernt selbst von dem Verlangen des faiserlichen Erlasses vom 4. Februar 1890, der die Errichtung von Arbeiterfammern, nicht von Arbeitskammern, durch folgende Worte verhieß: welche ihr Vertrauen besitzen, an der Regelung gemeinsamer Anbeitnehmern find gefeßliche Bestimmungen über die Formen in Schippels Zitate haben also keinen anderen 8wed, als den Aussicht zu nehmen, in denen die Arbeiter durch Vertreter, Margiften Ansichten anzudichten, die sie nicht hegten, und den Effekt, welche ihr Vertrauen besigen, a nder Regelung gemeinsamer An- Klopffechtern der Bourgeoisie bom Schlage gelegenheiten beteiligt und zur Wahrung ihrer Inter- Rheinbabens scheinbare Waffen effen bei Berhandlungen mit den Arbeitgebern Partei zu liefern! Das ist ja seit langen Jahren das und mit den Organen Meiner Regierung bewesen und der Erfolg der mit allerhand Bitaten sich spreizenden fähigt werden. Durch eine solche Einrichtung ist den Ar
beitern der freie und friedliche Ausdrud ihrer Wünsche und Be- Afterkritik des braven Jsegrim! schwerden zu ermöglichen und den Staatsbehörden Gelegenheit zu geben, sich über die Verhältnisse der Arbeiter fortlaufend zu unterrichten und mit den letteren Fühlung zu behalten."
Der Entwurf erfüllt nicht einmal die in diesem Erlaß als notwendig anerkannten Forderungen, er ist der Selbstverwaltung der Interessen der Arbeiter durch die Arbeiter durchaus feindlich und nicht geeignet, Interessen der Arbeiterklasse oder der Allgemeinheit zu fördern.
Rheinbaben und fein Eideshelfer.
gegen die
Verschleppungsmanöver.
Die bevorstehende Behandlung der von der Sozialdemo tratie, dem Zentrum und dem Freifinn im Reichstage gestellten verfassungsrechtlichen Anträge ist den Konservativen und Nationalliberalen höchst unbequem. Für sie ist mit der Interpellationsdebatte am 10. und 11. November und dem Ergebnis der zwischen Kaiser und Hausmeier gepflogenen Unterhandlung in Potsdam die sogen. Konstitutionelle Frage erledigt. Weiter daran zu rühren, dazu fühlen sie sich nicht Der preußische Finanzminister, Herr von Rheinbaben, veranlaßt nicht nur aus Rücksichten auf den Kaiser, sondern spielte sich in der Donnerstagsigung des Reichstages als Kenner weil sie für die Schaffung konstitutioneller Garantien nicht der sozialistischen Literatur auf, er zitierte mehrfach Engels und das geringste Interesse haben und den Patron des Blocks, Kautsky . Und diese Bitate hatte er weder aus Bülows gesammelten den Fürsten Bülow, jetzt vor der Reichsfinanzreform feine Reden noch aus deren Originalausgabe, dem Büchmann , genommen. Berlegenheiten bereiten möchten.