t. 49.
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Redaktion: S. 68, Lindenstrasse 69.
Fernsprecher: Amt IV, Nr. 1983.
Der Entwurf des neuen
Sonnabend, den 27. Februar 1909.
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Expedition: S. 68, Lindenstrasse 69. Fernsprecher: Amt IV, Nr. 1984.
borgeschriebenen 20 Proz. an die Zentralfasse, vom Lokalzuschlag Genossen nicht größer ist, als der von einigen hunderten ländlicher nichts. Diese fünstliche Verkleinerung des an die Zentralfasse zu Genossen. entrichtenden Pflichtteils ist also fünftig nicht möglich so lange Db der Vorschlag des Entwurfs zwischen diesen beiden notdie Höhe des Gesamtbeitrages 30 Pfennig nicht übersteigt. wendigen Anforderungen, die zu stellen sind, die richtige Mitte hält, | Gehen allerdings die Organisationen über den Mindestbeitrag ist nur auf Grund sorgfältiger Berechnungen festzustellen, für die hinaus, so ist in den Bestimmungen des Entwurfs fein Riegel uns zurzeit die nötigen Unterlagen nur teilweise zur Verfügung gegen Teilungen des Beitrages in prozentpflichtigen Grund- stehen. Wir behalten uns daher hier unsere definitive Stellung noch beitrag und nichtprozentpflichtigen Lokalzuschlag vorgeschoben. Es vor. Zu wünschen wäre es, daß die Kommission noch nachträglich sollte deshalb erwogen werden, ob gegen solches Verfahren nicht eine eine Begründung dieser Bestimmung gäbe, die Zahlen vorlegte, auf besondere Sicherung zu schaffen ist. Grund deren sie zu ihren Maßstäben gelangt ist. Das Privileg der Reichstagsfraktion.
Geschäftsberichte.
Der Parteitag zu Jena hatte ein neues Drganisationsstatut gefchaffen, das eine gemäßigte Zentralisation schuf, wie sie durch den Fortfall des Verbindungverbotes für politische Vereine möglich geworden war und die den Bedürfnissen des gewachsenen Parteiförpers entsprach. Das Reichsvereinsgesetz gibt die Möglichkeit, die Lüden auszufüllen, die in diesem System wegen der besonders rüdständigen Vereinsgesetzgebung einiger Bundesstaaten noch gelaffen werden mußten. Die Zulassung der lofen Organisation durch Vertrauensmänner tann gestrichen werden, weil es jegt im ganzen Reich möglich ist, sozialdemokratische Vereine zu bilden; auch die weib lichen Vertrauenspersonen fönnen fünftig entbehrt werden, da die Frauen nun überall das Recht haben, den Parteivereinen beizutreten. Die völlige Schließung des Ringes der Wahlvereine gibt dann die geeignete Bafis für einige andere Bestimmungen, schon lange angestrebt wurden: die Beschidung des Parteitages nach einem gemäßigten Proportionalsystem und die Festsetzung eines Mindestbeitrages. Solange sich ein Teil der An Stelle der fortfallenden weiblichen Vertrauenspersonen, die die Parteigenossenschaft nicht in Vereinen organisieren konnte, Agitation unter dem weiblichen Proletariat zu betreiben hatten, war seine Einordnung in ein Verhältniswahlsystem für die schafft der Entwurf Ersatz durch die Bestimmung, daß Organisationen, Parteitagsdelegation sehr schwierig und von der Festsetzung einer denen weibliche Mitglieder angehören, ihnen eine Vertretung im VorMindestleistung des Einzelnen konnte in den betreffenden Gebieten stand gewähren müssen. Diese weiblichen Borstandsmitglieder haben nicht die Rede sein. im Einbernehmen mit dem Gesamtvorstand vornehmlich die Frauenagitation zu betreiben.
Wahlkreisverein und Parteizugehörigkeit.
Sehr zwedentsprechend ist die Ansetzung eines gleichen Geschäfts- Nicht einverstanden können wir damit sein, daß der Entwurf jahres für alle Parteiorganisationen. Nur so wird erreicht, daß die das Privileg der Reichstagsabgeordneten, am Parteitag mit vollen dem Parteivorstande alljährlich am Schlusse des Geschäftsjahres ein- Rechten teilzunehmen( daß sie in parlamentarischen Angelegenheiten zureichenden Berichte der Wahlkreis-, Bezirks- und Landesorgani- lein Stimmrecht haben, ist selbstverständlich) weiterbestehen lassen fationen, auf Grund deren der Parteivorstandsbericht an den will. Gewiß ist eine innige Verbindung zwischen Fraktion und Parteitag erfolgen soll, einen brauchbaren Ueberblick über den Stand Parteitag sehr zu wünschen aber diese engere Fühlung ist der Partei liefern. Zu begrüßen ist aus demselben Grunde die auch zu erreichen, wenn man den Reichstagsabgeordneten Neuerung, daß diese Berichterstattung fünftig an der Hand eines nur beratende Stimme in allen Parteitagsangelegenheiten gibt. die vom Parteivorstande herausgegebenen Fragebogens stattfinden soll. Sie hätten dann freilich immer noch mehr Recht als der mandatslose Genosse und könnten unter Umständen durch Die Eingliederung der Frauen. ihre Neden auf die Beschlüsse größeren Einfluß gewinnen. Dem demokratischen Ideal käme deshalb ein lediglich aus gewählten Delegierten bestehender Parteitag am nächsten. Auf alle Fälle aber muß der jetzige Zustand fallen, daß der Reichstagsabgeordnete das Recht hat, in allen nichtparlamentarischen Angelegenheiten seine Stimme in die Wagschale zu werfen. Denn dadurch wird die Stimme eines Einzelnen denen ganzer Drganisationen gleichgestellt und da keineswegs gesagt ist, daß der Abgeordnete eines Wahlkreises und feine Organisation in wichtigen Parteifragen übereinstimmen, so fönnen, wenn die Fraktion bei den nächsten Wahlen wieder stärker wird, ihre Stimmer das Abstimmungsergebnis so beeinflussen, daß ein falsches Bild vom Willen der Parteimehrheit entsteht. Die Bertretung der Fraktion durch eine Delegation tann unseres Erachtens nicht in Frage fommen, weil es nicht möglich erscheint, diese Delegation so genau anzusetzen, daß sie
Der außerordentliche Parteitag.
Die Henderungen, die der Statutentwurf vorschlägt, den die Man tönnte einwenden, daß diese Bestimmung zu weit gehe, vom Nürnberger Parteitag gewählte, aus Genossen aller Reichs- da sie die Vertretung der Genoffinnen im Vorstand selbst dann zur teile zusammengefeßte Kommission aufgestellt hat, betreffen in der Pflicht macht, wenn nur eine ganz geringe Bahl von weiblichen MitHauptsache diese Punkte. Der Absatz des Jenaer Statuts über die gliedern vorhanden ist; ein gewisser Berhältnisjazz weiblicher MitBertrauenspersonen(§§ 7 und 8) und der§ 10 von den weiblichen glieder der Organisation müsse die Bedingung für dieses Recht sein, Bertrauenspersonen sind gestrichen. Der Wahlkreisverein wird zur wenn nicht eine Beborrechtung der Frauen vor den Männern eineinzigen Grundlage der Organisation gemacht. Konfequenterweise treten solle. Diese Argumentation geht indes von falschen bestimmt deshalb auch der§ 1 über die Parteizugehörigkeit, daß für Voraussetzungen aus. Die Vertretung der Frauen im Vor- alle Strömungen in der Fraktion getreu wiedergibt. Forderung, die aus dem Standpunkt sie neben der Anerkennung der Parteigrundsäge die Mitgliedschaft stand ist nicht eine Forderung, die in der Parteiorganisation Bedingung ist. Die bisherige dehnbare Be- fließt, daß die Geschlechter gleichberechtigt sein sollen. Von diesem Dagegen vermögen wir nicht einzusehen, weshalb die Bes stimmung, wonach dauernde Unterstützung der Partei durch Geldmittel Standpunkte aus wäre eine solche Bestimmung ganz überflüssig, da erforderlich ist, konnte fallen und im§ 2 konnte gesetzt werden, daß die Berechtigung der Frauen, Vorstandsämter zu bekleiden, von stimming fortfallen soll, daß auf Beschluß der Mehrheit der jeder Genosse dem sozialdemokratischen Verein seines Wahlkreises keinem Genossen bestritten wird. Die Bestimmung rechtfertigt sich Reichstagsfraktion ein außerordentlicher Parteitag einzuberufen ist. angehören muß, da die zwingenden Gründe", die nach dem aber deshalb, weil eben für die Frauenagitation, die ihre be- Hier scheint der Formalismus, die Erwägung, daß die Fraktion kein jetzigen§ 2 den Genossen das Recht zum Fernbleiben vom Verein sonderen Aufgaben neben denen der allgemeinen Agitation hat, be- Glied der Parteiorganisation ist, den Sieg über die Zweckmäßigkeit geben, in Wegfall gekommen sind, nachdem das Vereinsgefeß die sondere Organe vorhanden sein müssen, und weil diese Agitation davongetragen zu haben. Dieses Recht der Fraktion kann in Verpflichtung der politischen Vereine zum Einreichen der Mitglieder- am besten durch Frauen betrieben werden kann. Wo die Zahl der kritischen Augenblicken, wo alles auf schnelles Handeln ankommt, liste aufgehoben hat. Genauere Präzisierung würde unseres Er- Frauen in der Organisation noch flein ist, wird gerade die Wahl von Wert sein, weil die Fraktion in der Parlamentszeit stets beiachtens der letzte Satz des§ 2 verdienen: Erstredt sich der einer Frau in den Vorstand ein erzieherisches, die Frauenagitation fammen ist. Die Kontrollkommission muß erst zusammenberufen eines Mitgliedes kann ihren BeReichstagswahlkreis über mehrere Drte, so lann an jedem Drte ein belebendes Moment sein, das die Zahl der organisierten Frauen werden und das Beto eines Mitgliedes schluß verhindern. Essteigern wird. Ortsverein des Sozialdemokratischen Vereins gebildet werden." Der Parteivorstand kommt nicht in Bedürfte unseres Erachtens im Interesse der Einheit der Partei- Die niedrigere Bemessung des Frauenbeitrags rechtfertigt fich tracht, insofern der Parteitag gefordert wird, weil eine Der Antrag der bewegung in den Wahlkreisen tein Zweifel darüber gelaffen werden, durch den Umstand, daß der größere Teil der Frauen fein felb feiner Maßnahmen umgestoßen werden soll. daß diese Ortsvereine nur Untergruppen des Wahlkreisvereins sein ständiges Einkommen hat. Die obligatorische Lieferung der„ Gleichdürfen, deren Kompetenz nur so weit geht, als sie von den Wahlkreis- heit" entspricht den besonderen Bedürfnissen der proletarischen organisationen bemessen wird. Denn auch die Regelung rein ört- Frauenbewegung, die als jüngerer Zweig der Arbeiterbewegung belicher Verhältnisse tann öfter ein erhebliches Interesse des ganzen fonderer Förderung und Vertiefung bedarf. Wahlkreises berühren. Es empfiehlt sich daher auch, daß an Stelle der Bezeichnung Ortsvereine" das Wort, Ortsgruppen" gesetzt wird.
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Bezirks- und Landesorganisationen.
15 Vorstände der Bezirks- bezw. Landesorganisationen braucht selbstverständlich noch mehr Zeit, als der der Kontrollkommission.
Ausschluß und Wiederaufnahme.
Uebrigens bedeutet die Aenderung im Absatz 3 des§ 12 auch eine erhebliche Erschwerung des Einberufens eines außerordentlichen Fallen soll nach den Vorschlägen der Kommission das bisher Parteitages. Jm jezigen Statut heißt es, daß er einzuberufen ist, geltende Recht der Genoffinnen, in besonderen Frauenversammlungen wenn 15 a bifreife es fordern, jest sollen die Vorstände von besondere weibliche Delegierte zum Parteitag neben den von der 15 Bezirks bezw. Landesorganisationen dazu erforderlich sein. Da Wahlkreisorganisation entfendeten zu wählen. Dafür tritt die Be die Vorstände dieser Drganisationen doch im allgemeinen mur im stimmung im Absatz 1 des§ 7 ein:„ o mehrere Delegierte zu Einverständnis mit den in ihnen vereinigten Wahlfreisorganisationen Das Verhältnis der unteren Glieder zu den oberen und das wählen sind, soll unter den Delegierten möglichst eine Genofsin sein." oder doch der Mehrheit von ihnen handeln werden, so erhellt, daß Maß der Befugnisse jedes Teiles kommt auch bei den Bestimmungen Es wird also fein zwingendes Recht für die Frauen geschaffen. fünftig viel mehr als 15 Wahlkreise nötig sein wirden, um einen des§ 3 in Frage, wonach sich die sozialdemokratischen Vereine zu Indes dürfte, da die Bedeutung der Frauenbewegung im allgemeinen außerordentlichen Parteitag zu erlangen. Wodurch sich solche ErBezirks- und Landesorganisationen zusammenschließen, denen die nirgends mehr verkannt wird, die Bestimmung genügen, um den schwerung rechtfertigen soll, ist nicht einzusehen. selbständige Führung der Parteigeschäfte nach eigenen Statuten ob- Frauen einen gebührenden Anteil an der Parteitagsdelegation zu sichern. liegt, die mit dem Organisationsstatut der Gesamtpartei nicht in Sollte die Praris wider Erwarten ein anderes Resultat ergeben, so Widerspruch stehen dürfen. Die Kommission hat diese Bestimmung wäre zu erwägen, ob man nicht das Anrecht der Frauen auf Des Erhebliche Aenderungen sind bei den Vorschriften über den Auss unverändert qus dem Jenaer Statut übernommen. Im Interesse Legierte an einen bestimmten Prozentsatz weiblicher Mitglieder der schluß und die Wiederaufnahme erfolgt. Im ganzen genommen größerer Klarheit wäre es, wenn die Befugnis der Landesorgani- Organisation knüpfen kann. scheinen fie glücklich getroffen zu fein. So ist es sehr zweckmäßig, fationen zur selbständigen Führung der Parteigeschäfte" näher Das bisherige Recht der Frauen auf Sonderdelegierte mußte daß der Zusammentritt eines Schiedsgerichts nur in den Fällen noch präzisiert würde durch die freilich bei vernünftiger Auslegung in dem Entwurf fallen, weil er die Vertretung auf dem Parteitage auch ohne ausdrüdliche Anführung selbstverständliche Be- wesentlich umgestaltet. Mit der Einführung des Proportionalsystems dingung, daß diese selbständige Führung innerhalb der durch für die Zusammenfegung des Parteitages find Sonderdelegierte der die Beschlüsse der Gesamtpartei gezogenen Grenzen bleiben muß. Frauen unverträglich, weil sie das durch die Verhältniswahl herIndirekt wird das schon durch die Bestimmungen über den Parteitag gestellte Stärkeverhältnis der Wahlkreise auf dem Parteitage wieder festgelegt. Der§ 7 jagt eingangs, daß der Parteitag die oberste verschieben würden. Bertretung der Partei bildet, und im§ 11, Absatz 4 wird ihm die Beschlußfassung über die Parteiorganisation und alle das Parteileben berührenden Fragen zugewiesen. Es fönnte indes nicht schaden, wenn dieser Punkt allen Auslegungsfünften entzogen würde durch eine unzweideutige Erflärung, daß die Autonomie der Landesorganisationen in bezug auf ihre speziellen Landesangelegenheiten nicht absolut ist, sondern daß die Gesamtpartei berechtigt ist, auch hierüber Beschlüsse zu fassen, sobald Landesangelegenheiten die Interessen der Gesamtpartei berühren.
Die Parteitagsdelegation.
nötig ist, wo einer der Beteiligten gegen die erstinstanzliche Entscheidung des Vorstands der Bezirks bezw. Landesorganisation Berufung anmeldet; ebenso ist es zu begrüßen, daß den Instanzen ausdrücklich das Recht gegeben wird, in solchen Fällen, wo sie nicht auf Ausschluß zu erkennen genötigt find, auf Suspendierung von Mitgliedsrechten und Rügen zu erkennen, welches Recht bisher bisweilen bestritten wurde, ebenso wie das Recht der Organisationen, auch ohne Ausschlußantrag eine Untersuchungstommiffion gegen ein In der Einleitung haben wir das im Entwurf borgesehene Mitglied einzufeßen, das nun auch ausdrücklich festgestellt wird. Wahlsystem ein gemäßigtes Proportionalsystem genannt. Es Notwendig erscheint uns noch die Einfügung, daß auch gegen die bis zu seinen äußersten Konsequenzen auszuarbeiten, verbieten Entscheidungen, die nicht auf Ausschluß lauten, Berufung an die mehrere Gesichtspunkte. Einmal ist eine zu große Kopfzahl des höchsten Instanzen eingelegt werden kann. Da eine Instanz vor Parteitages im Interesse der Arbeitsfähigkeit nicht erwünscht, zweitens dem Schiedsgericht eingeschoben wird, so kann ohne Schaden eine aber müssen die Wahlkreise mit schwächerer Bewegung unbedingt das der bisherigen Instanzen nach dem Schiedsgericht fortfallen, nämlich Recht der Vertretung auf dem Parteitage haben, weil gerade ihre die Kontrollkommission, die dadurch wesentlich entlastet wird und für Erfahrungen für die Partei wichtig sind, und weil die Stärkung der ihre anderen wichtigen Aufgaben mehr Zeit gewinnt. Bewegung in diesen Kreisen eine der wesentlichsten Aufgaben Eine notwendige Ergänzung der Ausschlußgründe bedeutet die Sehr zu billigen ist die Einführung des Mindestmonatsbeitrags unserer Agitation ist. Die Partei muß die Bedürfnisse dieser Bestimmung des§ 23, daß der Ausschluß auch erfolgen kann, wenn für männliche Mitglieder auf 30 Pf. Das wird jene großstädtischen Kreise stets gut fennen, sie bleibt dadurch vor der Gefahr ein Mitglied wiederholt in bewußter Weise die Parteiinteressen Kreise, die über diesen Beitrag noch nicht oder nicht wesentlich bewahrt, ihre Beschlüsse lediglich auf Grund des Standes schädigt. Nur die Worte in bewußter Weise" erscheinen hinausgekommen ind, daran mahnen, es den Streifen gleich zu tun, der Partei in den großstädtischön Gebieten zu treffen und sich uns nicht angebracht. Sie werden lediglich den Richtern Veranlassung die einen Wochenleitrag von 10 Pf. eingeführt haben. Außerdem wird über die Entwickelung der Partei in den weniger entwidelten zu allerlei psychologischen Tifteleien geben, während es für eine dadurch Kunststüc hen vorgebeugt, wie sie die Genossen von Bayern Bezirken Täuschungen hinzugeben. Ebenso selbstverständlich ist aber, kämpfende Partei im Effekt ziemlich gleichgültig ist, ob ein Mitglied und Anhalt mit der Teilung des Beitrags in Grundbeitrag und daß der Wille der Partei nicht zum vollen richtigen Ausdruck fommt, bewußt oder unbewußt die Parteiinteressen wiederholt schädigt. Wer Lokalzuschlag gemacht haben. Vom Grundbeitrag entrichten sie die wenn in ihrem Parlament der Einfluß zehntausender großstädtischer die Folgen seiner Handlungen so wenig zu überblicken vermaa, dak
Die Parteisteuer.