Nr. 96.
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Vorwärts
10. Jahrg.
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Redaktion: SW. 19, Beuth- Straße 2.
Der Religionsunterricht der Dissidentenkinder.
Dienstag, den 25. April 1893.
und
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Expedition: SW. 19, Beuth- Straße 3.
Es war dabei von dem oben erwähnten§ 11 2h. II. Tit. 12. A. 2.-R. ausgegangen und habe folgendes ausgeführt. Wenn dort bestimmt sei:
Kinder, die in einer anderen Religion, als welche in der öffentlichen Schule gelehrt wird, nach den Gesetzen des Staats erzogen werden sollen, fönnen dem Religionsunterricht in derselben beizuwohnen nicht angehalten werden",
den Urtheilen des Kammergerichts die Schul- gej ucht, aber nicht erhalten habe, so müßte der Anbehörden anwies, die Dispensation vom Religionsunterricht geklagte unter allen Umständen verurtheilt werden. Zu der den Kindern von Dissidenten nur dann zu geben, Prüfung, ob der Dispens mit Recht oder Unrecht verwenn der Nachweis eines anderen ausreichenden" weigert worden sei, wäre das Gericht nicht tomIn Preußen besteht die Schulpflicht. Bis zum Religionsunterrichts geführt würde. Es versteht sich, daß petent. zurückgelegten 14. Lebensjahre muß jedes Kind die Volks- der Unterricht durch einen Lehrer einer freien Gemeinde fast Diesen, ganz gewiß falschen Standpunkt, der auch mit schule besuchen, falls es nicht den Besuch einer höheren nie als ausreichend" angesehen wurde, selbst wenn dieser der Auffassung des Ministers im Widerspruch steht, hatte Schule nachweist. Der Unterricht in der Volksschule darf Lehrer studirt und seine Prüfungen bestanden hatte. So das Schöffengericht allerdings nicht vertreten, sondern dies auch für einzelne Stunden nur auf grund besonderer sind die unteren Schull hörden des Regierungsbezirks hatte sich eingehend mit der Frage der Rechtsgiltigkeit der Dispensation versäumt werden, die vorher oder unmittelbar Potsdam angewiesen worden, den Unterricht des Dr. Wille Bedlig'schen Verordnung und der Verweigerung der Dispennachher einzuholen ist. Eltern, die ohne solche Erlaubniß nicht für ausreichend anzunehmen. sation beschäftigt. ihre Kinder Theile des Unterrichts versäumen lassen, werden In der Landtagssigung vom 13. Februar 1892 unterbestraft. nahm es der jetzige Kultusminister Dr. Bosse, den Erlaß Zu den Gegenständen des Volksschul - Unterrichts gehört seines Vorgängers zu rechtfertigen. Seine Gründe waren in erster Reihe auch der Religionsunterricht. Die freilich etwas gesucht. Er leugnete, daß die Zedlig'sche VerVolksschule ist tonfessionell, d. h. es wird an jeder Schule ordnung eine Schmälerung der Gewissensfreiheit" nur in einer bestimmten Religion unterrichtet und es werden bedeutete. Die Gewissensfreiheit der Eltern werde nicht berührt, im allgemeinen auch nur Kinder dieser Religion in die wenn ihre Kinder gezwungen würden, dem ReligionsSchule aufgenommen. Für die Ausnahmefälle bestimmt das unterricht beizuwohnen, eine Gewissensfreiheit der Sch u l- Landrecht(§ 11 Th. II 12): finder tenne aber das Gesetz nicht. Die früheren Ent- so sei Voraussetzung der Dispensation, daß das Kind in scheidungen des Kammergerichts fertigte der Kultusminister einer anderen" Religion und zwar nach den einfach mit der Behauptung ab, sie stützten sich auf ältere Geseßen des Staates" erzogen werden solle. Restripte, die sich garnicht auf die Volksschule, sondern auf welche Religion den Gesezen des Staates entspräche, die höheren Schulen bezögen. Uebrigens war der Minister folge aus§ 13 Th. II. T. 11 A. L.-M., wo bestimmt ist: Die Ausnahmsfälle mögen früher selten gewesen sein so gnädig zu versprechen, er werde sich der Entscheidung und zumeist Juden betroffen haben, denn Katholiken und der Gerichte in dieser Frage unterwerfen. So selbstverständProteftanten hatten getrennte Schulen. Auch die Wenigen, lich es ist, daß ein Minister in einer Rechtsfrage der Entdie gar keiner der verbreiteten Religionsgemeinschaften an- scheidung der höchsten Gerichte zu folgen hat, so erregte gehörten( Dissidenten), famen taum nicht in Betracht. Diese Zusicherung doch noch den Born des Herrn Stöcker, Sie gehörten zumeist den besigenden Klassen an, ihre Kinder der vermuthlich darin eine liberale Amwandlung sah oder in der ein Kind erzogen werden solle, diesen Grundsägen besuchten die höheren Schulen und mögen da ohne Schwierig- befürchtete, das Urtheil des Rammergerichts tönnte nicht entspräche. Deshalb sei die Behörde befugt, wie es nach feit die Dispensation erwirkt haben. Erst als der Austritt nach Wunsch ausfallen. der Zeblitz'schen Verordnung geschehen solle, vor dem Dispens vom Religionsunterricht zu untersuchen, ob überhaupt ein anderweiter Unterricht an dessen Stelle ertheilt werde, und welcher Art er sei.
Kinder, die in einer anderen Religion als welche in der öffentlichen Schule gelehrt wird, nach den Gesehen des Staats erzogen werden sollen, tönnen dem Religionsunterricht in der felben beizuwohnen nicht angehalten werden.
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" Jede Kirchengesellschaft ist verpflichtet, ihren Mitgliedern Ehrfurcht gegen die Gottheit, Gehorsam gegen die Gefeße, Treue gegen den Staat und sittlich gute Gesinnungen gegen ihre Mitbürger einzuflößen."
Es müsse geprüft werden, ob die andere" Religion,
aus der Landeskirche allgemeiner wurde und zwar gerade Er hätte sich seine Erregung sparen und die gerichtliche in den unbemittelten Volksschichten, wurden von Schul- Entscheidung ruhig abwarten können. Bei dem Umschwung, behörden Zweifel angeregt, und nach einer Zeit schwaufen- der seit der Falt'schen Zeit in den herrschenden Kreisen mit der und widersprechender Entscheidungen, verordnete der bezug auf diese Dinge eingetreten ist, handelte sich die Frage In der Revisionsinstanz wurde die Angelegenheit von Kultusminister Dr. Falt, zunächst für die höheren, dann ohnehin weniger darum, wie das Gericht entscheiden, als Rechtsanwalt Heine im Auftrag der freien Gemeinden ihrer auch für Volksschulen, daß die Kinder von Dissidenten so wie es seine Entscheidung den früheren Urtheilen gegenüber grundsäglichen Bedeutung entsprechend nach allen Gesichtsfort vom Religionsunterricht zu dispensiren seien, sobald begründen würde. punkten behandelt und besonders wurden auch die Fragen der Nachweis erbracht würde, daß die Eltern in rechts- Der Full, der dem Kammergericht Gelegenheit gab, sein erwogen, die von dem Kultusminister und von anderen Ge giltiger Form aus der Landeskirche ausgeschieden Urtheil zu sprechen, betraf den Zeitungs- Expedienten Brinck richten in gleichliegenden Sachen aufgeworfen worden waren. wären. Das Rammergericht erklärte in zwei Entscheidungen mann in Hohenmölsen. Dieser, ein Dissident, hatte die Dis- Die Revision führte in der Hauptsache folgendes aus: in Strafsachen gegen den Bergolder Ewald zu Brandenburg pensation feines Sohnes vom Religionsunterricht des Volks- Wenn§ 11 II. 12 A. 2.-R. ein Dispensationsrecht für und den Redakteur Hoffmann zu Zeit diese Auffassung schule nachgesucht, aber nicht erhalten, weil er den Nachweis solche Kinder gäbe, welche in einer anderen Religion des Ministers Falt aus Rechtsgründen für zutreffend, eines anderen Religionsunterrichts nicht geführt hatte. Er erzogen werden sollten, so sei der Sinn dieser Bestimmung und lange Jahre hindurch wurde von den Schulbehörden hatte darauf den Knaben ohne Dispensation von dem Unter- nichts anderes, als daß dieses Dispensationsrecht für dieentsprechend verfahren. richt zurückbehalten und war deshalb vom Schöffen- jenigen Kinder gegeben wäre, welche nicht in derjenigen
Bekannt ist, daß der Kultusminister von Zedlig gericht zu einer Geldstrafe Geldstrafe von 9 M. verurtheilt Religion, die in der Schule gelehrt werde, unterrichtet in seinen Entwurf eines Boltsschulgesetzes eine Bestimmung worden. Das Landgericht zu Merseburg hatte das werden sollten. Das Allgemeine Landrecht habe den aufnahm, wonach auch die Kinder von Dissidenten am Schöffenurtheil bestätigt. Hiergegen war durch Rechtsanwalt Unterricht in einer anderen Religion vorausgesetzt, weil es Religionsunterricht theilnehmen sollten. Dieser Zedlig'sche Heine- Berlin die Revision eingelegt worden. zu jener Zeit Personen, die außerhalb aller ReligionsGedanke erfuhr im Landtage heftige Angriffe und scheiterte Das Landgericht zu Merseburg hatte einen sehr ein- gemeinschaften standen, nicht gegeben habe. Die Bestimmung mit dem ganzen Gesetze. v. Bedlig gab aber außerdem fachen Grund gefunden: Weil jede Versäumniß des Unter- sei ein Ausfluß der allgemeinen Grundsätze der Ge unter dem 16. Februar 1892 eine neue Verfügung, durch richts nur nach eingeholfer" Dispensation zulässig wissensfreiheit und der Freiheit der reli die er im Widerspruch mit der Falk'schen Auffassung sei, der Angeklagte aber die Dispensation blos nach giösen Erziehung, welche das Landrecht aufstelle.
Feuilleton.
Nagbrua verboten.)
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Die Laufbahn eines Nihilisten.
Bon S. Stepniat.
Autorisirte Uebersehung. Frei ins Deutsche übertragen von Bertha Braun. " Dich verstehe!" sagte der alte Mann gefällig.„ Sie hätten's mir gleich sagen sollen."
Warja schlüpfte in die Amtsstube, um ihr Versprechen zu erfüllen, und der alte Mann beeilte sich, dem zukünftigen Verwandten die Hand zu drücken.
zu fürchten ferner feinen Grund hatte, sofort sehr freundlich entgegen.
" Ich will Ihnen nicht im Wege stehen, Mascha zu sehen," sagte er." Sie werden ihr, wenn ich es nicht ermöglichen kann sie zu sehen, meine Grüße überbringen. Wir alten Leute müssen den jungen Vortritt lassen."
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anderen verließen sie das Gefängniß, in dem Zwielicht der gewölbten Vorhalle Geistern gleichend. Auf Andrej machte dieses Schauspiel einen höchst niederdrückenden Eindruck. Obgleich seine Nerven für gewöhnlich nicht sehr empfindlich waren, hatten sie doch durch die erschütternden Ereignisse der letzten Tage eine eigenthümliche Reizbarkeit erlangt. Er las die Er fuhr fort, in dieser geschwägigen Weise über die Tragödien, die hinter diesen Gesichtern verborgen lagen, fo, Mädchen zu sprechen, lobte beide, Mascha insbesondere, als ob sie darauf geschrieben wären, und es schien ihm, und erzählte von seiner großen Verwunderung über die daß er in seinem ganzen Leben nicht so viel Leid gesehen Berwickelung der beiden Mädchen in eine Verschwörung. hätte, als in den kurzen zwei Stunden, die er in der Ge Es ist eine Epidemie, mein Herr, eine wahre fängnißhalle zubrachte. Epidemie," wiederholte er. Endlich tam an sie die Reihe. Unter der letzten GeWarja fand sie freundschaftlich mit einander sprechend. fangenengruppe, die besucht werden sollte, fiel auch der Sie hatte alles zu ihrer gegenseitigen Zufriedenheit ge- Name Marja Dubarow. ordnet. Die beiden Schwestern würden einzeln vorgelassen Kommen Sie," sagte Warja zu ihm. werden. Der alte Mann würde seine jüngere Nichte, sie Sie führte ihn rasch durch dunkle Korridore, wo sie und Andrej würden nachher die ältere sehen. mit vielen Leuten, die nach der entgegengesetzten Richtung In einigen Minuten wurde der alte Dubarom auf- gingen, deren Gesichter sie aber nicht sehen konnten, zu gerufen. Er war unter der ersten Abtheilung der Besucher. sammenstießen. Sie wurden an einen luftigen hellen Ort Eine Viertelstunde später kehrte er, augenscheinlich mit sich geführt, der eher einem Korridor, als einem Zimmer glich. selbst sehr zufrieden, zurück. Beim Vorbeigehen flüsterte er Bu beiden Seiten zog sich etwas hin, das einem unAndrej vertrauensvoll zu: geheuren Spieseschrank ähnlich sah, in dem die Glasscheiben Ich habe über Guer Rommen ein Wort fallen lassen! durch Drahtgitter ersetzt waren. Bei genauerem Bu Mascha wird sich freuen, es schon zuvor zu hören." sehen erkannte man, daß diese Verschläge doppelt " Ich denke, wir haben uns irgendwo getroffen", flüsterte Andere Besucher wurden zu den politischen Verbrechern waren. Hinter jedem war in einer Entfernung von zugelaffen- Väter, Mütter, Frauen. Eilig und er drei oder vier Metern wieder eine Art Verschlag, Sein Aerger und seine Gefälligkeit waren plöglich wartungsvoll gingen fie reihenweise hinein, beladen mit und in dem dazwischen befindlichen Raume ging ein Wächter vorüber. Er erinnerte sich, was er im Eisenbahnwagen ihren Packeten und Blumen. Sobald sie zurückkamen, waren auf und ab. Am Ende des Zimmers saßen zwei andere gefagt und war von einer lähmenden Furcht ergriffen. die Blumen aus ihren Händen und der Glanz von ihrem Wächter, die sehr schläfrig aussahen. Sie hatten auf die Bielleicht", sagte Andrej höflich, ich entsinne mich aber Antlige verschwunden. Der kurze Aufenthalt in diesem Besucher aufzupassen. düsteren Loche schien ihnen beides geraubt zu haben. Einige Wo sind aber die Gefangenen?" fragte Andrej, als waren ganz erschüttert, doch thaten sie ihr Möglichstes, um er keinen fah. äußerlich wenigstens ruhig zu erscheinen. Einer nach dem
" Ich kenne Ihr Geheimniß, junger Mann, und wünsche Ihnen viel Glück und Freude," hielt aber selbst plöglich inne und starrte den jungen Mann an.
Andrej richtete die Augen auf ihn, erstaunt, was das bedeuten sollte, und starrte ihn auch an. Sie erfannten einander. Der alte Mann war Andrej's Gefährte auf der Reise nach St. Petersburg.
der alte Mann mit stockender Stimme.
nicht genau bei welcher Gelegenheit."
Der alte Herr versuchte nicht, Andrej's Gedächtniß aufzufrischen. Er tam aber dem jungen Manne, den er
Sie werden gerade hereingebracht. Wir mußten zuerst