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Nr. 3. 27. Jahrgang.

2. Beilage des Vorwärts  " Berliner Volksblatt.

Parteitag der Sozialdemokratie Preußens.

I.

Leitfätze der Verwaltungsreform in Preußen. Die preußische Sozialdemokratie erhebt für die Reform der preußischen Verwaltung im Anschluß an das Erfurter Programm und unbeschadet ihrer prinzipiellen Forderungen nach reichsrecht­licher Regelung folgende Forderungen:

A. Trennung der Kirche vom Staat. B. Organisation des Staates. Die Verwaltungskörper.

Auf der Grundlage der kommunalen Selbstverwaltung, wie sie in dem Kommunalprogramm gefordert ist, werden de Kreise und Provinzen als Selbstverwaltungskörper nach Art der Gemein­den ausgebaut.

In jeder Provinz und in jedem Kreise ist eine Deputation für Sozialpolitik und ein Gesundheitsamt( entsprechend den kommunalen Gesundheitsämtern) zu errichten, die mit weit­gehendem Initiativrecht auszustatten sind. Ihre Mitglieder sind je zur Hälfte von den Unternehmern und den Arbeitern nach dem programmatischen Wahlrecht der Sozialdemokratie zu wählen. Wenigstens für jede Provinz ist eine Deputation für Bildungswesen zu errichten, die aus unabhängigen Pada­gogen, Vertretern der Wissenschaft, Künstlern und Delegierten der Arbeiter- und Unternehmerorganisationen besteht und von der demokratisch organisierten Provinzialvertretung zu wählen ist. Den Arbeiterorganisationen steht die doppelte Zahl an Delegierten zu, wie den Unternehmerorganisationen.

Innerhalb der Kreise und Provinzen sind neben den Hand­werker-, Handels- und Landwirtschaftskammern auch Arbeiter­tammern auf demokratischer Grundlage zu errichten, die für Preußen in einem Staatsarbeitsamt auf demokratischer Grundlage ihre Spize finden.

Den verschiedenen Verwaltungsförpern( Gemeinden, Kreisen, Provinzen) bleibt es unbenommen, sich zur Regelung gemeinschaft­Licher Angelegenheiten zu Zweckverbänden zusammenzuschließen. Ueber die Veränderung der Grenzen der Gemeinden, Kreise und Provinzen entscheiden die zu verändernden Verwaltungsförper selbständig. Die Ministerien.

An der Spike der Staatsverwaltung stehen folgende Mini­sterien:

a) das Ministerium für die innere Staatsverwaltung, b) das Ministerium für Volkswirtschaft, mit besonderen Ab­teilungen für die Industrie, Landwirtschaft, Handel und Bank- und Börsenwesen,

c) das Ministerium für Verkehrswesen,

d) das Ministerium für die öffentlichen Arbeiten,

e) das Unterrichtsministerium,

f) das Ministerium für Gesundheitswesen,

g) das Ministerium für Sozialpolitik,

h) das Justizministerium,

i) das Polizeiministerium,

k) das Ministeriuni für die Landesverteidigung,

1) das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten,

m) das Finanzministerium.

Für die Leitung der erwerbenden wirtschaftlichen Betriebe Ses Staats( mit Ausnahme des Verkehrswesens) wird eine be­sondere Haupt- Regieverwaltung eingeführt, deren Zu­sammensetzung und Verantwortlichkeit sich nach den für die Mini­fterien geltenden Vorschriften richtet.

Zuständigkeit.

Die Zuständigkeit der höheren demokratisch organisierten Ber­waltungsförper hat sich in bezug auf ihre Selbstverwaltung nach Analogie der Gemeinde- Selbstverwaltung auf alle Angelegen­heiten des öffentlichen Interesses zu erstrecken, für die in Gefeßen nichts anderes bestimmt ist.

Der höhere Verwaltungskörper ist befugt, im Allgemeinintereffe die von den unteren Verwaltungstörpern geregelten Angelegen­

Kleines feuilleton.

E. T. A. Hoffmann als Demagoge". Der Gespenster- Hoff­mann, unter welchem Namen der romantische Dichter und Mensch fortlebt, obwohl dieser populär gewordene Name sein tünstlerisches Schaffen nur faritierend bezeichnet, war seinem Berufe nach Berliner   Kammergerichtsrat. Es läßt sich denken( und es war längst bekannt), daß dieser Beruf ihn in Konflikte mit seiner Schriftstellerei brachte. In der Deutschen Juristen- Zeitung" gibt der Kammergerichtsrat Holbe eine Darstellung dieser Kon­flifte im Anschluß an eine Untersuchung, die Hans v. Müller ver­öffentlichen will. " Hoffmann   war Mitglied der Jmmediatkommission zur Unter­suchung der demagogischen Umtriebe; als solches hatte er unter anderen gegen den Turnvater Jahn  , den Dr. v. Mühlen­fels inquiriert, ohne dabei den Beifall des Polizeiministers v. Schuckmann und seines Ministerialdirektors v. Ramps zu finden. Denn während diese vom Vorhandensein staatsgefährlicher Ver­bindungen überzeugt waren, vertrat Hoffmann die Ansicht, daß im Volte Sinn für die zu erhaltende Ordnung herrsche, daß sich aber der Geist nicht unterdrüden lasse, sondern wie eine gewaltsam zusammengedrüdte Spiralfeder bald mit erneuter Kraft emporspringe. So sprach er es in seiner auf dem Sterbe­Tager dittierten Stizze Des Vetters Edfenster" aus. Leider(!) hat er selbst sich nicht mit bloßen Gedanken begnügt, sondern furz bor seiner Todeserkrankung im Spätherbst 1821 allgemein von der Absicht gesprochen, daß er eine Satire gegen die Demagogenverfolger plane. Diese Absicht führte er derart aus, daß er in das harmlose Blumenmärchen Meister Floh  ", das bei Wilmanns in Frankfurt   a. M. erscheinen sollte, nachträglich einen streberischen, intriganten, aber bornierten In­quiranten Anarapanti( v. Kamb) hineinkomponierte, der aber dem Angeklagten Thyß( v. Mühlenfels) gegenüber den fürzeren zieht und sich so verächtlich macht, daß die Leute sich, wenn er vorüber gegangen, die Nasen zuhalten". Der Regierung ( v. Schuckmann) gelang die schnelle Beseitigung des drohen= den Aergernisses, indem jene Episode gelöscht wurde.

heiten unter Außerkraftsezung der von diesen getroffenen Maß­regeln innerhalb seines weiteren Bereichs zu ordnen.

Ein Aufsichtsrecht steht den höheren Verwaltungsförpern nur in bezug auf die Gesetzmäßigkeit der Verwaltungsmaßnahmen zu. Ueber die Rechtmäßigkeit der Beanstandung ist im ordentlichen Gerichtsverfahren zu entscheiden.

Die Volksvertretungen.

Mittwoch, 5. Januar 1910.

Sie sind für ihre Amtsführung politisch, zivilrechtlich und straf­rechtlich verantwortlich. Die politische Verantwortung ist ent sprechend dem Entwurf der sozialdemokratischen Reichstagsfraktion über die Ministerverantwortlichkeit zu regeln. Sie besteht nur gegenüber derjenigen Wählerschaft und gegenüber derjenigen Volks= bertretung, die den Beamten jeweils ernannt hat.

In bezug auf die Absehung der Beamten ist das Recht des Referendums und der Initiative im gleichen Umfange wie bei der Die Wahlen zu den Kreistagen und den Provinzialland- Ernennung der Beamten zu gewähren. tagen finden auf Grund des demokratischen Wahlrechts statt. Die zivilrechtliche und strafrechtliche Verantwortung der Ver­Ebenso die Wahlen zu den sozialpolitischen Deputationen. Die waltungsbeamten wird durch Unkenntnis der gefeßlichen Bestim­sämtlichen Wahlen erfolgen auf Grund einer alljährlich zu er- mungen nicht aufgehoben, es sei denn, daß diese Unkenntnis auf neuernden Liste, die vor jeder anzuberaumenden Wahl eine ge- dem Verschulden eines vorgesezten Beamten beruht. Im letteren räumige Frist zu Reklamationen offen auszuliegen hat und ent- Fall trifft den vorgesetzten Beamten die zivil- und strafrechtliche sprechend den Reklamationen jeweils zu berichtigen ist. Berantwortung uneingeschränkt.

Die Wahlen haben an einem Wochentage stattzufinden, der als gesetzlicher Feiertag zu behandeln ist. Für den Wahltag ist das volle Gehalt und der volle Lohn auszuzahlen. Durch Ein­wirkung auf die Reichsgesetzgebung ist dies auch für die Ange­stellten in Privatbetrieben zu erstreben.

Die Wahlhandlung ist öffentlich für alle erwachsenen Personen, auch für die nicht wahlberechtigten. Sofort( d. h. bis dies lettere erreicht ist): Die Wahlbehörden find zu verpflichten, jedem unentgeltlich seine Wählerqualität zu bescheinigen.

Die auf Grund des demokratischen Wahlrechts gewählten Volksvertreter sowie die Mitglieder der Bildungsdeputationen, Ge­sundheitsämter und Arbeiterkammern können für Acußerungen und Handlungen in Ausübung ihres Berufs nicht zur Verantwortung gezogen werden. Sie dürfen während der Dauer ihres Mandats weder in Untersuchungs-, noch in Straf, noch in Zivilhaft gebracht werden. Auch eine anderweite Strafvollstreckung gegen sie ist aus­geschlossen. Anstellung der Beamten.

Die leitenden Beamten der Kreise, der Provinzen und der Zentralbehörden sind auf Grund des demokratischen Wahlrechts von den Einwohnern des jeweils in Frage kommenden Distrikts zu wählen. Bis diese Forderung erfüllt ist, haben diese Wahlen durch die demokratisch gewählten Vertretungen der Verwaltungsförper zu erfolgen. Doch ist das Recht des Referendums und der Initiative jedenfalls zu beanspruchen.

Die übrigen Beamten der Vertvaltungskörper find durch die demokratischen Volksvertretungen zu wählen, unbeschadet des Rechts der letzteren, die Anstellung dieser Beamten auf jederzeitigen Widerruf an Kommissionen, die aus Mitgliedern der jeweiligen Boltsvertretung zu bilden und von der jeweiligen Volksvertretung zu wählen sind, zu übertragen.

Das Ernennungs-, Bestätigungs- oder Einspruchsrecht höherer Instanzen wird aufgehoben. Dieselben Gründe, die einen Richter zur Ausübung seines Amtes unfähig machen, machen auch jeden Verwaltungsbeamten unfähig, seine amtliche Tätigkeit zu entfalten.

Rechte der Beamten.

Jedem Beamten stehen alle die Rechte uneingeschränkt zu, die den Staatsbürgern im allgemeinen zukommen.

Bei Besetzung der Stellungen darf weder auf wissenschaftliche, noch auf religiöse, noch auf politische Gesinnung oder Betätigung, oder auf die soziale Stellung oder die Rasse oder Nationalität der Kandidaten Rücksicht genommen werden. Kein Beamter darf wegen solcher Gesinnung oder wegen ihrer außerdienstlichen Betätigung oder wegen seiner sozialen Stellung oder Rasse irgendwie beein­trächtigt werden. Den Beamten( mittelbaren und unmittelbaren) und den von den Verwaltungen beschäftigten Arbeitern ist ins­besondere das freie Koalitionsrecht zu gewährleisten, ebenso das freie Petitionsrecht.

Die Beamten werden unter Beseitigung des Beamteneides aus­schließlich auf die Verfassung verpflichtet. Die geheimen Personalakten über die Staatsangestellten sind zu beseitigen; jedem Staatsangestellten steht jederzeit die Einsicht in seine Personalakten zu. Bei jeder Eintragung in seine Ber­fonalakten ist ihm Kenntnis und Gelegenheit zu geben, seine Rechte geltend zu machen. Der Inhalt der Personalatten unterliegt der freien Nachprüfung im ordentlichen Prozeßverfahren.

Berantwortlichkeit der Beamten.

Die Verwaltungsbeamten haben ihr Amt in Uebereinstim mung mit dem Mehrheitswillen der Volksvertretung zu führen.

Für jeden von einem Verwaltungsbeamten angerichteten Schaden haftet neben dem Beamten solidarisch derjenige Ver­waltungskörper, dessen Angestellter der Beamte ist. Der Arrest als Disziplinarmittel ist aufzuheben. Dem entlassenen oder sonst disziplinierten Beamten steht für die Geltendmachung seiner materiellen Ansprüche der ordentliche Rechtsweg offen.

Jeder Beamte ist verpflichtet, sich dem Befehl eines Borge­sekten, der mit dem Gesetz nicht im Einklang steht, zu widersehen. Er wird durch einen ungesetzlichen Befehl des Vorgesetzten nicht ent­schuldigt.

Militärwesen.

Auch für das Militärwesen ist durch Einwirkung auf die Reichsgesetzgebung eine Demokratisierung nach den für die Zivil­verwaltung aufgestellten Grundsäßen in der Richtung der reinen Volkswehr anzustreben. Die Militärverwaltung ist der Zivilver­waltung allenthalben unterzuordnen. Das Nähere ist einem be­sonderen Militärprogramm vorzubehalten.

C. Aufgaben der Verwaltung. Landeskulturpolitik.

Durch eine großzügige Stromregulierungs-, Kanal, Eisen­bahn- und Wegebaupolitit ist das gesamte Staatsgebiet unter mög lichster Schonung des ursprünglichen Zustandes der Natur sowie wertvoller geschichtlicher und Kunstdenkmäler zu erschließen. Bes sonders in der Nähe größerer Menschenansiedelungen sind unbe. baute Gebiete, vor allem Wälder, in solchem Umfang zu erhalten oder herzustellen, daß den hygienischen Bedürfnissen genügt wird. Alle zum Schuß gegen Ueberschwemmungsgefahr möglichen Maß­regeln sind ohne Berzug und im großen Stil zu ergreifen. Die Wasserkräfte sind, soweit dies unter den angegebenen Gesichts­punkten möglich ist, der wirtschaftlichen Ausnutzung durch Stau­anlagen und dergleichen dienstbar zu machen. Den Bestrebungen nach systematischem Städtebau ist von den höheren Verwaltungs­förpern nach Möglichkeit Vorschub zu leisten. Das Unland, ins besondere die großen Heide- und Moorgebiete, sind zu kolonisieren. Die Meliorisation des Bodens ist unter Inanspruchnahme der leistungsfähigen unmittelbaren Interessenten auf Kosten der Vere waltungskörper systematisch durchzuführen. Der genossenschaftliche Zusammenschluß der kleinen Landwirte ist, wo erforderlich unter staatlicher Subventionierung, zu fördern.

Wirtschaftliche Unternehmungen.

Die höheren Verwaltungskörper haben in entsprechender An= wendung der Forderungen des Kommunalprogramms den Regie­betrieb in möglichst großem Umfang anzustreben. Sozialpolitik.

Die sozialpolitischen Forderungen des Kommunalprogramms in bezug auf die wirtschaftliche Lage der Beamten und Arbeiter find entsprechend auf die Beamten und Arbeiter und die Sub­missionen der höheren Verwaltungskörper anzuwenden. Die Ge­hälter der unteren und mittleren Beamten und der Arbeiter der Verwaltungskörper sind, ohne dauernde Fixierung im Nennwerte des Geldes, periodisch je nach der Kauftraft des Geldes für die wichtigsten Bedarfsgegenstände zu bemessen.

Das Gesinde und die Landarbeiter sind unter Aufhebung der Gesindeordnung usw. dem gemeinen Recht zu unterstellen. Die soziale Gesetzgebung ist durch Kreis- und Provinzialstatut aus­zubauen.

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Die höheren Verwaltungskörper haben, insbesondere durch In­angriffnahme und Ausdehnung gemeinnüßiger Unternehmungen, den Titel eines Rammergerichtsrat, kann diesem Kollegen von ehe- für einen solchen Bosten taugen soll. Aber Herr Posse hat außer mals, der in unserer fortgeschrittenen Zeit natürlich undenkbar dem Vorzug, Bodeschüler zu sein, das Verdienst, von einem höheren wäre, den Verstoß gegen die höchsten Aufgaben eines preußischen sächsischen Staatsbeamten abzustammen, der ein intimer Freund des Richters offenbar immer noch nicht verzeihen. Dabei ist die Dar- in Museumsfragen entscheidenden sächsischen Finanzministers sein soll. Berliner   Theatertrache. Die Krisis im Hebbel­stellung des Herrn Holße nicht einmal zuberlässig. Eduard Grise­ bach  , einer unserer besten Hoffmann  - Renner, stellt den Vorfall Theater hat den bisherigen Direktor Robert zur Niederlegung anders dar. Der Demagogenriecher Tschoppe hatte vorgeschlagen, der Direktion bewogen. Die Mitglieder des Theaters haben Hermann bei dem damaligen Friedrich Wilhelm die Bersetzung Hoffmanns Nissen die Weiterführung der Geschäfte übertragen und spielen Auch im Friedrich Wilhelm­nach Insterburg zu beantragen, da er zu seiner trabestierenden auf Teilung weiter. Demagogenverfolgung amtliche Aften benutzt habe. Auch sollte städtischen Schauspielhaus ist ein abermaliger Wechsel Hoffmann  , wegen zufünftiger Schriftstellerei eine Urfede unter- in der Leitung erfolgt. E. Söndermann, der erst diesen Winter in zeichnen( d. h. darauf verzichten). Die königliche Weisheit entschied die Bresche des Konkurses gesprungen war, hat aus finanziellen dann, nachdem sie Hoffmanns Verteidigungsschrift meisterhaft" Gründen die Direktion niederlegen müssen. Die Eigentümerin des gefunden hatte, der Autor habe den Knarapanti au streichen und Theaters will aber unter der künstlerischen Leitung des Oberregisseurs einen Verweis zu erhalten, im übrigen aber sei das Verfahren Nunge das Theater weiter führen. einzustellen.

Hoffmann   fann sich seines Schidsals freuen, daß Herr Holße damals noch nicht über ihn zu befinden hatte. Denn der hätte ihm seine" Entgleisung als Richter und als Dichter" sicher nicht so billig hingehen lassen.

Humor und Satire.

Der ostelbische Ritter an den Borussensohn. Nach der Wahlrechtskundgebung der Profefforen u. a. Sie muden auf, die Herren Professoren!. Mein Jung, ich sag Dir, nur wer mit den Sporen, Der Neitpeitsch' und Kandare rumhantiert, Ist's auch, der Preußen und das Reich regiert. Die dreschen leeres Stroh auf ihrer Tenne. Liegt erst mal hinter uns die muff'ge Benne Mit dem gelehrten alten Gänsellein, Fährt der ostelb'sche Bursch nach Bonn   am Rhein  , Und fünf Semester läßt den Brägenfasten Er mit dem Jus nur minimal belasten. Mein Junge, hüt Dich vor dem Wissenstram! Das Wissen macht den Willen lendenlahm. So ein Bebrillter sieht gleich alle Seiten. Wir seh'n nur eine, seh'n die Macht; wir reiten Gerad drauf los und fahren hoch vom Gaul Den Frechen   mit der Zwutsche übers Maul. Wir sind dazu bestellt von Anbeginne. Set das Proletenvolk nur in die Rinne! Forsch auf Mensur und raus zum Tennisspiel; Doch lern um Gotteswillen nicht zu viel.

( Jugend.)

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Kunstabende. Infolge des Brandes, der jüngst im Berliner   Rathause stattgefunden hat, wird der für Sonntag, den 9. Januar, dort angefeßte Gerhart Hauptmann   Abend im Schillersaal( Charlottenburg  ) abgehalten. Einen neuen Kunstsalon haben am letzten Sonntag Reller u. Reiner in der Potsdamer Str. 118b eröffnet. Sie haben darin die Fortschritte moderner Inszenierung, die im Theater und Museum erprobt sind, den Ausstellungszwecken des Kunsthandels dienstbar gemacht. Bruno Schmitz   hat eine groß wirkende Eins gangshalle gefchaffen. In den geschmackvoll dekorierten Innen räumen findet der kapitalistische Käufer vom Gemälde bis zum Sessel alles zusammenkomponiert und er braucht nur zu wählen, in welchem historischen Stil er essen oder schlafen will. Das einzige, was er noch zu tun hat, ist daß er sich in dem gewählten Milieu halb­wegs anpaßt. In einem großen Oberlichtfaal geben sich moderne Maler aller Richtungen ein etwas buntes Stelldichein. Zur Er­öffnung waren natürlich einige Taufend Personen zuviel eingeladen, und es entstand drinnen und draußen ein fürchterliches Gedränge. Die Polizei bewies hierbei Zurückhaltung, was wir ihr auch für Fälle geraten haben möchten, wo es fich" nur" um Arbeiter handelt. Paul Heyse   als Kandidat des Nobelpreises? Der Vorsitzende des schwedischen Nobelkomitees, Dr. v. Wirsen, deutet in einem schwedischen Blatte an, daß Paul Heyse   den Nobelpreis für Literatur   schon erhalten hätte, wenn er bon kompetenter deutscher Seite" vorgeschlagen wäre. Fragt sich nur, wen die schwedischen Akademiker für kompetent halten. Sie selbst find zweifellos nicht kompetent, da der größte schwedische Dichter Strind berg für den Nobelpreis immer noch nicht würdig befunden wurde. ( Es wäre auch eine Herabseßung für den Kämpfer Strindberg, von den Akademikern zu den Guten und Braven und Preiswürdigen ge­rechnet zu werden.)

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Nun aber begann die tiefe Tragit des Einschreitens gegen den feit Januar 1822 schwerkranken Dichter. Charakteristisch ist es, daß man mit einem Kriminalverfahren gegen ihn nicht vorgehen wollte, da man das Kammergericht für zu, unzuverlässig" hielt, mit anderen Worten, weil man mit einer Freisprechung rechnete. Unter welchen Paragraphen hätte man die Tat Hoff­manns auch bringen wollen, nachdem die Regierung selbst dafür gesorgt, daß es bei einem Versuche geblieben! Man entschied Fortsetzung der Cool- Komödie? Der Sekretär sich daher für eine disziplinarische Verfolgung der Sache, die-Herr Posse, der Assistent Bodes, ist wirklich zum Direktor Dr. Cooks erklärte dem Korrespondenten eines englischen Blattes, indes im Sande verlaufen mußte, da man einsah, daß man es mit der Dresdener Gemäldegalerie ernannt worden. Zwar daß Cook alle seine Papiere der Universität Kopenhagen   überreicht einem dem Tode Verfallenen zu tun hatte. Da wurden denn die ist alle Welt erstaunt darüber, daß ein 32jähriger Mann, der bis habe, Er will wissen, daß Dr. Cook das Ergebnis der Unter­Aften bald auf unbestimmte Zeit, dann, nach Hoffmanns am bor kurzem in untergeordneter Stellung tätig war und von dem suchung durch die dänische Universität noch nicht wüßte.(?) Er 25. Juni 1822 erfolgten Tode, für immer weggelegt." nennensiverte wissenschaftliche Leistungen unbekannt geblieben sind beabsichtige jedoch, Dr. Cook jezt die reine Wahrheit darüber zu

Notizen.

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Herr Holze, der mit Hoffmann weiter nichts gemein hat als( man müßte die Herstellung eines Katalogbandes denn dazu rechnen), sagen.( Das dürfte wirklich bald an der Zeit sein.)