Nr. 27.
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Redaktion: S. 68, Lindenstrasse 69.
Fernsprecher: Amt IV, Nr. 1983.
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Mittwoch, den 2. Februar 1910.
Expedition: S. 68, Lindenstrasse 69. Fernsprecher: Amt IV, Nr. 1984.
richtig verstanden haben sollte, bleibt auf ihm der Vorwurf nur in großen, sondern auch in kleinen Dingen. Sagt 3. B. ein einer groben Parteilichkeit fizen, denn warum rief er Unteroffizier zum Infanteristen Schulze:" Treten Sie dem Müller feinen der konservativen Schreier zur Ordnung? Warum nicht den fest auf die Fersen, wenn er nicht Schritt hält!", so darf der Schulze ehrenwerten Abgeordneten Kreth, als dieser in den Saal schrie: diesen Befehl nicht befolgen. Vielmehr steht ihm das Recht zu, aus Die Abstimmung über den Fall Ledebour ", der richtiger der 3 st denn kein Tierarzt da?" dem Glied zu treten und dem Unteroffizier zu antworten:„ Ent" Fall Oldenburg- Hohenlohe" genannt würde, ist heute Doch was gilt den Herren vom Zentrum und von der durch schuldigen, Herr Unteroffizier, Ihren Befehl darf ich nicht auss im Reichstag, dessen Sigungssaal und Tribünen bis auf den letzten Bildung und Besiz maßgebenden Partei" eine Verhöhnung des führen." Plaz besetzt waren, erfolgt und sie ist so ausgefallen, wie nach Reichstages, was die Reichsverfassung? Höher als diese steht das Warum der§ 47 des Militärstrafgesetzbuches im Fahneneid, in der gestrigen Geschäftsordnungsdebatte über das nachträglich, re- Parteiintereffe! Nur keine Präsidentenkrisis, keine neue Verlegen den Kriegsartikeln und auch sonst ignoriert wird, ist klar. vidierte Stenogramm der Sonnabendfizung zu erwarten war. Heiten bei der Suche nach einem anderen zweiten Vizepräsidenten, Würde man ihn den Untergebenen so einpauken, wie man ihnen Als die Abstimmung über die Aufbebung des dem Genoffen Ledebour feine Brüstierung der Konservativen! Der Weg muß offen die Ehrenbezeigungsvorschrift und anderes einpauft, so wäre es willkürlich erteilten Ordnungsrufes vorgenommen wurde, er gehalten werden, auf dem sich Konservative, doch fraglich, ob die Armee in gewissen politischen Lagen ein so hoben sich für die Aufhebung lediglich unsere Frattion, 8entrum und Nationalliberale sich wieder autoillenloses Werkzeug wäre, wie man es wünscht. Und außerdent die Freisinnigen und Polen von den Sizen; alle übrigen sammenzufinden vermögen zu dem früheren würde dadurch der mit Absicht eingeimpfte und gepflegte Glaube, Fraktionen, auch die Partei für Wahrheit, Freiheit und Recht" und tonservativ flerial nationalliberalen Regie- daß der Vorgesetzte der unumschränkte Herr des Untergebenen sei, erschüttert. die Nationalliberalen blieben figen, stimmten also fämtlich gegen rungsblod. die Aufhebung. Neugierig und doch mit einer gewissen spöttisch- Daneben hat auch der Haß gegen die Sozialdemokratie bei der Der§ 47 des Militärftrafgesetzbuches und der§ 82 des Reichsverächtlichen Zuversicht blickten die Konservativen auf die Linte, und Abstimmung mitgespielt. Mehr und mehr hat man erkannt, daß des strafgefeßbuches werfen zugleich auch die Behauptung des als sie sahen, daß sie sich in ihrer Einschägung der Verfassungstreue Herrn v. Oldenburgs Schwärmerei für den Verfassungsbruch der Seriegsministers, daß den Offizier die Ver. und der Unterwürfigkeit des Zentrums und der nationalliberalen Sozialdemokratie einen prächtigen Agitationsstoff liefert, besonders fassung nichts angehe, über den Haufen. Wie es Fraktion nicht getäuscht hatten, stimmten sie ein minutenlanges bei der Agitation gegen die Junterherrschaft im preußischen Ab- scheint, tennt auch Herr von Heeringen das Militär. Hohngelächter an. geordnetenhause. Deshalb durfte die günstige Lage der Sozialdemo- ftrafgesetzbuch nicht genau!! Weiß er denn nicht, daß fratie nicht noch dadurch verbessert werden, daß man öffentlich im der Fahneneid nur eine Formsache ohne jede rechtliche KonReichstag das Verhalten des zweiten Vizepräsidenten dementierte und fequenzen ist? Das Militärstrafgesetzbuch kennt nur die gesetzliche dem Abgeordneten Ledebour eine Art Genugtuung verschaffte! Aber oder freiwillig übernommene Verpflichtung zum Dienst. Wer sie die Herren täuschen sich; auch troß der parlamentarischen Sanktion berlebt, wird bestraft, gleich, ob er den Fahneneid geschworen hat der Unzulänglichkeit und der Parteilichkeit des Verlegenheitsprinzen oder nicht. Denkende Offiziere werden sich auch dafür bedanken, bleibt der Fall Dibenburg- Hohenlohe" wertvoll für daß fie förmlich das Privateigentum des jeweilig regierenden Herrn sein sollen. War es denn noch nicht da, daß Monarchen geistesunsere Agitation. frant waren, noch ehe man sie abseite? Und wenn ein solcher Monarch in einer verrückten Stunde den Hochverrat von oben, den
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Der Vorgang ist ein charakteristisches Gegenstück zu der Bes handlung der aus Anlaß der unheilvollen Betätigungsversuche des persönlichen Regiments im Reichstage gepflogenen Beratungen über die Aenderung der Reichsverfassung. Wie damals der Klerikalismus und der Nationalliberalismus, niff", um es nicht an der fogenannten allerhöchsten Stelle zu verderben und sich für die Zukunft die allerhöchste Gunft zu erhalten, so haben sie jetzt, um, es nicht mit den Konservativen und ihrem mächtigen Einfluß Regierung auf Hof und der Würde des beschimpften und verhöhnten Reichstages als Bagatelle betrachtet und es unterlassen, den Konservativen zu Gemüte zu führen, daß sie jegliche Staatsstreichgelüfte entschieden zurückweisen. Denn darum handelt es sich in Wirklichkeit, nicht um die Person Ledebours; auch nicht darum, ob der Erbprinz v. Hohenlohe fich geirrt hat. In der durch den frechen Ausspruch des Januschauer Junkers geschaffenen Situation galt es klar und deutlich zu befunden: wir dulden im Reichstag feine freche Verhöhnung der Verfaffungsrechte durch das offene Aussprechen von Staatsstreichgelüften, und jeder Präsident, der in solchen Fällen die Würde der deutschen Boltsvertretung nicht zu wahren weiß, sei es aus totaler Unfähigkeit, sei eichstag." es aus Parteilichkeit, der mag sich trollen.
Selbst wenn der Erbprinz v. Hohenlohe tatsächlich den Ausspruch des Herrn v. Dldenburg so verstanden hätte, wie er ihn später interpretierte, gehörte er nicht auf den Präsidentensitz, denn ein Mensch von solcher findlichen Einfalt und bedauernswerten Hilfslosigkeit eignet sich nicht zum Präsidialamt. Kein Mensch im Reichstage hat die Auslegung, die der Erbprinz v. Hohenlohe den Oldenburgichen Worten gab, für richtig gehalten, selbst Herr v. OldenburgJanuschau nicht, wenn er auch später mit dem Leuten seiner Art cigenen Mannesmut seine eigene Meinung aus taktischen Gründen berleugnete. Selbst die Köln . Btg.", die sicher nicht des Raditalismus geziehen werden kann, erklärt die Hohenloheiche Deutung der Oldenburgschen Aufforderung zum Staatsstreich für absurd. Sie schreibt in ihrer Nr. 108:
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Strafgesetz.
Herr von Oldenburg- Januschau war zwar tgl. breußischer Leutnant, aber er tennt trotzdem das deutsche Militärstrafgesetzbuch nicht, denn wenn er darin Bescheid wüßte, so hätte er nicht am 29. Januar cr. im Reichstage sagen können:" Der König von Preußen und der deutsche Kaiser muß jeden Moment im stande sein, zu einem Leutnant zu sagen: Nehmen Sie 10 Mann und schließen Sie den
Der§ 47 des Militär strafgesetzbuches lautet nämlich:
Wird durch die Ausführung eines Befehls in Dienstsachen ein Strafgesetz verletzt, so ist dafür der befehlende Borgesetzte allein verantwortlich. Es trifft jedoch den gehorchenden Untergebenen die Strafe des Teilnehmers:
1. wenn er den ihm erteilten Befehl überschritten hat oder 2. wenn ihm bekannt gewesen, daß der Befehl des Vorgesetzten eine Handlung betraf, welche ein bürgerliches oder militärisches Verbrechen oder Bergehen bezweckte."
Der§ 81 des Reichsstrafgesetzbuches bestimmt ferner in seiner Biffer 2:
Wer es unternimmt, die Verfassung des Deut schen Reiches oder eines Bundesstaates oder die in demselben bestehende Thronfolge gewaltsam zu ändern, wird wegen och berrats mit lebenslänglichem 3uchthaus oder lebenslänglicher Festungshaft bestraft." Und der§ 82 schreibt vor:
,, Als ein Unternehmen, durch welches das Verbrechen des Hochberrats vollendet wird, ist jede Handlung anzusehen, durch welche das Vorhaben unmittelbar zur Ausführung gebracht werden soll."
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von Oldenburgs und vielleicht auch nach Herrn von Heeringens System dem gekrönten Geisteskranken das ganze Offizierkorps, ja die ganze Armee zu Willen sein und das Volk in furchtbare Kämpfe stürzen! Es ist höchste Zeit, daß dem§ 47 des Militärstrafgesetzbuches die Achtung in der Armee verschafft wird, die ihm gebührt.
Sentimentale Roheit.
Die Dienstagsfigung des Dreiflaffenparlaments schloß mit einer gar rührsamen Rede des freifonservatigen Abgeordneten Varenhorst. Zur Debatte stand der sozialdemokratische Antrag, die Jagd der staatlichen Forsten zu verpachten, statt dies fast drei Millionen Hektar umfassende Gebiet wie bisher den höheren Forstbeamten und ihren junkerlich- agrarischen Intimen als Jagdrevier zu überlassen. Dies schnöde Attentat auf das ungeheuerliche Privileg der Junker und Junfergenossen erweckte nicht nur den begreiflichen Ingrimm der Rechten, sondern entloďte deren Rednern auch die hyperfentimentalsten Töne. Welches Aequivalent verbleibe denn den armen Oberförstern, Forstmeistern und Forsträten für ihre aufopfernde Pflege des deutschen Waldes, wenn man ihnen das Jagdprivileg nehme? Man degradiere dann die Oberförster zu„ Ober holzhackern". Dann möge man den Aermsten auch gleich den grünen Rod ausziehen und sie statt mit dem Hirschfänger mit dem Symbol des Holzhackers, dem Beil, umgürten!
Der Abg. Varenhorst, Freikonservativer und feines Zeichens Amtsrichter, vergoß förmlich Tränen der Rührung ob folcher Zumutung. Wald und Wild gehörten zusammen, und man reiße den braven Grünröden wörtlich das Herz aus dem Leibe", wenn man ihnen, den treuen Hegern des Wildes, das Vorrecht ent Mit vor
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„ Er( Herr v. Oldenburg ) ist das enfant terrible der Partei, aber fann trotzdem nicht sagen, daß er nicht ernst genommen werden dürfe, denn er spricht nur oft in brutaler Form aus, was andere seiner Parteigen offen höchstens unter vier Augen fagen und in der Deffentlichkeit mit einem abgeschliffenen Temperament vortragen. Er ist Vorsitzender des Bundes der Landwirte, ein angesehenes Mitglied der konservativen Es kann also gar kein Zweifel sein, daß ein Leutnant oder ziehe, das Wild auch selbst niederknallen zu können. Alles Partei und nichts weniger als harmlos. sonst ein Offizier, der den Reichstag mit Waffengewalt schließen Wehmut und Rührung zitternder Stimme beschwor der frei das würde uns noch nicht bewegen, seinen gestrigen Auslaffungen eine übertriebene Bedeutung beizulegen, wenn nicht wollte, auch dann von Rechts wegen lebenslänglich ins Zuchthaus fonfervative Amtsrichter die erbarmungslosen Sozis, doch die Gründie Begleiterscheinungen seiner Rede ihr ein besonderes Gepräge oder auf die Festung fliegen müßte, wenn der Kaiser ihm die röcke nicht um ihre einzige Daseinsfreude zu bringen. Und um das gäben. Herr v. Oldenburg hat sehr individuelle Anschauungen und Schließung befohlen hätte; denn so dumm ist doch wohl kein Offizier fteinerne Herz der roten Rotte zu erweichen, schloß er mit dem noch mehr eine individuelle Ausdrucksweise, bei der ein rustikaler der preußischen Armee, daß man annehmen darf, er wüßte nicht, stammelnden Auffagen eines gar rührenden Poesiegedichts, eines Hauch fich mit schlechtem Kasernenton und der Schnoddrigkeit daß der Reichstag nicht auf dem Wege des Staatsstreiches mit Hilfe Wiegenliedes, in dem die Jägergattin ihr Büblein mit dem Sing sang einlullt, daß auch er einmal Jäger werden und eine Flinte berbindet, die oft von Wizblättern unseren Offizieren zu von Soldaten geschlossen werden kann. friegen werde, mit der er- piff paff! unter den Waldbewohnern aufräumen fönne.
Unrecht nachgesagt werden. Stände er damit im Reichstage als Möglich, daß die preußische Regierung einen solchen HochberEinzelerscheinung da, so hätte das noch keine übertriebene räter nach dem Vorbilde Bismards unter ihre schüßenden Fittiche Tragweite. Diese aber wird von dem Augenblicke ab nicht nehmen würde. Bekanntlich hat Preußen 1866 im Friedensvertrag Diese Rührszene würde lediglich komisch wirken, wenn sie nicht abzuleugnen fein, in dem auf den Bänken der Konservativen seine Auslassungen mit Beis mit Sachsen ausdrücklich verlangt, daß die sächsischen Hochverräter, doch einen gar zu bitteren Beigeschmad hätte. Denn Herr Varen fall begleitet wurden. unter denen sich auch Treitschke befand, nicht bestraft würden. Aber horst hätte gerade als Amtsrichter alle Veranlaffung gehabt, Diefe beifallrufenden Konfervativen haben sich also die Worte des Herrn v. Oldenburg das ändert nichts an der Tatsache, daß der Offizier, wenn Recht sich mit einem ganz andern Moment der Debatte zu beschäftigen. zu eigen gemacht und daran tönnen die Einlentungs- und Gefeß gelten würden, lebenslänglich ins Zuchthaus oder auf hatte es doch der sozialdemokratische Fraktionsredner, Genosse Borgmann, als eine Roheit gebrandmarkt, daß ein Oberförster bersuche, die Herr v. Oldenburg und nach ihm einige seiner die Festung wandern müßte. Freunde versuchten, nicht das geringste ändern. Die Stäme also ein deutscher Kaiser wirklich auf die Jdee, einem einen Förster gezwungen habe, gegen eine 84 jährige Greisin Straf schwere Mißachtung, die Herr v. Dldenburg dem Reichstage be- Offizier zu sagen:„ Nehmen Sie 10 Mann und schließen Sie den anzeige wegen Holadiebstahls zu erstatten! Sowohl der Landwirt wies, die Zumutung eines bewaffneten Staats- Reichstag!", so bliebe dem Offizier, sofern er kein Trottel ist, nichts schaftsminister selbst als auch der unmittelbar bor Herrn streiches, den er dem Staiſer als möglich unterstellte, das hat übrig, als dem Kaiser zu antworten:„ Majestät, diesen Be- Barenhorst zum Wort gekommene konservative Redner hatten nicht nur der Herr v. Oldenburg zu verantworten, sondern auch die Herren, die ihm Beifall spendeten. Wenn dieser fehl darf ich nicht befolgen, weil er gegen den es dagegen als die Pflicht eines Forstbeamten bezeichnet, gegen eine 84 jährige Greifin eine solche StrafBorfall sich in sehr unangenehmer Weise ausgewachsen hat, so§ 47 des Militärstrafgesetzbuches verstößt." Nur auch anzeige zu erstatten! Der konservative Redner- Weißermel trifft neben ihrem Urheber in erster Linie die Schuld den ein Nichtswisser oder ein Schuft könnte anders handeln. Bizepräsidenten, Erbprinzen von Hohenlobe. Seine mehr als Freilich muß man dem Januschauer Junker mildernde Um- heißt der Brave- besaß sogar den unglaublichen Zynismus, zu schwächliche Interpretierung fann nichts an der Tatsache ändern, stände zubilligen, denn die Militärverwaltung sorgt erklären, wenn die 84jährige noch die Kraft zum Stehlen gehabt daß es unter seinem Präsidium einem Mitgliede des Hauses gründlich dafür, daß der zitierte§ 47 des Militärstrafgesetz- habe, müßte sie auch die darauf stehende Strafe mit in den Stauf gestattet wurde, von dem Reichstage in einer über alle buches wie das Veilchen im Verborgenen blüht. Im Fahneneid nehmen!
Magen wegwerfenden Weise zu sprechen und die Person und in den Kriegsartikeln hält sie den zum§ 47 in direktem Gegen- Diese unfägliche Gefühllosigkeit fam aber dem so zart bedes Kaisers in völlig unstatthafter Weise in die Debatte fatz stehenden Glauben aufrecht, daß der Untergebene die Befehle faiteten Amtsrichter offenbar gar nicht einmal zum Be zu ziehen. Von dem Vorwurfe, es gestattet zu haben, daß die Würde des Reichstags gröblich migachtet wurde, wird seiner Vorgesetzten ohne Ausnahme zu befolgen habe. Schon wußtsein! Er, dem es das Herz zerfleischte, daß den Oberder Erbprinz von Hohenlohe sich nicht frei machen fönnen und öfter haben wir auf die Gefährlichkeit dieser Pragis öffentlich hin- förstern und Forsträten das Jagdvergnügen verkümmert werden sollte, ebensowenig von dem, daran die Schuld zu tragen, daß der Fall gewiesen, aber vergeblich. Der Junker Oldenburg ist uns jetzt un- fand es ganz in der Ordnung, daß eine vierundachtzigjährige cine solche Bedeutung erlangen konnte." bewußt zur Hilfe gekommen. Es ist nicht wahr, daß der militärische Arme schwer dafür gebüßt werde, daß sie ein leichtes Bündel Und selbst, wenn infolge feines mangelhaften Auffaffungs- untergebene die unbedingte Gehorsamspflicht hat. Er darf Reifig gestohlen" hatte, um ihre starren Glieder vor dem Froste zu vermögens der Erbpring den konservativen Fraktionsredner nicht auch auf Befehl nicht gegen die Geseke verstoßen. Das gilt nicht fügen!