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Nr. 51.

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Vorwärts

Berliner Volksblaff.

27. Jahrg.

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Telegramm- Adresse: Sozialdemokrat Berlin "

Zentralorgan der fozialdemokratischen Partei Deutschlands .

Redaktion: S. 68, Lindenstrasse 69. Fernsprecher: Amt IV, Nr. 1983.

Trotz alledem!

Die Berliner Polizeileitung hat sich einen Streich geleistet, der in Anbetracht der Gärung, die zurzeit in den Arbeiter­massen über die Spottgeburt der Bethmannschen Wahlrechts­vorlage herrscht, kaum anders als eine Ver= höhnung, als eine bewußte Herausforde rung der Berliner Arbeiterschaft aufgefaßt werden kann. Mehrfach ist in letzter Zeit von der gute Beziehungen zum Polizeipräsidium unterhaltenden Presse angedeutet worden, daß nicht nur in England und Holland unter gewissen Bedingungen Straßendemonstrationen und Massenmeetings unter freiem Himmel gestattet seien, auch das Reichsvereinsgesetz gestatte sie, schreibe aber dafür die Ein­holung einer polizeilichen Genehmigung vor. Bisher hätte jedoch die Sozialdemokratie abgelehnt, diesen gesetzlichen Weg zu beschreiten. Diese indirekte Aufforderung zur Genehmi­gungseinholung, wie andererseits die Tatsache, daß in anderen großen Städten die Polizei mehrfach die Genehmigung zur Abhaltung großer Demonstrationsversammlungen auf öffent­Lichen Plägen erteilt und diese Versammlungen sämtlich ohne di geringste Ruhe störung berlaufen sind, veranlaßte die Leiter der organisierten Berliner Arbeiter­betvegung, beim Polizeipräsidenten die Forderung zu stellen, daß auch der Berliner Arbeiterschaft die Abhaltung einer großen Wahlrechtsversammlung gestattet werde, und zwar im Treptower Park. Doch der Berliner Polizeipräsident hat dieses Ansuchen kurzweg abgelehnt, obgleich die aus den Genossen Borgmann und Ernst bestehende Deputation er­klärte, daß die Parteileitung der Berliner Sozialdemokratie die Verantwortung und Garantie dafür über­nehme, daß die Ordnung strenge aufrechterhalten werde, und die große Massenkundgebung in Frankfurt a. M. am letzten Sonntag beweist, daß die sozialdemokratische Arbeiterschaft, wenn sie nicht durch frivole Polizeiattaden provoziert wird, sehr wohl selbst die Ordnung aufrechtzuerhalten versteht.

Bunächst begaben sich die Genossen Borgmann und Ernst zum Oberbürgermeister Kirschner. Bereitwillig wurde ihnen von diesem, vorbehaltlich der Zustimmung des Magistrats, zugesagt, daß der Treptower Park, als einer öffentlichen Ver­gnügungsstätte der Stadt Berlin , den Wahlrechtsmanifestanten zur Abhaltung friedlicher öffentlicher Wahlrechtsmassenver­sammlungen zur Verfügung stehe. Auch die Errichtung einer Reihe Redetribünen wurde genehmigt.

Anders glaubte sich jedoch der Berliner Polizeipräsident Herr v. Jagow zu dem Ansuchen stellen zu sollen, allem An­schein nach, weil er sich über den geringen Respekt der Massen bor seinem am 13. Februar an die Litfaßsäulen angeschla­genen roten Warnungsplakat verlegt fühlt, noch mehr aber, weil er die Angriffe im preußischen Abgeordnetenhause fürchtet. Alle Zusicherungen, daß die sozialdemokratische Parteileitung jede Garantie für die Aufrechterhaltung der Straßenordnung übernehme, blieben fruchtlos.

Mittwoch, den 2. März 1910.

Expedition: S. 68, Lindenstrasse 69. Fernsprecher: Amt IV, Nr. 1984.

Angabe des Orts und der Zeit nachzusuchen. Sie ist zu ver- Sohn des ganzen gebildeten Auslandes her. sagen, wenn aus der Abhaltung der Versammlung oder der ausfordern, das ohnehin über die preu. Veranstaltung des Aufzugs Gefahr für die öffentliche Sicher Bischen Polizeizustände lacht? heit zu befürchten ist.

Das Verbot ist demnach ein Schlag ins Wasser. Das Es wird wohl kaum Veranlassung vorliegen, für Berlin eine folche Genehmigung zu erteilen, da das Verhalten der Sozial- Volt hindert es an der Bekundung seines Willens nicht. Es demokratie am 13. Februar, nach ihren lezten großen Demon- schafft nur neue Erbitterung und stellt zugleich vor aller Welt strationsversammlungen, durchaus ungesetzlich war, die preußische Regierung bloß, indem es zeigt, was unter den indem trob der betannten Warnung des bom preußischen Ministerpräsidenten im Dreiklassenparlament Polizeipräsidenten von ihr Straßendemon- betonten gottgegebenen Abhängigkeiten" zu verstehen ist: strationen in den von der Polizei entblößten nämlich die blinde Unterwerfung unter das Diktum der Außenbierteln angezettelt wurden. Es besteht Junkerklique. Allem Anschein nach täuscht man sich in den nicht die geringste Garantie dafür, daß öffentliche Verfamm- Regierungsfreisen noch immer darüber, welches Ansehen der lungen unter freiem Himmel ohne Straßendemostrationen ver= laufen. Gerade der heutige Vorwärts" rühmt in seinem Be- preußische Polizeistaat in der gesamten Kulturwelt genießt. richt über die Wahlrechtsdemonstration in Frankfurt vom letzten Sonntag, daß sich nach der Massenkundgebung auf der Hunds. Bochum , 1. März.( Privatdepesche des Vorwärts".) wiese ein Demonstrationszug zur Stadt mit 50 000 bis 60 000 Der Landrat des Kreises Hagen sowie der Bürgermeister Cuno Teilnehmern von selber bildete, ohne daß er geplant gevesen von Hagen haben sämtliche für Sonntag im Stadt- und Land­wäre. Er beschreibt ihn als einen eine halbe Stunde langen, treis Hagen angesetzten Volksversammlungen unter freiem losen Zug, der unter Hochrufen und Singen der Marseillaise nach der Stadt zu marschierte und die ganze breite Eschenheimer Himmel, die sich mit der Wahlrechtsfrage befassen sollten, Straße einnahm. Es wäre mit Bestimmtheit zu er- berboten. Es ist den Einberufern der Versammlungen warten, daß auch in Berlin öffentliche Versammlungen unter persönlich angekündigt, falls Demonstrationen vorkommen freiem Himmel ungefeßliche Straßenaufzüge mit Johlen, sollten, die zum Blutvergießen Veranlassung geben würden, Singen usw. im Gefolge haben würden. Am 13. Februar follen die Schuld auf die Veranstalter fiele. Das Verbot der Ver­nach dem Vorwärts" hier 200 000 Menschen an den Demon­

strationen beteiligt gewesen sein, also im Verhältnis zu Frant- fammlungen begründet sich damit, daß im Hinblick auf die furt die vierfache Menge. Was hier noch ohne Schaden jezige unruhige Zeit Ausschreitungen zu befürchten feien. durchführbar war, braucht in einer Großstadt wie Berlin mit Falls diesem Verbote nicht nachgekommen würde, würden auch ihrem lebhaften Wagen- und Fußgängerverkehr noch lange sämtliche Volksversammlungen verboten werden.

nicht unbedenklich zu sein!

Es gibt eben für den einzelnen wie für Gruppen von Menschen ein Recht auf die Straße schlechthin. Ein solches Recht findet im geordneten Staatswesen immer eine Grenze, und zwar da, wo die Interessen der Allgemeinheit eine Beschränkung fordern.

Der Wahlrechtskampf.

Die Intellektuellen und die Wahlrechtsfrage. Die Interessen der Allgemeinheit fordern Ordnung wie im Der Verlauf der Wahlrechtskundgebung der Intellektuellen im öffentlichen Leben überhaupt, so vor allem auf der Straße. 3irkus Busch hat dem nationalliberalen Herrn Dr. Bött Blöblich ins Werk gesetzte Straßendemonstrationen bedeuten cher sehr wenig gefallen. Im" Tag" veröffentlicht er einen immer Unordnung. Artikel, in dem er nachzuweisen versucht, daß die Intellektuellen

Die Polizei aber ist die berufene Hüterin der Ordnung. vom gleichen Wahlrecht am wenigsten au erwarten hätten. Und wir würden es geradezu als eine Pflichtverlegung ansehen, Die Beweisführung ist allerdings eine sehr eigenartige. Denn wenn sie in der Reichshauptstadt fozialdemokratische Kund- Herr Böttcher weist nach, daß gerade heute unsere Intellektuellen gebungen genehmigen würde, für deren harmlosen und fried- eine sehr untergeordnete Rolle in der Politik spielten. Gerade lichen Verlauf niemand eine Bürgschaft übernehmen könnte. heute, wo doch die herrschenden Klassen die ausschlaggebende Rolle im preußischen Dreitlassen Barlament spielten.

Wir erwarten deshalb mit aller Bestimmtheit, daß die Polizei ihre Zustimmung zu den geplanten Versammlungen versagt."

Nachträglich ist dem Genossen Ernst noch folgende schrift liche Antwort des Polizeipräsidenten zugegangen, die eben­falls in ihrer Verbotsbegründung eine eigenartige Gedanken­ähnlichkeit mit den obigen Ausführungen der Deutschen Tageszeitung" verrät:

Der Polizei- Präsident. Tageb. Nr. VII. A. 617. 10.

Berlin , den 1. März 1910.

Dem heute mündlich gestellten Antrage auf Genehmigung der Beranstaltung öffentlicher Aufzüge und der Abhaltung von Ver­fammlungen unter freiem Himmel innerhalb Berlins am Sonn­tag, den 6. März d. J., kann ich nicht entsprechen. Am 13. Februar d. J. haben 100 000 nach Schäßung des Menschen in Berlin auf öffentlichen Straßen Aufzüge veranstaltet. Für diese war eine Genehmi gung der Polizeibehörde nicht nachgesucht, also auch nicht erteilt. Folglich handelten alle Teilnehmer gefeß widrig. Jekt würde es sich im wesentlichen um die gleichen

,, Vorwärts" 200 000

Teilnehmer handeln.

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Da diese bewiesen haben, daß sie Gesezwidrigkeit nicht scheuen, wäre Gefahr für die öffentliche Sicherheit zu befürchten. Vereinsgesetz vom 19. April 1908, Reichsgesetzblatt S. 151, Jagow.

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§ 7.­

3

Darin hat Herr Böttcher unbedingt recht, wenn er sagt, nicht die Leute, die nicht persönlich, nicht für ihren Berufa für ihre klasse, für ihre Sonderinteressen an den Staatsgeschäften Anteil nähmen, hätten die beste Chance, gewählt au werden, sondern die, die einen tüchtigen Generalsekre tär oder eine maßgebende Gruppe der Interessen politik für sich ins Feld führen dürfen. Das ist durchaus richtig, aber es beweist doch nichts anderes, als daß für unsere herrschenden Klassen nicht das Gesamtinter.

effe, nicht das soziale Interesse der Gesamtheit maßgebend ist, sondern nur das jeweilige Klasseninteresse. Wie man aber diese Tatsache gegen das gleiche Wahlrecht auenüßen zu können glauben fann, ist uns geradezu unerfindlich. Gerade das Dreiklassenwahlrecht beweist ja, daß unter der Herr­fchaft des Klassenwahlsystems rücksichtsloseste Vertretung von Klassen und Kasten weit mehr auf Erfolg rechnen kann, als bei dem gleichen Wahlrecht, das zum Reichstag be. steht. Die Zusammensetzung des Dreiklaffenhauses, in dem allein 113 Großgrundbesitzer fizen, beweist ja das geradezu schlagend!

Gerade bei dem gleichen Wahlrecht könnten sich die Jne tellektuellen einen politischen Einfluß sichern, sofern sie nur ent­schlossen wären, ernstlich für die Intereffen der Volksgesamt heit einzutreten. Die Sozialdemokratie hat bei der Aufstellung ihrer Kandidaten niemals nach der Herkunft gefragt, sondern stets nur danach, ob diese Kandidaten auch fähig und gewillt waren, die Boltsinteressen rüdsichtslos zu vertreten. Das würde bei dem gleichen Wahlrecht und unter der demokratischen

Um dem Minister des Innern v. Moltke jeden Vorwand zu nehmen, später im Abgeordnetenhaus zu erklären, daß die Sozialdemokratie nicht alle Mittel erschöpft und sich nicht an ihn als der dem Berliner Polizeipräsidium übergeordneten Instanz gewandt hätte, begab sich darauf die Deputation zum Minister v. Moltke. Doch seine Antwort zeigte, daß er sich nicht minder im Gefühl der gottgebenen Abhängigkeit von der tonservativen mehr. heit des Dreiklassenparlaments befindet als der Herr Polizeipräsident. Er erklärte, er An Herrn Eugen Ernst , hier. fönne sich nicht in die örtlichen Angelegenheiten des Polizei­Vielleicht bilden sich der Herr Polizeipräsident und der präsidenten mischen, da er die lokalen Verhältnisse nicht über Herr Polizeiminister ein, durch solche Verbote die Berliner sehen könne und, falls er den Polizeipräsidenten desabouiere, Arbeiterschaft verhindern zu können, gegen die schmählichen, Ausgestaltung unserer Verhältnisse zur Regel werden. Gerade damit eine Verantwortlichkeit übernehme, die er nicht zu über zu den Verheißungen der Thronrede im schärfsten Wider- die Personen mit hervorragender allgemeiner und politischer Bil­nehmen vermöge. Zudem könnten die sozialdemokratischen spruch stehende Wahlrechtsvorlage öffentlich zu protestieren. bung würden zur politischen Vertretung des Volts berufen werden, Führer wohl für ihre Leute, für die organisierten Partei. Die Herren und ihre Geistesverwandten im Junkerparlament sofern nur ihre politische Betätigung Gewähr dafür böte, daß genossen, einstehen, nicht aber für den Janhagel, der sich so oft täuschen sich, wenn sie das meinen, gründlich über den sie tatsächlich als geeignete Vertreter des Volkswohles und bei solchen Rundgebungen einfinde. Charakter der Berliner Arbeiterschaft. Das Verbot wird olts willens angefehen werden können!

Doch es ist unnötig, hier die Antwort des Ministers und lediglich bewirken, daß das von der Junkerclique schamlos Die Scharfmacher gegen geheime Wahl. des Herrn v. Jagow mitzuteilen. Sie steht bereits im Abend- entrechtete Volk sich sagt: Trotz alle dem! Wird uns blatt der Deutschen Tagesztg.", zum Teil, wie uns versichert diese Art der Massenfundgebung für unser politisches Recht Industriegebietes, zu denen auch der Kommerzienrat Ba a re Eine Anzahl von Scharfmachern des rheinisch- westfälischen wird, fast mit denselben Worten, die der Minister des Innern verboten, so protestieren wir auf anderen Weise, die uns die Bochum , Herr Gillhausen, Mitglied des Direk. gebrauchte: ein Beweis dafür, wie feine Fäden von der Re- Berliner Polizei nicht zu verbieten vermag und gegen die es toriums der Firma Krupp- Eisen, Kommerzien gierung zur agrarkonservativen Presse hinüberführen. feine dehnbaren Gesetzesparagraphen gibt! Der Möglich- rat Kirdorf , Kommerzienrat Stinnes und andere ge­Es heißt dort: keiten, andere Formen der Massenkundgebung zu wählen, gibt hören, erlassen eine Proklamation gegen die geheime Ab­Wie wir erfahren, plant die Berliner Sozialdemokratie es noch so viele. Wie kann z. B. die Berliner Polizei ver- Stimmung. Ihre Argumente sind die, die der Regierungs für nächsten Sonntag Massenbersammlungen unter hindern, daß sich Hunderttausende von Wahl- kommissar& al tenhayn in der Wahlrechtskommission vor­freiem Himmel, um gegen die preußische Wahlreform zu rechtsfreunden im Treptower Part 3u getragen hat: Bei der öffentlichen Abstimmung sei es der protestieren. Oeffentliche Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzüge auf öffentlichen Straßen oder Plätzen bedürfen einem friedlichen Spaziergang einfinden? Sozialdemokratie nicht möglich, mehr als ein Drittel oder bekanntlich der Genehmigung der Polizeibehörde. Die Ge- Will sie solche friedlichen Spaziergänger durch Polizeiattacken Eine Argumentation, gegen die damals der national­höchstens die Hälfte ihrer Wähler an die Wahlurne zu bringen. nehmigung ist von dem Veranstalter mindestens 24 Stunden aus einem zur Erholung bestimmten Vergnügungsparfe ver- liberale Abgeordnete Schiffer den lebhaftesten vor dem Beginn der Versammlung oder das Aufzuges unter treiben und dadurch noch mehr den blutigen Einspruch erhob. Eine solche Tatsache, führte Herr

zu