Nr. 71.
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Berliner Volksblatt.
27. Jahrg.
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Zentralorgan der fozialdemokratifchen Partei Deutfchlands.
Redaktion: S. 68, Lindenstrasse 69. Fernsprecher: Amt IV, Nr. 1983.
Freitag, den 25. März 1910.
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Expedition: S. 68, Lindenstrasse 69.
Fernsprecher: Amt IV, Nr. 1984.
Als der Abgeordnete Haußmann das als eine ganz unzweideutige Herausforderung zum Duell scharf zurücwies, erklärte der Präsident Graf Schwerin : " Ich bemerke zunächst, daß ich in den Ausführungen des Herrn Abg. v. Oldenburg eine Herausforderung nicht erblide. Sonst würde ich diese Ausführungen entschieden gerügt haben."
und zehn Mann auseinanderjagen können, ein zweites Mal, Diefer ersten Hineintragung einer Duellfache in den als der nämliche Herr dreien seiner Kollegen den Ehren- Reichstag ließ Herr v. Oldenburg dann sofort eine zweite Anwendung der Duellfitten folgen, indem er in Anspielung Sicher kann Herr v. Oldenburg einen Sozialdemokraten auf die Kritif, die Müller, Haußmann und Noste seinem Zweimal schon hat es jetzt im Reichstag Standalszenen weder verlegen noch beleidigen. Hätte man es nur mit seinen Ehrenhandel" angedeihen ließen, ausrief, das könne ihn nur gegeben, die hervorgerufen wurden durch den junkerlichen brutalen Brahlhansereien außerhalb des Reichstags heiter ftimmen, da diese drei Herren in persönlichen Sachen Ehrenstandpunkt Uebermut des Abgeordneten für Elbing . Sie erhielten aber tu tun, so würde eine scharfe Abfertigung genügen. Auch einen überhaupt nicht erst dadurch den Charakter parlamentarischer Krisen, daß bieten sie uns obendrein erwünschten Stoff zur humoristischen haben". Das ist nach dem bekannten Sprachgebrauch der Herrn von Oldenburgs unqualifizierbares Verhalten Deckung Kennzeichnung junkerlicher Unfultur überhaupt. Daß irgend Duellfere und besonders im Zusamenhang mit dem Vorauffand bei den amtierenden Präsidenten. So war es, als der jemand einen anderen an seiner Ehre schädigen könnte, ist gegangenen gar nicht anders zu verstehen als: Die Herren Vizepräsident Erbprinz von Hohenlohe in der januschauer- überhaupt eine irrige Anschauung, die dem durch und durch haben keinen Ehrenstandpunkt, weil sie sich nicht lichen Spielerei mit dem Staatsstreich mir ein Beispiel für falschen Ehrbegriff der feudalen Gesellschaft entstammt und duellierem angewandte Disziplin entdeckt haben behauptete; Schließlich kam es dann im Anschluß an die Desavouiebehauptete; die von der kapitalistischen Gesellschaft übernommen ist. Auf fo war es am 17. März, als der Vizepräsident diesem falschen Ehrbegriff beruht der gräuliche Unfug gleich- rung Oldenburgs durch die konservative Reichstagsfraktion Dr. Spahn erst durch eine dringende Ermahnung von zeitig der Beleidigungsprozesse und der Duelle. Nach unserer zu der dritten und schlimmsten Anwendung der Duellverschiedenen Seiten dazu gebracht wurde, Herrn v. Blden Auffassung steht die Ehre eines Menschen ausschließlich in fitten, zu einer indirekten Herausforderung burg einen Ordnungsruf zu erteilen, weil er gegen brei andere feiner eigenen Hand. Nur was er selbst tut, fann seine eigene zum Due II. Abgeordnete die Beschimpfung ausgestoßen hatte, sie hätten Ehre beeinträchtigen, nicht was andere Leute tun oder sagen. Zweien seiner Gegner, den Fortschrittlern Müller und „ in persönlichen Sachen überhaupt keinen Ehrenstandpuntt". So können wir die Menschen auch nicht in zwei Klassen Haußmann, erkannte im Laufe dieser Auseinandersetzungen So war es aber auch in der Schlußszene der nämlichen teilen, in die eine, die uns beleidigen kann, in die andere, der Herr v. Oldenburg plößlich die Duellfähigkeit wieder zu. Sigung, als der Präsident Graf Schwerin behauptete, in die uns nicht beleidigen kann. Eine solche Einteilung geht Den Sozialdemokraten Noste ließ er bezeichnenderweise dabei der Bemerkung des Herrn v. Oldenburg , daß er selbst- unbewußt von überwundenen Vorurteilen der bürgerlichen aus dem Spiele. Er rief jenen beiden bürgerlichen Poliverständlich den Herren Abgg. Müller und Haußmann jeder Gesellschaft aus. Deshalb find Oldenburgs Angriffe auf uns tifern zu: " Im übrigen erkläre ich, daß ich selbstverständlich den zeit zur Verfügung stehe", fönne er eine Heraus- für unsere Ehre völlig belanglos, aber ebenso belanglos auch Herren Abgg. Müller und Haußmann jederzeit zur Vere forderung nicht erblicken. Nur wenn man die Doppel- Angriffe irgend eines anderen noch so angesehenen Gegners. natur jener Borgänge, die Erzesse des Herrn v. Oldenburg Um was es sich aber für uns im Reichstag handelt, ist, fügung stehe." und deren Deckung durch die schwächliche Nachgiebigkeit der daß vom Präsidenten alle Abgeordneten, also auch Präsidenten ins Auge faßt, fann man sie richtig würdigen, Oldenburg , bei der Handhabung der Disziplinarbefugnifie fann man insbesondere das Eingreifen der Sozialdemokratie mit gleichem Maß gemessen werden. Daß das leider nicht geschieht, dafür liefern der Fall verstehen. Dem Reichstagspräsidenten stehen in Ausübung seines Oldenburg I sowie der Fall Oldenburg II eklatante Beweise. Amtes den Abgeordneten gegenüber zwei disziplinarische Es ist doch wohl kein Zufall, daß gerade diesem brutalen Herr Junker gegenüber die Präsidenten versagt haben. Gebote: Er kann den Redner zur Sache rufen, Spahn hat sich immerhin noch durch gütliches Zureden zur noch irgend jemand im Reichstag oder außerhalb desselben Es ist kaum anzunehmen, daß außer dem Präsidenten wenn er sich nicht an das Thema hält, und er kann ihn zur Erfüllung seiner Pflicht bringen lassen. Der Erbprinz von nicht gemerkt hat, daß Herr v. Oldenburg mit jenen Worten Drönung rufen, wenn er im Ausdruck die Grenzen parlamen Sohenlohe hat seine Bassivität jedoch hinter einer fläglichen fagen wollte, er stehe den beiden Herren jederzeit au tarischer Sitte überschreitet. Nach dreimaligen Ordnungsruf Nach dreimaligen Ordnungsruf zu kann der Präsident dann das Hans befragen, ob dem Redner träglich im Reichstag mit hinreichender Deutlichkeit nach Munde fonnten sie unter diefen Umständen nach Offikann der Präsident dann das Hans befragen, ob dem Redner Ausrede verschanzt, deren absolute Unhaltbarkeit ich nach einem Duell zur Verfügung. Denn in seinem bas Wort entzogen werden soll. Außerdem hat der Präsident noch die Möglichkeit, einen Abgeordneten bei beharrlicher Nicht- Schwerin gegenüber Herrn v. Oldenburg ist wegen der Ver- rührend, wenn ein Mann in dem vorgerückten Alter des gewiesen zu haben glaube. Das Verhalten des Grafen zierstomment gar nichts anderes bedeuten. Es ist ja ficher befolgung seiner Anordnungen aus dem Saale zu verweisen. Was nun den Ordnungsruf anbetrifft, so fönnten wir tagung für die Osterferien im Reichstag aber noch nicht zum Grafen Schwerin fich die kindliche Naivität so lange beSozialdemokraten damit einverstanden sein, wenn diese Ein. Austrag gebracht worden. Es handelt sich da um die in- mahrt hat, daß er nicht merkt, wie es in der Welt zugeht. direkte Herausforderung zum Duell, die Herr v. Oldenburg Wenn aber ein solcher Mann jahrelang als Kavallerieoffizier richtung überhaupt abgeschafft würde. Mögen die Angriffe auf uns noch so gehässig ausfallen; wir würden uns in jener letzten Reichstagfißung sich erlaubt hat. Wie wenig der neue Präsident Graf Schwerin - Löwit gedient hat, dann ließe sich seine Verständnislosigkeit nur so unferer Haut zu wehren wissen. Schließlich würde auch es versteht, mit gleichem Maß au meſſen, dafür hat er in erklären wie die des Barons" in Gorkis„ Nachtasy!", der alle Welt sich gewöhnen, Angriffe nur nach ihrer inneren der nämlichen Sizung schon einen, wenn auch nicht so krassen, keine Ahnung" mehr hat von den Dingen, die ihm passiert fachlichen Berechtigung, nach der Beweiskraft der Gründe zu so doch um so amüsanteren Beweis geliefert. Der Freiherr werten, mit dem sie gestügt werden, nicht nach dem Ausdruck. v. Gamp- Maisaunen hatte bei Beginn der Sizung Schwerin gibt es allerdings noch. Er könnte eine HerausEine andere Erklärung für das Verhalten des Grafen Wie jetzt die Ordnungsrufe gehandhabt werden, dienen sie in eine gewisse Tätigkeit der Oberrechnungskammer als vielen Fällen dazu, der Opposition die Kritik zu erschweren." Stinderei" bezeichnet. Es freute mich um so mehr, daß forderung in jenen Worten deshalb nicht gefunden haben, Da es ganz dem diskretionären Ermessen des Präsidenten der Präsident diefe ganz treffende Kennzeichnung ungerügt Forderung zum Duell an Herrn v. Oldenburg ergehen zu weil sie den anderen Herren anheimgeben, ihrerseits die überlassen ist, wann er einen Ordnungsruf erteilen will, artet ließ, da ich nach unserer bisherigen Erfahrung leider an laffen. Aeußerungen fonfervativer Blätter deuten eine solche die Handhabung dieses Rechts zu einer ganz unerträglichen nehinen mußte, daß einem Sozialdemokraten das nicht so Auslegung an. Sollte Herr Graf Schwerin sie sich zu eigen Einengung der Redefreiheit aus. Das einzige Schutzmittel ungerochen hingehen würde. Um also die Einbürgerung gegen den Ordnungsruf, der Appell an das Haus, kann nur dieses Ausdrucks für unsere Verhandlungen zu sichern, sprach flucht, denn ob ich sage:„ Ich fordere Dich zum Duell", oder: in höchst seltenen Fällen überhaupt angewandt werden und ich meine Genugtuung darüber aus, daß der Herr Präsident versagt dann obendrein fast stets, da die Mehrheit den von ihr ihn anstandslos zugelassen habe. Graf Schwerin - Löwig erhob" Ich erwarte Deine Forderung zum Duell" kommt im Nutzeingesetzten Präsidenten zu schüßen sucht, selbst wenn er dagegen keinen Widerspruch. Er hatte also gehört, daß Herr effekt ganz genau auf das nämliche hinaus. sich in einem Ordnungsruf vergriffen hat. Als Oppositionspartei, v. Gamp das Wort auf die Tätigkeit einer hohen Reichs- Wir haben es also bei diesem Vorkommnis wieder mit der an möglichster Ausnutzung der Redefreiheit gelegen ist, behörde anwandte, ohne es zu rügen, und hatte damit dessen zwei Tatsachen zu tun: Erstens, daß nach allgemeiner Aufhätten wir also ein Interesse daran, daß mit der Einrichtung Gebrauch sanktioniert. Als aber später in der nämlichen fassung ein Abgeordneter in offener Reichstagssigung eine des Ordnungsrufes sobald wie möglich reiner Tisch gemacht Sigung der fortschrittliche Abgeordnete außmann in par indirekte aber ganz unzweideutige Aufforderung zum Abwehr Oldenburgischer Angriffe das Wort„ Kinderei" auf Duell anderen Abgeordneten ins Gesicht geschleudert hat, und So lange der Ordnungsruf jedoch einen Bestandteil des die januschauerliche Duellfererei anwandte, erklärte der näm- zweitens, daß der amtierende Präsident gegen eine solche parlamentarischen Mechanismus bildet, liegt es im Interesse liche Graf Schwerin: Diesen Ausdruck kann ich nicht Herabwürdigung des Reichstags nicht die ihm zustehenden ber parlamentarischen Redefreiheit, daß er möglichst obdulden, er widerspricht der Ordnung Disziplinarbefugnisse angewandt hat. jettiv und möglichst unparteiisch angewandt Hauses." Nach Schwerinschem Rezept darf man also einen AusUm eine solche objektive und unparteiische Handhabung druck gegen Herrn v. Oldenburg nicht anwenden, der zulässig der Disziplinarbefugnisse des Präsidiums zu erreichen, ist es ist gegenüber einer hohen Reichsbehörde, oder aber der Herr aber erforderlich, daß wir den Stampf gegen präsidiale Ent- Präsident hat innerhalb weniger Stunden überhaupt seine gleisungen aufnehmen. Jedes Recht muß im Kampf erobert Ansicht über den Begriff„ Kinderei" völlig gewechselt. Das und im Kampf verteidigt werden. Wer sich mit quietistischem erwedt trübe Aussichten für die Stetigkeit in der Handhabung Achselzucken widerrechtliche Behandlung gefallen läßt, ermutigt seiner Präsidialbefugnisse. Doch die unterschiedliche Behand den Rechtsbrecher nur zu weiteren Uebergriffen. lung der Herren v. Gamp und Haußmann ist von univeſent
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machen, so wäre das jedenfalls eine wenig würdige Aus
Meiner Ueberzeugung nach darf sich der Reichstag aber die Hineintragung von Duellsitten in seine Verhandlungen unmöglich gefallen laffen. Auch hiergegen muß energisch vor. gegangen werden, eingedent des Wahrspruchs: Im Stampf sollst Du Dein Recht finden!"
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G. Ledebour.
Der Wahlrechtskampf.
Die richtige Antwort.
Die Stadtberordnetenversammlung in So
Den Kampf zur Sicherung der Redefreiheit haben wir licher Bedeutung im Vergleich zu dem Verhalten des Präl ingen beauftragte in ihrer Sibung vom 22. Februar d. J., wie aber nicht nur dadurch zu führen, daß wir gegen Ordnungs- denten gegenüber Oldenburgs Duellfererei. rufe, die uns zu Unrecht erteilt werden, aufbegehren, sondern Man muß sich bergegenwärtigen, daß die ganze un- der Vorwärts" in Nr. 47 berichtete, die städtische Verwal auch dadurch, daß wir es nicht stillschweigend hinnehmen, würdige Januschauerei am 17. März damit ihren Anfang tung, an das Abgeordnetenhaus eine Eingabe wenn Parteifreunde des amtierenden Präsidenten bei gröb- nahm, daß der Herr v. Oldenburg in Wegelagerermanier au richten, in welcher um Ablehnung der Wahlrechtslichen Erzessen unbehelligt gelassen werden. Man kann natür- hörbar mit dem Revolver knackte, um eine Art Nebokation berlage der Regierung und um Einführung eines lich nicht stets, wenn ein Präsident von der Linie strenger des bayerischen Kriegsministers zu erpressen. Die Form, Wahlrecht ohne Klassenwahl, aber mit geheimer Unparteilichkeit abweicht, dagegen remonstrieren; man muß in der im Auftrage dieses Kriegsmannes deffen Worte Ge- Stimmabgabe bei gleichzeitiger Neueinteilung der Wahlkreise, die sich besonders eklatante Fälle aussuchen. Man muß aber so- schmacksverirrung und Entgleisung" durch den bayerischen den Einfluß der Städte und der Industrie zu berücksichtigen hätte, wohl gegen Unterlassungen wie gegen Uebergriffe in der General v. Gebfattel als„ nicht beleidigend" für Herrn ersucht wurde. Der Beschluß wurde beinahe einstimmig gefaßt. Handhabung der Präsidialgewalt Verwahrung in geeigneter v. Oldenburg ausgelegt wurden, erregte natürlich große In der am Dienstag, den 22. März stattgefundenen Stadtverord Form einlegen. Erst durch die Kontrastwirkung, die durch Seiterfeit auf Kosten des Revolverknaders und zogen ihm neten Sibung teilte der Oberbürgermeister mit, daß er einen solchen Kampf nach zwei Seiten erreicht wird, macht einige humoristische Bemerkungen der Abgeordneten den Beschluß des Kollegiums vom 22. Februar nicht zur Aus. man es jedermann erkenntlich, wie weit entfernt die Hand- Müller Meiningen , Haußmann und Noske zu. In führung gebracht habe. Zur Begründung gab er an, daß habung der Präfidialbefugnisse im Reichstag von dem einer späteren Bolemik erklärte Herr v. Oldenburg feinerseits ihn der§ 34 der rheinischen Städteordnung daran hindere, wonach Ideal unparteilicher Gerechtigkeit ist. Aus diesem Grunde noch ausdrücklich: politische Angelegenheiten nicht vor die Gemeindevertretungen haben wiederholt Sozialdemokraten im Reichstag ungerecht-" Außerdem bemerke ich, daß der Abgeordnete Dr. Müller gehörten. Der Oberbürgermeister stellte die Frage, ob das Kol. fertigte Versuche, sie in der Redefreiheit zu beschränken, mit( Meiningen ) gewußt hat, daß diese Sache die Beilegung legium gegen diesen Entscheid den Klageweg Erfolg zurückgewiesen. Aus diesem Grunde habe ich selbst eines Ehrenhandels war." beschreiten wolle. Die Antragsteller antworteten, daß eine auch zweimal den Ordnungsruf gegen Herrn v. Oldenburg Mit anderen Worten: Oldenburg hätte eine Duell- flage wohl keinen Zwed habe und gaben folgende Erklärung ab: berlangt, einmal als er den Reichstag mit der Drohung forderung losgelassen, sofern nicht der Kriegsminister " Der Entschluß der Verwaltung, den vom Kollegium nahezu
verhöhnte, der Kaiser müsse ihn jederzeit mit einem Beutnant eine den Oldenburg befriedigende Erklärung abgegeben hätte, einstimmig gefaßten Beschluß in der Frage der preußischen