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Nr. 93.

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Berliner Volksblatt.

27. Jahrg.

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Telegramm- Adresse: Sozialdemokrat Berlin "

Zentralorgan der fozialdemokratifchen Partei Deutschlands .

Redaktion: S. 68, Lindenstrasse 69.

Fernsprecher: Amt IV, Nr. 1983.

Freitag, den 22. April 1910.

Präsidenten des Abgeordnetenhauses völlig vorbei. Der Henker vollzieht sein trauriges Geschäft auf Grund ausdrück­der Strafprozeßordnung. Die Geschäftsordnung des Land­

Zum Hausknechtsparagraphen. licher gesetzlicher Vorschriften im Strafgesetzbuch und in

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Expedition: S. 68, Lindenstrasse 69. Fernsprecher: Amt IV, Nr. 1984.

4. eine der zu 1 bis 3 genannten Stellungen wenigstens zehn Jahre lang eingenommen haben, oder 5. vor wenigstens zehn Jahren vor einer akademischen deutschen Behörde oder einer staat­lichen oder firchlichen Behörde in Breußen eine Prüfung bestanden haben, zu deren Ablegung ein wenigstens dreijähriges Studium auf einer Universität oder einer sonstigen deutschen höheren ata demischen Lehranstalt erforderlich ist. Durch die Wahlordnung wird bestimmt, welche deutschen Anstalten als höhere akademische Lehr­anstalten zu gelten haben.

Krieg oder Frieden in Berlin ?

Eine parlamentarische Korrespondenz berichtet: Die tags vormag aber Gefeße oder gar Reichsgefeße nicht zu Beratungen über die Geschäftsordnungsänderungen werden ändern. Der Präsident würde gegen Gefeße, nicht auf im Abgeordnetenhause erst nach Pfingsten stattfinden. Grund solcher, handeln.§§ 105, 106 St. G. B. sichern Man nimmt an, daß die Anträge der Geschäftsordnungskom- das Recht des Abgeordneten, seiner Pflicht nachzukommen. mission auf Ausschließung von Abgeordneten von der Sitz- Niemand handelt berechtigt, der dies Recht verlegt, sondern Auch dieser Paragraph bedeutet eine Konzession an die ung feine Mehrheit finden werden, da sich bei der Annahme ieder ist ausdrücklich durch das Strafgesetzbuch mit Zucht- Nationalliberalen. einer solchen Bestimmung Schwierigkeiten ergeben würden. haus bedroht, der dies tut gleichviel, ob der Präsident Es fragt sich nun, ob die Nationalliberalen diesen fümmerlichen Der Hauptgrund dieser Schwierigkeit liegt in dem Um- oder ein Minister oder ein Leutnant mit 10 Mann das Ver- Bugeständnissen eine solche Bedeutung beimessen, daß sie darüber stande, daß der Präsident juristisch kein Hausrecht hat, son- brechen begeht. Die Logik der Deutschen Tageszeitung" ihre Forderungen der direkten Wahl und der Neueinteilung dern nur der Minister des Innern. Der Minister steht aber geht von der Unterstellung aus, das Junkerparlament fei der 2.ahltreise böllig bergeffen und der Vorlage nun­auf dem Standpunkte, daß der Präsident nicht befugt ist, allmächtig; was feine Mehrheit beschließt, sei berechtigt, auch mehr zustimmen werden. Auf der anderen Seite wird dem Zentrum den Fiskus in seinen Rechten zu vertreten. Diese Frage wenn es dem Gesetz, widerspricht. Die Diktatur der zugemutet, trop einer Reihe weiterer erheblicher Ver ist bereits mehrfach aufgerollt worden, hat aber eine Stege- untermehrheit ist ihr oberstes Geset. Ein schlechterungen einer Vorlage zuzustimmen, die ohnehin den Tung bis jetzt nicht gefunden. Vorbedingung für die beab- paar Beispiele mögen der Deutschen Tageszeitung" etwas perfideften Verrat der Volksrechte darstellt! fichtigte Aenderung der Geschäftsordnung ist die Regelung Bogit beibringen. Gefeßt, die Geschäftsordnung würde etwa der Frage des Hausrechts. Gibt man dem Präsidenten das vorschreiben: ein Minister, der den Junkern nicht gefällt, Recht der Ausschließung, so hätte die Ausschließungsver- ist auf Beschluß des Abgeordnetnehauses durch dessen Prä­fügung bei rabiaten Abgeordneten keine praktische Wirkung. fidenten rauszuschmeißen, so läge nach der Deutschen Tages­Bunächst besteht keine Sigungspolizei, die den Abgeordneten zeitung" in der Befolgung des Junkerbefehls weder Be­Wir haben gestern den Schiedsspruch des Gewerbegerichtes aus dem Saale entfernt und seinen Wiedereintritt verhindert, leidigung noch Körperverlegung. Würde sie vorschreiben: der ferner fann ein ausgewiesener Abgeordneter nach der gegen- Präsident hat nach Auszahlung der Diäten den oppositionellen über die Einigungsbedingungen im Berliner Baugewerbe ver wärtigen Rechtslage, wie sie das Oberverwaltungsgericht be- Abgeordneten die Gelder abzunehmen und sie unter die öffentlicht. Bemerkenswert erscheint es, daß neben den Ver­stätigt hat, den Bräsidenten wegen Nötigung verklagen, da Junker zu verteilen so wäre das nach der Logik des tretern der Arbeiter, den Genossen Massini und Ritter, er fein Hausrecht besitzt und die Geschäftsordnung ihm ein Bündlerblatts fein Diebstahl, sondern eine so berechtigte an dem Schiedsspruch auf Unternehmerseite zwei Herren mit­wirkten, die mit dem Baugewerbe in den engsten Beziehungen solches Recht, das ungeseßlich wäre, nicht zuerkennen kann. Handlung wie die eines Scharfrichters. Schließlich würde der Wiedereintritt eines ausgeschlossenen Die Verlegenheiten, über die die Korrespondenz berichtet, stehen, die Herren Malermeister Kruse und Zimmermeister Abgeordneten unter Anwendung von Gewalt seitens des daß den Mitgliedern der Geschäftsordnungskommission all- Nettig. Herr Kruse ist Vorsitzender des Arbeitgeber­Abgeordneten keinen Hausfriedensbruch darstellen, da der mählich das Bewußtsein des Verbrecherischen ihres Vorgehens verbandes im Malergewerbe. Auch im Malergewerbe brohten Hausherr im juristischen Sinne, der Minister des Innern, dämmert, und der Versuch, den Minister statt des Präsidenten ja in diesem Frühjahr schwere Stämpfe; es tam noch zur die Ausweisung nicht vorgenommen hat. Die gedachte Maß- als Buchthauskandidaten einzusehen, sind ein Zeichen dieser Einigung, die durchaus nicht in allen Punkten nach dem regel wäre nur durchzuführen, wenn der Minister den Präfi- beginnenden Erkenntnis. Mag die Geschäftsordnungs- Wunsche der beteiligten Arbeiter ausfiel. Rücksicht auf die denten mit den Befugnissen eines Hausherrn ausstattet, ihm fommission beschließen wie fie will ihr berbrecherisches das Recht der Vertretung des Fiskus vor Gericht zuerkennt Vorgehen hat bereits Tausenden die Augen über die Nichts­und der Präsident auf Grund dieser Befugnis Hauspolizei- alsraubtiernatur der Junker geöffnet. beamte anstellt. Das Ministerium steht einer solchen Ge­waltsübertragung aber nicht freundlich gegenüber."

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Die Wahlreform der ,, Herren".

Soweit die in der Regel über die Stimmung in der Die Wahlrechtskommission des Herrenhauses hat am Donnerstag herrschenden Mehrheit gut unterrichtete Korrespondenz. Die Frage, ob juristisch" dem Präsidenten das Hausrecht zusteht, die zweite Lesung der Vorlage beendet. Das Gesetz hat nunmehr fcheint uns nur vorgeschoben. Es steht dem Präsidenten zu eine Form erhalten, von der man erwartet, daß sie sowohl die Das folgt aus seiner Befugnis und Pflicht, die Geschäfte des Bustimmung des Zentrums als der Nationalliberalen erhalten werde. Die Bestimmung, wonach bei fünftigen Wahlrechtsänderungen Hauses zu leiten. Freilich ist dem Abgeordnetenhaus wie

dem Reichstag das Recht, Herr in seinem Hause zu sein, von eine 8 weidrittelmajorität notwendig sein sollte, ist in der der Regierung stets bestritten worden. Dieser Streit ist weiten Lesung, nachdem sich der Minister des Innern noch einmal aber lediglich vorgeschützt, um das aus anderen juristischen lebhaft dagegen gewendet hatte, mit 14 gegen 6 Stimmen a 5- Gründen Unhaltbare des verbrecherischen Anschlags der Ge- gelehnt worden. Der Antrag foll awar im Plenum wieder auf­schäftsordnungskommission zu berdecken. Das böse Ge- genommen werden, doch dürfte auch dort seine Ablehnung sicher sein. wiffen der schwarzblauen Mehrheit des Abgeordnetenhauses Die Herren" sind gleich der Regierung von dem Willen beherrscht, hat sie zu dem schamlosen Entschluß geführt, die sozialdemo- die Wahlreform so rasch und so glatt als möglich zum Abschluß zu fratischen Abgeordneten, die trotz der Dreiklassenschmach in bringen. den Landtag gewählt sind, gewaltsam aus demselben zu ent­fernen. Die Vertreter des Volkes sind den Rittern und Heiligen" bei ihren Schachergeschäften im Landtage zu unbe­quem. Bu ihren geistigen Waffen haben die Herren selbst - mit Recht keine Zuversicht. Da versuchen sie es mit der Heugabelgewalt. Die soll durch den Hausknechtspara­graphen ermöglicht werden. Wir wiesen bereits neulich darauf hin, daß er das Zuchthaus nicht nur mit dem Aermel ftreift.

In Sachen der Steuerbrittelung wurde beschlossen:

Die Gesamtsumme der Steuerbeträge wird berechnet: 1. für den Umfang des Stimmbezirks, wenn dieser aus mehreren Ge­meinden gebildet ist. 2. für den Umfang des ganzen Gemeinde­bezirks, wenn dieser nicht mehr als 5000 Einwohner zählt. 3. für den Umfang besonderer, von der Gemeindeverwaltungsbehörde zu bildender Drittelungsbezirke von nicht weniger als 1749 und nicht mehr als 5000 Einwohnern, wenn die Gemeinde mehr als 5000 Einwohner umfaßt. Die Drittelungsbezirke sollen tunlichst räum­lich zusammenhängen und abgerundet sein. Sie müssen, wenn die Gemeinde in mehrere Wahlbezirke geteilt ist, innerhalb dieser liegen."

Soweit wir sehen, wird unsere Darlegung auch von allen Blättern, mit Ausnahme der Deutschen Tages- 8tg.", Auch dieser Beschluß zeugt von dem ernsten Willen des Herren­als zutreffend erachtet. Die Bossische Zeitung" zitiert den Staatsrechtslehrer Professor Karl Perels, der zutreffend hauses, die Beschlüsse des blau- schwarzen Blods nach Möglichkeit zu auch den während der Bolltarifverhandlungen geborenen§ 60 respektieren. Da ein ähnliches Angebot im Abgeordnetenhaus selbst der Geschäftsordnung des Reichstages für nicht rechts- ben Nationalliberalen bereits von tonservativer Seite gemacht beständig hält. Ueber diese Vorschrift, die bekanntlich den worden war, rechnen die Herrenhäusler damit, daß das Zentrum Ausschluß eines Mitgliedes aus einer Sigung zuläßt, auch jetzt noch einem solchen Kompromiß geneigt sein wird. Der Reichskanzler selbst hatte allerdings einen weitgehenderen schreibt Profeffor Perels:

Die Rechtsbeständigkeit dieser Vorschrift Antrag befürwortet, wonach in den größeren Orten Drittelungs­fann nicht ohne Grund in 3 weifel gezogen werden. bezirke von 10-20 000 Einwohnern gebildet werden sollten. Dieser Denn das Mitglied ist auf Grund der Reichsverfassung und Antrag indes, bei dem man auf den ernstesten Widerstand des des Wahlgesetzes berechtigt und verpflichtet, an den gesamten Ver- Zentrums rechnen mußte, wurde mit 11 gegen 9 Stimmen ab­handlungen des Reichstags teilzunehmen. Dieses Recht und diese gelehnt.

schließen."

Pflicht vermag die Geschäftsordnung auch in der Festsetzung von Dagegen machte man in der Frage der Magimierung den Disziplinarvorschriften... weder zu beschränken, noch auszu- Nationalliberalen eine Konzession, indem man an Stelle der Gesamt­Der Reichstag befigt keine Vorschriften zur Ausführung Steuersumme von 5000 refp. 10 000 m. die Staatssteuersumme von feines rechtswidrigen§ 60. Die Geschäftsordnungskommis- 8000 und 6000 M. fezte. Da in manchen Gemeinden 200 und mehr fion des Abgeordnetenhauses will forscher vorgehen. Es Prozent Gemeindesteuer erhoben werden, bedeutet das, daß fünftig auch Steuerbeträge bis zu 20 000 M. und mehr in Anrechnung ge­heißt in dem Vorschlag der Geschäftsordnungskommission:

Der§ 8, der famose Kulturträgerparagraph, wurde in folgender Fassung angenommen:

" Der Präsident trifft die erforderlichen Maßnahmen, um die bracht werden sollen. Ausschließung oder Ausweisung durchzuführen, fann hierzu die Sigung auf bestimmte Zeit aussehen und den Sigungsfaal wie die Tribünen räumen lassen, auch den ausgeschlossenen Abgeord­neten aus dem Situngssaal und von den Tribünen entfernen lassen und seinen Wiedereintritt in diese Räume verhindern."

Die Deutsche Tageszeitung" meint, die Befolgung dieser Borschrift sei fein mit Zuchthaus bedrohtes Verbrechen. Unsere Deduktion sei zu logisch". Der Präsident, der das Verbrechen der gewaltsamen Entfernung eines Abgeordneten oder seiner Behinderung an der Ausübung seines Stimm­rechts begeht, sei trop der§§ 105 und 106 St. G. B. eben­sowenig wie ein Henfer wegen Mordes strafbar, da er be­rechtigte Handlungen vornehme. Die brave Bündlerzeitung haut bei diesem Bergleich zwischen einem Henter und dem

Aus der Abteilung, der sie nach ihrer Steuerleistung an gehören, werden der nächsthöheren Abteilung Wähler der 2. und 3. Abteilung zugewiesen, die entweder:

1. dem Deutschen Reichstage oder dem preußischen Landtag als Mitglieder angehören oder gewählte Mitglieder eines preußischen Provinzialrats, Provinzialausschusses, Landesausschusses oder Be­zirksausschusses oder Handelsrichter sind.

2. Mitglieder des Vorstandes einer preußischen Handelskammer, Landwirtschaftskammer, Handwerkerkammer oder Arbeitskammer sind, oder

3. Kreisdeputierte, gewählte Mitglieder eines Kreis- oder Stadtausschusses, unbefoldete Mitglieder eines Magistrats oder un besoldete Beigeordnete eines Stadtkreises sind.

Lage des Gesamtberufes zwang aber die Unzufriedenen, ihre weitergehenden Wünsche zurückzustellen.

Leider ging uns am Abend nach Fällung des Schieds­spruches die umfangreiche Begründung desselben nicht mehr zu. Wir konnten sie erst heute der bürgerlichen Presse ent­nehmen. Sie lautet:

Begründung.

Das Einigungsamt ist mit den Parteien in bölliger Ueberein­stimmung dahin, daß seit dem Jahre 1906 eine Verteuerung der Rebensmittel und Verbrauchsgegenstände, namentlich, soweit dieselben für die Arbeiter in Betracht kommen, eingetreten ist, und daß seit 1909 durch die neuen Steuergesete Steuern ein geführt worden sind, durch welche das Einkommen der Arbeiter nicht unwesentlich belastet wird. Diese jüngsten Lasten sind die Arbeiter nicht in der Lage, sum Teil oder ganz von sich aba zuwälzen. Wenn man weiter berücksichtigt, daß nach statistischen Feststellungen Maurer und Zimmerer durchschnittlich 1600 M. Jahreseinkommen haben, Bauhilfsarbeiter wohl auch noch weniger, so ist nach alledem das Bedürfnis der Arbeiter im Baugewerbe nach einer Lohnerhöhung dargetan und sind somit die dahin. gehenden Forderungen der Arbeitnehmer gerechtfertigt.

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Dabei ist nun die Frage aufzuwerfen, in welcher Weise diese notwendige Lohnerhöhung zu bemessen ist. Hierbei mus in erster Linie die Leistungsfähigkeit der Arbeitgeber geprüft werden. Es ist zwar in dem Organ des Innungsverbandes deutscher Baugewerksmeister, der Baugewerks- Berufsgenossens schaften und des Deutschen Arbeitgeberbundes für das Bau gewerbe( Nummer 102 bom 22. Dezember 1909) über die Beziehungen des Geldmarktes zur Baufrage behauptet, daß im tommenden Frühjahr( nämlich 1910) auf eine Belebung der Bautätigkeit um so mehr geschloffen werden kann, als gerade auf diesem Gebiete die zu erwartende Besserung der Geld. verhältnisse im neuen Jahre besonders fördernd einwirken dürfte". Wider Erwarten hat sich diese Voraussage nur in sehr bescheidener Weise verwirklicht. Es liegt dies vielleicht zum Teil auch daran, daß infolge des Gefeßes betreffend Siche rung der Bauforderungen die Bautätigkeit in Berlin bedeutend nachgelassen hat. Aus diesen Tatsachen heraus kann in An­betracht, daß auch die Arbeitgeber von den neuen Steuern be troffen werden, von einer erhöhteren Leistungsfähigkeit der Ar­beitgeber bisher nicht gesprochen werden. Wenn man aber erwägt, daß seit 1906 die Arbeiter eine Lohnerhöhung nicht empfangen haben, und daß es den Arbeitgebern immerhin mög lich ist, mindestens einen Teil der ihnen neuerdings auferlegten Leistungen auf andere Schultern zu übertragen, so mußte das Einigungsamt zu der Ueberzeugung gelangen, daß die Arbeit geber den Arbeitern für die ganze Vertragsdauer eine Lohn­erhöhung von fünf Bfennig bro Stunde zu gewähren in der Lage find. Dies ist freilich als das Aeußerste zu bezeichnen, was ihnen nach der heutigen Geschäftslage als Entgegenkommen au­gemutet werden kann.

Letzter Zeit sind von den dem Baugewerbe verwandten Ge­sverben in Berliner Tarifverträgen geringere Beträge als fünf Pfennig und dann noch auf die Vertragsdauer verteilt, gewährt worden. Ganz so ist es in dem für das Berliner Baugewerbe neu zu schaffenden Larisvertrage zu handhaben, so daß die Ge­währung der hier in Frage kommenden Rohnerhöhung zum bollen Betrage von einem Termin ab und sofort nicht auf zuerlegen ist. Das Einigungsamt hielt es vielmehr für an gemessen, die erste Rate von 3 Pfennig den Arbeitern vom 13. August 1910 ab zuzubilligen, zumal da erfahrungsgemäß bis zu diesem Zeitpunkt die jeßt bestehenden vertraglichen Ver­pflichtungen ablaufen. Die weiteren 2 Pfennig waren den Ar­beitern vom 1. Oftober 1911 ab zuzusprechen, in der Erwartung, daß im Laufe der Vertragsdauer die Verhältnisse im Bau gewerbe allmählich sich bessern werden.

Soweit es sich um die Einschaler handelt, find die Auf besserungen im Gegensatz zu den Aufbesserungen für die übrigen Bauarbeiter höher bestimmt worden, weil nach Ansicht bes Einigungsamtes die Löhnung dieser Arbeiterkategorie im Ber­