Nr. 95.
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27. Jahrg.
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Redaktion: S. 68, Lindenstrasse 69.
Fernsprecher: Amt IV, Nr. 1983.
Sonntag, den 24. April 1910.
Expedition: S. 68, Lindenstrasse 69. Fernsprecher: Amt IV, Nr. 1984.
Unzahl Einengungen und Bevormundungen der Arbeiter enthielt Anregungen und Anträge der Sozialdemokraten aus den siebziger Parteigenoffen! Das internationale Pro- und die Möglichkeit gab, daß Arbeitgeber zu einem Drittel heran- und achtziger Jahren zurückzuführen sind, so läßt sich von der gezogen, aber auch dementsprechend in der Verwaltung beteiligt Reichsversicherungsordnung nicht behaupten, daß sie letariat rüftet zur Begehung feines Welt- werden. eine organische Fortentwickelung zur Erfüllung der berechtigten feiertages! Im Zeichen des Wahlrechts- Wiederholt hatte die Sozialdemokratie die Pflicht des Forderungen auf Versicherung gegen die wirtschaftlichen Nachteile Staates, für die Hilflosen zu sorgen, betont. Die Verfiche- von Krankheit, Unfall, Alter und Arbeitslosigkeit sei. So voluminös kampfes, im Zeichen des Kampfes gegen rungspflicht war im Reichstag, insbesondere von Bebel, bereits die Versicherungsordnung ist, so geringfügig ist das, was sie an am 8. Mai 1871 und am 26. Februar 1879 verlangt. Das Wachs- Fortschritt zugunsten der Arbeiter enthält. Die kleine Aus. Unternehmer- Uebermut wird in Deutfchland tum der Sozialdemokratie und die Hoffnung, durch positive, auf dehnung des Kreises der Versicherten aus. diefer Cag fteben. Sorgt dafür, daß der bie Sozialdemokratie bekämpfen zu können," beranlaßte die Re- übrig. Im Gegenteil! Es wird in shroffster Weise ver die Verbesserung der Lage der Arbeiter abzielende Maßnahmen genommen, bleibt nichts, aber auch nichts zugunsten der Arbeiter 1. Mai eine überwältigende Demonftration für gierungen endlich am 8. März 1881 zur Einbringung des ersten sucht, den Weg, den die Reaktion in den fiebziger und achtziger Entwurfs eines Unfallversicherungsgesetzes. Die Kosten für die Jahren versuchte, weiter zu wandeln. Entrechtung der die Befreiung der Arbeit werde! Arbeiter, deren Jahreseinkommen unter 750 M. betrug, sollte zu Arbeiter, vor allem in den Ortstrantentassen, zwei Dritteln der Arbeitgeber, zu einem Drittel der Staat tragen. ist, wie die Motive klar und deutlich aussprechen, ja 8wed der ****************<<<<<<<<<<<<<<<<< Die sozialdemokratische Agitation hatte das Reich zur Vorlegung Reform". Und weshalb? Weil den Verwaltungen der Orts. des Entwurfs veranlaßt. Die Motive sprachen sich in folgender krankenkassen nur Rühmliches vorzuwerfen ist. In den Motiven Weise darüber aus, daß die Versicherungsgesetzgebung ein fozia- wird zugestanden, daß bei der Konferenz im Reichsamt des listisches Moment in sich trage: Innern die schamlosen Verdächtigungen gegen die Ortskrankenfaffen glatt zu Boden gefallen sind. Die Arbeitgeber, darunter ein Scharfmacher wie Menk- Altona, gaben dies offenmütig zu. Die Motive führen auch nicht ein Jota von Material zur Unterstützung der frivolen Berunglimpfung der Ortskrankenkassen an. Sie beschränken sich auf die kühne Behauptung: wenn Behörden solche Behauptungen aufstellen, dann müsse doch etwas daran sein. Als ob den Regierungen unbekannt geblieben wäre, daß das Oberverwaltungsgericht die schamlosen Verdächtigungen einiger Behörden durchweg als' gesezwidrige zurückgewiesen und erklärt hat, daß nicht die Kaffen, sondern die Behörden das Gesetz in gröbe lichster Weise verlebt haben.
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Gewerkschaftskongreẞ und
Reichsversicherungsordnung.
Morgen tritt ein außerordentlicher Gewerkschaftskongreß im Gewerkschaftshause zusammen. Gegenstand seiner Beratungen ist
die Reichsversicherungsordnung.
Die Versicherungsgesetzgebung ist für die Arbeiterklasse bon außerordentlicher Bedeutung. Die Anerkenntnis der Notwendigfeit einer Versicherung und das bißchen Arbeiterversicherung, das wir in Deutschland haben, ist der Regierung und den bürgerlichen Barteien mühsam von der Sozialdemokratie abgerungen worden. Die Unterstüßungspflicht der Hilflosen war in der feudalen Beit eine Pflicht der Grundherren. Die Gilden, die Zünfte hatten früher eine gleiche Verpflichtung ihren Zunftgenossen gegenüber. Kirchspiele, in Deutschland die politischen Gemeinden, traten im übrigen Hilflofen gegenüber als zur Hilfe Verpflichtete seit dem 16. Jahrhundert in England, Frankreich , Deutschland ein.
In der modernen Gesellschaftsordnung entzogen sich die großindustriellen und landwirtschaftlichen Unternehmer ihrer Pflicht zur Unterstützung. Sie betrachteten das Eigentum nicht mehr als ein mit Pflichten verbundenes Recht, sondern als die Befugnis zur Herrschaft. Jn jämmerlichster Wese sorgten und sorgen bis auf den heutigen Tag die Armenverbände für Hilflose in der Form von durchaus unzulänglichen Armenunterstützungen,
reichte.
Der Schlag, zu dem die Regierung in der Reichsversicherungsordnung gegen das Selbstverwaltungsrecht der Arbeiter ausholt, soll nicht nur die Krankenkassen, sondern auch die Gewerkschaften und die Arbeiterklasse in ihrer Gesamtheit treffen. Die Regierung will die patriotischen" Arbeiter, die Streifbrecher, die Gelben, zu Verwaltern der Kasse machen. Die Arbeiter sollen zahlen auch der sogenannte Beitrag der Arbeitgeber ist ja bekanntlich nichts weiter, als ein vorenthaltener Teil des Lohnes sollen aber rechtlos den Trabanten der Unternehmerklasse und der Bureaukratie ausgeliefert werden.
" Daß der Staat sich in höherem Maße als bisher seiner hilfsbedürftigen Mitglieder annehme, ist nicht bloß eine Pflicht der Humanität und des Christentums, von welchem die staatlichen Einrichtungen durchdrungen sein sollen, sondern auch eine Aufgabe staatserhaltender Politik, welche das Ziel zu verfolgen hat, auch in den besiglosen Klassen der Bevölkerung, welche zugleich die zahlreichsten und am wenigsten unterrichteten sind, die Anschauung zu pflegen, daß der Staat nicht bloß eine not. wendige, sondern auch eine wohltätige Einrichtung sei. Bu dem Ende müssen sie durch erkennbare direkte Vorteile, welche ihnen durch gesetzgeberische Maßregeln zuteil werden, dahin geführt werden, den Staat nicht als eine lediglich zum Schuh der bessersituierten Klassen der Gesellschaft erfundene, sondern als eine nach ihren Bedürfnissen und Interessen dienende Institution aufzufassen. Das Bedenken, daß in die Gesetzgebung, wenn sie dieses Biel verfolge, ein sozialistisches Element eingeführt werde, darf von der Betretung dieses Weges nicht abhalten. Soweit dies wirklich der Fall, handelt es sich nicht um etwas ganz Neues, sondern nur um eine Weiterentwickelung der aus Ser chriftlichen Gefittung erwachsenen modernen Staatsidee, nach welcher dem Staat neben der defensiven, auf den Schuß be stehender Rechte abzielenden, auch die Aufgabe obliegt, durch zwedmäßige Einrichtungen und durch Verwendung der zu feiner Verfügung stehenden Mittel der Gesamtheit das Wohlergehen aller feiner Mitglieder, und namentlich der schwachen hilfsbedürftigen, positiv zu fördern. In diesem Sinne schließt namentlich die gesetzliche Regelung der Armen pflege, welche der moderne Staat, im Gegensaße zu dem des Altertums und des Mittelalters, als eine ihm obliegende Aufgabe anerkennt, ein sozialistisches Moment in fich, und in Wahrheit handelt es sich bei den Maß nahmen, welche zur Berbesserung der Lage ber besiklofen lassen ergriffen werden tönnen, nur um eine weiterentwidelung der Versicherung der Landarbeiter mit 136 gegen 134 Stimmen Idee, welche der staatlichen Armenpflege zu wieder gestrichen wurde. grunde liegt." Die Verhöhnung der Witwen und Waisen durch
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Von den weiteren Verschlechterungen heben wir die so. genannten Landkrankenkassen hervor. Unter dem Schein einer Versicherung werden hier die Landarbeiter schlechter gestellt, als sie heute stehen. Und das wagt eine Regierung zu bieten, wiewohl im Jahre 1882 bereits die Mehrheit des Reichstags sich für eine wirtliche Versicherung der Landarbeiter entschieden hatte. Nur die Drohung des Zentrums, das ganze Gesetz scheitern au laffen, wenn die Landarbeiter gegen Krankheit versichert würden, und durch ähnliche Auslaffungen der Regierungsvertreter brachten es dahin, daß in dritter Lesung in namentlicher Abstimmung die
ten von ihrem Recht so gut wie feinen Gebrauch. Im Jahre Dr. Bamberger aus,„ die Rede( Bebels vom Jahre 1879) heute Der Gewaltftreich gegen die Volks
vertreter.
Seit der französischen Revolution des Jahres 1789 wurde das Drängen der Arbeiterklasse, nach Sorge des Staates für die durch die wirtschaftlichen Verhältnisse hilflos und erwerbslos Gewordenen rege. Diese Forderung an den Staat wurde in Deutschland von der Sozialdemokratie vertreten. Daneben wurde das Recht auf Selbsthilfe der Arbeiter durch Zusammenschluß in Vereinen verlangt. Der Staat widersetzte sich beiden. Insbe sondere in Preußen wurden Arbeitervereine, die es sich zur Aufgabe geftellt hatten, durch Beiträge ihrer Mitglieder für die Fälle Bebel fonnte der Regierung entgegenhalten, daß es ein die sogenannte" Versorgung", die Vermehrung der Möglichkeit, Era der Krankheit, der Invalidität und des Alters zu forgen, als großer und vollgültiger Beweis für die Vortrefflichkeit der sozial- werbsunfähigen die Rente wieder zu entziehen, und die Gr. ftaatsgefährlich aufgelöst. Und das, wiewohl der Staat anerkennen demokratischen Prinzipien ist, daß die Herren in dem Moment, höhung der Lasten des Arbeiters, fennzeichnen das Machwert als mußte, daß die vorhandene Hilfe nach feiner Stichtung aus wo sie den ersten ernsthaften Schritt tun, uns in sogenannter ein äußerst reaktionäres. Da gilt es Front zu machen seitens der pofitiver Weise zu befämpfen, genötigt find, ihre Waffen aus un- gesamten Arbeiterklasse. Es ist erfreulich, daß unmittelbar nach Die immer wachsende Armenlaft, die einigen Gemeinden mit ferem eigenen Arsenal zu entlehnen( hört! hört!), das heißt, daß dem Erscheinen der Vorlage die politisch organisierte Arbeitertlaffe dem Anwachsen der Großindustrie aus der Zunahme der Fabrik sie mindestens mit sozialistischen Phrasen kommen müffen und jetzt auch die gewerkschaftlich organisierten Arbeiter das Mach. arbeiterzahl erwuchs, veranlaßte Preußen, in der Gewerbeord- und an sozialistische Ideen anzuknüpfen genötigt sind, wie ich z. B. wert besprechen. Möge der Gewerkschaftskongreß die Agitation nung vom 17. Januar 1845 neben den Jnnungstaffen Kranken- bor zwei Jahren gelegentlich der Verhandlung über das Haft- gegen die Reichsversicherungsordnung und für eine wirkliche Verfaffen zuzulassen, die durch Ortsstatut der Gemeinden errichtet pflichtgesetz von dieser Stelle vertreten habe." ficherung der Arbeiter, ihrer Witwen und Waisen gegen Not und und in die einzutreten die Fabritarbeiter unter Mitheranziehung Mehrere Abgeordnete, so Dr. Bamberger, beklagten, daß Elend beleben. der Arbeitgeber gezwungen werden konnten. Eine Verordnung die Regierung sich mit ihrem Entwurf ausdrücklich auf den Boden vom Jahre 1849 wies denselben Weg. Aber die Gemeinden mach der sozialistischen Theorien gestellt habe. Nachdem ich," führte 1854 anerkannte die Regierung, daß die Fabrikanten ihren Ein- morgen noch einmal nachgelesen habe, ist mir der Gedanke gefluß dahin geltend machten, fachgemäße Beschlüsse der Gemeinden lommen, ich weiß nicht, warum Herr Bebel nicht vortragender zu hintertreiben. Es waren in ganz Preußen 66 Unterstüßungs- Rat der volkswirtschaftlichen Abteilung in der Reichsregierung tassen mit Beitragspflicht der Arbeitgeber bis zum März 1854 ge- ift." Bismard führte zur Schmackhaftmachung des Vorschlages, Die Rechtswidrigkeit des Hausknechtsparagraphen. gründet. Ein Gesetz vom 3. April 1854 suchte die zwangsweise daß der Staat ein Drittel beitragen solle, an, daß dieser Drittel- Als am Freitag die Geschäftsordnungskommission des Abgeord Errichtung von Unterstüßungskaffen zu erweitern. Es ging einen beitrag des Staates" biel geringer ist als er aussieht, weil dafür netenhauses in zweiter Lesung ihren Haustnechtsparagraphen beriet, unzulänglichen Weg. Und dennoch wurde selbst diesem Gefeß der den Berbänden, auf die der Staat seine ihm obliegende Armen- waren die Herren einschließlich der beiden Regierungsvertreter der Vorwurf gemacht, es sei mit dem Makel des Kommunismus be- pflege abgebürdet hat, doch auch sehr wesentliche Leistungen abge- Auffassung, daß die Ausschließung der Abgeordneten für eine Reihe haftet. Den Vorwurf wies Reichensperger mit dem Hinweis nommen werden." von Sigungen rechtlich durchaus zulässig sei. Die Aufzurück, daß die Armenpflege überhaupt etwas Kommunistisches sei. Es würde zu weit führen, die einzelnen Phasen der Versiche- faffung des Vorwärts", daß der§ 78 ber preußischen Verfassung, Das Gesetz hatte wenig Wirkung. rungsgesetzgebung vorzuführen. Es sollte nur gegenüber der in nach dem das Haus seine Geschäftsordnung und Disziplin selbst zu Bei der Beratung der Gewerbeordnung 1869 wurde bersucht, den Motiven der Reichsversicherungsordnung wiedergefäuten Un- regeln hat, noch feineswegs den zeitweiligen Ausschluß vos die ortsstatutarischen Zwangstassen auf das Reich zu übertragen. wahrheit, die Versicherungsgesetzgebung beruhe auf der taiserlichen Abgeordneten durch die Geschäftsordnung gestatte, zumal ein Reichss Sie wurden als unentbehrliche Ergänzung zur lokalen Armen- Botschaft vom 17. November 1881, daran erinnert werden, daß der gefeß, das Strafgefegbuch, durch seine§§ 105 und 106 einen der pflege" in den Motiven bezeichnet. Demgegenüber wurde auf die verständige Gedanke einer Versicherung nicht nur der Arbeiter, son- artigen Eingriff in die Rechte der Volksvertreter mit 8uchthaus günstigen Erfahrungen hingewiesen, die in England, Frankreich , dern aller Hilflosen, aller wirtschaftlich Schwachen, der Sozial- bedroht, wurde von Abgeordneten und Regierungsvertretern als der Schweiz , in Schleswig- Holstein , Hamburg und in den süd- demokratie entlehnt und bereits im März 1881 in die Wege ge- gänzlich unrichtig, bedeutungslos, ja als unfinn" bezeichnet. deutschen Bundesstaaten das auf freier Uebereinkunft leitet ist. Das bißchen Arbeiterschutz, das das Deutsche Reich ge- Daß hinter diesem hochtrabenden Gerede nichts steckt, als klägliche beruhende Unterstüßungswesen gemacht habe. Die geben hat, wäre, wie Bismard noch am 29. November 1884 be- Gesezesunkenntnis oder aber die dreifte Abficht, die brutale Gewalt an Sozialdemokraten( Dr. Schweizer, Fritsche und Hasenclever) ber- tonte, noch nicht zustande gekommen, wenn die Furcht vor der die Stelle des Rechts zu sehen, haben wir bereits gestern festgestellt. langten volle Freiheit der Arbeiter in ihrer Selbsthilfe für Sozialdemokratie nicht bestände. Heute nun find wir in der Lage, nicht nur die Logit und die Krankheit und Invalidität. Die Regierung ließ sich Für die bürgerlichen Parteien und die Regierung bestand der nicht hinwegzudisputierenden flaren Gefeßesbestimmungen für ins erst im Jahre 1876 zu dem Hilfskaffengesek herbei. Dies wurde Hauptzweck der Gesetzgebung, wie auch später wiederholt ausge- fprechen lassen zu können, fondern auch amtliche Altenstücke aber mit allerlei Fußangeln versehen, um" Vereinen, deren poli- führt wurde, in der Entlastung der Armenpflege. Die Kosten der der Regierung selbst! Speziell den Herren Negierungsvertretern wird tische, religiöse oder wirtschaftliche Tendenzen der Staat zu be- Armenpflege wurden auf die Schultern der Arbeiter gelegt. Das es nicht uninteressant sein, zu erfahren, daß die unsinnige" Auffämpfen Anlaß hat", die Möglichkeit freier Selbsthilfe zu nehmen. ist in den Motiven auch zum Krankenversicherungsgeseß im Jahre faffung des Vorwärts" sich durchaus in Uebereinstimmung Damals bekämpften noch Zentrumsabgeordnete, wie Freiherr 1882 und in einer Reihe von Reden der Minister und von Abge- befindet mit amtlichen Darlegungen der Reichs. von Heeremann und Moufang, derartige Kautelen. Die Sozial- ordneten anerkannt. regierung. Diese Herren und auch die braven Abgeordneten, demokratie stimmte gegen das Gefeß. Die Sozialdemokratie war Konnte man sich aber immerhin damit abfinden, daß die die fich doch so gern auf die Autorität der Regierung berufen, schon 1869 für Zwangstassen, und zwar für jeden Deutschen Bersicherungsgesetzgebung eine bessere Form der Armenpflege dar- werden danach begreifen lernen, daß es höchst unrichtig ist, eine eingetreten, fonnte aber einem Gesetz nicht zustimmen, das eine stellt und daß allmählich Verbesserungen, die wiederum auf die flare einwandfreie Rechtsauffaffung einfach als Unfinn zu
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