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Nr. 243.

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Berliner Volksblaff.

27. Jahrg.

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Telegramm- Adresse: ,, Sozialdemokrat Berlin"

Zentralorgan der fozialdemokratifchen Partei Deutschlands .

Redaktion: S. 68, Lindenstrasse 69. Fernsprecher: Amt IV, Nr. 1983.

Caienrichter.

Sonntag, den 16. Oftober 1910.

Expedition: S. 68, Lindenstrasse 69. Fernsprecher: Amt IV, Nr. 1984.

tragung polizeilicher und strafrechtlicher Be- Laien sollen nach den Kommissionsbeschlüssen im fugnisse auf diese Klasse lebendig erhalten. Schwurgericht, dessen Kompetenz eingeschränkt ist, als

Dem Bedürfnis der Zeit entsprechend kann sich aber auch Geschworene und ferner als Schöffen beim Amts­die besitzende Klaffe der Forderung nach Rechtsprechung gericht, bei der Straffammer und in den Berufungsinstanzen Nach ältester deutscher Rechtsprechung erkannte der durch Laien nicht ganz entziehen. Die gänzliche gegen Amts- und Landgerichtsurteile erster Instanz mit­Freie in Deutschland keinen anderen Richter an als seinen Abweisung dieser Forderung widerstreitet ihrem eigenen wirfen, Im schleunigen Verfahren jedoch, dieser neu Gott ( im Zweikampf) oder das gesamte Volk der Freien. Interesse, da bei den verschiedenen Schattierungen der be- ausgeheckten Verfolgungsmaschine gegen politische Sünder, Erst mit dem Eindringen des monarchischen Prinzips ſizenden Klasse nicht mit Sicherheit vorauszusehen ist, welcher sollen Schöffen entbehrlich sein. Der Vorschlag, sie auch der Römer, nach der Eroberung Galliens , fing der Be Schattierung gerade die Regierung und die von ihr ernannten solchen Verhandlungen fern zu halten, in denen es sich um Richter freie Bahn schaffen wollen. Die teilweise Erfüllung Uebertretungen oder solche Vergehen handelt, die mit höchstens griff von Untertanen eines Königs an sich auszubilden. der Forderung entspricht überdies der wachsenden Macht des 300 M. Geldstrafe bedroht sind, oder um Verfehlungen gegen Gleichzeitig suchten die Könige Einfluß auf die Rechtsprechung mobilen Kapitals gegenüber dem Großgrundbesit. Die ad- Arbeiterschutzvorschriften, ist auf Antrag der Sozialdemokraten zu gewinnen. Ihre Macht jetzte es allmählig durch, daß zur ministrative Rechtsprechung des Großgrundbesitzes wird ins- abgelehnt. Leitung des Gerichts ein( nicht gelehrter) Richter besondere durch Verwaltungsgerichte, die beiden Schichten Im Schöffengericht des Amtsgerichts soll- wie heute vom König ernannt wurde. Die Urteilsfindung und der besitzenden Klasse zugänglich sind, abgeschwächt. Auf ein Amtsrichter mit zwei Schöffen fungieren. Die Urteilsfällung verblieb in den Händen des Volkes. Nur dem rein strafrechtlichen Gebiet bollzieht Straffammer als erste Instanz soll aus zwei Richtern urteilte allmählig nicht mehr das gesamte sich eine ähnliche Entwidelung. Das Straf- und drei Schöffen bestehen. Als Berufungsinstanz Bolf, sondern von ihm auf Lebenszeit er recht ist wesentlich, aber nicht ausschließlich, gegen foll gegen Urteile der Amtsgerichte wie gegen solche der Land­wählte Richter( Skabinen oder Schöffen genannt). Die bie befikloje lajie gerichtet. Die besitzende Klaffe gerichte erster Instanz ein aus drei Richtern und nur zwei wachsende Macht des Königs fand bald darin ihren Ausdruck, sucht die Berwirklichung der Forderung, daß niemand ver- Zaien gebildetes Stollegium entscheiden! Sollen die Laien daß er das Recht erhielt, diese Schöffen zu bestätigen. urteilt werde, der nicht von dem durch Volksrichter ausge- nicht nur wesenlose Dekoration bilden, so müßten sie den Deutscher Rechtsausfassung entspricht es demnach, von un­abhängigen, freigewählten Nichtern, nicht von irgendeinem sprochenen lebendigen Rechtsbewußtsein des Volks für straf- Ausschlag geben, aber nicht als Schattenrichter konstruiert und vier Laien, in der Berufungsinstanz zwei Nichter von der Obrigkeit ernannten oder von dieser erwählten würdig erachtet wird, aber nur insoweit zu erfüllen, als werden. Es müßten in der Straffammer ein Richter es ihrem Klaiseninterefie entspricht. Sie will Richter sich aburteilen zu lassen. die Schweiz und Nordamerika machen eine Ausnahme und fünf Laien tätig sein. Daß das die richtige Diese Rechtsauffaffung ist nicht nur deutsch , sondern deshalb die Laienrichter nicht durch allgemeine, Berteilung wäre, erkennt die Militär­a n. gerichts- Ordnung Nach ihr besteht findet sich bei allen Völkern, deren Selbständigkeit nicht durch gleiche, geheime Proportionalwahlen des besteht das ein absolutes Königtum( oder wie es sich seit dem 9. Jahr- Bolts erwählt wissen, sondern läßt sie durch ein eigen- Kriegsgericht aus einem Juristen Standgericht nur aus das nur aus Offizieren( drei), und vier hundert zu nennen beliebte, einem Sönigtum von Gottes artiges Verfahren möglichst nur aus der Klasse der Besitzenden Dffigieren, das Obertriegsgericht aus zwei Gnaden) aufgehoben ist, und hat sich bei allen zibilisierten entnehmen, und engt, je" unzuverlässiger" ihre gelehrten Juristen und fünf Offizieren. Ja, selbst im Reichs­Völkern erhalten. Die Forderung, daß nur aus dem Volf Richter sind, den Kreis ihrer Tätigkeit ein. Der wachsenden militärgericht bilden in der Regel die Laien die Mehrzahl. und durch das Volk gewählte Richter urteilen sollen, ist ins- politischen Macht der besiglosen Klasse und dem Gleich- Es entscheidet in der Besetzung mit vier Offizieren und drei besondere auf strafrechtlichem Gebiet im Wesen des berechtigungsgedanken wird freilich das Bugeständnis ge Juristen; nur in den Sachen, in denen es sich ausschließlich Rechts begründet. Es entspricht dem Rechtsgedanken macht, daß es an sich zulässig sein soll, auch aus den um prozessierende Fragen oder um Grundsätze des bürger­und dem Rechtsgefühl, daß nur der ber- Streisen der besiklofen Klasse Richter zu wählen. Ja, felbft lichen Rechts handelt, bilden vier Juristen und drei Offiziere urteilt werden darf, der nach Ansicht des die Gerichte gestehen sogar zu, daß eine Gesetzgebung das Stolleg. Aber die Kommission wich davor zurück: was dem Rolfes oder der von ihm aus seiner Mitte er berächtlich sei, die bestimmt, daß nur aus der herrschen Offizier billig sein soll, auch dem Zivilisten in der Rechtspflege wählten Bolfspertreter etwas Strafwürden Klasse die Laienrichter entnommen werden. Das Magde zukommen zu lassen. Es begnügte sich mit der Anerkennung biges getan hat. Das Recht ist der ideologische Ab- burger Landgericht verurteilte in den 90er Jahren den des Prinzips, daß in der Berufungsinstanz Laien mitwirken. flatsch der jeweiligen ökonomischen Verhältnisse. Der wirt Genossen Schuhmacher Mertens aus§ 151 des Strafgefeß- Anerkennen, daß die Laien zur Ürteilsfindung berufen, in fchaftlich Mächtigste fucht seine Interessen durch Gesetz und buchs, weil er öffentlich gesagt habe, das Gesetz bestimme, erster Linie berufen sind, und ihnen durch die Ausführung Rechtsprechung zur Herrschaft gelangen zu laffen oder zu daß die Laienrichter nur der besitzenden Klasse entnommen dieses Prinzips fast jeden Einfluß nehmen, heißt doppelte festigen. Die Interessen der im Besitz der Macht befindlichen werden. Das sei nicht wahr und geeignet, das Gefeß ver- Buchführung treiben. Ein Fünfmänner- Kolleg ausschließlich Klasse sind aber nicht die der Allgemeinheit, sondern stehen ächtlich zu machen. Es stimmt, ausdrüdlich schreibt das aus Juristen bestehend, dürfte dem Wechselbalg eines mit ihr gegenüber. Das Recht, das allgemeine Rechtsbewußtsein Gerichtsverfassungsgesetz so etwas nicht vor. Aber die zwei Laien verbrämten Dreimänner- Kollegs noch vorzu­wird daher immer durch die Nechtsprechung einer herrschenden wirtung seiner Anwendung spottet einem vom Gericht ziehen sein.

Klaffe gebeugt. Die von oder aus nur einer Klasse der als verächtlich bezeichneten Zustand. Die Diätenlosigkeit Aber mag die 8iffer der Laienrichter sein welche sie Bevölkerung ernannten Organe der Rechtspflege können und vor allem die Art der Wahl der Zaienrichter zeitigt wolle: nimmer kann eine Rechtsprechung auf Vertrauen An­nicht Diener des Rechts, nicht Diener des Allgemeinrechts, das Ergebnis. spruch erheben, die tatsächlich nur oder überwiegend durch Mit­fondern lediglich Diener der Klasse sein, aus oder von der Die Strafprozeßnobelle beseitigt die glieder der befizenden Klasse Recht spricht. Freie Wahl der fie gewählt find. Wo Theokratie herrscht, sind die Priester Diätenlofigfeit, hält aber an dem Wahl- Richter aus allen Teilen der Bevölkerung ist zugleich Richter. Wo der Feudaladel das unumschränkte modus fest. die erste Vorbedingung für eine Strafrechtspflege, die Ausbeutungsrecht besigt, stellt seine Klasse die Richter. Wenn

bildet

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Der Streik

Die Unterhandlungen.

es nur noch zwei Klassen gibt, die der Besitlosen und die Nach wie vor soll die Auswahl in folgender Weise statt- nicht Stlassenjustiz sein und nicht zum Büttel für die der Besitzenden, so müssen die aus und von der befizenden finden: Von dem Amt eines Schöffen oder Geschworenen Interessen der herrschenden Klasse erniedrigt werden foll. Klasse erwählten Richter die Organe für die Interessen der sind eine Reihe Personen ausgeschlossen. Die Kommission Soll Gerechtigkeit in die Situngssäle der deutschen Straf­besitzenden Klasse sein. Ob sich der einzelne Richter dieser lehnte den sozialdemokratischen Antrag ab, die weibliche justiz wieder einziehen, so muß diese Forderung nach Gleich­besitzenden Klasse sein. Ob sich der einzelne Richter dieser Bevölkerung zu Schöffen und Geschworenen ernennen zu berechtigung aller Teile der Bevölkerung bei der Rechtsprechung Stellung bewußt ist oder ob er was heutzutage die Regel glaubt, die Interessen der Allgemeinheit zu ver- lassen. Es gelang unseren Genossen nur, die im heutigen verwirklicht werden. glaubt, die Interessen der Allgemeinheit zu ber- Gejet festgelegte Unfähigkeit der Volksschullehrer aus treten, ändert die Sachlage nicht: schon die Gesetze, die er an dem Gesetz zu bringen. Abgelehnt wurde auch der Antrag, die Hilfs zuwenden hat, entsprechen dem Interesse der besitzenden beamten der Staatsanwaltschaft( Amtsvorsteher u. dgl.) als Klasse; die Vorstellungen, aus denen heraus er das Gesez an unfähig zum Laienrichteramt bezeichnen zu lassen. Alle nach wendet, find anerzogen und eingesogen im Interessenkreis der dem Gesetze zum Amte eines Schöffen oder Geschworenen der Besitzenden. So lange in Deutschland im Interesse eines Feudal - eine Urliste aufgenommen. Diese verzeichneten Personen Feudal- fähigen Einwohner werden von der Gemeindeverwaltung in adels die Herrschaft eines absoluten Herrschers bestand, der unterliegen sodann einer Sichtung, welche von einem aus In bezug auf die Lohnforderung der Eisenbahner scheinen über Leben, Freiheit und Vermögen seiner Untertanen neun Personen bestehenden Ausschuß vorzunehmen ist. die Direktoren der bestreiften Bahnen wenigstens eine Spur schalten fann, wie er will, stand ihm auch die Macht und da- Dieser Ausschuß wird gebildet aus einem Amtsrichter, von Entgegenkommen zeigen zu wollen. Bei einem Empfange mit die Berechtigung zu, selbst zu entscheiden oder durch von einem Staatsverwaltungsbeamten( in Preußen beim Minister der öffentlichen Arbeiten Millerand er ihm ernannte Richter( die er aus dem Feudaladel wählte) gewöhnlich der Landrat) und sieben Vertrauens. flärten die Direktoren der Eisenbahngesell. entscheiden zu lassen. Allerdings übte er dies Recht nur aus personen. Das sind in Preußen Personen, die durch die schaften, daß den Beamten und Arbeitern aller Eisen­und durfte es nur ausüben im Interesse der Klasse, auf die auf dem Dreitlassenwahlrecht beruhende Vertretung bahnnetze, soweit sie in Paris ansässig sind, spätestens am feine Macht sich stützte. Der Richter, der über das Mein und der Kreise, Aemter oder Gemeinden gewählt sind. Dieser 1. Januar nächsten Jahres ein Mindestgehalt von 5 Fr. für Dein, oder über Bestrafung seiner Untertanen in seinem Stlasseninteressenausschuß wählt die für das Jahr erforder- jeden Tag, an dem sie Dienst getan haben, bewilligt werde. Namen entscheidet, entscheidet über Dinge, die dem absoluten lichen Schöffen nach Gut dünfen aus. Ueber die Reihen. Das Eisenbahnpersonal werde von dieser Aufbesserung be­Monarchen weit unwichtiger sind, als die Tätigkeit derer, die folge, in der die Schöffen funktionieren sollen, entscheidet nachrichtigt werden. feine Macht auf dem reinen Verwaltungsgebiet, insbesondere das os. Ferner wählt derselbe Ausschuß aus der Urliste Fünf Franks sind vier Mark pro Arbeitstag, welche also gegenüber der Klasse, deren Lebensinteresse eine absolute eine Anzahl Personen aus, die er für das Geschworenenamt die Streitenden bisher noch nicht hatten, sondern erst jetzt als Herrschaft erheischt, erhalten und stärken. Die Stellung, die in Vorschlag bringt. Aus der Vorschlagsliste ent- Erfolg ihrer Streifbewegung bewilligt erhalten follen. Das ein Durchschnittsrichter nach Auffassung des absoluten Herr nimmt eine Stommiffion von fünf Mitgliedern des entsprache einem Wochenlohn von zirfa 24 M., ein Lohn, der fchers einnimmt, wird trefflich durch den Befehl Friedrich Landgerichts nach freiem Ermessen die entsprechende selbst für ungelernte Arbeiter in Berlin vielfach als ein über­Wilhelms 1. illustriert: Reute von Kop" sollen in die Ver- Zahl von Geschworenen, welche in einer Jahresliste zusammen- wundener Standpunkt gilt, und der für die Pariser Verhältnisse waltung, die dummen Teufel" gehören in die Justiz. gestellt werden. Und aus diefer Liste endlich werden für jede als ein Hungerlohn bezeichnet werden muß. Die Produktionsverhältnisse erforderten allmählig eine Schwurgerichtssession Geschworene aus gelost. Die Arbeiter selbst hatten bekanntlich an Stelle des Tage­1480 M. ver größere Sicherheit und höheren Schutz des Privateigentums Diese Art der Wahl muß notwendigerweise zu dem ber- lohnes ein Jahreseinkommen von 1850 Fr. gegenüber dem feudalen Großgrundbesit. In der sogenannten ächtlichen Zustand", um mit dem Magdeburger Landgericht langt. tonstitutionellen Monarchie ist auf vermögensrecht zu sprechen, führen, daß ausschließlich oder wesentlich An­Das Abflauen der Bewegung. lichem Gebiet die Kabinettsjustiz, der direkte Eingriff des gehörige der befizenden Klasse zu Laienrichtern erwählt Paris , 15. Dftober. Heute morgen haben auf der Pariser Ring­Herrschers, und die Patrimonialgerichtsbarkeit beseitigt, weil werden. Politische und konfessionelle Gründe sind bei der bahn sowie auf den Vorortstreden bereits wieder eine Anzahl Büge fie mit den Interessen der Bourgeoisie und der befizenden Auswahl so start wirksam, daß in mehreren Städten verkehren tönnen. Bon einem fahrplanmäßigen Dienst fann zwar Klaffe überhaupt nicht mehr zu vereinbaren ist. Anders Pommerns 8. B. fast nur Großgrundbesitzer und noch nicht die Rede sein. Aber immerhin ist eine regelmäßige Zug­liegt es auf strafrechtlichem Gebiet. Die Amts vorsteher Geschworene werden. Scheut man vor berbindung vorhanden. Die internationalen Züge nach London , Kabinettsjustiz ist hier zwar abgeschwächt, aber nicht beseitigt. der Wahl der Laienrichter durch die Gerichtseingesessenen an, Berlin und Petersburg werden von heute ab wieder fahrplan­mäßig laufen können. Sie besteht in der Form des Begnadigungsrecht fort, an dessen noch zurück, so wäre immerhin eine Auslosung aus der Erhaltung die besitzende Klasse ein lebhaftes Intereffe hat. Urliste besser als die mehrfache Siebung. Und dennoch lehnte Die Justiz der Großgrundbefizer hat sich in der Ueber- die Kommission auch diesen Vorschlag ab.

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Boulogne , 15. Dktober. Im Laufe des gestrigen Tages ist hier eine Befferung der Lage eingetreten. Bahlreiche ausständige Eisen­bahner sind zu ihrer Arbeit zurückgekehrt. Aus Paris find mehrere