Nr. 258.
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Berliner Volksblatt.
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Redaktion: S. 68, Lindenstrasse 69. Fernsprecher: Amt IV, Nr. 1983.
I.
... Die Einnahme aus dem Verkauf, städtischen Grundbesizes war also in diesen 7 Jahren mehr wie doppelt so hoch als in den vorangegangenen 21 Jahren. Wir sind indessen weit entfernt, hieraus den Schluß ziehen zu wollen, daß die Stadt mit dem Verkauf von Grundstücken in noch schnellerem Tempo als bisher vorgehen soll. Die nachfolgenden Generationen der Steuerzahler werden es dankbar anerkennen, wenn sie, die einen Teil der von der Gegenwart kontrahierten Schulden mitzahlen müssen, von dieser einen Grundbesitz überkommen, dessen Verkaufswert nach menschlicher Vorausficht stetig zunimmt."
Diese Ausführungen finden sich in dem Bericht über die Gemeindeverwaltung der Stadt Berlin in den Jahren 1882 bis 1888. Sie find fennzeichnend für die verschwommene Auffassung, die ihre Verfasser von den Aufgaben städtischer Wohnungspolitik hatten. Zu wissen, daß die nachfolgenden Generationen die in der Gegenwart kontrahierten Schulden mitzahlen müssen, sich darüber klar zu sein, daß der Wert des städtischen Grundbesitzes stetig zunimmt, zu berichten, daß städtischen Grundbesites stetig zunimmt, zu berichten, daß man in den letzten sieben Jahren doppelt so hohe Einnahmen aus dem Verkauf gezogen habe wie in den vorangegangenen einundzwanzig Jahren, und sich zu rühmen, daß man den städtischen Grundbesitz nicht noch schneller verschleudern wolle: das zeigt den ganzen Zwiespalt zwischen richtiger Erkenntnis und entgegenstehenden Handlungen, der seit Jahrzehnten die Boden- und Wohnungspolitik der städtischen Behörden Berlins charakterisiert.
Donnerstag, den 3. November 1910.
Expedition: S. 68, Lindenstrasse 69. Fernsprecher: Amt IV, Nr. 1984.
Sicherlich gibt es auch unter den bürgerlichen Mitgliedern Daß diese Entwickelung durchaus nicht unvermeidlich, beider Kollegien den einen und anderen, der auf diesem oder daß sie feine den Dingen immanente ist, zeigt das Beispie! jenem Gebiete Fortschritte erreichen und die Verwaltung mit englischer, belgischer und nordamerikanischer Großstädte. Die modernem Geist erfüllen möchte; aber die Widerstände, die zu Behausungsziffer im inneren Verwaltungsbezirke von überwinden sind, sind zu groß. Der innere Feind", London betrug 1901 7,93, in Liverpool 5,55, in Manchester wie neulich einmal treffend gesagt wurde, figt so zahlreich 4,99, in Birmingham 4,84. Aehnlich liegen die Verhältnisse mitten in der Verwaltung, seine Beziehungen zu den in Antwerpen mit 8,40, Brüffel mit 8,97, Brügge mit 5,01 großen pribatkapitalistischen Erwerbs ge- Bewohnern auf ein Haus. Dabei ist noch zu bedenken, daß fellschaften find so enge, daß jede eigene städtische die für Berlin angeführten Durchschnittszahlen ein viel zu Initiative zugunsten des Privatkapitals gelähmt wird. War günstiges Bild geben, da die vornehmen westlichen Stadtfrüher der Feind, den es in erster Reihe zu bekämpfen galt, teile die Ziffern für die Arbeiterquartiere sehr erheblich der kleine spießbürgerliche Hausbesizer, dessen Gesichtskreis herabdrücken. nicht über seine Nasenspite hinausging, so tritt heute der Die früher stets aufgestellte Behauptung, daß den lähmende Einfluß dieser Schichten weit zurück hinter den, Schäden, welche die Mietstasernen in gesundheitlicher und den das Großkapital durch seine Mittelsmänner direkt und auch sittlicher Beziehung haben, wenigstens billige Mietsindirekt, offenkundig und versteckt, ausübt. Gewiß wird die preise gegenüberstehen, ist inzwischen auch widerlegt. EberSozialdemokratie in ihrem Kampf gegen das gemeinschädliche stadt u. a. haben überzeugend nachgewiesen, daß die eng Sausbesikerprivileg nicht erlahmen, denn die Tatsache liegt räumige Bauweise durchaus nicht so billig ist, wie ihre Anflar zutage, daß, ie mehr die Städte durch die Macht der hänger stets behaupten, und alle bisher aufgemachten Be Verhältnisse gezwungen werden, Fragen des Wohnungsrechnungen haben erwiesen, daß ein fünfstöckiges Haus im wesens, der Boden- und Verkehrspolitik in den Kreis der Verhältnis durchaus nicht erheblich billiger herzustellen ist gemeindlichen Aufgaben einzubeziehen, sie um so fräftiger als ein dreistödiges. Damit entfällt für den Besitzer einer gegen die Privatintereffen der Grundbesitzer vorgehen müssen; solchen Mietsfaserne die Möglichkeit, seine Wohnungen, selbst brachte doch vor kurzer Zeit selbst das schlimmste Scharf wenn er wollie, zu einem billigeren Mietspreise als im kleinen Scharf- wenn macherorgan,„ Die Post", einen Artikel, in dem es heißt: Hause abzugeben. „ Die Hausbesitzer sind namentlich in den großen Städten Hinzu kommt aber vor allem noch die klare Tatsache, daß, keineswegs nur diejenigen alt- eingesessenen, über einen jahr- je intensiver der Grund und Boden bebaut werden kann, je zehntelangen Familienbesig verfügenden Eigentümer, an welche größer seine Ausnutzungsfähigkeit ist, desto höher sein Preis die Städteordnungen bei der Privilegierung dieses Standes mit steigt. Je höher aber der Preis des Grund und Bodens Rücksicht auf ihr enges Verhältnis zu der Entwickelung der steigen kann, um so mehr wird er von den Terrainspekulanten Stadt gedacht haben. Ein einheitlicher sozialer Gesichtspunkt, als Ausbeutungsobjekt gesucht und begehrt. Jede Bauunter dem der Hausbesißerstand betrachtet werden könnte, be ordnung, die eine Beschränkung in der Ausnutzung der einKann für die damaligen Mitglieder der Stadtverwaltung steht nicht mehr. Diesem Stande gehören jest zahlreiche als Entschuldigung gelten, daß die Sozialdemokratie zu jener Elemente an, die das Haus als Ware behandeln und nicht als seinen Grundstücke für Bauzwecke herbeizuführen sucht, begegnet daher schärfstem Widerstand Beit erst in das Stadtparlament einzog und dort vorher die Vertreter der seßhaften Bevölkerung erscheinen können. Die Grundbesiter und der Hochfinanz, während auf Aufgaben einer weitausschauenden städtischen Bodenpolitik Privilegierung dieser Kategorie von Hausbesikern ist vom Ge- der anderen Seite jede Erweiterung der Bauordnung die noch nicht ihre Vertretung gefunden hatten, so muß doch mit setzgeber sicher nicht gewollt." Grundstücksspekulation mächtig entfacht. Jene unglückliche Bedauern festgestellt werden, daß auch die Bodenpolitik der Ebenso unbestreitbar ist jedoch die Tatsache, daß selbst, Berwaltungsmaßregel, durch welche die Berliner Bauordnung Berliner Stadtverwaltung in den folgenden Jahrzehnten nicht flarer und zielbewußter geworden ist. Jede Möglichkeit, wenn das Hausbesitzer- Privileg fallen sollte, die Städte fich vom 15. Januar 1887 durch die Königl. Regierung zu Potsdie sich bot, den städtischen Grundbesitz in umfassender Weise nicht frei bewegen werden können, wenn es ihnen nicht gleich- dam am 24. Juni 1887 auf fast sämtliche Vororte ausgezu vermehren, große unbebaute Terrains dem städtischen seitig gelingt, sich aus den Fesseln des Großkapitals zu be- dehnt wurde, lieferte daher dieses ganze ungeheure Terrain Weichbilde einzuverleiben und dadurch auf die Bodenpreise freien. ungezügelter Grundstücksspekulation aus. Von Obrigkeits In keiner anderen Stadt ist nun die Umflammerung wegen wurde damit den Vororten das System des Massen und die Wohnungsverhältnisse Einfluß zu gewinnen, wurde nicht nur verpakt, sondern in unbegreiflicher Verblendung durch die Hochfinanz so mannigfach und engmaschig, wie in mietshauses aufgedrückt. In den Jahren 1891, 1893 und und Kurzsichtigkeit direkt beiseite geschoben. Noch 1904, als der Millionenstadt Groß- Berlin, und auf keinem anderen 1895 wurde dann freilich der Versuch gemacht, diese Baudie Entwickelung der Dinge in Groß- Berlin auch dem blöde- Gebiete winken dem Privatkapital solche Profite, wie auf ordnung wiederum etwas einzuschränken; insbesondere die ften Auge flar erkennbar sein mußte, hat der Magistrat von den Gebieten des Verkehrs- und Beleuchtungswesens und der Bauordnung vom 5. Dezember 1895 trat dem Bau von Berlin kurzerhand die angebotene Eingemeindung der Hasen- Grundstücksspekulation, die ihrerseits zu einem erheblichen Mietskasernen in den westlichen Vororten etwas entgegen heide abgelehnt, weil der Stadtgemeinde dadurch 1% Mil- Teil die traurigen Wohnungsverhältnisse der Bevölkerung und war daher den Grundstücksspekulanten und Terrainlionen Mark Rosten erwachsen würden und der Oberpräsident bedingt. gesellschaften ein Dorn im Auge. In der dem Einfluß dieser die gleichzeitige Einverleibung des Tempelhofer Feldes ver- Nirgend ist das System der scheußlichen Massenquartiere mächtigen Streise unterstehenden Bresse wurde deshalb aufs langt habe, dieses aber für absehbare Seiten fünfstödiger Häuser so vollkommen ausgebildet, wie in schärffte gegen diese Bauordnung agitiert nicht als Bauland in Frage kommen würde; Berlin ; nirgends treten die Schäden des Mietsfasernen- folge, daß die Regierung nach gab und am 1. Mai unter diesen Umständen würden der Stadt- systems so fraß zutage wie hier. Einige Zahlen mögen 1903 eine neue Bauordnung erließ, die mit gemeinde auch aus der Eingemeindung des zeigen, in welcher Weise die Herrschaft der Mietsfaserne sich dem Tage der Veröffentlichung in Kraft trat. An der Börse Tempelhofer Feldes nur 2asten entstehen." in Berlin ausgebreitet hat. Auf ein bewohntes Grundstück war man von diesem Siege schon vorher unterrichtet und In ihrer föstlichen Naivität erinnert diese Antiport an famen im Durchschnitt an bewohnten Wohnungen: hatte die kommenden Gewinne rechtzeitig estomptiert. Innerjene Aeußerung eines Charlottenburger Stadtverordneten, halb eines Vierteljahres stiegen die Aktien der 11 in Betracht der, als in Charlottenburg über die Ausgemeindung der kommenden Terraingesellschaften u m 9 Millionen Gegend um den jezigen Züzowplay verhandelt wurde, meinte: Mark, ein um so riesigerer Betrag, da das nominelle Man solle das Terrain ruhig Berlin überlassen; man spare Aktienkapital dieser Gesellschaften nur 30 Millionen Mark ja dadurch den einen der beiden zur Bewachung angestellten ausmachte. Nachtwächter!
1861 9,56
1864 10,26
1867 11,18
1871
1875
12,31
12,75
1880 18,87
1885 15,52
1390
17,02
1895 17,62
1900 19,21
1905 19,77
In den letzten 45 Jahren hat sich also die durchschnittliche Wohnungszahl eines Grundstücks mehr als verdoppelt. Diese folossale Vermehrung ist nur zu einem geringen Teile auf eine Vergrößerung des Flächeninhalts mancher Grundstücke zurückzuführen, zum größeren Teil auf eine stärkere bauliche Ausnutzung des Grund und Bodens durch Verkleinerung der Sofräume und Verminderung der Hausgärten, vor allem aber durch Auftürmung von 4 und 5 Stockwerken, statt früher 2 bis 3. Noch klarer wird diese Entwickelung durch die folgende Rahlenreihe.
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über 50 0,1 2,8
Die Haltung des Berliner Magistrats war um so unerhörter, als ein Jahr vorher die Stadtverordnetenversamm lung in diesem Falle weitsichtiger als der Magistrat- den Magistrat ersucht hatte, mit der Gemeinde Tempelhof wegen Eingemeindung des in Frage stehenden Gebiets zu verhandeln. Der sozialdemokratische Redner erklärte damals ( 1904) in den Verhandlungen: Ich glaube allerdings, daß das große Terrain des Tempelhofer Feldes früher oder später doch der Bebauung erschlossen werden wird; wenn wir in Bon je 100 Grundstücken hatten Wohnungen: 10 oder 15 Jahren dann sehen, daß Nigdorf 1-5 6-10 11-20 21-30 31-50 oder Tempelhof das Feld eingemeindet hat, 1861 33,5 80,1 29,2 5,9 1,2 dann werden wir uns sagen müssen: wir 1905 14,1 14,8 30,8 20,7 16,8 waren dama Is nicht weitsichtig genug." Im Jahre 1861 hatte noch ein Drittel aller Häuser Schneller, als selbst die sozialdemokratische Fraktion damals annahm, ist das Tempelhofer Feld für die Bebauung höchstens 5 Wohnungen; im Jahre 1905 nur ein Siebentel. freigegeben worden; aber Berlin machte erst einen Versuch sich Andererseits waren damals unter den Grundstücken nur aufzuraffen, als es zu spät war. Mit der jetzt erfolgten Aus- 7,2 Broz., in denen es mehr als 20 Wohnungen gab, 1905 lieferung des Tempelhofer Feldes an eine Terraingesellschaft dagegen 40,3. Fast die Hälfte aller Grundstücke( 48 Proz.) die Gemeinde Tempelhof gibt ja nur die Firma her war noch nichtzehn Jahre im Besiz des bei der Besides ist die Absicht der preußischen Junker, Berlin durch Vorlage- 8ählung ermittelten Eigentümers, drei rung und Förderung größerer Gemeinden den Lebensnerb 3ehntel weniger als fünf Jahre. Nur ein langsam zu unterbinden, nahezu vollständig durchgeführt. Fünftel sämtlicher Berliner Häuser war länger als 20 Jahre Berlin ist dadurch die letzte Möglichkeit genommen, eine in der Hand desselben Besitzers. Stadterweiterung in inoderner, den hygienischen und wirt- Die Entwickelung der Behausungsziffer, d. h. der auf schaftlichen Anforderungen der Bevölkerung entsprechender ein Grundstück entfallenden Bewohnerzahl ist aus der folgenWeije vorzunehmen. Ob Berlin dieser Aufgabe gerecht ge- den Zusammenstellung ersichtlich. Auf ein Grundstück kamen worden wäre, ist allerdings noch eine Frage, die zu bejahen Bewohner:
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nach allen bisherigen Erfahrungen einen gewissen Leichtsinn 1861 1864 1867 1871 1875 1880 1885 1890 1895 erfordert. Man braucht( um ein Beispiel aus allerjüngster 48,3 49,6 51,8. 56,9 57,9 60,6 66,9 72,9 72,0 1900 1905 Beit zu nennen). nur an die Niederlegung und zweckent77,0 77,0 sprechende Wiederverwertung des Scheunenviertels zu denken, um zu erkennen, daß die städtischen Behörden teils von einer In Hinterwohnungen wohnten im Jahre 1864 faum zu überbietenden Ungeschicklichkeit sind, teils gar nicht 28 Bros., im Jahre 1900 46 Proz. Im vierten Stock und die Absicht haben, tatkräftig vorzugehen. höher 1864 5,4 Bros., 1900 18,8 Proz.
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mit dem Er
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tommission über den§ 155a der Strafprozeßordnung und Im Laufe der Mittwoch Sibung stimmte die Justiader dazu gestellten Anträge ab. Es handelte sich hierbei um die durch den Entwurf neu einzuführende Bestimmung, daß die Staatsanwaltschaft von der Erhebung einer öffentlichen Anklage absehen kann, wenn das angezeigte Bergehen nur ein geringes Diese Neuerung, die der Willkür der Staatsanwaltschaft Tor und Tür öffnen würde, veranlaßte lebhafte Diskussionen in der Oeffentlichkeit, die sich im Plenunm des Reichstages und dann in der Kommission fortsetzten.
war.
Zum Teil trug die Kommission der an dem Regierungsentwurf geübten scharfen Kritik dadurch Rechnung, daß fie in erster Lesung die Entscheidung darüber, ob in einer geringfügigen Sache die Anklageerhebung unterbleiben könne, an die Zustimmung des zuständigen Gerichts fnüpfte. Das ging jedoch der Regierung viel zu weit, und in der zweiten Lesung beantragten die Nationalliberalen und Konservativen, diesen Zusatz wieder zu streichen. Diesem Antrage wurde mit 17 gegen 9 Stimmen entsprochen. Die Kommission trat also auch hierin einen voll= ständigen Rückzug gegenüber dem Beschluß der ersten Beratung an. Damals wurde der Regierungsentwurf, der dem Staatsanwalt jede Willkür bei der Erhebung von Anklagen ermöglicht, mit nur zwei Stimmen Mehrheit angenommen. Heute verwandelte sich diese zweifelhafte Mehrheit in eine erbrückende! Umgefallen sind einige Zentrumsabgeordnete und die Polen ! Alle Verbesserungsanträge wurden abgelehnt. Selbst ein ganz harmloser Antrag des Abg. Meyer( Kfb.) vom 3entrum, für den Fall, daß der Staatsantpalt die Erhebung der Anklage unterläßt, dem Verletzten oder dem berechtigten Inter