Nr. 267.
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Vorwärts
Berliner Volksblatt.
27. Jahrg.
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Zentralorgan der fozialdemokratifchen Partei Deutfchlands.
Redaktion: S. 68, Lindenstrasse 69.
Fernsprecher: Amt IV, Nr. 1983.
Zweite, verbesserte Auflage.
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Sonntag, den 13. November 1910.
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wie ein neugeborenes Kind. Nur dem Zufall, daß die Voruntersuchung im Falle Hagen zuerst abgeschlossen wurde, und daß die Staatsanwaltschaft pflichtgemäß, im Interesse des in Haft sigenden Angeklagten sofort die Anklage aufsetzte, ist das zuzuschreiben. Eine Wiederholung war die gestrige Eröffnungsfibung des Im Gegensatz zur Mittwochssizung wandte sich Herr Steinbrecht Moabiter Strawallprozesses und doch mehr denn diesmal mehr der juristischen Seite der Verbindungsfrage zu- eine bloße Wiederholung. Der Inhalt war derselbe wie der der er präsentierte ein Reichsgerichtsurteil, das vor Jahren die ReMittwochsverhandlung der Kampf um den gesetzlichen Richter vision dreier Vorwärts" redakteure abwies, die gegen ein ähnaber neue Auseinandersetzungen warfen neues Licht auf die liches Verfahren eingelegt wurde. Er mußte sich aber von den Sache. Verteidigern Heine und Dr. Heinemann sofort sagen lassen, daß Vor dem Eintritt in die eigentliche Verhandlung erfolgte end- dieses Urteil zugunsten ihrer Auffassung spreche. Allerdings habe lich der Antrag der Staatsanwaltschaft auf Abtrennung der An- damals das Gericht nach Ansicht des Reichsgerichts das Recht zur flage gegen die Betroleuse", Frau Reinhardt, und auf Entlassung Verbindung der drei Fälle gehabt, aber gerade die Erörterungen, der Leidenden aus der Untersuchungshaft. Der Gefängnisarzt hält die sich daran knüpften, gaben den Anlaß zum Erlaß der Geschäftsfie allerdings für„ haftfähig", aber die Staatsanwaltschaft meint anweisung für das Berliner Landgericht I, die solches Verfahren jetzt selber, daß die Stranke nicht imstande sei, zu flüchten. Der fünftig unmöglich machen sollte. Scharf ging Rechtsanwalt Heine einzige Fehler dieses Antrages ist, daß er erst jest gestellt wurde. auch mit den anderen Verteidigungsgründen des Anklagevertreters Denn über den Zustand der Frau konnte die Staatsanwaltschaft ins Gericht. Im einzelnen wies er nach, daß die Staatsanwaltangesichts der Tatsache, daß sie während der 6 Wochen der Unter- schaft schon von Anfang an der Ansicht war, daß die Anklagen suchungshaft vom ersten bis zum letzten Tage im Lazarett geweilt verbunden werden müßten, daß sie aber trotzdem Einzelanklagen hat, doch wahrlich nicht im Zweifel sein. Was heute für die Haft- erhob, angeblich im Interesse der Angeklagten, um das Verfahren entlassung zutraf, das lag schon in den ersten Tagen der Haft vor, zu beschleunigen. Tatsächlich aber hatten die Angeklagten, deren und man muß es mit dem Verteidiger Dr. Cohn bedauern, daß Anklage zuerst fertiggestellt wurde, davon nicht den allergeringsten durch die unnötige Haft der Gesundheitszustand der Frau ver- Nußen, denn die Verbindung bewirkte, daß sie doch warten mußten, schlechtert worden ist, weil die Staatsanwaltschaft, gestützt auf die bis die letzte der 35 Anklagen fertiggestellt war. Bei der Erhebung sachverständigen Gutachten eines Polizeileutnants und mehrerer einer gemeinschaftlichen Anklage hätten die Angeklagten also um Schuhleute hin die Frau für eine Simulantin halten zu müssen keinen Tag länger auf die Verhandlung zu warten brauchen, als glaubte. Der Gerichtshof brauchte sich nicht einmal zur Beratung so. Aber dann hätte die Anklage allerdings nicht den Namen zurüdzuziehen, um den zustimmenden Beschluß zu fassen. Hagen und Genossen tragen dürfen, sondern der Name des nach Den Antrag der Mehrheit der Verteidigung auf Trennung der dem Alphabet zuerst kommenden Angeklagten, also Albrecht, hätte Anklagen und Verweisung der einzelnen Fälle vor die zuständigen zu ihrer Bezeichnung genommen werden müssen, und dann hätte Kammern begründete wiederum mit scharfgeschliffenen juristischen der Prozeß nicht vor die Kammer Lieber, sondern vor eine andere Argumenten und in einem Vortrag von überzeugender Klarheit Stammer kommen müssen! So konnte Heine mit vollem Recht erRechtsanwalt Dr. Heinemann. Er konnte seine Begründung jetzt lären, daß die Tarlegungen des Ersten Staatsanwalts durchaus noch weiter ziehen, sie auf Grund der am Sonnabend ergangenen nicht geeignet sind, die Ueberzeugung zu entkräften, daß der Prozeß Gerichtsentscheidung in derselben Sache um mehrere schwerwiegende mit voller Abficht vor die dritte Kammer gebracht worden ist. Momente vermehren. Dann wurden von den Verteidigern Herr Steinbrecht und sein Kollege Staatsanwalt Stelzner Dr. Rosenfeld, Th. Liebknecht, Heine, Rosenberg, Dr. Cohn und Bahn versuchten mit vielem Eifer, diese wuchtigen Anklagen zu widerwieder die Einwände wegen des fehlenden fachlichen Zusammen- legen, aber sie erzielten damit nur immer schlagendere Widerhangs mehrerer Anklagen mit den Moabiter Vorfällen erhoben oder legungen der Verteidigung und griffen schließlich zu Argumenten, die juristischen Argumente ergänzt. die man alles andere denn glücklich und überzeugend nennen muß. So, wenn die Herren versicherten, daß sie erst Wochen nach der Erhebung der Anklage Hagen erfahren haben, daß die 3. Kammer für den Prozeß zuständig sei, daß sie bisher keine dienstlichen Beziehungen zur Kammer Lieber und daher gar keine Ahnung davon hatten, daß diese Kammer im Rufe großer Strenge stehe. Daß Herr Stelzner das wundersame Argument wiederholte, welches Herr Steinbrecht schon am ersten Tage vorbrachte, wonach einer der Einzelfälle, der sich weit von Moabit abspielte, deshalb in diesen Prozeß gehöre, weil der betreffende Angeklagte erklärt hatte, er volle nach Moabit gehen und dort alles entzweischlagen, sei nur nebenbei erwähnt.
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Expedition: S. 68, Lindenstrasse 69.
Fernsprecher: Amt IV, Nr. 1984.
edle Organ für Brotivucher und Schnapsbeutepolitik wochenlang tagtäglich nach schärferem Dreinhauen des Polizeifäbels gegen das Proletariat geschrien, eignet sich zur Abwechslung wieder einmal ein brünstiger Schrei nach der Prügelstrafe zu einer frommen Sonntagsepistel!
Der Mord am Humboldthafen liefert dem Schwärmer für mittelalterliche Roheitserzesse wieder einmal das Thema zu seinen anmutigen Betrachtungen. Die viehische Roheit der vier an dem eflen Verbrechen beteiligten Burschen will er, wie alle Roheitsverbrechen überhaupt, durch die Prügelstrafe geahndet wissen. Unter das Tier gesunkene Schurken" schrede weder Gefängnis noch Zuchthaus, nicht einmal das Schafott, wohl aber empfänden sie Heidenangst vor eindring. licher, fühlbarer, wiederholter Erregung körperlichen Schmerzes."
Ueber Richtigkeit oder Unrichtigkeit solcher Henkers. philosophie wollen wir mit dem Junkerorgan nicht streiten! Der spartanische Gesetzgeber Lyfurg glaubte durch das gleiche Mittel unempfindlichkeit gegenüber dem physischen Schmerz zu erzielen! Wie dem aber sei: liegt es denn nicht tausendmal näher, die Ursache der Roheit, der Entartung und damit des Verbrechens zu beseitigen, statt Bestialität mit Bestialität austreiben zu wollen?!
Und nichts ist leichter für den Sehen wollenden, als die Ursachen des Verbrechens zu erkennen. Wer verfällt denn dem Verbrechen? Der förperlich und geistig Ver. wahrlofte! Die Ursache solcher Verwahrlosung aber ist das soziale Elend! Die Statistik beweist das ja! Mit Gefängnisstrafen, durch die die Erstbestraften erst in die Hochschule des Verbrechens geschickt werden, und durch Fürsorge erziehung à la Mieltschin und Blohmesche Wildnis läßt sich natürlich ebensowenig ausrichten, wie durch fromme Trattätchen und augenverdrehende moralische Salbadereien! Dem Gefallenen muß energisch die Hand zur Hilfe gereicht werden, während die Unverbesserlichen, pathologisch Belasteten, in Heilanstalten gehören. Vor allen Dingen aber müßte dem Verbrechen im allgemeinen und dem Roheitsverbrechen im besonderen durch eine soziale Sanierung, durch Ausrottung des sozialen Elends der Nährboden entzogen werden, das sonst allen erzieherischen Palliativmitteln zum Trok das Verbrechen immer von neuem erzeugen würde. Das sind in Wahrheit die Lehren, die einsichtige und ehrliche Menschen aus Bluttaten ziehen mußten. Das Blatt für Lebensmittelverteuerung und Fuselvergiftung des Volkes hält es freilich für wohlfeiler, nach der Knute zu schreien, um aus dem durch die Junkerpolitik vergifteten Volkskörper die Stranfheit heraus zu prügeln!
Und wenn das Junkerorgan sich des langen und breiten den Kopf darüber zerbricht, was denn das Verbrechen eigentlich verschulde, die Schundliteratur, die Lustmordliteratur oder was sonst, so möchten wir ihm doch einmal ein etwas gründlicheres Studium der Kriminalstatistik empfehlen. Im Jahre 1907 erfolgten nämlich u. a. folgende Verurteilungen: Einwohner wegen Unzucht, wegen gefährl. zahl Notzucht usw. Störperberlegung 2093
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2 040 000 1684 000
142
112
162
602
5 638 000 ( darunter
4 220 922 Kathol.).
2586
7850
13935
Zwei Verteidiger schlossen sich allerdings diesem Vorgehen nicht an: die Herren Coßmann und Ulrich. Was Herr Coßmann gefagt hat, darf man übergehen. Dagegen darf Herr Ulrich Anspruch auf Beachtung machen. Er ist in diesem Prozeß eine interessante Figur nicht wegen seiner Persönlichkeit oder als Jurist, sondern weil er ein an schwerem Stonflikt der Pflichten Leidender ist. Er muß Verteidiger sein in einem Prozeß, wo er Ankläger sein möchte. Als Rechtsanwalt muß er für seinen Silienten, einen Jugendlichen, der eine Laterne zertrümmert haben soll, die Freisprechung oder doch eine möglichst milde Strafe zu erreichen suchen, als antifemitisch- konservativ- scharfmacherischer Agitator muß er im Gegenteil wünschen, daß dieser Angeklagte als ein schwarzer Bösewicht," Was nicht in den Aften steht, ist nicht vorhanden!", meint als ein gefährlicher Revolutionär, als das verabscheuenswürdige Herr Steinbrecht . In den Aften steht nichts von dem notorischen Produkt sozialdemokratischer Verhebung, in specie der sozial- Ruf der Lieber- Kammer also haben Herr Steinbrecht und Herr demokratischen" Jugendbewegung erkannt werde. Als Verteidiger Stelzner keine Ahnung von diesem Ruf, den alle Welt in Berlin Berlin muß er im Interesse seines Klienten wünschen, daß dessen Sache und darüber hinaus kennt. In den Akten steht nichts von der Pommern abgetrennt werde, damit der junge Mann vor dem Jugendgericht Absicht der Staatsanwaltschaft, den Prozeß vor die Lieber- Kammer Ost- u.Bestpeußen 3 672 000 in vielleicht halbstündiger Verhandlung abgeurteilt werden könnte, zu bringen, also hat eine solche Absicht nicht bestanden. Treffend anstatt nun drei oder vier Wochen auf der Anklagebank fißen zu erwiderte ihm Rechtsanwalt Th. Liebknecht, daß man nicht Bayern ( rechtsrh.) müssen, als antisemitisch- konserbatib- scharfmacherischer Agitator da- alles in die Aften schreibt, was vorgeht. Und schlagend war sein gegen muß er die Verbindung der Anklagen wünschen, damit der Nachweis, daß die Staatsanwaltschaft, deren Eifer, um der Angroße Monster- Aufruhrprozeß zustande kommt und vor den zu geklagten willen die Sache zu beschleunigen, allein die Erhebung verlässigen Richtern der Lieber- Kammer verhandelt wird. Damit der Einzelanklage wider Hagen mit allen ihren prozessualen Folgen der verzweifeinde Schnapsblod, wenn die Lügen über die Vorgänge herbeigeführt haben soll, in einem anderen Falle sich nicht scheute, in Moabit nicht mehr ziehen wollen, wenigstens die harten Strafen, entgegen den Interessen eines Angeklagten eine erhebliche Verzögedie man von der 3. Straffammer erwartet, als Quasi- Beweismittel rung feiner Angelegenheit im Intereffe der Anklage zu bewirken. wurzeln des Verbrechens sind! Nfcht durch Prügel ist des für die Gefährlichkeit der„ Srrevolution" von Moabit verwenden Die Verteidigung der Staatsanwaltschaft wider diese immer halb das Verbrechen zu bekämpfen, sondern durch energische und daraus einen Wahlschreck für die Ordnungswähler konstruieren erneuten Vorstöße wurde schwächer und schwächer aber der Befoziale Reformen, d. h. durch Zerbrechung könne. So wird der arme Herr Ulrich zwischen zwei einander schluß des Gerichts war derselbe wie am Mittwoch. Der Antrag der schmachvollen reaktionären Junker herr. widerstreitenden heiligen Pflichten hin- und hergezerrt. Aber der Verteidigung wurde abgelehnt die Begründung war im fchaft! heroisch hält der Tapfere in diesem schweren Kampfe feines Innern großen und ganzen dieselbe wie im ersten Fall. Stand und ringt sich zu der juristischen Ueberzeugung durch, daß Das gleiche gilt von dem Ablehnungsantrag, den Rechtsanwalt Ueberzeugung, die so tief ist, daß es Herrn Ulrich ganz unmöglich Coßmanns und Ulrichs) stellte. Doch wurde er durch die Einist, auch nur ein Wort über die Gründe zu sagen, die ihn zu ihr beziehung des ursprünglichen Antrags des Verteidigers Dr. Cohn, geführt haben. Rechtsanwalt Heinemann rührte unsanft an der sich auf die ungewöhnliche Härte bei der Verhängung der dieser wunden Stelle der Ulrichschen Ueberzeugung, aber Herr Untersuchungshaft stüßt, erweitert. Hierbei konnte Heine die TatUlrich läßt sich nicht ausholen. Genügt es nicht für jeden loyalen fache vortragen, daß mit der bekannten schematischen Begründung, Staatsbürger, daß er auf demselben Standpunkt steht wie die die voraussichtliche Höhe der Strafe begründe den Fluchtverdacht, die Haft über Angeklagte verhängt wurde, für deren Vergehen als Höchftstrafe 3 Monat Gefängnis vorgesehen find. Reaisanwalt Bahn ergänzte den Antrag sodann noch durch den Hinweis auf die gänzlich ungerechtfertigte Verhängung der Ordnungsstrafe, die ihm auferlegt wurde.
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Roheitsverbrechen, feineswegs ein Spezifikum der Diese Zahlen beweisen, daß das Verbrechen, speziell das irreligiösen" Großstädte, sondern auch auf dem„ gläubigen" ande sehr verbreitet ist. Sie beweisen, daß Elend, Unwissenheit, Unbildung die Saug
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-die Verbindung der Anklagen gerechtfertigt ist. Eine juristische Seine nun wiederum im Namen der Berteidiger( mit Ausnahme Aus der Reichsversicherungsordnungs
hohen Behörden?!
Sehr wirkungsvoll wies Rechtsanwalt Dr. Cohn gegenüber den hier schon behandelten Zweckmäßigkeitsgründen der Staatsanwaltschaft und des Gerichts für die Verbindung der Anklagen darauf hin, daß durch die lange Dauer der Verhandlung, die infolge dieser Verbindung eintritt, die auf freien Fuß befindlichen An- Herr Ulrich fand es nötig, zu erklären, daß sein Klient geflagten um Lohn und Brot gebracht, in Not und Schulden ge- fich dem Ablehnungsantrag nicht anschließt, sondern fest überzeugt stürzt werden, daß sie ihre Arbeitsstelle verlieren können. Rück- ist von der Unparteilichkeit der Kammer. fichten der Menschlichkeit sollten die Rücksicht auf die Interessen der Die Verhandlung wurde sodann auf Montag, 12 Uhr, verlagt. Anklage überwinden. Anerkannt muß werden, daß der Vorsitzende diesmal die Berhandlung ruhig führte and den Verteidigern in ihren Ausbrüden die Freiheit gewährte, die sie brauchen und die ihnen zustehen muß.
Kommiffion.
Sizung vom Sonnabend, den 12. November.
u. a. folde Betriebe gelten, die gewerbsmäßig Sprengstoffe oder Als Fabriken im Sinne der Reichsversicherungsordnung follen explodierende Gegenstände erzeugen oder verarbeiten. Hinzugefügt wurden noch die Betriche, die elektrische Kraft erzeugen oder weitergeben.
Gewerbekrankheiten.
In der ersten Lefung hatten die Sozialdemokraten ben Antrag gestellt, daß die Unfallversicherung auch den Schaden infolge von Gewerbefrankheiten erjeßen soll. Der Antrag ist mit großer Mehrheit abgelehnt worden. Das 8entrum tam jezt zurüd auf einen Abschwächungsantrag zu dem sozialdemokratischen Antrag, der in der ersten Lesung mit kleiner Mehrheit abgelehnt worden ist. Es beantragte, daß der Bundesrat berechtigt sein soll, die Unfallversicherung auf bestimmte gewerbliche Berufskrankheiten auszudehnen und die Stimmen der Konservativen und Nationalliberalen dazu besondere Vorschriften zu erlassen. Der Antrag wurde gegen
angenommen.
Darauf ging der Vertreter der Anklage nicht ein. Herr Erfter Staatsanwalt Steinbrecht mühte sich aber um so mehr, die Behauptung Verdächtigung sagte co- abzuwehren, daß die Staatsanwaltfiaft bestrebt gewesen ist, den Prozeß vor die dritte Straffammer zu bringen. Daß er gerade vor die zuverlässigen Unfälle auf dem Wege nach und von der Arbeit. Richter der Kammer Lieber geraten ist, daran ist die StaatsanwaltDie Sozialdemokraten wiederholten den Versuch, die Snuten- Dertel begeistert sich in der Deutschen Tages- Versicherung auf die Unfälle zu erftreden, die sich auf dem not schaft nach den Versicherungen des Herrn Steinbrecht so unschuldig Zeitung" wieder einmal für die Prügelstrafe. Nachdem das wendigen Wege nach und von der Arbeit ereignen. Der Antrag
Roheitsexzeffe.
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