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Nr. 127.

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Telegramm Adreffe: ,, Sozialdemokrat Berlin".

Zentralorgan der fozialdemokratischen Partei Deutschlands .

Redaktion: S. 68, Lindenstrasse 69. Fernsprecher: Amt IV, Nr. 1983.

Freitag, den 2. Juni 1911.

Expedition: S. 68, Lindenstrasse 69. Fernsprecher: Amt IV, Nr. 1984.

Die Reichsversicherungsordnung. Wochenbett ihr Leben einbüßen oder ein lebenslängliches der im Jahre 1812 über 120 M. im Durchschnitt beiragen

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einem Kriege Sterbenden ist die Zahl der Frauen, die im Anspruch auf Rückerstattung der Beiträge, Siechtum infolge ungenügender Fürsorge davontragen. Diesem würde, gänzlich! Erst wird den Witiven und Waisen im beschämenden, entseglichen Zustand trat bereits früher ins Jahre 1902 eine Witwen- und Waisen Versorgung vom Die Mehrheit hat in dritter Lesung das Ausnahmegesetz besondere bei der Strankenversicherungsnovelle 1903 die Sozial- 1. Januar 1910 ab versprochen; neunzig Millionen Mark gegen die Arbeiterklasse sogar noch mit einigen Verschlechte- demokratie entgegen. Nur ein geringfügiger Teil ihrer zur jährlich wurden versprochen, sie sollten aus den Zollerträgen rungen gegenüber der zweiten Lesung genehmigt.. Bekämpfung dieses Elends gestellten Anträge ging durch. Das vom Jahre 1906 ab gespart werden. Als das Jahr 1910 Die Tatsache, daß für dies Ausnahmegeseh nicht nur ungeheuerliche Elend veranlaßte die Reichsversicherungs- Kom- herangerückt war, befanden sich in dem Spartopf statt Zentrum, Konservative und Nationalliberale, sondern auch ein mission in der ersten Lesung, die Hilfe für Schwangere und 450 bis 500 Millionen 56 Millionen, weil die konservativen erheblicher Teil der Freisinnigen gestimmt hat, läßt erkennen, Wöchnerinnen zu erhöhen. Da erklärte die preu und Zentrums- Junker mittels der Einfuhrscheine den Spartopf daß wohl bei der Reichstagswahl dieselbe tompatte Bische Regierung, die Reichsversicherungs- für sich geleert hatten. Dann nahmen Zentrum, Kon­bürgerliche Mehrheit gegen die Arbeiterklasse mobil werden ordnung müsse scheitern, wenn die Hilfe fervative und Nationalliberale den Witwen, die nicht für die schwangeren Frauen und Säug selbst invalide geworden waren, die ihnen durch Reichs­

wird.

Es ist damit ein Gesetz zustande gekommen, das unter linge beschlossen würde. Ein willkommener Vorgesetz versprochene Versorgung und raubten ihnen ihr jetzt dem Vorgeben, Not und Sorgen entgegenzutreten, Not und wand für das Zentrum zum Umfall. In der zweiten ihnen gesetzlich zustehendes Recht auf Erstattung der Sorgen schafft, die Arbeiterklasse mit 56 Millionen Lesung lehnte das Plenum trotz der eindringlichsten Schilderung von ihren verstorbenen Ehemännern geleisteten Beiträge. Martjährlicher Steuern neu belastet und ihnen als der zum Himmel schreienden Zustände eine Besserung ab. Und Die invalide gewordene Witwe sollte, wenn ihr Mann Entgelt hierfür die Selbstverwaltung nimmt, die in dritter Lesung wurde gar noch die geringfügige acht- zehn Jahre lang geklebt hatte, 20 Pfennig pro Tag, Möglichkeit eines vorbeugend en Heilverfahrens und einer wöchentliche Wöchnerinnen- und Schwangerinnenunterstützung ihre St in der, wenn nur eins vorhanden, 10 Pf., sind zwei Verhütung von Unfällen erheblich verringert und die auf Betreiben der Zentrums und der vorhanden, nur 9, sind drei vorhanden, nur 8 Pf. täglich Witwen und Waisen durch eine Rente", die in den Konservativen für die Landarbeiter auf die Hälfte erhalten. Und jetzt hat der Reichstag auch diese Sätze bis ersten Jahren bis 1917 etiva 17-18 Pf., später gegen 20 Pf. herabgesetzt! zum Jahre 1917 oder 1924 hin noch herabgesetzt! für die völlig erwerbsunfähig gewordene Witwe Der Betrug und die Verhöhnung, die die Ausnahme- Diese gemeine Expropriation und Betrügerei und bis 1917 gegen 9 Pf., später 10 Pf. täglich für ihr sind gesetzfreundliche Mehrheit des Reichstages gegen die Witwen gegen die Witwen und Waisen ist, wie wir schon beträgt. und Waisen und gegen die Arbeiter mit der sogenannten früher betonten, der Gipfel des unter der Flagge einer Durch das Angeführte sind noch keineswegs alle Ver- Hinterbliebenenversicherung vollführt hat, ist Reichsversicherungsordnung gegen die Arbeiterklasse unter­schlechterungen, die das Gesetz gegenüber dem bestehenden durch die Verhandlungen klar zu Tage getreten. Die gering- nommenen Raubzuges. Zustande bringt, bezeichnet. Insbesondere wäre nach dieser fügigen Besserungen, die bei der zweiten Lesung des Ein- Professor Dr. Leopold von Wiese bat in Richtung hin noch die außerordentliche Verschlechterung führungsgesetzes vorgenommen sind, ändern an der Tatsache seinem Werke:" Posadowsky als Sozialpolitiker" feine Ge­des Verfahrens, die Vergrößerung der Menten- nichts: die Reichsversicherungsordnung nimmt den Arbeitern sinnungsgenossen, die Christlichsozialen, die Selbstverwaltung quetscherei und die Beseitigung der Rekurs und deren Witwen wohlerworbene Rechte ohne Ent- der Krantentassen nicht über das in der Novelle von 1903 instanz für Unfallsachen anzuführen. schädigung und führt unter dem Namen einer Hinter Geleistete hinaus zu beschränken. Er meinte: Die Rechnung hätte nicht die Sozialdemo tratie zu zahlen fie würde vielmehr als Partei Fortschritte machen sondern es würde die gesamte Arbeiterschaft um eines ihrer wefentlichsten Rechte verkürzt werden." Dies Urteil ist durchaus zutreffend. Darüber hinaus müssen aber die anderen von uns angedeuteten Be­stimniungen der Reichsversicherungsordnung und die Ab­lehnung der Anträge der Sozialdemokratie Empörung in der Arbeiterklasse ohite Unterschied ihrer politischen Stellung

Nach dem bestehenden Gesetz haben einen Anspruch auf Erstattung der eingezahlten Versicherungsbeiträge:

1. weibliche Personen, die eine Ehe eingehen, 2. Verlegte, die mehr als den fiebeneinhalbfachen Betrag des Grundbetrages der Invalidenreute als Unfallrente beziehen und 3. Witwen und noch nicht 16 Jahre alte Kinder verstorbener Versicherter, die eine Rente nicht erhalten hatten.

Für die Entrechtung der Arbeiter im Krankenversiche- bliebenenversicherung eine die Arbeiter höhnen de kari­rungswesen, als deren eigentlicher Vater nicht mit Unrecht der katur einer Versorgung ein. Wiederholt legten wir dar, freifinnige Abgeordnete. Dr. Mug dan bezeichnet wurde, wie es sich hiermit verhält. tonnte auch nicht ein Atom irgend einer Berechtigung an­geführt werden. Die elenden Verdächtigungen und Verleum­dungen, die gegen die Arbeiter von bürgerlicher Seite an geführt wurden, sind von unseren Genossen als das erwiesen, was sie sind. Die bürgerliche Mehrheit zog sich auf die famose Behauptung zurück: wenn auch fein Mißbrauch stattgefunden habe, müsse doch der Möglichkeit eines Mißbrauches da­durch gesteuert werden, daß man die Selbstverwaltung der Im Jahre 1909 betrug die Summe, die auf Grund dieser hervorrufen. Die kleinen Verbesserungen, die die Reichs­Arbeiter beschneide. Der wahre Grund ist ein anderer. Er Vorschriften ausgezahlt wurde, etwas über 914 Millionen versicherungsordnung in anderen Punkten gegenüber dem zeigt sich allenthalben bei der Gestaltung der Reichs- Mart. Der Durchschnitt der zurückgezahlten Beiträge heute bestehenden Zustand enthält, find völlig ungenügende bersicherungsordnung, insbesondere bei dem leider erfolgreichen betrug für den Einzelfall 90,40 m., einige Rückzahlungen Abschlagszahlungen auf die berechtigten Forderungen der Anfämpfen der Mehrheit gegen eine Zentralisierung der betrugen 190 M. Dieses Recht auf Rückzahlung Arbeiterklasse. Und auch diese minimalen Zugeständnisse Kassen. War bei Schaffung der Versicherungsgesetzgebung ihres Eigentums ist durch die Versicherungs - wären ja ohne das Drängen der Sozialdemokratie nicht einer der Hauptgründe der Bourgeoisie, der sie veranlaßte, ordnung den Frauen, Witwen, Waisen und einmal erfolgt. Wacker und mannhaft hat die sozialdemo ihren Widerstand gegen den Grundgedanken einer Ver- Unfallrentnern genommen. Man tann dem nicht fratische Fraktion unermüdlich in der Kommission und im sicherung aufzugeben, der, daß sie durch die Ver- entgegenhalten, daß die Reichsversicherungsordnung doch eine Plenum, leider zum größten Teil vergeblich, für Abwehr der sicherungsgesetzgebung die die Armen lasten von den Art Entschädigung durch die sogenannte Hinterbliebenen ausnahmerechtlichen Bestimmungen und für Verbesserungen Schultern der Wohlhabenderen auf die versicherung biete. Denn zunächst ist der Kreis der Personen, gekämpft. Sie fonnte gegenüber der kompakten gegen die der Arbeiter wälzen wollte, so war bei der denen ein Anspruch auf Rückerstattung zusteht, ein anderer, Arbeiterklasse gerichteten Mehrheit nicht mehr ausrichten. jezigen Reichsversicherungsordnung neben diesem Beweggrund viel weiterer als der sehr enge Kreis, denen eine Karikatur Die Mehrheit drängte auf Erledigung dieser Reichsversiche­für die Regierung und die bürgerlichen Parteien das Be- einer Hinterbliebenenrente eingeräumt werden soll. rungsordnung, weil sie, wie die Deutsche Tageszeitung" so streben maßgebend, eine Art Schuttruppe der Es sollen ja nicht alle Witwen, sondern lediglich die offenherzig zugab, fürchtete, der nächste Reichstag " national" gesinnten Bourgeoise gegen die völlig erwerbunfähig gewordenen eine Rente würde ein für die Arbeiterklasse besseres Arbeitertlaise durch Versorgungsposten in erhalten. Das werden bei der Praxis, die durch die Be- Gesez zustande bringen. Der Inhalt der Reichs­der Verwaltung der Versicherungsgesetzgebung zu schaffen. reicherungsfommission eingeführt ist, kaum fünf von hundert versicherungsordnung ist ein prächtiger Agitationsstoff für die An Stelle von Arbeitern sollen abgelegte Beamte, ausgediente Witwen sein. Wahlen. Auch den indifferentesten Arbeiter muß diese Ver­

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Offiziere, Militäranwärter, verkrachte Eristenzen der Bourgeoisie, Ferner ist zwecks Aufbringung der Hinterbliebenenrente höhnung seiner Rechte, die gar noch vom Zentrum beschönigt gesinnungslose Bureaukraten auf Kosten der Arbeiter Aemiter eine Erhöhung der Invaliden beiträge von nicht wurde, aufpeitschen. Benutzen wir den von den Gegnern uns in den Versicherungszweigen erhalten. Das war das treibende weniger als 56%, Millionen jährlich vorgesehen. Neberdies in die Hand gedrückten Agitationsstoff. ist in einigen Fällen der zurückzuerstattende Betrag höher als

Motiv.

Die Bluttat in Moabit .

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Die Landarbeiter sind völlig rechtlos gemacht. Ein die sogenannte Witwen- und Kinderrente. Bekanntlich beträgt bürgerlicher Abgeordneter wagte zu behaupten, eine Entrechtung die auf Grund einer zehnjährigen Beitragsleistung in der der Landarbeiter liege nicht vor, weil diese bislang Rechte niedersten Lohnklasse zu zahlende Witwenrente ganze 72,60 m. Vor der 38. Sibillammer des Landgerichts Berlin I gelangte noch nicht besessen hätten. Als ob darin feine Entrechtung jährlich, also 27,80 m. weniger als der Durchschnitt der liegt, daß man den Landarbeitern Beiträge abnimmt, jezigen Rückzahlungen, die in einigen Fällen sogar bis 198 m. am 1. Juni die Klage der Witwe Hermann wider den preußischen Fiskus zur Verhandlung. Den Vorsitz des Ge aber sie noch schlechter stellt als die gewerblichen Arbeiter betragen. und die Verwaltung ihrer Gelder der Unternehmer­richtshofes führte Geheimer Justizrat, Landgerichtsdirektor Dr. Hahn. Diesen Naub des Eigentums hat das Einführungsgesetz Vertreter der Witwe Hermann war Rechtsanwalt Dr. Sturt klasse und den von diesen gewählten Kreaturen anvertraut! nach mehreren Richtungen hin vergrößert. Rosenfeld, Vertreter des Fiskus als Generalvertreter des Rechts­Der antisoziale Haß der Regierung gegen die Arbeiter Erstens soll die Reichsversicherungsordnung zwar erst am anwalts Schuhmacher Referendar Dr. Bolzani. Rechtsanwalt und derjenigen, die der Reichsversicherungsordnung zu 1. Januar 1912 in Straft treten, alle diejenigen aber, denen Dr. Rosenfeld führte aus: Am 27. September 1910 waren die gestimmt haben, tritt in den Bestimmungen besonders nach dem bestehenden Gesetz ein Recht auf Erstattung der von Eheleute Hermann, wohnhaft in der Wiclefstraße, besorgt, ihr hervor, die auf eine Verhinderung der Verhütung von Krant- ihnen oder ihren Eltern gezahlten Beiträge zusteht, soll 15jähriger Sohn, Lehrling in einem Handlungshause, könnte in heiten, Unfällen und Sterblichkeit abzielen. Die Beengung dies Recht nur bis zur Verkündung der Reichsversicherungs- den Krawall, der damals in den Straßen Moabits herrichte, der Versicherungsanstalten in der Errichtung von ordnung zustehen. Wird die Reichsversicherungsordnung etwa Heilanstalten, das Verbot an das Reichsversicherungs- am 15. Juni verkündet, so verlieren alio alle geraten und dadurch üble Folgen davontragen. Da der Sohn an amt, für landwirtschaftliche Betriebe Unfallverhütungs- Ehefrauen, die nach dem 15. Juni 1911, aber diesem Abend nicht rechtzeitig nach Hause kam, begab sich vorschriften zu erlassen, und die Stellung gegenüber vor dem 1. Januar 1912 heiraten, ihr Recht auf Er wurde sehr bald in der menschenleeren Straße von zwei der Vater auf die Straße, um nach seinem Kinde Umschau zu halten. Schwangeren und Wöchnerinnen rechnet hierhin. Rüderstattung der Beiträge ſelbſt ohne die Hoffnung Schuleuten, die mit gezogenen Säbeln auf ihn lostamen, Geradezu schamlos war es, daß in der dritten Lesung auf einen Pfennig Entschädigung irgend welcher Art. Diesen ohne jede Veranlassung niedergeschlagen,

auf Betreiben derjenigen Teile des Zentrums und der Kon- Raub den Aermsten gegenüber wagen die Konservativen, das

servativen, in deren Gegenden die Kindersterblich Zentrum und die Nationalliberalen Sozialpolitit zu nennen. so daß er bewußtlos liegen blieb. In den aus Anlaß des Krawalls teit am größten ist, die Beschlüsse zweiter Lesung sogar Aber das ist noch nicht der tüdischste Schlag, den das stattgefundenen Strafprozessen haben Zeugen eidlich bekundet: noch verschlechtert wurden. Deutschland marschiert an Einführungsgesetz gegen die Witwen und Waisen führt. Die Hermann lag in einer so großen Blutlache, daß es den Anschein der Size aller westeuropäischen Stulturstaaten rücksichtlich der jämmerlichen Renten, mit denen die Reichsversicherungs- gewann, es sei mit einer großen mit Blut angefüllten Gießkanne Höhe der Säuglingssterblichkeit. Von 100 ordnung die Waisen, Witwen und Arbeiter verhöhnt, auf den Erdboden gegossen worden. Hermann wurde nach dem Lebendgeborenen starben im ersten Lebensjahre in Norwegen erschienen dem Zentrum, den Konservativen und den Krankenhause geschafft, dort ist er am 3. Oktober 1910 an den 6,7, in Schweden 7,7, in Dänemark 10,8, in der Schweiz 10,8, Nationalliberalen noch zu hoch: es bis 1917 erlittenen Verletzungen gestorben. Der Vorgang

in Irland 9,7, in Schottland 11, in England und Wales 12,1, oder 1924, dem Ablauf der Wartezeit( 200 bis 500 Wochen wurde in den Strafprozessen zum Gegenstande der Verhandlung in Holland 12,5, in Belgien 13,2, in Frankreich 14,3, in marken, also fünf bis zwölf Jahre müssen zu deren Erfüllung gemacht, da ein Mann, der das Schlagen der Schuhleute vom Vallon Italien 15,6, in Deutschland 17,8. Ja, die Kindersterblichkeit geklebt sein), die Witwenrente nur 68 M. jährlich, also 17 bis aus gesehen, Bluthunde" hinunterrief. In dem schriftlichen Urteil schwillt in einigen Gegenden insbesondere des ländlichen 18 Pfennig, die Waisenrente gegen 9 Bj. täglich betragen. der dritten Straftammer des Landgerichts Berlin I vom 11. Januar Bayerns bis gegen 30 Broz. an. Größer als die Zahl der in. Die Witwen und Kinder verlieren aber ihren 1911 wird über diesen Vorgang folgendes ausgeführt: