Nr. 197.
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Vorwärts
10. Jahrg.
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Redaktion: SW. 19, Beuth- Straße 2.
Mittwoch, den 23. August 1893.
Expedition: SW. 19, Benth- Straße 3.
Innungen, Fachgenossenschaften, erreichische Gewerbegesetzgebung nachgeahmt wurde, so der Hanwerkerkammern stellen und diese wieder von einem
Handwerkskammern.
denen die gerade auf diesem Gebiete nicht gerade glückliche Man will zwar die Fachgenossenschaften unter Aufsicht fönnen wir ihnen schon deshalb von unserem Standpuntie Regierungskommissar überwachen lassen. Dies wird aber feinen Beifall schenken, weil sie die Meister zu ihren den Arbeitern wenig nüßen, denn die Handwerkerkammern Die neue Handwerkerpolitik der preußischen Regierung alleinigen Herren machen, während die Arbeiter blos als werden von den Fachgenossenschaften gewählt, und diese bricht mit den Ueberlieferungen der Bismarck 'schen Gewerbe- Staffage dienen sollen, die höchstens dann etwas werden deshalb kaum Anlaß nehmen, sich in Konflikte mit politik, indem die von ihr gezüchteten Junungen in den verhindern können, wenn die Reichsregierung, was wohl ihren Wählern einzulassen, am allerwenigsten dann, wenn Hintergrund gedrängt werden und ihnen in den neuen nicht häufig vorkommen wird, den Standpunkt der Arbeiter es sich um die Interessen der Arbeiter handelt. EbensoFachgenossenschaften ein todtbringender Wettbewerb ge- und nicht den der Meister theilt. wenig können sich die Arbeiter auf die Einwendungen des schaffen wird. Den Fachgenossenschaften sollen alle Unternehmer an- Regierungskommissars verlassen, der sich immer mehr zu Nur die reichsten Jnnungen werden, wenn der Reichstag gehören, die regelmäßig nicht mehr als 20 Arbeiter be- den konservativen Handwerksmeistern als zu den unzusich den preußischen Vorschlägen anschließt, auf die Dauer schäftigen. Während bei den Gewerbezählungen von 1875 friedenen Arbeitern hingezogen fühlen wird. Auch wird bei weiter bestehen können, weil all das, was bis jetzt Aufgabe und 1882 die obere Grenze des handwerksmäßigen Be- zahlreichen Verwaltungsakten der Fachgenossenschaft die der Jnnungen war, den Fachgenossenschaften als Verpflich- triebes bei Beschäftigung von 5 Gehilfen festgesetzt wurde, Kontrolle überhaupt nicht eintreten. tung auferlegt wird, und weil sämmtliche Handwerksmeister, sollen jetzt zahlreiche Betriebe, die unzweifelhaft als Fabrik- Nun sollen freilich die Arbeiter im Handwerke nicht demnach auch die Innungsmeister zum Beitritt und zur betriebe zu betrachten sind, unter ein Gesez gestellt werden, mit ganz gefnebelten Händen den Meistern überBeitragsleistung zu den Fachgenossenschaften gezwungen das den Handwerksmeistern weitgehende Rechte einräumt. antwortet werden, man räumt ihnen das Recht ein, werden sollen. Nicht allzu viele Handwerker werden Bei der psychologisch erklärlichen Feindschaft der Klein- einen Gehilfenausschuß zu wählen, dieser wird aber, wenn wirthschaftlich in der Lage und willens sein, Beiträge sowohl meister gegen die Fabrikbetriebe kann diese Scheidung die Arbeiter sich überhaupt entschließen sollten, sollten, von an die Junung wie an die Fachgenossenschaft zu leisten, zwischen Handwerk und Fabrikindustrie zahlreiche Un- ihrem Wahlrechte Gebrauch zu machen ein Messer ohne so daß die Folge der Errichtung der Fachgenossenschaften zukömmlichkeiten hervorrufen. der Massenaustritt aus den Innungen sein wird. Diese Als Aufgaben werden den Fachgenossenschaften im werden hierdurch zum gleichen Scheinleben herabsinken wie preußischen Regierungsentwurfe die folgenden zugewiesen: die auf grund der 1869er Gewerbe Ordnung gestatteten a) Obligatorische. Jnnungen. Wir sind die letzten, die das Absterben der Junungen bedauern. Dagegen erhebt sich in ultramontanen, konservativen und antisemitischen Organen heller Jammer, ob dem Einden des Innungsrummels, und dem Merger wird offen Ausdruck gegeben, daß zum Beitritt zu den Fachgenossenschaften jeder Handwerksmeister gezwungen werden soll. Der Aerger ist begreiflich, denn die Innungen, die sich zu politischen Organisationen herausgewachsen hatten, werden nun ihren Sondercharakter verlieren, ihre Mitglieder werden aufhören, ihren Klassengenossen gegenüber bevorrechtet zu sein. Dies paßt natürlich nicht Leuten, die nicht für das gleiche Recht für alle, sondern für Erhaltung der alten und Schaffung neuer Vorrechte im Jnteresse ihrer Anhänger im Handwerke kämpfen.
Wir haben aber deshalb noch keinen Anlaß, mit der geplanten Organisation im Handwerke zufrieden zu sein, Senn man schafft wohl Vorrechte im Handwerke ab, schafft aber Vorrechte des Handwerkes. Während die Reichsregierung den sozialdemokratischen Bestrebungen auf Schaffung von Arbeiterkammern entschiedenen Widerstand entgegensetzt, in der Kommission zur Erhebung der Arbeiterverhältnisse den Arbeitern blos ein Dreizehntel der Size zugesteht, schafft sie obligatorische Fachgenossenschaften und Handwerkskammern für das Kleingewerbe.
Man kann über den Werth der von Staatswegen eingerichteten Drganisationen verschiedener Meinung sein, man kann aber einer Regierung den Vorwurf ungleichen Maßes nicht ersparen, wenn sie den Handwerkern fast gegen deren Willen das schafft, was sie den Arbeitern, die es fordern, stets verweigerte.
Was nun die Fachgenossenschaften selbst anlangt, bei
Feuilleton.
Nagbrua verboten.]
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1. die Pflege des Gemeingeistes fowie die Aufrechterhaltung und Stärkung der Standesehre unter den Genossen,
2. die Forderung eines gedeihlichen Verhältnisses zwischen Meistern und Gesellen, sowie die Fürsorge für das Herbergswesen der Gefellen und für die Nach weisung von Gesellenarbeit,
A
Schneide sein. Viel Lust werden die Arbeiter an ihrer Thätigkeit im Gehilfenausschusse nicht haben, denn man giebt nicht jedem Arbeiter das Wahlrecht zu demselben, sondern blos denen, die länger als ein halbes Jahr im Bezirke der Fachgenossenschaft beschäftigt sind, und während mindestens der Hälfte dieses Zeitraumes bei Mitgliedern derselben in Arbeit stehen. Das passive Wahlrecht ist weit mehr eingeschränkt, als die Wählbarkeit zum Reichstage. Während jeder 25 Jahre alte Deutsche für gescheit genug 3. die nähere Regelung des Lehrlings: gehalten wird, das Gesetz über die Organisation des Handwesens und die Fürsorge für die technische, werts als Reichstagsabgeordneter zu beschließen, sollen für gewerbliche und sittliche Ausbildung der Lehr die sicherlich viel einfachere und weniger verantwortungslinge, der Erlaß von Vorschriften über das Berhalten der volle Thätigleit im Gehilfenausschusse blos diejenigen für Lehrlinge, die Art und den Gang ihrer Ausbildung, die befähigt gelten, die 30 Jahre alt sind und seit mindestens Form und Inhalt der Lehrverträge, fowie über 2 Jahren im Bezirke der Fachgenossenschaft und während Die Verwendung von Lehrlingen außerhalb des Gewerbes, dieser Zeit länger als ein Jahr bei Mitgliedern der Fachgenossenschaft in Arbeit gestanden haben.
4. die Entscheidung über die zwischen den Mitgliedern der Fachgenossenschaft und ihren Lehrlingen entstehenden Streitig feiten, welche sich auf den Antritt, die Festsetzung oder Aufhebung des Lehrverhältnisses, auf die gegenseitigen Leistungen aus demfelben, auf die Ertheilung oder den Inhalt der Arbeitsbücher oder Zeugnisse beziehen,
5. Die Bildung von Brüfugs Ausschüssen für einzelne Gewerbegruppen zu dem Zwecke, Lehrlinge und Gesellen auf ihren Antrag einer Prüfung zu unterziehen und über den Erfolg derselben ein Zeugniß auszustellen.
b) Fakultative.
1. Veranstaltungen zur Förderung der gewerblichen, technischen und fittlichen Ausbildung der Gesellen, Gehilfen und Lehrlinge zu treffen und Fachschulen zu errichten und zu leiten, 2. über den Besuch der von ihnen errichteten Fortbildungsund Fachschulen Vorschristen zu erlassen, soweit dieser Besuch nicht durch Statut oder Gefeß geregelt ist.
Man ersieht hieraus, daß den Fachgenossenschaften große Rechte eingeräumt werden, Rechte, die aufs tiefste die Interessen der im Handwerke beschäftigten Arbeiter berühren.
den Germaine so gern trug. Ich bitte sie, ihn zum Andenken an meine theure Tochter und mich zu tragen.
Gieb auch der kleinen Magdalene mein blaßblaues Plüschtäschchen, damit sie sich der Mutter ihres großen Freundes erinnere.
Ueber die Befugnisse der Gehilfenausschüsse giebt der folgende Absah Aufschluß:
Der Gehilfenausschuß ist berechtigt zur Mitwirkung bei Regelung der Lehrlingsverhältnisse, der Abnahme der Gesellenprüfungen, der Entscheidung von Streitigkeiten zwischen Mitgliedern der Fachgenossenschaft und ihren Lehrlingen, sowie bei der Begründung und Verwaltung aller Einrichtungen, die die Interessen der Gehilsenschaft berühren. Seine Mitglieder nehmen an der Berathung und Beschlußfassung der Fachge nossenschaft über die vorstehend bezeichneten Angelegenheiten mit vollem Stimmrechte theil. Kommt ein Beschluß gegen die Stimmen seiner sämmtlichen Mitglieder zu stande, so kann der Gehilfenausschuß mit aufschiebender Wirkung die Entscheidung der Handwerkskammer beantragen. Bei der Abnahme der Gefellenprüfungen, bei der Entscheidung von Streitigkeiten zwischen Angehörigen der Fachgenossenschaft und ihren Lehrlingen, und bei der Verwaltung von Einrichtungen, für welche die Gehilfen Aufwendungen zu machen haben, sind die Mitglieder des Gehilfenausschusses, abgesehen von der Person des Vorsigenden, in dem gleichen Maße zu
Hirn immer nur den einen, schmerzlichen Gedanken gewälzt: meine Mutter todt! Eine schwere Last preßte ihm die Brust zusammen. Seine starren, trockenen Augen brannten wie Feuer. Aber als der Brief seiner Mutter ihm wie in einer Liebkosung von jenseits des Grabes noch einmal gezeigt hatte, welche Zärtlichkeit und Hingebung er in dieser sanften Erst rannen sie einzeln, Tropfen um Tropfen, dann ergoffen sie sich in Fluthen. Er weinte und weinte wie ein Kind und fand eine Erleichterung, eine Art bitterer Wonne darin, wie er die lebendige Quelle, die seinem übervollen Herzen entströmte, über seine Wangen rieseln fühlte.
Die Bekehrung André Savenay's. weiß, daß sie Dich nicht aus freien Stücken verlassen wird. Seele beſeſſen, drangen ihm die Thränen in die Augen.
Sozialistischer Roman
von Georges Renard.
Dir, mein André, empfehle ich unsere alte Norine. Ich Behalte sie immer bei Dir, damit Du zuweilen mit ihr von uns und den Zeiten, in denen wir glücklich waren, sprechen fannft.
Ach! Ich sollte Dir wohl eigentlich ein Vermögen hinterlassen, mein armer Sohn, und Du wirst nun fein Aber jetzt kann ich es Dir wohl sagen, mein Sohn, anderes Erbtheil haben, als die Reste unseres früheren der( Gedanke, daß Ihr durch meine Schuld in Noth Ueberfluffes. Ich habe daran gedacht, daß Du vielleicht tommen mußtet, ist eine beständige Qual für mich und gern die alten Möbel, die Dich an Deine Kindheit er meine eigentliche Krankheit gewesen. Wenn Du wüßtest, innern, behalten würdest. Damit Du dies ausführen fannst, wie ich gelitten habe, wenn ich sah, wie Du wie ein Tage ohne in Verlegenheiten zu gerathen, habe ich einige Werth löhner für uns arbeiten mußtest! gegenstände und Kleinigkeiten, die nur für mich Interesse Darum bitte ich Dich, genau das auszuführen, um hatten, verkauft. Den Erlös habe ich auf der Sparkasse was ich Dich bitten will, selbst wenn es Dir sonderbar und eingezahlt. Du wirst also einige hundert Franks vorfinden, nicht schicklich scheinen sollte. Mir ist, als sollte ich noch die Dich in den Stand setzen, zu warten, bis Du eine mehr leiden, wenn ich Dir nach meinem Tode noch große Deinen Fähigkeiten entsprechende Stellung gefunden haft. Kosten verursachte, da ich Dich, als ich lebte, schon so viel Geh mit diesem dürftigen Nothpfennig, den ich mit so gekostet habe. Du wirst mich also sehr einfach begraben viel Mühe, aber auch mit ebenso viel Befriedigung für Dich laffen. Ich habe mich nach dem Preise einer Beerdigung in gespart habe, recht sparsam um. Mein innigfter Wunsch der achten Klasse erkundigt. Sou für Sou habe ich dann ist, daß er Dir helfen möchte, das Glick zu finden, das Du die nöthige Summe zusammengespart. Du wirst sie in einem so sehr verdienst! Kouvert in der linken Schublade meines Schreibtisches Und nun, mein geliebter Sohn, leb wohl auf ewig! Jch finden. küsse und segne Dich von ganzem Herzen.
Du wirst ferner nur die wenigen intimen Freunde, die Deine Dich liebende Mutter: uns nach unserm Unglück treu geblieben sind, einladen. Therese Savenaŋ. Den andern fannst Du eine Anzeige schicken: das genügt. Bis dahin war André's Schmerz stumm gewesen. Johanna Deschamps gieb den altsilbernen Schmuck, Troftlos, regungslos, niedergedrückt hatte er in seinem leeren
Johanna und ihr Vater, die durch Norine benachrichtigt worden waren, fanden ihn so weinend und drückten ihm die Hand, ohne einen Versuch zu machen, ihn zu trösten. Water Deschamps stellte sich ihm zur Verfügung, um ihm all die grausamen Besorgungen zu ersparen, die ihm bei Germaines Tod so schwer geworden waren. André nahm seine Dienste an und theilte ihm die Wünsche seiner Mutter mit.
Ihre Mutter hat sehr Recht darin," rief der Alte, , daß sie keine gleichgiltigen Menschen bei ihrem Begräbniß wünscht." Dann ging er fort, um alles Nöthige so zu ordnen, wie sie es bestimmt hatte. Johanna blieb in der Wohnung, um Norine bei den tausend kleinen Anordnungen behilflich zu sein, die eine Frauenhand erfordern. André, der sah, wie sie in seiner Nähe leise auftrat, empfand dabei den einzigen Trost, der seinen Kummer lindern konnte, den Trost, sich von aufrichtiger, mitfühlender Freundschaft um geben zu wissen.
Onkel Theodor, der im Laufe des Tages kam, war so entrüstet, als er von den letzten Wünschen seine Schwägerin hörte, daß er darüber fast die Betrübniß über ihren Tod