Nr. 295.
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Redaktion: S. 68, Lindenstrasse 69. Fernsprecher: Amt Morigplak, Nr. 1983.
Arbeiter! Parteigenoffen!
Benutzt die kurze Zeit zur Einsichtnahme, um Die Auslegestellen sind in der 1. Beilage der heutigen Nummer enthalten.
Euch Euer Wahlrecht zu sichern!
Raub des Koalitionsrechts.
II.
Sonntag, den 17. Dezember 1911.
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Expedition: S. 68, Lindenstrasse 69. Fernsprecher: Amt Moritsplatz, Nr. 1984.
Wasserstraßen, Häfen oder sonstige Verkehrsanlagen planmäßig zu überwachen."
Die
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Wer, abgesehen von den Fällen des§ 274, in der Absicht, sich oder einem Dritten unrechtmäßigen Gewinn zu verschaffen, einem anderen durch Gewalt oder durch Drohung einen Vermögensvorteil abnötigt, wird mit Gefängnis bestraft. Die Vorschrift des§ 42 findet Anwendung.
Der Versuch ist strafbar.
In besonders schweren Fällen(§ 84) ist die Strafe Zuchthaus bis zu fünf Jahren.
alle Arbeiter, die mit Materialien für Eisenbahn -, Post-, Telegraphen, Fernsprech- oder Rohrpostanlagen zu tun haben, find durch diese Strafvorschriften bedroht. Das Verlangen unserer Hervorzuheben ist hierbei, daß nach einem Vorschlag der Reaktionäre und der Regierungen, die Arbeitsniederlegung der§ 18 Lattenarrest und Kostentziehung bei jeder Verurteilung Das höchste Recht des Staatsbürgers ist das Wahlrecht! Verkehrsarbeiter unter Strafe zu stellen, ist erfüllt; Das zu Gefängnis- oder Zuchthausstrafe vorsieht. Die Schärfung Ausüben kann es aber nur der, der in der Wähler- Zentrum, deffen koalitionsrechtsfeindliche Stellung insbesondere soll zulässig sein, wenn die Tat von besonderer Roheit, Bosdurch sein Vorgehen in Bayern gegen den füddeutschen Ver- heit oder Verworfenheit zeugt, oder wenn nach den I i ste steht. Diese Liste liegt nur noch bis zum Donners- band so blighell beleuchtet ist, triumphiert als willigster or strafen anzunehnen ist, daß der gewöhn tag aus. Helfershelfer der Scharfmacher von Schlots- und Halmgnaden. Li che Strafvollzug auf ihn die erforderliche Wirkung nicht Unt die allgemeinen Vorschriften des Strafgesetzbuch- ausüben werde. Jeder Streiffünder oder sozialdemokratische entwurfs gegen das Koalitionsrecht aller Arbeiter richtig Preßsünder würde mit dieser barbarischen Zubuße zur unwürdigen zu können, muß man sich die vom Reichsgericht gerecht auferlegten Freiheitsstrafe belegt werden. gebilligte Rechtsprechung vergegenwärtigen. Tausende von Schärfungen sollen darin bestehen, daß der Verurteilte Streifs und Streifankündigungen haben bis in die Mitte der jährlich dreimal auf die Dauer achtziger Jahre stattgefunden, ohne daß es je einem je vier Wochen geminderte Rost und harte Staatsanwalt oder Gericht oder irgend Lagerstätte erhält. Jeden dritten Tag fallen die einem Rechtsgelehrten beigefallen wäre, die Schärfungen fort. Gefängnis, Lattenarrest, Aushungerung Ankündigung des reichsgefeßlich gewähr sollen den Arbeiter gefügig machen. Ieisteten Rechts als eine Erpressung oder Aber mit Gefängnis allein ist unseren Scharfmachern einen Erpressungsversuch zu betrachten. Das nicht gedient. Sie sehen auch Zuchthausstrafe und Arbeitshaus tourde seit 1887, wo der Minister v. Puttkamer im Reichstage gegen den ehrlichen Arbeiter vor. Da heißt es int neuen Ein die gesamte Arbeiterklasse umfassendes, gesichertes, erklärte, hinter jedem Streit lauere die Revo- Erpressungsparagraphen(§ 275): geschicktes Koalitionsrecht ist dringend erforderlich zum Schuß Iution, anders. Das Leipziger Landgericht verurteilte im gegen eine willkürliche und schrankenlose Ausbeutung der Jahre 1887 die Ankündigung eines Streits zwecks Erpressung! Arbeitskraft, zur Erringung besserer Lohn- und Arbeits- Besserung des Lohnverhältnisses als bedingungen und zur Hebung der Kultur. Der Vorentwurf Und das Reichsgericht hat diese jedem gesunden Rechtsgefühl zum Strafgesetzbuch, weit entfernt das Koalitionsrecht zu schützen, ins Gesicht schlagende Auslegung gebilligt und in ständiger entzieht es großen Kategorien von Arbeitern dirett und bringt Rechtsprechung trotz der gegen diese Rechtsprechung gerichteten Vorschriften, die die Ausübung des Koalitionsrechts noch Stritif beibehalten und erweitert. weit über das geltende Recht hinaus mit schweren entehrenden Wodurch ist eine solche Rechtsprechung, die die AnkündiNach dem, was wir über die Rechtsprechung des ReichsStrafen belegt. Der größte Teil der Landarbeiter gung des Gebrauchs des Stoalitions rechts, die jede friedentbehrt in Deutschland des Rechts der gemeinsamen Ver- liche Vereinbarung zur Beilegung des Streits mit dem gerichts oben ausführten, würde also ein Maurer, der im abredung der Arbeitsniederlegung zwecks Erringung befferer Mittel der Erpressung behaften läßt, juristisch möglich ganzen 6 Pfennig Lohn mehr verlangt oder um Anerkennung Lohn- und Arbeitsverhältnisse. Dabei soll es bleiben. Mit geworden? Es erpreßt, wer, um sich oder anderen einen eines Tarifs bittet oder zum Beitritt zu einer Organisation rät mit Gefängnis bis zu 5 Jahren oder in besonders Gefängnis bis zu einem Jahre sollen auch fürderhin die so rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, durch Drohung schweren Fällen" wann liegt ein solcher Arbeitern gegenjämmerlich gestellten Landarbeiter für den Fall bedacht oder Gewalt jemanden zu einer Handlung, Duldung oder werden, daß sie eine Arbeitsniederlegung wegen zu jämmer- Unterlassung nötigt. Die Hineinzerrung des Gebrauchs des über, die nach Besserung ihrer Lage streben, in der Klassenlichen Lohns und zu empörender Behandlung vereinbaren. Stoalitionsrechtes in diesen Begriff hat das Reichsgericht durch rechtsprechung nicht vor?-mit der gleichen Dauer Zuchthaus Es gibt noch viele Streise, in denen nach den amtlichen Auslegung der Begriffe rechtswidriger Vermögensvorteil" bedroht. Der kleine Say in§ 275 die Vorschrift des§ 42 ,, Rechtswidriger Ver- findet Anwendung" enthält noch ein besondere Brutalität Ermittelungen der Tagelohn für erwachsene männliche unter und" Drohung" zustande gebracht. 1,50 M., der für erwachsene weibliche Arbeiter unter 1 M. beträgt. mögensvorteil" sei jeder Vorteil, auf den jemand zur Zeit gegen Streikende. Nach§ 42 fann nämlich, wenn eine strafDabei soll es bleiben. Auflehnung dagegen soll fünftig nicht der Drohung feinen rechtlich verfolgbaren Anspruch habe. bare Handlung auf Liederlichkeit oder Arbeitsschen zurückzunur mit Gefängnis, sondern auch mit Arbeitshaus und Zucht- Drohung sei das Inaussichtstellen eines llebels, also auch die führen ist oder wenn es erforderlich erscheint, um den Verurteilten an ein gesetzmäßiges und arbeitssames Leben zu haus bestraft werden können. Ein Paar in Schlesien an der Androhung eines Streiks; auf die Form komme es nicht an, gewöhnen" neben der Freiheitsstrafe auf Unterbringung Dreschmaschine beschäftigte Arbeiterinnen erhielten ganze auch ein Rat, eine Bitte, ja eine konkludente Handlung ge- in einem Arbeitshaus auf die Dauer von 6 Monaten bis zu 35 Pfennige als Tagelohn. Sie verabredeten Nieder- nüge. Unsere Leser entsinnen sich, daß der von sozialdemo- 3 Jahren erkannt werden. Richter, die die exorbitanten Urlegung der Arbeit, um ein Paar Pfennige mehr zu erhalten fratischer Seite noch im letzten Reichstag unternommene Verteile gefällt haben, durch die sie ehrliche Arbeiter lediglich als und legten die Arbeit nieder. Sie wurden sämtlich zu such, diese unsinnige, geradezu gemeingefährliche Auslegung für Erpresser stempelten, wenn sie von ihrem geseklich gewährGefängnis, eine von ihnen, die als„ Radelsführerin" bezeichnet die Zukunft zu ändern, leider gescheitert ist. wurde, gar mit mehreren Monaten Gefängnis wurden auf Grund dieser Praris viele Arbeiter und Gewerk- leisteten Recht Gebrauch machten, mit verächtlichen Erpressern - Erpressung. Die Forderung, gleichzustellen suchten, werden gierig Arbeitshaus anwenden. bestraft. Werden da der Krautbaronie und Schlotjunterschaft ge- fchaftsführer wegen Das wären die wesentlichsten Vorschläge des vom Scharfnehmere Vorschläge des Borentwurfs zum Strafgesetzbuch, über einen Tarif zu bewilligen unter Ankündigung der Sperre, machergeist beseelten Vorentwurfs zum Strafgesetzbuch. Erst dessen Gestaltung der kommende Reichstag zu entscheiden hat, so brachte einer Reihe Arbeiter sechs Monate Gefängnis ein. verteuern die Zolltariffreunde und Anhänger der Steuern auf könnte gegen so geplagte Arbeiterinnen gar auf Zuchthaus und Ar- Der Maurer Duda wurde gar in Dresden zu sech den Massenkonium die Lebenshaltung der Arbeiter, verrinbeitshaus erkannt werden, sowie sie drohen die Arbeit niederzulegen, Monaten Gefängnis und drei Jahren Ehrverlust wenn ihr Lohn nicht erhöht wird! verurteilt, weil er unter Androhung der Sperre den üblichen gern ihren Lohn um den fünften bis zehnten Teil, beranStundenlohn von 45 Pf. gefordert hat, während der Arbeit- lassen dadurch Tarif- und Streifbewegungen, um diese Kürgeber nur 43 Pf. zahlen wollte die Differenz betrug im aung des Lohns wettzumachen. Und dann schreien diese Terganzen 60 Pf. In ähnlicher Weise ging die Rechtsprechung roristen unter dem heuchlerischen Vorwand, Arbeitswillige gar gegen Arbeiter vor, die Gelder zum Streitfonds ge- au schützen", nach Erdrosselung des Koalitionsrechts und sammelt oder Mitglieder zum Eintritt in ihre Organisation schamlojen Strafen gegen ehrliche und ehrliebende Arbeiter. Zu den offenen Anhängern dieser schamlosen Hezze überredet hatten. Als Drohung genügte z. B. die Erklärung gegenüber einem nicht Beitrittswilligen:„ Na, Du wirst ja gegen ehrliche Arbeiter gehören die Konservativen, die Nasehen". Ja, die Forderung, rückständige Beiträge zu zahlen, schichte des Koalitionsrechts, die zum guten Teil in Antionalliberalen und ein gut Teil des Zentrums. Die Gewurde zur Erpressung gestempelt. griffen der bürgerlichen Parteien gegen das Koalitionsrecht besteht, und die Ablehnung jedes wirksamen Schußes des Koalitionsrechts seitens aller bürgerlichen Parteien beweist, daß ziemlich die gesamte Bourgeoisie Gegner des fundamen=
Auch Arbeiterkategorien, die das Koalitionsrecht heute haben, soll das Roalitionsrecht entzogen werden. Die§§ 184 und 185 enthalten ein Streifverbot für die Arbeiter der öffentlichen Betriebe. Der§ 184 lautet:
Wer vorsätzlich den Betrieb einer dem öffentlichen Verkehr dienenden Eisenbahn oder der Post oder einer zur öffentlichen Versorgung mit Wasser oder Beleuchtung dienenden Anstalt verhindert, wird mit Gefängnis bis zu drei Jahren oder mit Haft, bei mildernden Umständen mit Geldstrafe bis zu eintausend Mart bestraft."
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Verurteilt
Wer in rechtswidriger Absicht einen anderen durch Gewalt oder" Drohung zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Gefängnis oder Haft bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bis zu dreitausend
Mart bestraft."
Der Versuch ist strafbar."
zu
Auf diese von Haß gegen die Arbeiterklasse erfüllte Bourgeoisie und auf den Klassenkampf, den sie gegen die Arbeiterklasse durch Gewaltmittel führt, trifft als sehr mildes Urteil das ron Professor v. Treitschke über das System schmutziger Geldgier der französischen Bourgeoisie aus der ersten Hälfte des vorigen Jahrhunderts zu:
Der Vorentwurf zum Strafgesetzbuch behält auch diese Mißhandlung des Rechtsgefühls bei und verschärft die Strafen Zu den Eisenbahnen im Sinne dieses Paragraphen ge- und vermehrt die Strafmöglichkeit unendlich. hören nach der Begründung auch die Straßenbahnen. Durch Aenderung des Nötigungsparagraphen. talsten Rechtes der Arbeiterklasse, des Koalitionsrechts, ist. In§ 185 wird diese Strafbestimmung auf Telegraphen-, der bislang forderte, daß der Nötigende mit einem Verweist doch auch der Gegenentwurf zum Vorentwurf zum Fernsprech- und Rohrpoftanlagen ausgedehnt, brechen oder Vergehen drohte, wird je de Ankündi- Strafgesetzbuch, dessen Mitverfasser der freisinnige Profeffor für die schon jetzt im§ 318 des Strafgesetzbuchs eine ähnliche, gung eines Streits oder Boykotts, jede Tarifverhandlung durch v. Liszt ist, ungeheure Drangfalierungen des Gebrauchs des aber mildere Strasbestimmung besteht. Begründet werden§ 240 mit Gefängnis bis zu 2 Jahren bedroht.§ 240 des Roalitionsrechts auf. diese Vorschläge damit, daß die durch ein allgemeines Un- Vorentwurfs lautet: glid, z. B. einen Massenausstand oder etwa einen Aufruhr oder Krieg geschaffene Lage in bedrohlicher Weise verschärft wird, wenn in der bezeichneten Weise die Heranziehung auswärtiger Hilfe wie das Verlassen des Drtes unmöglich gemacht wird."( S. 591.) Die erwähnten Paragraphen heben das Vereins- und KoalitionsDiese Vorschrift genügt unserer Regierung als Schrittrecht der Postbeamten, Eisenbahner, eines großen Zeiles der Gemeindearbeiter und macher der Scharfmacher noch nicht. In§ 241 wird vorStaatsarbeiter tatsächlich auf. Sie enthalten geschlagen: ein strafrechtliches Verbot des Streits und der Streifberleitung der genannten Arbeiterkategorien. Das zeigt flar die Begründung. Dort wird besonders darauf hingewiesen, daß die strafbare Betriebsverhinderung auch dadurch herbei- Dadurch wird weit über das geltende Recht hinaus die geführt werden kann, daß die Angestellten der Eisenbahnen Presse, die das Elend der Arbeiter schildert, einen Ausstand oder der Post von dritter Seite durch Gewalt oder Drohung gutheißt, dem Strafrichter ausgeliefert. Ja, jedes Streitvon der Ausübung ihres Dienstes zurückgehalten werden. po stenstehen tann unter diesen Paragraphen gebracht Endlich können auch die Angestellten selbst durch pflicht werden. Der Zentralverband deutscher Industriellen fürchtet, widrige Verweigerung ihrer Dienste den Betrieb unmöglich es könne vielleicht ein verständiger Richter das ablehnen. Er hat deshalb beantragt, ausdrücklich dem§ 241 folgenden Absatz zuzufügen.
machen".
Nicht nur die Verkehrsarbeiter, auch alle Hafenarbeiter, Seeleute, Heizer, Kabelarbeiter, Metallarbeiter und Holzarbeiter, die z. B. mit dem Bau von Eisenbahnwagen beschäftigt sind, Bergarbeiter, furz
Wer durch gefährliche Drohung einen anderen in seinem Frieden stört, wird mit Gefängnis oder Haft bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu eintausend Mart bestraft.
,, Als diese in gehässigen Klassenkämpfen verbildete Bourgeoisie die Zügel des Staates in die Hände nahm, da begann ein Regiment ständiger Selbstsncht, das manche Sünde des fran= zösischen Sozialismus entschuldigt.... Frohlockend nennen die Fabrikanten und Kaufleute in der Kammer sich selber Feudalherren der neuen Gesellschaft. Für das Elend des fleinen Mannes hat die Staatsgewalt kein Auge. Er muß zusehen, wie ihm die unentbehrlichsten Waren verteuert werden durch Schuhzölle, deren Ertrag in die Taschen der Unternehmer wandert, und wird durch parteiische Geseze verhindert, mit vereinten Kräften seine gerechten Ansprüche auf höheren Lohn durchzusehen." Auf gegen diese gemeingefährliche Bourgeoisie! Am 12. Januar gilt es auch, die Pläne auf Vernichtung des Koalitionsrechts der Arbeiter und auf Gestaltung von in die Formen des allgemeinen Rechts gegossene AusnahmeEiner gefährlichen Drohung im Sinne des ersten Abfazes geseze gegen die Arbeiter zunichte zu machen und endlich macht sich auch derjenige schuldig, der es unternimmt, Arbeitgeber, Sicherung und Schuß dem Menschenrecht der Arbeiter zu Arbeitnehmer, Arbeitsstätten, Wege, Straßen, Bläge, Bahnhöfe, bringen.