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Nr. 15.

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Berliner Volksblatt.

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Telegramm- Adresse: Sozialdemokrat Berlin ".

Zentralorgan der fozialdemokratischen Partei Deutschlands .

Redaktion: SW. 68, Lindenstrasse 69. Fernsprecher: Amt Morikplatz, Nr. 1983.

Zurück ins Mittelalter.

Freitag, den 19. Januar 1912.

"

Seine

Expedition: S. 68, Lindenstrasse 69. Fernsprecher: Amt Moritzplatz , Nr. 1984.

Die Revanche der Tiedergerittenen.

Unter diesem Titel schreibt Karl Kautsky in der neuesten

Nummer der Neuen Zeit" über den Ausgang der Wahlen vom 12. Januar. Genoffe Kautsky sagt nach einigen Betrachtungen über Wahlbeteiligung und dergleichen:

Eie ist die einzige Partei, die an Stimmen und Mandaten erheblich Dafür ist sie die einzige Siegerin bei den jetzigen Wahlen. verstärkt aus dem ersten Wahlgang hervorgeht. Die Norddeutsche Allgemeine Zeitung" sucht jetzt alle bürgerlichen Elemente gegen uns mobil zu machen, indem sie unsere Politik als eine des lassentampfes, der sozialen Revolution, der ölferberbrüderung bezeichnet. Sie glaubt uns damit zu brandmarten und zu denunzieren. Aber diese Politik ist es ge­wesen, die einzig bei den jüngsten Wahlen werbende Kraft entwidelt hat. Mehr Mandate als jemals zuvor im ersten Wahlgang und auch einen Stimmenzuwachs, der sich dem von 1903 ebenbürtig zur Seite stellt, hat uns die Politik des Klassenkampfes, der sozialen Revolution, der Völkerverbrüderung gebracht.

endlich aus fittlichen Bedenken. Aus rechtlichen Bedenken er-| das unsozialste Gesez, das man sich denken kann ein neuer zlärt er es in seinem an die Generalversammlung erstatteten Beweis dafür, daß die preußische Regierung sich des sozialen Bericht für unzulässig, unter dem Namen eines armenpolizeilichen Charakters der Armenpflege in feiner Weise bewußt ist. Zwangsmittels etwas einzuführen, was nur als Strafe an- Wird der Entwurf Geseß, was bei der Zusammensetzung des Der dem Herrenhause zugegangene Entwurf eines Gesetzes gesehen werden könne, aus sittlichen Bedenken bezeichnete er Dreiklassenparlaments nicht ausgeschlossen ist, so nähern wir über die Ausübung der Armenpflege bei Arbeits- als unangängig, Personen ihrem gesetzlichen Richter zu uns mittelalterlichen Zuständen. Die Auffassung, daß Armut scheuen und säumigen Nährpflichtigen ist ein entziehen, noch mehr, in eigener Sache zu entscheiden, und er ein Verbrechen ist, wird dann aufs neue zur Geltung kommen. Machwerk so reaktionärer Art, wie es selbst in Preußen seit betont, an diesem Standpunkt um so mehr festzuhalten, als So wenig Mitleid wir auch mit solchen Personen haben, die Jahren noch nicht dagewesen ist. Angeblich sollen diejenigen er a priori und durch die Tatsachen von der völligen Un- aus bösem Willen ihre Familie zugrunde gehen lassen, so Personen davon betroffen werden, die sich, obwohl sie dazu wirksamkeit durchdrungen sei, jemals mit diesem Mittel den sehr müssen wir auf der anderen Seite doch zu verhindern in der Lage sind, um die Ernährung ihrer Familie nicht gewünschten Erfolg zn erzielen. Statt dessen forderte er suchen, daß der Unschuldige mit dem Schuldigen leidet. Vor fümmern. In Wirklichkeit aber läuft, wenn der Entwurf in eine Beschleunigung des Strafverfahrens, allem wird es notwendig sein, vorbeugende Armen­der vorliegenden Fassung Gesetz wird, jeder dauernd Unter- Heranziehung bon Arbeitern zur Recht pflege zu treiben und zu verhindern, daß Tausende und stützte Gefahr, auf beliebige Zeit ohne Richterspruchsprechung für diese Fälle, Einreihung der Nährpflicht- aber Laufende in Not und Elend versinken. Geht man den in ein Arbeitshaus gesperrt zu werden. verlegung unter die Vergehen und ausschließliche Zu- Ursachen der Verarmung auf den Grund, so wird man zu dem Ein ähnliches Gesetz bestand in Preußen schon einmal. ständigkeit der- auch mit Laienrichtern besetzten Resultat kommen, daß in den weitaus meisten Fällen die Es war dies das Gesetz vom 21. Mai 1855, das die Möglich- Straffammern zu ihrer Aburteilung, unter Zulassung von wirklich Schuldigen nicht die Armen sind, feit bot, solche Personen, welche durch eigene Schuld Haft- und Geldstrafen in leichten Fällen, leberweisung sondern diejenigen, die der Masse des obdachlos waren oder welche sich trotz ihrer Unterstützungs- ins Arbeitshaus auf vom Richter bestimmte Dauer Volkes die Lebenshaltung berteuern. Die bedürftigkeit weigerten, die ihnen angebotene Arbeit zu ver- als Nebenstrafe für schwere Fälle neben erheblicher Ge- fonservativ- klerikale Mehrheit des Abgeordnetenhauses und richten oder endlich solche, welche schuldbarerweise ihre Ehe- fängnisstrafe, unter gesetzlicher Regelung der Strafvollstreckung die preußische Regierung brauchen nach den Schuldigen nicht frauen und Kinder der öffentlichen Armenpflege preisgaben, in den Arbeitshäusern unter Berücksichtigung des erzieherischen allzu weit zu suchen. durch Verfügung der Verwaltungsbehörde für die Dauer der Zweckes der Strafe, und endlich die Einführung der bedingten Obdachlosigkeit oder Unterstützungsbedürftigkeit in einer Verurteilung für die Fälle der Nährpflichtverletzung. Treffend Arbeitsanstalt unterzubringen. Wie es scheint, ist die polizei- nennt er das Verwaltungszwangsverfahren eine Verhöhnung der liche Ueberweisung in ein Arbeitshaus im allgemeinen in ver- fundamentalsten Sätze der modernen Armenpflege. hältnißmäßig wenigen Fällen zur Anwendung gekommen. Der Worte waren in den Wind gesprochen, die Mehrheit legte Hauptgrund hierfür war nach den Motiven des neuen Gesetzes sich einfach auf den oben wiedergegebenen Antrag fest und neben der geringen Anzahl der vorhandenen Arbeitshäuser bot dadurch der Reaktion eine willkommene Handhabe zur und der Höhe der Kosten der Unterbringung der Umstand, Verwirklichung ihrer Pläne. " Die Wahlen des Jahres 1907 hatten die Sozialdemokratie im daß schon die Möglichkeit des polizeilichen Arbeitszwanges ge­Reichstag geschwächt und die Regierung gestärkt, ihr zwei Majori­Der Regierungsentwurf geht aber noch weit über die Be- täten zur Verfügung gestellt eine liberal- konservative und eine nügte, um die Fälle seiner Anwendbarkeit zu verringern. schlüsse des Vereins für Armenpflege und des Abgeordneten konservativ- ultramontane. Das Resultat war eine Politik, wie sie Das Gesetz vom 21. Mai 1855 wurde durch das Aus- hauses hinaus. Denn während in dem Beschluß des Vereins empörender und aufreizender nicht gedacht werden konnte, cine führungsgesetz zum Unterstützungswohnsitzgesetz vom Jahre 1871 für Armenpflege ausdrücklich von Zwangsmitteln gegen Arbeits- Bolitik, die alle bürgerlichen Parteien aufs äußerste kompromittierte. aufgehoben, namentlich aus rechtlichen Bedenken, weil man scheue und Versäumnis der Nährpflicht von Eltern gegenüber Die einzige Partei, die der Regierung aufs äußerste in allen Punkten annahm, daß neben den Paragraphen 361 und 362 des da ihren Kindern unter 16 Jahren und von Ehemännern gegen Widerstand leistete, die jede Teilnahme an irgend einem Block maligen Bundesstrafgesetzbuches Raum für einen auf Landes- über ihren Ehefrauen" die Rede ist, und während der Antrag beharrlich von sich wies, die Imperialismus, Rüstungen, neue gesetz beruhenden polizeilichen Arbeitsgwang nicht mehr vor der Gemeindetommission des Abgeordnetenhauses nur von Steuern entschieden ablehnte, war die Sozialdemokratie. handen sei. Entsprechend dieser Rechtsauffassung wurde in der Personen spricht, die sich hartnäckig und böswillig" der Unter­Sustruktion zum Ausführungsgesetz des Unterſtügungswohn- haltungspflicht ihrer aus öffentlichen Armenmitteln unter fizgesetzes ausdrücklich hervorgehoben, daß die Unterbringung ftükten Angehörigen entziehen, sieht der Entwurf schlechthin des Hilftsbedürftigen in ein Armenhaus sowie ein Zwang zur für jeden dauernd Unterstüßten die Möglichkeit der Unter­Arbeit wider seinen Willen im Verwaltungswege nicht zu- bringung in einer öffentlichen Arbeitsanstalt vor. Zwar heißt Läffig fei. es in der Begründung, daß der Arbeitszwang fich nur richten Im Laufe der beiden nächsten Jahrzehnte machten sich soll gegen die Arbeitsscheuen, d. h. die Müßiggänger, Trunken­wieder Stimmen geltend, die die Einführung eines polizei- bolde und dergleichen, die nicht für sich selbst sorgen, sondern lichen Arbeitszwanges verlangten. Nach vergeblichen Versuchen, aus öffentlichen Mitteln unterhalten werden müssen, sowie den Arbeitszwang durch Reichsgesetz einzuführen, wurde durch gegen die säumigen Nährpflichtigen, d. h. Personen, welche die Novelle zum Strafgesetzbuch vom 12. März 1594 in den ihre Verpflichtung zum Unterhalt der Angehörigen nicht er § 361 eine neue Ziffer 10 eingefügt, die eine Haftstrafe bezw. füllen, sondern diese der Armenpflege anheimfallen lassen, Geldstrafe bis zu 150 M. für denjenigen vorsieht, der, obschon mag das Eintreten der Armenpflege durch Arbeitsschen des er in der Lage ist, diejenigen, zu deren Ernährung er ver- Familienhauptes oder dadurch bedingt sein, daß dieses seinen Jede andere Politik hat versagt. Von den bürgerlichen Bar­pflichtet ist, zu unterhalten, sich der Unterhaltungspflicht trop Verdienst nicht zum Unterhalt der Angehörigen verwendet. teien hat keine einen Aufschwung aufzuweisen. Sie alle haben im der Aufforderung der zuständigen Behörde derart entzieht, Der Wortlaut des Entwurfs aber stimmt mit diesen Worten ersten Wahlgang an Mandaten mehr Verluste als Gewinne zu daß durch Vermittelung der Behörde fremde Hilfe in Anspruch nicht überein. Erfährt er keine Renderung, so wird das Gesetz verzeichnen. genommen werden muß. Man sah bei dieser Gelegenheit in der Praxis in der Hand der Behörden zu einem Mittel Doch noch ist nicht alles für den Liberalismus Savon ab, die Nebenstrafe der Ueberweisung an die Landes- von Schikanen aller Art werden, und auch solche Personen verloren. Bei ihm liegt die Entscheidung, ob der schwarzblaue polizeibehörde auch für die neueren strafbaren Handlungen werden davon betroffen werden, die sich nicht aus Arbeitsschen Block im nächsten Reichstag die Mehrheit erhalten soll oder nicht. für anwendbar zu erklären, und ebenso nahm man aus recht- oder Müßiggang der Unterhaltungspflicht ihrer Angehörigen man sollte glauben, die Wahl könnte ihm nicht schwer werden. lichen Gründen von einer landesgesetzlichen Regelung des entziehen, sondern aus Gründen, die nicht in ihrer eigenen Er hat ganz einfach zu entscheiden, ob er politischen Selbstmord polizeilichen Arbeitszwanges Abstand. Person zu suchen sind. Obwohl die Motive selbst betonen, daß üben oder noch als ernsthafte selbständige politische Macht weiter die Einweisung in eine Arbeitsanstalt einen empfindlichen eriſtieren will. Eingriff in die persönliche Freiheit darstellt und daß deshalb Sozialdemokraite und Liberalismus zusammen berfügen zur­eine objektive und jede Willkür ausschließende Anwendung zeit über rund 70 Mandate. In ungefähr ebenso vielen Stich­soweit als möglich sichergestellt werden muß, ist dies Ziel nicht wahlen ringen sie miteinander. Das macht zusammen 140 Man­erreicht worden. Die Unterbringung soll durch den Kreis- date, die auf jeden Fall der Linken zufallen. Dazu kommen fast resp. Stadtausschuß erfolgen, also durch Behörden, die in 100 Size, die sie erobern kann, wenn Liberale und Sozialdemokratie feiner Weise eine Garantie gegen eine mißbräuchliche An- einander Wahlhilfe leisten. Es ist ungefähr ein halbes Hundert wendung des Gesetzes bieten. Dazu kommt, daß eine gegen fozialdemokratische Stichwahlen, bei denen der Liberalismus den 1. fobald als möglich einen Gefeßentwurf vorzulegen, durch eine Entscheidung des Kreis- oder Stadtausschusses eingelegte Ausschlag gibt. Und ebenso groß ist die Zahl der Wahlbezirke, in welchen den Verwaltungsbehörden die Befugnis beigelegt wird, Beschwerde keine aufschiebende Wirkung hat und daß die Ent- benen Liberale mit Konservativen oder Zentrumsleuten in Stich Personen, die sich hartnäckig und böswillig der Unterhaltungs- lassung aus der Arbeitsanstalt ungeheuer schwer ist. Die wahl stehen und die sozialdemokratischen Stimmen von Bedeutung pflicht ihrer aus öffentlichen Armenmitteln unterstützten Angehörigen Fälle werden gar nicht so selten sein, wo jemand auf dem Ver- find. Es ist also möglich, die schwarzblaue Mehrheit zu brechen. 2. auf eine Aenderung des Reichsstrafgesetzbuches hinzuwirken, waltungswege dauernd zur Unterbringung ins Arbeitshaus, Daß wir für alle Liberalen eintreten, die die Jenaer Stich­damit Personen, die fich hartnäckig und böswillig ihrer gesetzlichen also zu lebenslänglichem Buchthaus verurteilt wahlbedingungen akzeptieren, ist selbstverständlich. Nicht selbstver­Unterhaltungspflicht entziehen, fünftig mit Gefängnis, in leichteren wird, denn wenn der Verurteilte auch nach einem Jahre ohne ständlich ist es dagegen, daß die Liberalen allenthalben und mit Fällen mit Haft bestraft, in schwereren Fällen, wo Trunk, Lieder weiteres beurlaubt werden muß, so ist doch andererseits vor- voller Kraft ihre Stimmen für den Sozialdemokraten gegen Zen­lichkeit oder gewohnheitsmäßiger Müßiggang den Grund der gesehen, daß seine Wiedereinlieferung verfügt werden kann, trum und Konservative abgeben werden. Von dem Ausmaß, in Unterlassung des Unterhalts bilden, außerdem der Landespolizei- falls er während der Beurlaubung erneut nicht nur vorüber dem es geschieht, wird es in erster Linie abhängen, ob die schwarz­behörde überwiesen werden können. gehend unterstützungsbedürftig wird. Slaue Mehrheit zur Minderheit reduziert wird, wird es aber auch Im Plenum ist der Antrag nicht mehr zur Beratung Allerdings sind in einer Reihe von Bundesstaaten, und abhängen, ob das durch die Paarung zwischen Karpfen und Kanin­zwar in Sachsen , Württemberg , Mecklenburg- Schwerin , chen bereits erheblich ramponierte politische Ansehen des Liberalis Auch der Deutsche Verein für Armenpflege hat sich auf Oldenburg , Anhalt, Hamburg , Elsaß- Lothringen und Bremen mus noch einmal wiederhergestellt wird oder ob er völlig zu einer seiner Generalversammlung am 23. September 1909 in München ähnliche Geseze erlassen, aber hier sind doch immerhin gewisse Ruine herabjinkt, aus der kein neues Leben mehr zu sprießen in ähnlichem Sinne geäußert und folgenden Beschluß gefaßt: Garantien geboten. So darf z. B. in Hamburg die Unter- vermag einer Ruine ohne jeden ästhetischen Reiz, die nur noch Der Verein erachtet die Ueberweisung in eine gefchloffene bringung nur dann erfolgen, wenn von 5 Mitgliedern der als politisches Verkehrshindernis wirkt. Anstalt mit Arbeitszwang im Wege eines gegen Mißbrauch zu Kommission für das Armenarbeitswesen 4 dafür stimmen, Aeußerlich kräftiger als der Liberalismus steht der Zentrums­schügenden Verwaltungsverfahrens als das geeignete Zwangs- und außerdem muß dem Unterstützten, wenn er ein Jahr in turm da. Das Zentrum hat seine Machtstellung dem mittel gegen Arbeitsscheue und Versäumnis der Nährpflicht von Eltern gegenüber ihren Kindern unter 16 Jahren und von Ehe- einer Anstalt untergebracht war, bevor das Fortbestehen der horrenden Pluralwahlrecht zu verdanken, das durch unsere bon Jahr zu Jahr wachsendem männern gegenüber ihren Ehefrauen und empfiehlt deshalb drin- Voraussetzung für die Arbeitspflicht festgestellt werden kann, Wahlkreiseinteilung in den rückständigsten gend, daß reichsgeießlich, jedenfalls aber durch Landesgesetze der durch eine mindestens sechs Monate dauernde Unterbrechung Maße Wahlkreisen zugute tommt, armenpolizeiliche& rbeitsgang in allen Bundesstaaten, in denen Gelegenheit zur Erbringung des Nachweises gegeben werden, während es die fortschreitenden immer mehr entrechtet. Sicher ist, er noch nicht besteht, zur Einführung gelange. daß die Voraussetzungen für die Vollstreckung des Beschlusses daß dadurch niemand mehr benachteiligt wird als die Sozialdemo In der Debatte bekämpfte der Vertreter der Minderheit, nicht mehr bestehen. In Elsaß- Lothringen kann die Unter- traiet, niemand mehr begünstigt als das Zentrum. Mit den 300 000 der bekannte langjährige Dezernent der Charlottenburger bringung in eine Anstalt erst dann erfolgen, wenn der Unter- Stimmen, die Ledebour und Zubeil zusammen erhielten, lassen sich Armenverwaltung Stadtrat Samter scharf den Arbeits- stützte sich weigert, die ihm angewiesene Arbeit zu verrichten. bequem 30 3entrumskandidaten in den schwarzen Wahlbezirken awang, einmal als ungefeglich, zweitens als unwirksam und Der preußische Entwurf sieht von solchen Kautelen ab, er ist durchbringen,

Wiederholt hat dann die konservativ- Klerikale Mehrheit des preußischen Abgeordnetenhauses an die Regierung die Bitte gerichtet, den administrativen Arbeitszwang wieder einzuführen. Am 27. Februar 1909 nahm das Abgeordnetenhaus einen ent­sprechenden Antrag an, der der Gemeindekommission über wiesen wurde. Die Kommission empfahl folgenden Antrag: Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen, die Regierung au ersuchen,

entziehen, zur Arbeit anzuhalten;

gelangt.

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