Nr. 109.
Abonnements- Bedingungen: Abonnements. Preis bränumerando: Bierteljährl. 8,30 M., monatl. 1,10 m., wöchentlich 28 Pfg. frei ins Haus. Einzelne Nummer 5 Bfg. Sonntags. nummer mit illustrierter Sonntags. Beilage„ Die Neue Welt" 10 Bfg. PostAbonnement: 1,10 Mark pro Monat. Eingetragen in die Post- BeitungsBreisliste. Unter Kreuzband Deutschland und Desterreich- Ungarn 2 Mart, für das übrige Ausland 3 Mart pro Monat. Bostabonnements nehmen an: Belgien , Dänemart, Holland , Italien , Luxemburg , Bortugal, Rumänien , Schweden und die Schweiz .
für
Vorwärts
Ericheint täglich außer Montags.c
S
Berliner Volksblatt.
29. Jahrg.
Die Infertions- Gebühr
beträgt für die sechsgespaltene Kolonel geile oder deren Raum 60 fg., für politische und gewerkschaftliche Bereins und
Versammlungs- Anzeigen 30 Bfg. ,, Kleine Anzeigen", das fettgedruckte Wort 20 Bfg.( zuläffig 2 fettgedruckte Worte), jedes weitere Wort 10 Bfg. Stellengesuche und Schlafstellenan zeigen das erste Wort 10 Pfg., jedes meitere Wort 5 Bfg. Worte über 15 Buch staben zählen für zwei Worte. Inserate für die nächste Nummer müssen bis 5 Uhr nachmittags in der Expedition abgegeben werden. Die Expedition ist bis 7 Uhr abends geöffnet.
Telegramm Adresse: ,, Sozialdemokrat Berlin"
Redaktion: S. 68, Lindenstrasse 69.
Fernsprecher: Amt Morigplatz, Nr. 1983.
Am kommenden Sonntag, den 12. Mai,
statt.
findet der
Zweite proletarische Frauentag
-
Sonnabend, den 11. Mai 1912.
-
ftreiten fo läge doch wahrhaft nicht der geringste Anlaß vor, gegen einen Abgeordneten wegen einiger Zwischenrufe und wegen Nichtbefolgung der Aufforderung, auf seinen Plaz zu gehen, das schwerste Geschüß aufzufahren. Sonst müßten täglich mindestens ein Dugend Abgeordnete der Rechten und des Zentrums an die frische Luft befördert werden.
Aber ganz abgesehen davon, bedeutet der§ 64 eine flagrante Verlegung des Gesetzes und der Verfassung, und das weiß niemand so gut wie seine Väter und seine Geburtshelfer, die Herren von der Regierung, denen selbst die schwersten Bedenken über die Ausführung des Paragraphen aufgestoßen find. Wieviel Mühe und Arbeit, die einer besseren Sache würdig wären, hat man nicht darauf verwandt, die Zwirnsfäden des Strafgesegbuchs zu umgehen.
Expedition: S. 68, Lindenstrasse 69.
Fernsprecher: Amt Morikplatz, Nr. 1984.
nossen das Verfahren falten Blutes abwarten. Auch diese Frage hat Abg. Boisly in seiner Rede vom 6. Mai 1910 berührt, er wandte sich gegen die Auffassung, daß das Haus befugt sei, gegen Abgeordnete das Hausrecht zu gebrauchen, und er hat das auf das allerentschiedenste bestritten.
,, Das Hausrecht hat man nur gegen einen Fremden, welcher nicht auf Grund eines eigenen Rechtes befugt ist, im Hause zu berweilen."
Das wird aber doch wohl auch Herr v. Erffa nicht zu bestreiten wagen, daß Borchardt und Leinert auf Grund eines eigenen Rechts befugt waren, im Hause zu verweilen. Die Sozialdemokraten sind dazu mindestens so berechtigt, wie Herr v. Erffa , einen Vorwurf könnte man ihnen nur dann machen, wenn fie freiwillig auf ihr Recht verzichtet und dadurch die Intereffen ihrer Wähler verlegt hätten.
Der erste Frauentag im vergangenen Jahre hat einen außerordentlich erfolgreichen VerIn der Geschäftsordnungskommission vor 2 Jahren hatte lauf genommen. Inzwischen hat die Erkenntnis, fiber Brütbenten auf Berlangen einen Bolizei offi- reaftionäre Breffe, mögen Junker und Pfaffen sich noch so fich Vertreter des Ministeriums des Innern bereit er- So ist denn die Rechtslage höchst einfach. Mag die klärt, dem Präsidenten Polizeioffi Presse, daß auch die Frau am politischen Leben sich be- aier mit den nötigen Mannschaften zur Ver- sehr entrüften, das gute Recht ist auf unserer Seite, die Schuld teiligen muß, zugenommen. fügung zu stellen, damit er die ihm durch§ 64 beizulegenden aber tragen die Väter des Hausknechtsparagraphen und mit Befugnisse gegebenenfalls durchsetzen könne. Kaum hatte ihnen die, die den gesetzwidrigen Paragraphen angewandt. Jordan v. Kröcher diese frohe Botschaft vernommen, da wandte er sich auch schon an den Minister des Innern mit der Anfrage, auf welchem Wege und in welcher Form die Herbeirufung der Polizei zu geschehen habe. Der Minister erwiderte, er sei bereit, den Polizeipräsidenten anzuweisen, auf schriftliches, telegraphisches oder telephonisches Ersuchen ohne Verzug einen Polizeioffizier mit den erforderlichen Mannschaften in das Abgeordnetenhaus zu entsenden und Vorsorge zu treffen, daß jederzeit während der Verhandlungen des Hauses solchem Ersuchen alsbald stattgegeben werden kann. Weiter heißt es in der Antwort:
Rüftet überall zum Frauentag! Proletarierinnen! Auf zum Kampf für euer Recht!
§ 64.
Wer trägt die Schuld an den skandalösen Szenen, die fich am Donnerstag im Abgeordnetenhause ereignet haben? Diese Frage wird von der gesamten Presse aufgeworfen und naturgemäß sehr verschieden beurteilt. Am allertollsten, fast noch toller als die Landtagsmehrheit, geberden sich dabei die reaktionären Blätter, die sich um die Wette bemühen, die Vorgänge falsch darzustellen und die RechtsIage zu verschieben. Besonders kommt es ihnen darauf an, nach außen den Schein zu erwecken, als ob es sich um eine wohlvorbereitete Aktion der Sozialdemokraten, um ein abgefartetes Spiel, handle. Möglich, daß die Sache vor langer Beit vorbereitet war, aber nicht von den Sozialdemokraten, sondern von den Gegnern, namentlich von den Konservativen, in deren Händen der Präsident ja nur ein Spielball ist. Man muß Herrn b. Erffa präsidieren gesehen haben, diesen hilfLosen Mann, der den einfachsten Situationen nicht gewachsen ist, der fort und fort ängstlich zu den Pappenheim und Heydebrand hinüberspielt, der erwählte Vertreter des Volkes wie Schuljungen behandeln zu können glaubt und die Parteilich feit förmlich verkörpert. Nicht der Präsident des Hauses, sondern das Werkzeug der Mehrheit ist Herr b. Erffa, dem sein Vorgänger auf dem Präfidentenstuhl eine böse Erbschaft hinterlassen hat.
Der§ 64, angeblich geschaffen, weil ohne ihn die Ordnung des Hauses nicht aufrecht erhalten werden kann, ist in Wirklichkeit das schlimmste Hindernis für jede ord. nungsmäßige Handhabung der Geschäfte. Geboren in einer Aufwallung des Bornes, unvereinbar mit dem Strafgeset und der Verfassung mußte der§ 64, wenn er einmal zur Anwendung gelangt, zu Konflikten schlimmster Art, zum Standal, zu einer nie dagewesenen Blamage des Hauses und des Präsidenten führen. Das ist den Vätern des Hausknechtsparagraphen seiner Zeit deutlich genug gefagt
worden.
Wie sie toben!
Ueber den Einbruch der Polizei ins Junkerparlament schreibt heute natürlich die gesamte Presse. Wäre die Sache nicht so ver dammt ernst- denn es handelt sich nicht um eine persönliche Angelegenheit der Genossen Leinert oder Borchardt, sondern um einen Schimpf, der ihren Wählern und damit dem gesamten Volke angetan worden ist, so wäre man versucht, hell aufzulachen über die Art, wie die bürgerlichen Zeitungen sich mit dem heillen Thema ab" Dem Führer des Kommandos würde auf seine Meldung zufinden suchen. Am kläglichsten benimmt sich natürlich wieder die beim Erscheinen im Hause eine der Form nach noch näher liberale Presse. Bu feige, um rüdsichtslosen Schutz des Parlazu bereinbarende Verfügung des Präsidenten einzu- ments zu berlangen, was sie selbst dann tun müßte, wenn wirklich händigen sein, die ihm über die Art der zu vollstredenden Maß- unsere Genossen dem Freiherrn von Erffa hätten Schwierigkeiten nahme und die Personen, gegen die sich die Maßnahmen richten, bereiten wollen, werfen sich diese töftlichen liberalen Sturmgesellen in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise unterrichtet. Die in den Schulmeisterton und teilen nach beiden Seiten Rügen und nähere Anweisung der Kommandoführer über ihr weiteres Ber. Belehrungen aus: Die Sozialdemokraten hätten ja Unrecht gehanhalten von der Aushändigung der erwähnten Berfügung ab bis belt, aber der Präsident hätte auch nicht so nervös sein dürfen. Ganz zur Erledigung ihres Auftrages wird dem Polizeipräsidenten vor- deutlich ist aber dabei doch das Bestreben, unsere Genossen ins Unrecht zu setzen. So brachte das Berliner Tageblatt" schon am Donnerstag abend einen Bericht, der den Anschein erwedt, als ob Genoffe Borchardt tatsächlich durch unaufhörliche Zwischenrufe den Abg. Schifferer am Reden gehindert hätte was bekanntlich nicht der Fall war- und dann behauptet das Blatt am Freitag früh mit edler Dreiftigkeit:
behalten fein."
Besonders interessant mit Rücksicht auf den Fall Borchardt ist die Tatsache, daß in dem Schreiben des mi nisters des Innern vom 3. Mai 1910 ausdrücklich gesagt ist, ... daß sich die Mitwirkung der Polizeiorgane auf die Entfernung ausgeschloffener Abgeordneter aus dem Sizungssaal und von den Tribünen zu beschränken haben wird, während es mir nicht angängig erscheint, Polizeikräfte auch, von ganz besonderen Ausnahmefällen abgesehen, etwa zur Verhinderung des Wieder. eintritts eines Ausgeschlossenen in den Sigungsfaal oder auf die Tribünen zu verwenden.
Bekanntlich sind in striktem Widerspruch hiermit drei Leutnants und 17 Mann am Donnerstag aufgeboten worden, um den Widereintritt Borchardts zu verhindern.
Nach Annahme des§ 64 durch das Plenum entspann sich ein intereffanter Schriftwechsel zwischen dem Präsidium und dem Minister des Innern über den Wortlaut des zur Herbeirufung des Leutnants auszufüllenden Formulars.
Der Minister hatte gegen den Kröcherschen Entwurf Bedenken, weil daraus nicht deutlich hervorgehe, daß der Polizeileutnant sich in rechtmäßiger Ausübung seines Amtes befinde. In dem Falle der Durchführung des§ 64, so heißt es in einem Schreiben des Ministers vom 20. Juni 1910, handele es sich darum, dem Führer des Polizeikommandos rein tatsächlich darzulegen, daß der zwangsweise zu entfernende Abgeordnete sich in Begehung des Hausfriedensbruchs befindet.
Würde der Polizeioffizier, ohne sich von dem Vorliegen der Boraussetzungen des polizeilichen Einschreitens zu vergewissern, vorgehen, so würde ihn vor der Gefahr, unter Umständen aus § 105 des Strafgesetzbuchs verfolgt zu werden, eine Vereinbarung zwischen Euer Exzellenz und mir nicht schüßen können, was zu sehr unerwünschten Folgen führen könnte."
Wenn die reaktionäre Bresse davon faselt, die Sozialdemokraten hätten in der Geschäftsordnungsdebatte selbst zugegeben, sie würden die gewaltsame Entfernung eines ihrer Bertreter hervorrufen, so ist das eine infame Lüge. Unsere Genossen haben lediglich erklärt, sie würden, wenn einmal von dem§ 64 Gebrauch gemacht würde, freiwillig den Sigungssaal nicht verlassen. Schon bei der Beratung des Im Hinblick hierauf schlug der Minister eine andere Form ominösen Paragraphen hat nicht etwa ein Sozialdemokrat, bor , mit der sich die Erzellenz, nämlich Herr v. Kröcher, schließ sondern ein Nationalliberaler, noch dazu ein hochstehender lich einverstanden erklärte. Jurist flipp und klar die Verfassungswidrigkeit Aber auch durch diese Fassung ist der§ 105 des Strafdes§ 64 nachgewiesen. Durchaus zutreffend führte damals gesetzbuchs nicht umgangen. Es bleibt dabei, daß der Leutnant sich durch die gewaltsame Entfernung Borchardts strafder Abg. BoisIn aus: Wir Mitglieder des Hauses sind aber nicht bar gemacht hat, denn§ 105 bestimmt ausdrücklich, daß mit auf Grund der Geschäftsordnung, sondern auf Grund der Ver. Zuchthaus bestraft wird, wer es unternimmt, Mitglieder einer faffung und auf Grund des Willens unserer Wähler hier. Wir geseßgebenden Versammlung eines Bundesstaats aus ihr gekönnen uns nicht freiwillig der Geschäftsordnung unterwerfen; waltsam zu entfernen. Noch krasser liegt der Fall benn wir würden damit das Recht unserer Wähler verletzen." Leinert. Hier hat der Leutnant ohne jeden Auftrag des Das und nichts anderes ist der Standpunkt, den unsere Präsidenten gehandelt, und wenn Herr v. Erffa die ganze Genoffen einnehmen. Borchardt war im Recht, als er den Schuld auf ihn laden will, so zeugt das von allem anderen Saal nicht freiwillig verließ, und Leinert erfüllte seine Pflicht, eher als von ritterlicher Gesinnung. als er sich nicht zum Büttel der Polizei herabwürdigte. Das weiß der Präsident, daß weiß die Mehrheit. Daher ihr an Wahnsinn grenzendes Toben, daher ihre Bersuche, der Sozialdemokratie die Schuld beizumessen.
Unsere angegriffenen Genossen werden gegen den Polizeileutnant Strafanzeige er statten, sie werden die Ungefeßlichkeit des § 64 nachweisen und dafür sorgen, daß die BIamage des Dreiklassenparlaments au einer vollendeten wird!
Wir wollen die Frage, ob für Herrn v. Erffa überhaupt ein Anlaß zum Ausschluß des Genossen vorgelegen hat, ununtersucht lassen. Unter vorurteilslosen Beobachtern gibt Wenn bürgerliche Blätter eine Strafanzeige es darüber keine Meinungsverschiedenheit. Selbst wenn der wegen Hausfriedensbruchs gegen Borchardt § 64 au echt bestände was wir auf das entschiedenste be- und Beinert in Aussicht stellen, so fönnen unsere Ge
SUPP
-P
Herr Borchardt hat sich, aus geringfügigem Anlaß, eine Bu rechtweisung des Präsidenten zugezogen und den präfidialen Ans ordnungen dann, in wohl überlegter Absicht offen. bar solange zuwider gehandelt, bis der Präsident nur mehr die Wahl hatte: den Störer der parlamentarischen Ord nung vornehm zu ignorieren oder aber Gewalt anwenden zu lassen."
Bugleich fommt ihm die rettende, echt liberale Jdee, die ganze Sache aufs formale Gleis zu schieben:
In seinem Vorgehen gegen den Abgeordneten Borchardt hab sich der Präsident v. Erffa zweifellos einen schweren Vera stoß gegen die Geschäftsordnung zufchulden kommen Lassen.
Nach dem Hausknechtspavagraphen sei nämlich
während der Sigung die gewaltsame Entfernung eines Aba geordneten nicht möglich und statthaft. Der Präsident hat aber zweimal inmitten der Sigung den Abgeordneten Borchardt durch einen Beutnant und vier Mann aus dem Saale bringen lassen. Ging Herr Borchardt nicht freiwillig, so war es eben„ erfora derlich", die Sizung auszusehen, die Tribünen und den Sigungssaal zu räumen und in der Zwischenzeit den Abgeord neten zu entfernen. An Stelle dessen setzte der Präsident die Sigung aus, eröffnete sie aber bei Beginn der Eyes tution wieder."
Eine rettende, eine wahrhaft geniale Jdee! Nun kann der Libea ralismus es beiden Teilen recht machen. Nur schade, daß die Idee falsch ist. Wir wollen unsere Leser nicht mit gelehrten Deduktion nen über den lächerlichsten aller Paragraphen langweilen. Es genüge zu sagen, daß man fast mit größerem Rechte das Gegenteil daraus schließen könnte, nämlich, daß ein Ausschluß gerade nur während der Sigung erfolgen darf. Aber darauf kommt es ja gar nicht an, Hauptsache ist, daß das liberale Blatt sich um eine entschiedene Stellungnahme für das Recht der Abgeordneten drückt! Noch etwas komischer ist die Haltung der Nationalzeis tung": Der Präsident hat gegenüber dem Abg. Borchardt- bas muß heute besonders anerkannt werden große Geduld gezeigt, er hat ihn oft und oft ermahnt, feine Zwischenrufe unmittelbar vor der Rednertribüne zu unterlassen, ihn dringens gebeten, seinen Anordnungen Folge zu leisten und ihn auf die Folgen der anderen Widersehlichkeiten aufmerksam gemacht. Dennoch muß man fragen, ob das Unglüd des Einschreitens der bewaffneten Macht nicht hätte vermieden werden können, wenn der Präsident seine Geduld noch weiter dadurch bewährt hätte, daß er durch Aussehen der Sizung für längere Zeit dem heute offenbar frankhaft erregten Abg. Borchardt Zeit zur Besinnung auf seine parlamentarischen Pflichten gegeben hätte." Da bleibt ja kein Auge troden! Aber sie wird noch lieben würdiger:
-
Eine solche findische Methode, wie sie der bisher weitesten Kreisen unbekannte Abg. Borchardt heute anzuwenden für gub befand, kann nur dazu beitragen, seine Partei selbst in den Augen ihrer Wähler herabzusehen und lächerlich zu machen. Ein solches Betragen, das tonsequenterweise zu brutalent Lärm und sinnloser Obstruktion ausarten muß, betveist, daß Alba