Mr. 228.
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Telegramm- Adresse: ,, Sozialdemokrat Berlin".
Redaktion: S. 68, Lindenstrasse 69. Fernsprecher: Amt Morikplatz, Mr. 1983.
Sonntag, den 29. September 1912.
Heute mittag 12 Uhr: Massenversammlungen gegen Teuerung und Regierungsabsolutismus. Erscheint alle!
Parteigenoffen!
Wegen Pflichterfüllung verurteilt!
mußte, mit einem glatten Freispruche die unangenehme, dem Lande nicht zur Ehre gereichende Sache aus der Welt schaffen toird. Tro äußeren Strebens nach dem Scheine der Unbefangenheit merkte man der Frage= stellung an, daß die Richter auf dem Boden der Antlage stehen..."
Genosse Borchardt wurde gestern. zu 100 M. Geldstrafe berurteilt, weil er die Erfüllung seines Rechts und seiner Pflicht als Abgeordneter, der Verhandlung des Abgeordnetenhauses vom 9. Mai beizuwohnen, gegen die Diktatur Wie vorteilhaft stechen die Gründe des neulich schon von der Polizei zu verteidigen suchte. Genosse Leinert wurde zu uns zitierten Urteils des österreichischen ReichsDer Parteitag in Chemnitz hat die Hoffnungen, 50 M. Geldstrafe verurteilt, weil er es abgelehnt hatte, der gerichts, unter Vorsitz eines der ersten Juristen der Polizei bei dem Versuch, Borchardt an der Erfüllung feiner Welt, Unger, gefällt wurde, von von der eigenartigen die das Proletariat auf ihn gesetzt hat, in reichem Pflicht zu hindern, Beistand zu leisten. So lautet aus dem Urteilsbegründung in Berlin ab. Klar und bestimmit Maße erfüllt. Geschlossen und willenskräftig geht Formaljuristischen ins Deutsche übersetzt das gestern von der heißt es im österreichischen Urteil:„ Jeder mit dem Straffammer des Landgerichts Berlin gefällte Urteil. Wahlzertifikat versehene Abgeordnete hat Siz und Stimme die deutsche Sozialdemokratie an die Bewältigung An anderer Stelle geben wir die Urteilsgründe ausführ- im Hause, so lange das Haus dessen Wahl nicht für ungültig der schweren Aufgaben, die sie zu erfüllen hat. lich wieder. Sie setzen sich souverän über die Grundlage der erklärt. Der Kläger war daher als Abgeordneter zu Sizz Verfassung, über das Recht des Volkes, durch den von ihm und Stimme im Abgeordnetenhaus bezw. im Als Wortführer aller Bedrückten und Beladenen gewählten Abgeordneten vertreten zu sein, hinweg, nicht teichsrat, bei seiner Anwesenheit berechtigt und verwird sie den entschiedensten Kampf gegen die minder über die Pflicht des Abgeordneten, sein Mandat aus- pflichtet." Das Berliner Urteil sekt sich souverän über zuüben, wie über die im Interesse der ungehinderten Aus- diese auf der Hand liegenden staatsrechtlichen Grundsäße hinAushungerungspolitik der Schutzzöllner übung des Abgeordnetenmandats durch die Verfaffung fest weg. Es operiert ebenso wie der Oberstaatsanwalt in dec gelegte Immunität der Abgeordneten und über die zum gestrigen Sizung mit einer eigenartigen Verzerrung des Beweiterführen, die in gewissenloser Weise die breiten Schuß der ungehinderten und freien Ausübung der Pflichten griffes Disziplin", die die Anwendung des Eventualdolus Massen des Volkes darben lassen und frühem der Barlamentsmitglieder in dem§ 105 und 106 des Straf - noch bei weitem in den Schatten stellt. Wie kommt der Obergesetzbuchs niedergelegten strafrechtlichen Vorschriften. An staatsanwalt zu dem haltlosen Vergleich zwischen der DisSiechtum preisgeben. Allen Versuchen, die Ge- Stelle der Verfassung und des Reichsstrafgefegesbuches tritt iplinarstrafe gegen Beamte auf dauernde Entfernung vom Amte mit der Disziplin im Abgeordnetenhaus, deren Regewerkschaften in ihren Bestrebungen nach Ver nach dem Urteil die Diktatur des Polizeifäbels. Die gestrige Sigung zeigt zur Evidenz, daß selbst der lung Art. 78 der Geschäftsordnung überweist, und dem Fall besserung der Lebenshaltung der Arbeiter zu preußische Bolizeiminister erhebliche Strafrechtliche Bedenken Borchardt? Seine Darlegungen waren eine völlige Berhemmen, wird sie den nachdrücklichsten Widerstand gegen die Vornahme eines Polizeiaftes Abgeordneten gegen- fennung und Umdrehung des Begriffs und Zwecks eines Disüber hatte. In dem Schriftwechfel zwischen dem Präsidenten ziplinarmittels. Ein Disziplinarprozeß kann angewendet leisten. Der Parteitag hat gezeigt, wie notwendig des Abgeordnetenhauses und dem Minister des Innern werden, um die geordnete Pflicht erfüllung eines Beamten vielmehr der Ausbau der Arbeiterschutz- chreibt unter anderem der Miniſter des Innern unter dem geseze ist.
Gegenüber den Konflikten der Völker, die der Imperialismus immer wieder erzeugt, wird die Sozialdemokratie die internationale Solidarität des Proletariats noch mehr stärken und alles aufbieten, um die drohende grauenvolle Kriegsgefahr zu beseitigen. Allen Kriegshezern gilt ihre Feindschaft, dem wahnwißigen Wettrüsten gilt ihr unablässiger Kampf.
3. Mai 1910:
.. daß sich die Mitwirkung der Polizeiorgane auf die Entfernung ausgeschlossener Abgeordneter aus dem Sigungssaale und der Tribüne zu beschränken haben wird, während es hier nicht angängig erscheint, Polizeiträfte auch, von ganz besonderen Ausnahmefällen abgesehen, etwa zur Verhinderung eines Wiedereintritts eines Ausgeschlossenen in den Sizungssaal oder auf die Tribünen zu verwenden."
In einem Schreiben vom 29. Juni 1910 heißt es:
Würde der Polizeioffizier, ohne sich von dem Vorliegen der Voraussetzungen des polizeilichen Einschreitens zu vergewissern, borgehen, so würde ihn vor der Gefahr, unter Umständen aus borgehen, so würde ihn vor der Gefahr, unter Umständen aus § 105 des Strafgesetzbuches verfolgt zu werden, eine Vereinbarung zwischen Ew. Exzellenz und mir nicht schüßen können, was zu sehr unerwünschten Folgen führen fönnte."
zu sichern. Er soll nicht angewendet werden gegen einen
Beamten, der seine Pflicht erfüllt, sondern gegen einen Beamten, der sie vernachlässigt. Disziplinarstrafe tritt ein, um den Beamten anzuhalten, fünftighin seine Pflicht zu tun. und stellt sich seine Unfähigkeit heraus, so wird er abgesetzt, feines Amtes dauernd enthoben, weil er dasselbe nicht ausfüllen kann.
Analog hätte, wenn man schon einen hinfenden Vergleich zwischen Disziplinargesetz gegen Beamte und Disziplin einer Kammer machen will, das Abgeordnetenhaus das Recht, in die Geschäftsordnung Bestimmungen gegen diejenigen seiner Mitglieder aufzunehmen, die ihre Pflicht nicht erfüllen, die schwänzen und deshalb ihren Sit nicht einnehmen, thre Stimme nicht abgeben. Die Disziplinarmittel fönnten nur dahin abzielen, die Abgeordneten zur Anwesenheit und Abdelt es sich umgekehrt darum, daß Borchardt die ihm durch die ſtimmung im Hause zu veranlassen. Im Fall Borchardt hanDer vom Parteitag beschlossene Ausbau Verfassung und durch seine Wahl auferlegte Verpflichtung, der So selbst der preußische Polizeiminister. der Organisation wird die Schlagkraft der Verhandlung beizuwohnen, eingehalten hat und einhalten Ueber den Prozeß urteilte dieser Tage selbst ein rechts- wollte, daß er aber hierbei durch Polizeigewalt gehindert ist. Partei erhöhen. Zuversichtlich dürfen wir erwarten, ſtehendes nationalliberales Amtsblatt im Soll ein Disziplinarmittel den Zweck haben, zur Pflichtverrheinisch- westfälischen Industriebezirk, die letzung anzuhalten? daß die Kämpfe um ein gleiches Wahl- Dortmunder Zeitung" also: es sei kein erfreuliches Bild, das recht das Proletariat in zäher Entschlossenheit schreiten der Bolizei und der folgende Prozeß feien eine Her- haltlosen Anklage zeigt, ist nicht Erfindung des Gerichts oder diese Woche der Staat Preußen der Welt biete. Das Ein- bei der Heranziehung des Disziplinargefeßes zur Stüße der Die vollendete Konfusion der Begriffe, die sich auch auf dem Plate finden werden. abwürdigung des Parlamentarismus. Dann des Oberstaatsanwalts, sondern der Deutschen Tagesbeißt es wörtlich weiter:
Gegenüber der organisierten Macht des Unternehmertums erwächst uns die Pflicht, unermüdlich daran zu arbeiten, daß die Aufklärung über unser Ziel in immer weitere Kreise dringt, daß unsere Reihen immer mehr gestärkt werden. Parteigenossen! Sorgt für die Verbreitung unserer Presse! Organisiert Euch! Bringt den letzten Arbeiter in Eure politischen und wirtschaftlichen Kampforganisationen. Nur so könnt Ihr mit Erfolg die schweren Kämpfe durchführen, die Euch bevorstehen!
Hoch die völkerbefreiende Sozialdemokratie! Berlin , den 27. September 1912.
Der Parteivorstand.
Bebel. Braun. Molkenbuhr.
redet hat.
Abgeordneter Borchardt hält aufs entschiedenste an der Gr. 3eitung". Sie hat in ihrer Morgenausgabe vom Freitag flärung fest, daß es ihm gar nicht eingefallen sei, an jenem omi- in der offenbaren Absicht einer Beeinflussung nöfen Sigungstage einen Konflift herbeizuführen. Wer den des Gerichts einen längeren Artikel vom Stapel gelaffen, Sigungsbericht seinerzeit verfolgt hat, oder in dem sie die Entdeckung macht, die Disziplin des Abgeord jebt vorurteilslos Borchardts und Beinerts netenhauses müsse auch die Ausweisung eines Abgeordneten Aussagen würdigt, muß objektiv diese Erklärechtfertigen, weil unsere deutsche Disziplinargefeßgebung rung bestätigen. Wir wollen dem toten Präsidenten Erffa durchweg als schärfste Disziplinarstrafe fogar die dauernde nicht mehr nachreden, daß er den Streit vom Baune gebrochen Entfernung vom Amte vorsicht". Der Oberstaatsanwalt und habe. Aber eine starte Nervosität war damals bei ihm das Gericht haben sich wahrlich nicht mit Ruhm bedeckt, als schon unverkennbar; und unter seinen Parteigenossen sie dem jeder Logik spottenden Gallimathias der„ Deutschen saß gewiß mancher, der ihm zur Verschärfung der ent- Tageszeitung" folgten. standenen Meinungsverschiebenheiten zuge- Beratung der Verfaffung von der eventuellen Notwendigkeit, Kühn ist auch die Folgerung des Urteils: weil bei der Doch dem sei, wie ihm wolle: es ist eine Ungeheuer- einen Abgeordneten auszuweisen, gesprochen ist, und niemand lichkeit, daß der preußische Landtag sich selbst gegen eine solche Auffassung protestiert habe, sei zu schließen, feiner berfassungsmäßig verbrieften Privi. man habe eine Ausweisung für zulässig erachtet- wiewohl legien entäußert und bei Störungen seiner man sie ausdrücklich ablehnte. Das heißt denn doch Hausordnung wie ein spießbürgerlicher Ba- die Auslegungskunst auf die Spize treiben. Klar und benause zum Kadi läuft. Besäße die Majorität des Ab- stimmet hat nach der Verfassung der einzelne Abgeordnete Sitz geordnetenhauses auch nur ein Fünfkchen des aristokratischen Füh- und Stimme im Abgeordnetenhaus. Gründe auf einen zeitlens ihrer Vorbäter, mit denen sie so groß tut, sie würde sich er- weiligen Verlust von Siz und Stimme kann nur ein die innern, wie eifersüchtig diese allezeit über Privilegien ihres Verfassung änderndes Gesetz aufstellen. Ein Gesez, das den Standes gedacht haben. Es ist förmlich unfaßbar, wie man auf Ausschluß eines Abgeordneten zuläßt, weil der Präsident sie jener Seite an dem Artikel 48 der preußischen Verfassung so acht- verfügt, gibt es bislang in Breußen nicht, kann es nicht geben, los vorübergehen konnte, der unbedingt verbietet, Mitglieder weil das Gefeß mit dem Strafgesetzbuch unvereinbar wäre. egen ihrer in abgeordneteneigenschaft begangenen Handlungen zur Verantwortung zu ziehen, wie man den Präsidenten zur Klageerhebung wegen Hausfriedenbruches bestimmen konnte. Wir haben wenig Hoffnung, daß die Justiz, von der eigentlich schon eine einfache Abweisung des ver fassungswidrigen Verfahrens erwartet werden 303 3: 3 fino sign
Das Urteil schweigt sich darüber völlig aus, wie seine Seiltänzereien sich mit den klaren Bestimmungen der Unverletzlichkeit des Abgeordneten und mit den klaren Bestimmungen der §§ 105 und 106 des Strafgesetzbuches vereinigen lassen, die die Polizeitaten, denen Widerstand aeleistet wird. als Verbrechen bezeichnen.