Nr. 259.
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Das Urteil im Knittel- Prozeß.
Der zweite Knittelprozeß hat einen schnurrigen Ausgang genommen. Die Strafkammer in Ratibor hatte vor einem Jahre bekanntlich ihr Urteil dahin gefällt, daß Amtsrichter Knittel freizusprechen sei, weil man ihm faktisch aus politischen Gründen bösartig mitgespielt habe und weil insonderheit seine schärfste Behauptung, sein Denunziant, Bezirkshauptmann Kammler, sei ein boshafter Geisteskranker, durch die Beweiserhebung bestätigt worden sei.
Welch ein Umschwung binnen einem Jahre, welch ein Widerspruch zwischen der Richterweisheit von Ratibor und Gleiwit! Binnen einem Jahre und infolge eines Jahres. Denn die Zeugenaussagen gegen Sammler in Ratibor lauteten wesentlich anders und viel positiver als in Gleiwiß. Aber in einem Jahre kann man ja viel vergessen und sich dann an manches nicht mehr erinnern.
Sonnabend, den 4. Oktober 1913.
Landwehroffizier das Stigma der Abnormität und des Querulantentums aufgedrückt.
Vielleicht aber kriegen wir infolge eines formalen Jrrtums des Gleiwizer Verfahrens noch eine dritte Verhandlung, die beide Vorurteile salomonisch miteinander ausgleicht!
Bebels Erbschaft.
Die
Mindestlohnämter Groß britanniens .
London , 1. Oktober. ( Eig. Ber.) Mit überraschender Schnelligkeit und Leichtigkeit hat sich in Großbritannien und Irland in den letzten paar Jahren der gesetzlich verbürgte Mindestlohn durchgesetzt. Vor vier
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verdienen
Die bürgerliche Presse aller Parteirichtungen beschäftigt sich Jahren war der gesetzliche Mindestlohn in diesem Lande noch mit der Hinterlassenschaft des Genossen Bebel und behauptet, daß unbekannt. Heute unterstehen dem Lohnamtsgeseze vom Ein formales Bergehen gab dem Reichsgericht die Mög- Bebel als Millionär gestorben wäre. Die Artikel und Notizen der Jahre 1909, das die Mindestlöhne der am schändlichsten auslichkeit, die Sache an das Landgericht zurückzuberweisen. Sie bürgerlichen Presse knüpfen meist an eine Nachricht des Pariser gebeutetsten Arbeiterinnen und Arbeiter festsetzen soll, schon tam so vor die Strafkammer in Gleiwit. Und welches Journal" an, das berichtet hatte, daß Bebels Erben in der Erb- 200 000 Personen( wovon 70 Proz. Frauen und Mädchen), Glück war das! Denn nun ergab sich, nach der Urteilsverkün- schaftsdeklaration für die Züricher Verwaltung den Betrag von und wenn die vom Handelsamt erlassene provisorische vom Parlament genehmigt wird, werden dung der Gleiwißer Straffamumer, daß sich die Geschichte ge- 1170 000 Frank gegeben hätten. Diese Nachricht des Journal" Verordnung rade umgekehrt berhielt, als die Straffammer in Ratibor ist unwahr. Bebels Erben haben eine Erbschaftsdeklaration bisher weitere 300 000 Arbeiter und Arbeiterinnen die Vorteile angenommen hatte. Nicht Hauptmann Kammler war der ge- weder bei der Verwaltung in Zürich noch bei der einer anderen dieses Gesezes genießen. Dabei ist nicht zu vergessen, die 863 0CO britischen unterirdischen Kohlenmeingefährliche Geisteskranke, sondern gerade sein Widerpart, Stadt abgegeben. Die Erbschaft, die etwa ein Drittel der angege- daß auch der Amtsrichter und Landwehroffizier Snittel. Denn das benen Summe betragen dürfte, ist bisher noch nirgends deklariert bergarbeiter seit dem letzten Jahre einen gesetzlich verGleiwißer Urteil erklärt ganz ausdrücklich, daß Knittel, den worden. Das von Bebel hinterlassene Vermögen stammt zum bürgten Mindestlohn haben. Der Engländer erkennt selbst es zu 1400 M. Geldstrafe verurteilte, noch ganz anders hätte größten Teile aus einer Erbschaft, die Bebel im Jahre 1904 ge- als seine größte Schwäche an, daß er sich immer durch eine bestraft werden müssen, wenn das Gericht ihm nicht eine macht hatte. Damals hatte ihn der bayrische Leutnant a. D. St. Schwierigkeit aufs Geratewohl hindurchwurstelt; muddling Phantasie" zugute gehalten hätte, die ein vernünftiger zum Miterben seines Vermögens eingesetzt. St. hatte außer Bebel through somehow" nennt er es. Aber man muß es ihm Mensch unmöglich hätte besigen fönnen". Nur weil das Ge- einen Bruder bedacht, seine anderen Geschwister jedoch nicht. Der lassen, daß er sehr häufig zum Ziele kommt, wo andere sich richt auf dem Standpunkt stehe, daß man den Angeklagten Grund für die Enterbung waren Differenzen in der Familie, die in theoretische Bedenken verstricken. In der Theorie erscheinen Knittel als einen vernünftigen Menschen nicht be- mit Veranlassung waren, daß es zu einem ehrengerichtlichen Ver- Hindernisse manchmal als Berge, die in der Praxis nur Kieselzeichnen tönne", nur weil man annehme, daß er sich in ganz fahren gegen R. tam, in dessen Verlauf dem Leutnant K. das Recht, steine sind. Als Erläuterung mag eine sehr auffallende Erlächerliche Gedankengänge verrannt" habe und ein Stück die Uniform zu tragen, aberkannt worden war. In diesem Ver- fahrung dienen, die man in England mit dem LohnämterQuerulant" sei, könne es ihm den Schutz des§ 193 zubilligen fahren hatte K. den Genossen Bebel wiederholt um Rat gefragt gefek gemacht hat. Vor der Annahme dieses Gesetzes( wie und von einer Gefängnisstrafe absehen. und auch persönlich eine Zusammenkunft mit ihm gehabt. Nach auch vor der Annahme des Mindestlohngesetzes der Bergdem Tode K.s erfuhr dann Genosse Bebel, daß K. ihn zum Mitarbeiter) wurde darauf hingewiesen, daß die Festsetzung eines erben eingesetzt hatte. S. war niemals Sozialdemokrat, ja er war gesetzlich gewährleisteten Mindestlohns die alten und schwachen die den Mindestlohn Gegner der sozialdemokratischen Partei, wie aus seinen hinter Arbeiter, unmöglich Um dies zu verlassenen Papieren und aus der Abschrift einer Eingabe an Wil- tönnten, arbeitslos machen würde. wurde in helm I. hervorging. Das Wort Sozialdemokratie kommt im ganzen hindern, dem Lohnämtergeseze festgelegt, Testament nicht vor. Aus der ganzen Sachlage ergab sich, daß der daß die Lohnämter in solchen Fällen Arbeiter von den Be Leutnant K. nicht die Partei, sondern Bebel persönlich für ihm stimmungen des Gesetzes entbinden könnten. Von 200 000 persönlich geleistete Dienste mit der Erbschaft bedacht hatte. Das Arbeitern sind in der ganzen Zeit nur 121 von dieser Aber deshalb brauchte Knittel doch noch lange nicht ein Testament war unanfechtbar. Die vom Erbe ausgeschlossenen Ge- Ausnahmebestimmung betroffen worden. Die Praris hat hier geistesverwirrter Querulant zu sein, wie ihm jetzt seine schwister wollten das nicht glauben und wiesen eine Abfindungs- wieder einmal die schweren theoretischen Bedenken der kapiGleiwizer Kollegen liebenswürdig attestiert haben. Denn summe von 100 000. M., die ihnen Bebel bot, zurück. Dagegen talistischen Gesetzgeber zerstreut. Den direkten Anstoß zu dent Gefeß über Lohnämter was er seinem Gewährsmann über die Unzurechnungsfähig- willigten sie in einen Vergleich ein, nach dem der gewinnende Teil feit und boshafte Tücke des Kammler glaubte, glaubte ja in die gesamten Prozeßkosten für alle Teile zu zahlen hatte. Vor dem( Trade Boards Act) gab die Veranstaltung mehrerer HeimRatibor auf Grund der Knittels Auffassung bestätigenden Ulmer Landgericht ging der Prozeß für die Kläger verloren und die arbeiterausstellungen in Großbritannien nach dem Vorbild Zeugenaussagen der ganze Gerichtshof. War Knittel Begründung des Urteils brachte ihnen die Ueberzeugung, daß bei einer Berliner Ausstellung. Zu derselben Zeit( 1906) wurde also geistesverwirrt, weil er den tüchtigen" und„ völlig nor- den folgenden Instanzen nichts mehr zu erwartei sei. Bebel trat die National Anti- Sweating League"( Reichsverband gegen malen" preußischen Hauptmann Rammler so total ver- aber aufs neue an die enterbten Geschwister des Leutnants K. das Schwigsystem) ins Leben gerufen, die durch eines ihrer Fannte, so mußten sich doch die Richter von Ratibor minde- heran, obgleich ein gesetzlicher Grund dazu nicht vorhanden war, Mitglieder im Jahre 1908 einen Geseßentivurf im Parlament stens in der gleichen Geistesverfassung wie Knittel befunden denn die Erbschaft war ihm sicher. Die nicht bedachten Geschwister einbringen ließ, den die Regierung im folgenden Jahre in erhaben! Und wenn das Richterfollegium von Gleiwit des Leutnants K. erklärten sich bereit, die Abfindungssumme an- weiterter Form aufnahm und zur Annahme brachte. Der seinem Kollegen Knittel stirnrunzelnd predigte: man soll zunehmen, die ihnen Bebel bot. Regierungsentwurf unterschied sich von dem der Liga hauptnicht leichtfertig einen Nebenmenschen für verrückt erklären, Das gesamte Vermögen des Leutnants R. belief sich auf über sächlich dadurch, daß er Lohnämter nicht nur für Heimarbeiter, so predigt der Spruch des Richterkollegiums von Ratibor 800 000 m., wovon über 400 000 M. auf Bebel entfielen. Hiervon sondern für alle Arbeitnehmer, die unter dent Schwißsystem nicht minder eindringlich den Kollegen von Gleiwiß: man soll zahlte Bebel den nicht bedachten Geschwistern 132 000 m., an die leiden, errichten wollte. Das Gefeß trat am 1. Januar 1910 nicht allzu vorschnell seinem lieben Nächsten die gesunde sozialdemokratische Partei gab er 45 000 m., an arme Verwandte in Kraft. Es ordnete die Einsegung von Lohnämtern für Vernunft absprechen! Gine reizende Komödie! und Bekannte 18 000 M., für Erbschaftssteuer und Gerichtskosten folgende Industrien an: die Konfektionsschneiderei und die imt Aber in der scheinbar so unkollegialen Urteilsbegründung zahlte er 28 000 m., so daß von der gesamten Summe von über großen betriebene Schneiderei nach Maß; die Herstellung von der Gleiwißer Straffammer verbirgt sich für den schärfer 400 000 m. dem Genossen Bebel nur 182 000 m., also nicht einmal Schachteln aus Pappe und ähnlichem Material; die HerrichSehenden gleichwohl richterlich- kollegiale Nachsicht und Milde. Die Hälfte, verblieben. Ist anzunehmen, daß irgendeiner von denen, tung, Ausbesserung, das Stopfen von Gardinen und Spizen; Amtsrichter Knittel hatte ja nicht nur den Bezirkshauptmann die Bebel jetzt wegen seines Vermögens verdächtigen, im gleichen die Herstellung von Eisenketten. Weitere Industrien fönnen Kammler in seinen Eingaben für einen boshaften Kretin Falle so anständig und freigebig gehandelt hätte? Was Bebel über durch eine vom Parlament genehmigte provisorische Verorderklärt, sondern auch viel höhere Vorgesezte, Oberst diese Summe hinaus an Vermögen erworben hat, stammt aus dem nung des Handelsamts in den Wirkungsfreis des Gesetzes geIeutnants und Generale, der Lüge geziehen. Da Ertrag seiner Bücher und Schriften, von denen z. B." Die Frau" zogen werden. blieb nur zweierlei übrig: entweder die hohen Offiziere und allein 51 Auflagen erlebte. Daß Bebel teine größeren persönlichen Für jede dieser vier Industrien wurde ein Zentrallohnamt Erzellenzen mußten den Vorwurf der Lüge einstecken, Bedürfnisse hatte und bis zu seinem Tode so einfach lebte, wie er errichtet. In Jrland wurden für die Schneiderei und die Pappoder ihr Beleidiger mußte als unverfrorener Verleumder das seit Jahrzehnten gewohnt war, wissen alle die, die Gelegenheit schachtelfabrikation zwei besondere Zentrallohnämter ein berknackt werden. Wurde er aber verknackt, so mußte man hatten, ihm im privaten und im öffentlichen Leben näher zu treten. geführt. Es bestehen mithin 6 dieser Lohnämter, deren ihn schon zu erheblicher Freiheitsstrafe verurteilen; es sei Gegenüber der gemeinen Verdächtigung, als ob Genoffe Bebel Aufgabe es ist, einen Mindestlohn für die Arbeitnehmer in denn, daß man den Spieß umdrehte und dem Anfein Vermögen im Ausland angelegt gehabt hätte, um es der ihren Industrien festzusetzen; ihre Beschlüsse sind gesetzlich geflagten wegen geistiger Abnormität und notorischen Kontrolle der deutschen Steuerbehörden zu entziehen und es nicht erzwingbar. Das Zentrallohnamt sett lokale Stomitees ein, Querulantentums mildernde Umstände zubilligte! richtig versteuern zu brauchen, stellen wir ausdrücklich fest, daß die ihm beratend zur Seite stehen. Ein Zentrallohnamt setzt Und wenn wir uns das Verhalten Knittels näher an Genosse Bebel Jahr für Jahr mit peinlichster Genauigkeit sein sich aus den gewählten oder ernannten Vertretern der Arbeitsehen, so müssen wir gestehen, daß wir ihm diese„ mildernden" Einkommen und Vermögen bei der Steuerbehörde deklarierte. geber und Arbeitnehmer in gleicher Zahl und drei besoldeten Umstände schon gönnen. Ist der Mann doch zu guter Lett Wenn in der bürgerlichen Presse weiter angenommen" wird, und offiziell ernannten Sachverständigen zusammen. Wenn fläglich umgefallen, um durch Zurücknahme seiner Beschuldi- daß Bebel als Mitglied des Parteivorstandes 6000 M. Jahresgehalt in einer Industrie eine große Zahl weiblicher Arbeitskräfte gungen um gut Wetter zu bitten. Die abermals von Zeugen bezogen habe, so ist auch diese Behauptung aus den Fingern ge- beschäftigt werden, so muß einer der Sachverständigen eine bestätigten unbegreiflichkeiten des Hauptmanns Rammler fogen. Bebel hatte als Vorsitzender der Partei eine monatliche Frau sein. Aehnlich setzen sich die lokalen Komitees zusammen; schrumpften auch ihm angesichts des drohenden Urteils plöß- Entschädigung von 50 M. zu beanspruchen. Bebel hat diesen Betrag jedem dieser Komitees muß mindestens einer der Sachver lich zu harmlosen Sonderbarkeiten" zusammen. Das hätte jedoch niemals erhoben, sondern diese 50 M. der Parteitasse über- ständigen des Lohnamts angehören. aber allenfalls noch hingehen können. Daß jedoch der flar- wiesen, worüber monatlich in der Parteiquittung öffentlich quittiert Wir wollen der Klarheit wegen nicht auf das etwas versehende urist Knittel sich schließlich auch auf die famose worden ist. Ebenso unwahr ist es, daß Bebel für die Mitarbeiter- wickelte Verfahren eingehen, nach dem die Mindest, Zeit- oder Unterscheidung zwischen einer Maßregelung aus poli- fchaft an der Neuen Zeit" ein jährliches Figum von 3000 m. be- Stücklöhne festgesetzt werden. Folgendes möge genügen, tischen und„ reindienstlichen" Gründen einließ, das zogen hat. Weiter ist unwohr, daß Bebel vom Vorwärts" ein um ein Bild von der praktischen Ausführung des Gesetzes zu vermag ihm wirklich keine Sympathien zu erwerben. Er Firum bezogen hat. Auch für Artikel, die Genosse Bebel gelegentlich geben. Ein lokalęs Komitee schlägt dem Lohnamt die Festwurde doch zur Landwehr verfeßt, weil er für die vom Zen- für den Vorwärts" und die„ Neue Zeit" schrieb, bezog er ein fegung eines Mindeſtſages für Zeit- und Stücklöhne vor. trum empfohlenen Kompromißkandidaten gestimmt hatte Genehmigt das Lohnamt diesen Vorschlag, so muß es eine Honorar. davon beißt keine Maus einen Faden ab. Hier hätte Knittel In seinem Testament hat Bebel der sozialdemorkatischen Partei Frist einräumen, während welcher Einsprüche erhoben werden politisches und juristisches Ridgrat zeigen 20 000 m. vermacht. Außerdem vermachte er 10 000 M. zu Unter- fönnen, ehe es die Minimallöhne festsept. Aber nach der müssen. Statt dessen knickte er im entscheidenden Augenblid stüßungszweden dem Verein Arbeiterpresse. Ferner hat Bebel der Festsetzung dieser Lohnfäße werden diese noch nicht gesetzlich schwächlich zusammen. Das Votum des Gerichtshofes, daß er Stadt Weglar 6000 m. vermacht und außerdem sekte er an son- bindend. Mindestens sechs Monate müssen verstreichen, ehe M. ,, als vernünftiger Mensch nicht bezeichnet" werden könne, stigen kleineren Regaten 3000 M. aus. den Beschlüssen des Lohnamtes Gesetzestraft verliehen werden trägt er nun als Dank davon! Seit dem Tode Bebels sind den Erben des Genossen Bebel schon kann. Doch während dieser Warte- oder llebergangsperiode soviel Bittbriefe um Unterstübung zugegangen, daß das hinter- tönnen nur solche Unternehmer als Regierungs- oder lassene Vermögen viel größer sein müßte, als es tatsächlich ist, wenn Gemeindelieferanten in Betracht kommen, die sich verpflichten, all diesen Gesuchen auch nur zu einem Teile entsprochen würde. die festgesetzten Mindestlöhne zu bezahlen.
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Summa summarum: die Gleiwiger Strafkammer hat ein wahres Original von einem Bezirksoffizier vom Verdacht des Irrfinns gerettet, aber dafür einem Amtsrichter und
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