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Nr. 97,

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Berliner Volksblatt.

31. Jahrg.

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Telegramm Adresse:

,, Sozialdemokrat Berlin".

Zentralorgan der fozialdemokratischen Partei Deutschlands .

Redaktion: S. 68, Lindenstrasse 69. Fernsprecher: Amt Morigplak, Nr. 1983.

Mittwoch, den 8. April 1914.

Deutsche Kasernen- Kultur.

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Expedition: S. 68, Lindenstrasse 69. Fernsprecher: Amt Morigplak, Mr. 1984.

Der Unteroffizier Arall vom württem bergischen lanenregiment Nr. 19 schlug einen tuberkulösen Ulanen mit dem Karabiner derart auf den Tschapka, daß dieser in Stücke ging und der Ulan einen Bluterguß aus Wund und Nase bekam. Beim Nachererzieren Hört man die preußischen Kriegsminister im Reichstag über 6 Wochen werden nämlich auf die gesetzliche Dienstzeit mußte der arme Soldat auch noch laufen und sich in Regen. aber die Soldatenmißhandlungen reden, so nicht angerechnet.). Man bedenke hier folgendes. Auch die füßen legen. Er ist dann auch noch vor der Haupt­fönnte man glauben, daß bei diesem Krebsschaden der Armee Mannschaften des Regiments der Gardedukorps sind in Gala verhandlung gestorben. Die Aerzte gaben zu, daß eine bedeutende Besserung eingetreten sei. Wer aber den un- ähnlich angezogen wie der Lohengrin. Ihr Haupt schmückt der sein Tod durch die Mißhandlungen und die beschleunigt wurde. aufhörlich dahinfließenden Strom der Schindereien aufmerfiam Stahlhelm mit dem Preußenar, ihre Brust ein blinkender ueberanstrengungen verfolgt, schaudert vor dem Abgrund von Roheit, der sich hier Kiraz. Sollte man es denn für möglich halten, daß Leute, Der Unteroffizier fam mit 2 Monaten Gefängnis davon. noch immer auftritt. Wir wollen hiermit von den in den letzten die so rittermäßig daherkommen, in der Kaserne manchmal ge- Der Gefreite Schlolant vom preußischent fiinf Vierteljahren gerichtlich abgeurteilten Mißhandlungen prügelt werden wie junge Hunde? Infanterieregiment Nr. 11. ließt an einem Abend nur eine fleine Blütenleje geben, die genügen wird, um Auch die berühmte Spudna pfaffäre spielte sich einen Refruten sich in der Stube 20mal auf- und nieder­alle Beschönigungsversuche auf ihren richtigen Wert zurück- bei der Garde ab, und zwar beim Königin Augusta- werfen. Als dem Manne dies zu schwer wurde, drückte ihn zuführen. Zuerst zu den Offizieren. Bestraft wurden: Garde Grenadierregiment Nr. 4. In diesem der Gefreite mit den Knien selbst zu Boden. Kurze Zeit darauf 1. Major und Abteilungskommandeur im Falle befahl ein, Sergeant Waste einem Grenadier, sich wurde der Refrut von seinem Beiniger zirka 21mal an das sächsischen Artillerieregiment Nr. 48 Georg vor dem Spudnapf auf den Boden zu legen, und rief dann: Spind gestoßen, mit einer Kaffeekanne beworfen und einmal Begold mit 14 Tagen Stubenarrest. Da selbstverständlich Sauf!" Der Grenadier soff" auch ganz gehorsamst, was sogar an der Gurgel über den Waschtisch gezogen. Als der bei der Aburteilung die Deffentlichkeit ausgeschlossen war, wieder einmal beweist, daß das Wort Kadavergehorsam feine Refrut vom Gefreiten wieder einmal gegen das Spind ge­fuar nur so viel zu erfahren, daß der Major, also ein Heyphrase" vorstellt. Das Kriegsgericht verurteilte den stoßen wurde, lief er davon und verübte bald darauf Selbst­Stabsoffizier, sich tätlich an seinem Burschen vergangen hat. Sergeanten nur zu 3 Monaten Gefängnis, hatte ihm also seine mord. Der Gefreite Schlolaut tam mit 2 Monaten Ge­2. Hauptmann Artur Köhler vom preußi- Vorgesezteneigenschaft gelassen. Das Oberkriegsgericht aber fängnis davon! ichen Infanterieregiment Nr. 176 wurde wegen fügte noch die Degradation hinzu. Im preußischen Infanterieregiment vorschriftswidriger Behandlung Untergebener in 62 Fällen, wegen Mißhandlung Untergebener in 45 Fällen, ferner wegen voriäßlicher Mißhandlung Unter­gebener unter Mißbrauch der Waffe und anderer Berfehlungen, die mit Schindereien zusammenhingen, mit 6 Monaten Festungshaft und Dienstentlassung bestraft. Da auch hier die Aburteilung hinter verschloffenen Türen er­folgte, wurden die Einzelheiten, die offenbar recht wenig er­baulich waren, nicht bekannt. Charakteristisch ist es, daß ein Hauptmann, der sich in so schwerer Weise an seinen Untergebenen verging und dadurch auch noch seinen Unter­offizieren ein schlechtes Beispiel gab, nicht ins Gefängnis gestedt wurde, sondern mit e stungshaft, also mit der custodia honesta, davonfam.

- 3. Hauptmann von der Brinden vom preu bischen Infanterieregiment Nr. 96 wurde wegen Mißhandlung seines Burschen zu 14 Tagen Stubenarrest verurteilt.

5. Hauptmann Voß vom preußischen In fanterieregiment Nr. 38 erhielt 4 Wochen Stuben­arrest wegen Beschimpfung von zur Uebung eingezogenen Landwehrmännern. Zu seinem Pferde pflegte der Hauptmann zu sagen: Ziese, sieh Dir mal diese Affengesichter an!" Auch andere schöne Titulaturen, 3. B. Hurenjunge, gebrauchte er. In die nämliche Angelegen­heit war auch verwidelt:

Der Unteroffizier Hoffmann vom Garde. Nr. 70 wurde ein Rekrut von alten Leuten" in der Nacht rainbataillon schlug Refruten mit einem Rohrstod, derart mißhandelt, daß er in der Verzweiflung aus mit der Fahrpeitsche, mit dem Reitstock, teilte Ohrfeigen, Fuß- dem zweiten Stock zum Fenster hinaussprang tritte und Faustichläge aus. Nebenbei ließ er fic, einen ge- und im Kasernenhof bewußtlos und schwer. füllten Mistkasten in den ausgestreckten Armen, Kniebeugen verlegt liegen blieb. machen. Das Kriegsgericht verurteilte ihn zu 6 Monaten Ge- Der Gefreite Däumeland vom preußi­fängnis, von einer Degradation aber sah es ab. ichen Königs Ulanenregiment Nr. 13 machte sich Der Sergeant Renner vom Breslauer den Spaß", einen Rekruten nach dem Stande seines Vaters eib.ürafiierregiment schlug einen Mann mit zu fragen und ihn, wenn der Rekrut wahrheitsgetreu ant­der geballten Faust zehnmal an die Ohren wortete: Herrschaftlicher Stutscher", solange mit einem bered an image, State: use miteiten und an den Kopf und stieß ihn dann noch mit Stod zu schlagen, bis er sagte: Wein Vater ist boller Wucht an das Bett. Der Mißhandelte mußte Mist futscher." Eines Tages schlug der Gefreite den wegen Trommelfellverlegung und Eiterung Refruten von rückwärts mit der Trense derart über den des rechten Mittelobrs 19 Tage im Lazarett zu- opf, daß der Geschlagene mit einem Auf­bringen. Trogdem wurde der Sergeant vom Oberfriegsgericht ich rei bewußtlos in die Knie sant. Die Trense nur zu 14 Tagen Mittelarrest verurteilt. Das Kriegsgericht hatte auch das linfe Auge getroffen, das dadurch die hatte gleich gar nur auf eine Woche Mittelarrest erkannt. Sehkraft vollkommen verlor. Der Gefreite er. Der Unteroffizier Bed vom 1. Garde hielt 7 Monate Gefängnis.

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4. Hauptmann Derichs in Straßburg erhielt Grenadierregiment jagte nichts die Refruten aus den Zum Schlusse noch einen sehr' interessanten Fall, in dem wegen Mißbrauchs der Dienstgewalt 5 Tage Stuben- Betten heraus, ließ sie im Hemd Freiübungen machen. Ein- ein Matrose sich gegen eine Mißhandlung gewehrt hat. arrest. Der Auflagevertreter hatte 43 Tage Gefängnis mal stellte er nachts 1 Uhr ein Eramen an und verabreichte Der Maschinistenmaat Behrens vom Panzer­den Rekruten, die nicht nach Wunsch antworteten, Ohrfeigen. freuzer Goeben" nannte den Heizer Pauli eine faule Sau. beantragt! Als der Heizer erwiderte, er sei nicht zu faul zum arbeiten, Das Gericht verurteilte ihn zu 6 Wochen Mittelarrest. Der Unteroffizier Pohlen vom Königin- warf ihm der Maat einen scharffantigen Scha. Augusta- Garde Grenadierregiment Nr. 4 gab mottest ein so heftig gegen den Unterleib, daß Pauli einem Mann eine Ohrfeige und sagte, dazu lachend, jetzt könne eine Sodenquetschung erlitt, alb wahnsinnig dieser sich ja beschweren. Ferner versetzte er ihm einen vor Schmerz warf dieser auf den Maat mit einem Holz­Tritt in den Oberschenkel. Außerdem schikanierte er ihn. Das schuh , traf ihn aber nicht, dann packte er ihn am Halie. Der Ariegsgericht nahm nicht Mißhandlung, sondern nur vor- Ma at wurde zu 3 Monaten und 1 Tag Gefängnis ver­schriftswidrige Behandlung an! So fam der Herr urteilt, der schwer mishandelte Heizer aber, der sich in einem un zurechnungsfähigen Zustand in ge­Unteroffizier mit 7 Zagen Mittelarrest davon. Diesmal sind auch von der bayerischen Garde, ringem Maße am Waat bergriffen hatte, dem Infanterie Leibregiment, ichwere Mi wurde mit 9 Monaten und 1 Tag Gefängnis be straft. handlungen zu berichten. Und zwar sind sie alle bei der 8. Kompagnie dieses Regiments vorgekommen. Die Kompa­gnie hatte nicht weniger als drei mißhandelnde Unteroffiziere, von denen der Vizefeldwebel Thye 6 Monate Gefängnis, der Sergeant Nußmann 2 Monate 15 Tage Gefängnis und der Unteroffizier Haag 21 Tage Mittelarrest erhielt.

6. Leutnant Bokittel von einem Lieg niger Infanterieregiment. Auch er hat die Land­wehrleute beschimpft, wofür er mit 10 Tagen Stubenarrest bestraft wurde.

7. Reutnant von Rathen vom preußisch en Raiser Franz- Garde Grenadierregiment wurde zu 4 Wochen Stubenarrest verurteilt, weil er einem Mann einen Faustschlag auf den Helm, mehrere Faustichläge auf den Kopf und einige Schläge ins Gesicht beriezt hate. Einem Tambour gab er eine Ohrfeige und sprach dazu die gewiß nicht feinen Worte: Gud nicht so dämlich, i on it hau ich Dir ein paar in die Freise. Meinst Du, ich geniere mich? Du fannst Dich ia nachher beichweren." Aus dem Schluß dieser freund lichen Anrede ist die Wirkung der gelinden Bestrafung der Soldatenmishandler drastisch zu ersehen.

Damit wollen wir unsere Blütenlese schließen. Unsere Zusammenstellung, die deutlich beweist, was von der Behaup tung, daß die schweren und systematischen Mißhandlungen aus der Armee beseitigt seien, zu halten ist, lehrt, wie notwendig für die Soldaten das Recht der Notwehr ist. Sie lehrt weiter, daß die Strafen für die Soldatenmißhandler er Was die mißhandelnden Unteroffiziere und älteren höht werden müssen. Es muß ausgeschlossen werden, daß Mannschaften der Linienregimenter anbelangt, so Offiziere, die wehr lose untergebene mißhandeln, mit fann davon nur ein winziger Teil genannt werden. Zwei Feitungshaft und Stubenarrest bestraft werden können. besonders charakteristische Fälle aus Trier und Stettin mußten Solche Herren gehören ins Gefängnis. Auch muß die wir ja erst gestern melden. Wollte man auch nur den dritten Mindest strafe für Mißhandlung, die jezt nur eine Woche Teil aller bei den Linientruppen von Unteroffizieren oder Arrest beträgt, bedeutend erhöht werden. Drei Monate Ge­,, alten Leuten" zur gerichtlichen Aburteilung gelangten fängnis ist das geringste, was man hier verlangen kann. Das Welchen Erfolg die Militärgerichte mit ihrer Geheimnis Schindereien anführen, so brauchten man mindestens zwei legte bayerische Militärstrafgesetzbuch schrieb sogar 6- Monate främerei manchmal erzielen, lehrt folgender Fall. Ende Mai ganze Vorwärts" nummern. Wir begnügen uns mit der Er- Gefängnis vor. Derartige Maßnahmen würden zeigen, daß man den vorigen Jahres ging die Nachricht durch die Preise, daß der wähnung einiger charakteristischer Fälle. Der Unteroffizier Artur Pöjelt des In- Mißhandlungen wirklich ernsthaft zu Leibe gehen will. Mit Rittmeister Freiherr von Abelsheim vom preußischen 1. Garde lanenregiment wegen fanterieregiments Nr. 50 ließ Refruten mitten schönen, Erlassen ist, wie der gestern mitgeteilte Fall in Trier Mihhandlung eines Untergebenen vor Gericht gestanden habe. in der Nacht antreten, einen besonders schwächlichen Mann beweist, nichts getan. Aber im Interesse der Aufrechterhal­Er soll einen Ulanen am Salje gebadt, mehrmals hin und her- schlug er derart mit der Klopfpeitiche, daß sein Rücken tung der Disziplin" wird man solche Reformen nicht ein­geschüttelt haben, so daß der Mann zuletzt gegen die Wand mit blutunterlaufenen Striemen bedeckt war. Diesen schwer führen. Es bleibt also schon dabei, daß der Kampf der Sozial­fiel. Da nicht nur während der Gerichtsverhandlung, sondern mißhandelten Soldaten bestellte der Unteroffizier in der Nacht demokratie gegen den Militarismus aufs Ganze gehen muß. auch bei der Urteilsverkündung die Oeffentlichkeit aus- auch noch auf ein finiteres 3immer und nahm ihm auf Beseitigung dieses Systems, in dem die Menschenwürde geschlossen wurde, find Vermutungen Tür und Tor geöffnet. dort mit verstellter Stimme 3 M. a b. Bei einer buchstäblich mit Füßen getreten wird. Der Rittmeister hat sich vielleicht relativ gar nicht so schwer Stubenbesichtigung mußten die Rekruten die Spudnäpfe verschlt, aber das ängstliche Fernhalten der Außenwelt muß in die Hand nehmen, worauf Böselt ihnen den Verdacht wachrufen, daß hier sehr schlimme Dinge ihren efelerregenden Inhalt ins Gesicht schleuderte. Der Unteroffizier wurde zu 2 Jahren Ge­passiert sind. Nunzu Unteroffizieren und alten Mann- fängnis verurteilt und degradiert. 3wei Gefreite des Königs- Grenadier­schaften der Garde. In der 4. Eskadron des Regiments der Garde regiments Nr. 7, deren Namen leider nicht in den Zei­duforps mißhandelten 2 Gefreite und 3 ältere Mann- tungen standen, ließen Refruten, nur mit dem Semd be. fchaften Refruten in der rohesten Weise mit Seujeilen, fleidet, das Gefäß zum Fenster hinaus­Trensen, Striegeln, mit der Degenfcheide usw. Eines der streden, ferner mit den mit Sandsäden bepadten Opfer fiel vorübergehend in Geiftesfront ornistern unter den Betten herumfriechen. Auch sonst Wahlkreisen des Landes wurde der Wahlaft in der Zeit von beit. Die Quäler wurden nur mit 4 bis 6 Wochen Mittel- haben sie die Leute geschunden. Einer dieser Gefreiten ließ arrest bestraft, statt daß man sie mehrere Monate ins Ge- einen Rekruten jogar den Inhalt des Spudna pfes fängnis schickte. Da die Höchststrafe nur 6 Wochen Arrest be- austrinken.( Der Spudnapf scheint immer mehr zu einem trug, blieben sogar die Schlimmsten von ihnen von dem ge- beliebten Erziehungsmittel der Soldatenschinder zu werden.) ( Freiheitsstrafen Jeder der Gefreiten erhielt 6 Monate Gefängnis, fürchteten Nachdienenmüssen verschont.

Das Ende des schwedischen Wahlkampfes.

( Bon unserem nach Schweden entsandten Rorrespondenten.)

Stocholm, 6. April 1914. Gestern ist nun die große Schlacht geschlagen. Jn. den meisten morgens 9 bis abends 9 Uhr erledigt. Bis die Wahlergebnisse endgültig festgestellt sind, dürften etwa 14 Tage vergehen. Die Stimmzettel müssen aus den weit entlegenen Orten in die Wahl freiszentraie abgeführt werden, und wenn auch hier die Feststel­lung der für jede Partei abgegebenen Stimmen schnell vor sich