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Die Resilienz des demokratischen Rechtsstaats und seiner Institutionen im Land Brandenburg stärken! : Handlungsempfehlungen für vorbeugende Maßnahmen auf der Ebene des Landes
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09/ 2024 EXPERTISEN FÜR DIE DEMOKRATIE Die Resilienz des demokratischen Rechtsstaats und seiner Institutionen im Land Brandenburg stärken! Handlungsempfehlungen für vorbeugende Maßnahmen auf der Ebene des Landes Dr. A. Thorsten Jobs » I. Einleitung In mehreren europäischen Staaten sind die Verfahren und Institutionen des freiheitlichen demokratischen Rechtsstaats auf unterschiedlichen Ebenen zuneh­mendem Druck ausgesetzt. Angesichts der aktuellen bundes- und landesweiten Wahlumfragen und Wahl­ergebnisse erscheinen die Beteiligung verfassungsfeind­lich gesinnter Personen an Landesregierungen und sogenannte Sperrminoritäten von Abgeordneten autoritär-populistischer Parteien in Landesparlamen­ten auch in Deutschland nicht mehr undenkbar. Was käme auf den Rechtsstaat und die Demokratie in einem Bundesland zu, wenn eine autoritär-populistische Par­tei nach Landtagswahlen staatliche Machtmittel in die Hand bekäme? Wie kann durch die demokratischen Kräfte die Resilienz des demokratischen Rechtsstaats und seiner Institutionen gestärkt werden, damit sie ihre Funktionen auch im Falle eines Erstarkens einer autoritär-populistischen Partei bei Landtagswahlen erfüllen können und funktionstüchtig bleiben? INHALT I. EINLEITUNG 1 II. HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN FÜR 3 VORBEUGENDE MASSNAHMEN AUF DER EBENE DES LANDES BRANDENBURG 1. Resilienz des Landesverfassungsgerichts 3 stärken! 2. Kündigung von Staatsverträgen, insbe­6 sondere der Rundfunkstaatsverträge, durch den Ministerpräsidenten oder die Ministerpräsidentin 3. Zur Wahl einer Präsidentin oder eines 8 Präsidenten des Landtags 4. Die Landeszentrale für politische Bildung 9 auf eine gesetzliche Grundlage stellen? 5. Polizeipräsident und Verfassungsschutz­10 präsident aus der Liste der politischen Beamten streichen? 6. Konsultative Volksbefragungen verfas­12 sungsrechtlich ausschließen? 7. Zur Wahl der Ministerpräsidentin oder 13 des Ministerpräsidenten III. SCHLUSSFOLGERUNGEN 14 Redaktionsschluss: 30. August 2024