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Unternehmen und Menschenrechte : gesetzliche Verpflichtungen zur Sorgfalt im weltweiten Vergleich
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FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG UNTERNEHMEN UND MENSCHENRECHTE 2. Es folgt eine angemessene Ursprungslandermittlung ( Reasonable Country of Origin Inquiry, RCOI). Die RCOI muss in redlicher Weise(good faith) durchgeführt wer­den und so gestaltet sein, dass Konfliktmineralien aus der Konfliktregion und aus wiederverwerteten Materia­lien erkannt werden können. Welche konkreten Mittel das Unternehmen dabei anzuwenden hat, lässt die SEC bewusst offen; dies hänge von den Umständen des Ein­zelfalls ab. 26 Wenn demnach davon auszugehen ist, dass die Mineralien aus recyceltem Material stammen oder jedenfalls nicht aus der Konfliktregion, so hat das Unternehmen der SEC auf einem Formular lediglich die Produkte und den Ursprung der Konfliktmineralien zu benennen sowie sein RCOI-Verfahren zu beschreiben. 3. Finden sich hingegen Gründe für die Annahme, dass das Konfliktmineral nicht aus einem Wiederverwer­tungsprozess stammt, sondern in der Konfliktregion ab­gebaut worden ist, hat das Unternehmen die Prüfung in einem weiteren Schritt zu vertiefen. Es hat zu prüfen, ob durch den Erwerb der Konfliktmineralien bewaffne­te Gruppen in der Konfliktregion finanziert worden sind. 27 Dabei muss es ein national oder international an­erkanntes Rahmenwerk für Sorgfalt(Due Diligence) beim Umgang mit Konfliktmineralien auswählen und anwenden. Über sein Sorgfaltsverfahren und die ermit­telten Ursprungsländer sowie Minen und Schmelzen hat es einen Konfliktmineralienbericht anzufertigen, der dem Formular(siehe Schritt 2) beizufügen ist. Kann ein Unternehmen nicht ausschließen, dass ein Produkt frei von Konfliktmineralien aus der Konfliktregion ist, hat es die Produkte in dem Formular zu benennen. 28 Mit ihrem Verweis auf national und international anerkann­te Konfliktmineralien-Rahmenwerke bei der vertieften Sorg­faltsprüfung will die SEC zu einer qualitativ besseren Sorg­falt beitragen, eine Vergleichbarkeit der Berichte sicherstel­len, Auditor_innen die Arbeit erleichtern und die Kosten auf Unternehmensseite reduzieren. 29 Die SEC ist durch den Dodd-Frank Act ermächtigt, Verfahren der Sorgfalt für un­zureichend zu erklären, und wertet die entsprechenden Konfliktmineralienberichte als mangelhaft. 30 Unternehmen müssen die der SEC zu übersendenden For­mulare und Berichte auch auf ihrer Website veröffentli­chen. 31 Zunächst hatte die SEC in ihrer Ausführungsbestimmung(fi­nal rule) von 2012 die Unternehmen sogar verpflichtet, in ih­ren Konfliktmineralienberichten(Schritt 3) das Ergebnis der vertieften Sorgfaltsprüfung ausdrücklich anzugeben, näm­26 SEC 2012: 24. 27 Sarfaty 2015: 422. 28 SEC 2012: 29. 29 SEC 2012: 27 f. 30 Sec. 13(p)(1)(C) Securities Exchange Act, eingefügt durch Sec. 1502(b) Dodd-Frank Act. 31 Dodd-Frank Act(2010) sec. 1502(E); Sarfaty 2015: 438. lich ob durch die Herstellung des jeweiligen Produkts keine gewaltsamen Gruppen finanziert werden(»DRC conflict free«) oder dies womöglich doch der Fall ist(»not found to be DRC conflict free«). Anschließend sollte das Unternehmen von einem Prüfungsunternehmen bestätigen lassen, dass der Sorgfaltsprozess im Wesentlichen den Anforderungen des ausgewählten Rahmenwerks entsprechend gestaltet worden ist und dass der Konfliktmineralienbericht die tatsächliche Ausübung der Maßnahmen wahrheitsgemäß wiedergibt. 32 Als Prüfungsunternehmen konnte jedes unabhängige Unter­nehmen beauftragt werden, das sich verpflichtet, die offizi­ellen Qualitätsanforderungen des Bundesrechnungshofs der USA an Prüfberichte einzuhalten. 33 Übergangsweise, wäh­rend der ersten zwei bzw. vier Jahre, wollte die SEC es dul­den, dass Unternehmen Produkte als nicht-klassifizierbar be­werten(»DRC conflict undeterminable«). 34 Am 14.4.2014 erklärte jedoch ein Bundesberufungsgericht auf Antrag eines Handelsverbandes die Anforderung der Klassifizierung der Produkte für verfassungswidrig. 35 Wegen des Ersten Zusatzes zur Verfassung der USA(Redefreiheit) könnten Unternehmen nicht gezwungen werden, ihre eige­nen Produkte derart zu klassifizieren. An der ausdrücklichen Klassifizierung und Auditierungspflicht hält die SEC seitdem nicht mehr fest. 36 Am 7.4.2017 kündigte die SEC an, vorläu­fig keine Sanktionen zu verhängen, wenn ein Unternehmen Maßnahmen unter Schritt 3 nicht umsetzt. 37 DURCHSETZUNGSMECHANISMUS Macht ein Unternehmen nicht die erforderlichen Angaben, kann die US-Börsenaufsicht SEC dieselben Sanktionen ver­hängen wie bei Verstößen gegen finanzielle Berichtspflich­ten. 38 Ferner können Anteilseigner das Unternehmen auf Schadensersatz verklagen, insbesondere wenn der Wert ih­rer Aktien abnimmt, nachdem Falschangaben in einem Be­richt bekannt werden. 39 Unternehmen drohen in Fällen un­zureichender Berichte darüber hinaus Reputationsschäden. Zudem haben Kalifornien und Maryland ihr Vergaberecht mit der Berichtspflicht des Dodd-Frank Acts kombiniert. Un­ternehmen sind dort so lange von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen, wie sie die Berichtspflichten nicht erfüllen. 40 32 Sec. 13(p)(1)(A)(i) Securities Exchange Act. 33 SEC 2012: 28 f, mit Verweis auf die Government Auditing Standards (»the Yellow Book«) des US Government Accountability Office; Sar­faty 2015: 439. 34 Die Übergangszeit betrug zwei Jahre, für kleinere Unternehmen vier Jahre; SEC 2012: 29 f. 35 National Association of Manufacturers, et al. v. SEC, et al., No. 13­5252(D.C. Cir. April 14, 2014); s. hierzu Sarfaty 2015: 441; Woody 2012: 1334 m. w. N. 36 SEC: 2014. 37 SEC: 2017. 38 Woody 2012: 1338 m. w. N. 39 Sec. 18 Securities Exchange Act; vgl. S. 15. U.S.C§ 78m(p)(1)(A)(i)-(ii) sowie rule 10b-5; s. dazu vertieft Woody 2012: 1337 ff. 40 S.B. 861, 2011-12 Reg. Sess.(Cal. 2011); H.B. 425(Md. 2012); zitiert nach Sarfaty 2015: 439. 14