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Die EU-Osterweiterung als Herausforderung : zur institutionellen Reformbedürftigkeit und grundlegenden Rolle der Europäischen Union ; eine Veranstaltung der Friedrich-Ebert-Stiftung am 06. November 2000 in Berlin
Entstehung
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55 Übersicht: Europa nach Nizza Beschlüsse zur Reform der Europäischen Union Stimmenwägung im Rat und die Berücksichtigung des demographischen Faktors Diegroßen EU-Staaten Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Italien behalten ihr relatives Gewicht mit je 29 Stimmen. Dasmittelgroße Spanien erhält 27, ebenso wie das künftige Mitgliedsland Polen. Diekleinen Niederlande bekommen mit 13 eine Stimme mehr als Belgien(12). Das Quorum für einequalifizierte Mehrheit liegt bei 74,6% der Stimmen und einem repräsentierten Bevölkerungsanteil von 62%. Bei einer Reihe von Entscheidungen ist jedoch nach wie vor die Zustimmung von zwei Drittel der Staaten notwendig. Größe und Zusammensetzung der Kommission Diegroßen Länder verzichten von 2005 an auf ihren zweiten Kommissar. Jedes neue Mit­glied bekommt einen Kommissarsposten zugesprochen. Wächst die Union auf über 27 Mit­gliedsstaaten, wird über eine Verkleinerung entschieden. Dem Kommissionspräsidenten wird eine Richtlinien- und Organisationskompetenz zugestanden und seine Position damit ge­stärkt. Mehrheitsentscheidungen und Vetorecht Für 35 der 73 EU Artikel wird in Zukunft die Möglichkeit eines nationalen Vetorechts entfallen. In zentralen Bereichen allerdings bleibt es erhalten(Asyl, Steuern, Strukturfonds, Handelspo­litik). Verstärkte Zusammenarbeit durch Flexibilität Das Prinzip der Flexibilität soll Staatengruppen innerhalb der EU die Möglichkeit geben, in bestimmten Politikfeldern ihre Zusammenarbeit zu intensivieren. Hierbei müssen mindestens 8 Staaten eine solche Zusammenarbeit anstreben und weiteren Staaten die Möglichkeit zur Mitwirkung offen halten. Eine solche Zusammenarbeit kann künftig nicht durch ein Veto(ei­nes nicht beteiligten Landes) verhindert werden. Left-overs und Charta der Grundrechte Alle nicht geklärten Themen wie zum Beispiel die Kompetenzabgrenzung zwischen der EU und ihren Mitgliedländern, die Vereinfachung der EU-Verträge, die Stellung der nationalen Parlamente sowie der juristische Status der Grundrechte-Charta sollen bis zum Jahr 2004 auf einer weiteren Regierungskonferenz erörtert werden. Die Charta der Grundrechte soll in Zukunft das eigentliche Kernstück einer europäischen Ver­fassung bilden, in der allgemein anerkannte Rechte wie die der Achtung der Menschenwürde, der Freiheit, der Gleichheit und Brüderlichkeit für die EU-Ebene kodifiziert werden sollen.