Sammelwerk 
Wo stehen wir im Erweiterungsprozess? : Das Kapitel Landwirtschaft ; eine Veranstaltung der Erich-Brost-Stiftung in der Friedrich-Ebert-Stiftung am 29. April 2002, Berlin
Entstehung
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1.3.2 Verhandlungen über Quoten, Garantieflächen und Prämienrechte und Preisausgleichszahlungen Die Europäische Kommission hat am 30. Januar 2002 ein Diskussionspapier mit ihren Vorstellungen zur Festsetzung der Quoten und zu der Frage der Di­rektzahlungen vorgelegt. Bei den anschließenden Diskussionen auf Ratsebe­ne stießen die Kommissionsvorschläge- insbesondere die stufenweise Einfüh­rung der landwirtschaftlichen Direktzahlungen- bei der Mehrzahl der EU­Mitgliedstaaten im Grundsatz auf Zustimmung. Andere Mitgliedstaaten- dar­unter Deutschland- bemängelten Abweichungen von dem durch die Agenda 2000 gesetzten Finanzrahmen sowohl inhaltlich(Direktzahlungen) als auch der Höhe nach. Am 16. April hat die Kommission für die Beitrittsländer, deren Beitritt zum 1. Januar 2004 angestrebt wird, Entwürfe für EU-Verhandlungspositionen zur Festsetzung der Quoten und zu der Frage der Direktzahlungen vorgelegt. Die­se Vorschläge folgen inhaltlich dem bereits im Januar vorgelegten Diskussi­onspapier. Entsprechend dem Fahrplan für die Erweiterungsverhandlungen soll sich die EU nun bis Ende Juni nach dem Einstimmigkeitsprinzip auf gemeinsame Ver­handlungspositionen in diesen zentralen Fragestellungen des Agrarkapitels einigen. 1.3.3 Haltung der Bundesregierung zur Frage der landwirtschaftlichen Direktzahlungen Deutschland trägt zu fast einem Viertel zum EU-Haushalt bei und wird damit die mit einer EU-Erweiterung verbundenen finanziellen Lasten in einem nicht unerheblichem Ausmaß mittragen. Vor dem Hintergrund seiner aktuellen Haushaltsprobleme(EURO-Stabilitätskriterien) und im Hinblick auf eine lang­fristige Finanzierbarkeit der GAP betreffen die Kommissionsvorschläge vitale deutsche Finanzinteressen. Der Europäische Rat in Berlin hat bei der Verab­schiedung der Agenda 2000 in seiner finanziellen Vorausschau für den Zeit­raum bis 2006 keine Haushaltsmittel für Direktzahlungen an die Beitrittsländer vorgesehen. Direktzahlungen sind Kompensationen für die Senkung der Stützpreise in der EU-15. Diese Begründung können die Beitrittsländer nicht für sich geltend ma­chen. Denn die Preise in den Beitrittsländern werden in wichtigen Bereichen (Rindfleisch, Milch und Zucker) steigen. Die Bundesregierung hält die Gewäh­25