tritt bei der Rechtsangleichung und der Schaffung der erforderlichen Verwaltungsstrukturen und-verfahren zügig vorankommen. Die Frage der Direktzahlungen wird letztendlich auf politischer Ebene entschieden werden müssen. Dabei wird die längerfristige Finanzierbarkeit der GAP in einer erweiterten Union eine entscheidende Rolle spielen. Die heiße Phase der Beitrittsverhandlungen fällt mit der Eröffnung der Diskussionen um eine Reform der GAP im Rahmen der Halbzeit-Bewertung zusammen. Die Bundesregierung strebt dabei eine grundlegende Neuausrichtung der GAP an, die u.a. auch deren langfristige Finanzierbarkeit gewährleisten muss. Eine frühzeitige Einigung auf Eckpunkte einer Agrarreform, die zu einer finanziellen Entlastung bei den Agrarausgaben beiträgt, könnte bei den Verhandlungen mit den Beitrittsländern im zweiten Halbjahr 2002 Spielraum eröffnen. Die Bundesregierung beabsichtigt keine Verknüpfung der Erweiterungsverhandlungen mit der Agrarreform, sieht aber schon einen politischen Zusammenhang zwischen diesen Punkten. 1.3.4 Haltung der Bundesregierung zur Festsetzung von Quoten, Garantieflächen und Prämienrechte Die Bundesregierung begrüßt die Vorschläge der Kommission für die Festsetzung der Quoten und anderen angebotssteuernden Instrumenten(Garantieflächen, Prämienrechte). Die Kommission hat sich bei deren Festsetzung an den folgenden von der EU in ihren bisherigen Verhandlungspositionen verabschiedeten Grundsätzen orientiert: Danach sollten die Quoten, Garantieflächen und Prämienrechte grundsätzlich auf der Grundlage historischer Produktionszahlen in einer zeitnahen Referenzperiode(1995-1999) festgelegt werden. Ferner sollte das Entstehen zusätzlicher Marktüberschüsse vermieden sowie insbesondere- bei Milch und Zucker- etwaige WTO-Beschränkungen bei den subventionierten Exporten berücksichtigt werden. Die Kommission hat einen objektiven Ansatz gewählt und dabei, soweit möglich, dieselben Kriterien angewandt, die bei der Festsetzung der Quoten für die EU-Mitgliedstaaten bzw. bei vorherigen Erweiterungen galten. Außerdem hat sie dabei auch außergewöhnliche Situationen in einzelnen Beitrittsländern, z.B. aufgrund klimatischer Besonderheiten berücksichtigt. Der von der EU gewählte Ansatz bei der Quotenfestsetzung stellt keine Benachteiligung der Beitrittsländer dar. Die Beitrittsländer bringen insgesamt bei wichtigen Agrarprodukten, bei denen die EU selbst zu viel erzeugt, Überschüsse mit(z.B. Milch, Zucker und Getreide). Überschüsse können im Rahmen des WTO-Abkommen nur innerhalb bestimmter Grenzen mit Subventionen auf dem Weltmarkt abgesetzt werden. Daher muss die EU bei der Festsetzung der Quoten und Prä27
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Wo stehen wir im Erweiterungsprozess? : Das Kapitel Landwirtschaft ; eine Veranstaltung der Erich-Brost-Stiftung in der Friedrich-Ebert-Stiftung am 29. April 2002, Berlin
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