Sammelwerk 
Wo stehen wir im Erweiterungsprozess? : Das Kapitel Landwirtschaft ; eine Veranstaltung der Erich-Brost-Stiftung in der Friedrich-Ebert-Stiftung am 29. April 2002, Berlin
Entstehung
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Dr. Jörg Wendisch Ministerialdirigent, Leiter der Unterabt. Fischereipolitik, Außenwirtschaftspoli­tik, Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, Abt. Allgemeine EU-Agrarpolitik, Bonn/Berlin 4.5 Die Beitrittsvorbereitungen aus deutscher Sicht Die entscheidende Frage ist nicht, wie lange und in welcher Höhe Förderun­gen gewährt werden. Diese Fragen können gegen Ende des Jahres klarer formuliert werden als es jetzt der Fall ist. Entscheidender für das Überleben der Landwirte und die Entwicklung der Nahrungsmittelindustrie in den Beitritts­ländern sind folgende Fragestellungen: ­Wie wurde die Zeit in den Beitrittsländern bisher genutzt, und wie haben sie sich auf den Beitritt vorbereitet? ­Wie schätzt die EU die Fähigkeit der Beitrittsländern ein, sich bis 2004 auf einem einheitlichen Markt zu bewegen? Denn das heißt: einheitlicher Wett­bewerb, einheitliche Preise und Kosten. Diese Fragen sollen anhand der folgenden vier Punkte besprochen werden: 4.5.1 Wie sieht es mit der Verwaltung in den Beitrittsländern aus? Im unserem Ministerium liegt eine breite Erfahrung zu den Twinning-Projekten 3 vor. Wir haben uns hier besonders zu Beginn relativ intensiv engagiert. Die Erfahrungen sehen zusammengefasst folgendermaßen aus: Das Hauptprob­lem hinsichtlich der Verwaltung in den Beitrittsländern liegt im mangelnden Umfang an und dem richtigen Einsatz an geeignetem Personal. Dazu gibt es eine Reihe von Problemfeldern, die weitgehend erkannt sind. Die richtigen Leute müssen zum richtigen Zeitpunkt vorhanden sein, ihnen müssen ange­messene Gehälter und sichere Zukunftsaussichten entsprechend ihren Fähig­keiten in Aussicht gestellt werden. Dies ist in keinem der Länder der Fall, wird sich aber voraussichtlich verbessern, je näher der Beitrittstermin rückt. 3 DieTwinning-Projekte sind Patenschaften, bei denen die Behörden der Mitgliedsländer entspre­chende Behörden in den Beitrittsländern im Zuge der Anpassungen an den acquis communautaire unterstützen. 64