2 wenn Unternehmen sich nicht rechtzeitig oder nicht ausreichend im Vorfeld der Erweiterung auf diese Situation eingestellt hätten. Aus deutscher Perspektive waren die politischen Übergangsmaßnahmen ausreichend und angemessen. Eine über das 2+3+2-Modell hinausgehende generelle Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit wäre eine Zumutung für die Beitrittskandidaten gewesen. Auch sei die Liste der Einschränkungen angemessen. Sie umfasse zum einen eine beachtliche Anzahl an Gewerken, entspreche zum zweiten den Vorschlägen der Sozialpartner und enthalte zum dritten alle zum Zeitpunkt der Erstellung der Liste als sensibel eingestufte Branchen. Bekämpfung des Missbrauchs Im Brennpunkt der im letzten Jahr begonnenen Debatte über die Situation von Fleischindustrie und Handwerk stehe nicht die Dienstleistungsfreiheit, sondern die Bekämpfung des Missbrauchs der Dienstleistungsfreiheit. Man gehe auf verschiedenen Wegen dagegen vor. So z.B. durch koordiniertes Vorgehen der Berufsgenossenschaften, des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks und der Bundesländer durch die Gründung der Task Force Dienstleistungsmissbrauch, durch eine Ausweitung des Entsendegesetzes, einen verbesserten Datenaustausch und Datenerhebung zur Aufdeckung sozialversicherungsrechtlicher Verstöße und Scheinselbständigkeit sowie durch eine Erhöhung der Prüfdichte und Häufigkeit. Polnische Sicht der Dienstleistungsfreiheit und der eingeschränkten Arbeitnehmerfreizügigkeit Aus polnischer Perspektive haben sich die vor dem 1. Mai 2004 befürchteten negativen Szenarien nicht erfüllt. Die Situation auf den Arbeits- und Dienstleistungsmärkten in Polen und Deutschland wird als Beweis angeführt. Es wird auf das ausgebliebene Phänomen des Sozialtourismus und die geringe Höhe der Arbeitnehmermigration hingewiesen. In Deutschland arbeiteten sogar weniger polnische Arbeitskräfte als deutsche in Polen, ausgenommen die Saisonarbeiter. Viele qualifizierte polnische Arbeitskräfte ziehe es in die Länder, die sich für eine volle Öffnung der Arbeitsmärkte entschieden hätten. Dieser sogenannte„Brain Drain“ schade jedoch der polnischen Wirtschaft. Auch habe die Dienstleistungsfreiheit die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in den alten Mitgliedstaaten nicht negativ beeinflusst. So gebe es mehr deutsche Niederlassungen in der EU-10 als Unternehmen aus der EU-10, die sich in Deutschland niederließen. Im Hinblick auf die Erweiterung und den damit entstehenden größeren Absatzmarkt hätten deutsche
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Polen und Deutschland gemeinsam in der EU : auf dem Wege zur vollen Dienstleistungs- und Arbeitnehmerfreizügigkeit in Europa? ; Eine gemeinsame Veranstaltung der Friedrich-Ebert-Stiftung und der Wirtschafts- und Handelsabteilung des Generalkonsulats der Republik Polen in Köln am 20. Juni 2005 in Köln
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