6 Erfahrungen der Arbeitsverwaltung und polnischer und deutscher Unternehmen mit der Dienstleistungsfreizügigkeit Die Entwicklungen auf dem Dienstleistungsmarkt verfolgt die deutsche Arbeitsverwaltung unter anderem in den vielen Anfragen von polnischen und deutschen Unternehmen, Einzelselbstständigen und Interessenten für Dienstleistungen, die sich auf den Baubereich konzentrieren. Die Hauptaufgabe der Arbeitsverwaltung besteht darin, die legalen Grenzen in Bezug auf die Beschäftigung polnischer Arbeitnehmer in Deutschland, die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit aufzuzeigen. Hierbei spiele der Unterschied zwischen Tätigkeiten, die eine Arbeitserlaubnis erforderten, und Tätigkeiten, die keiner Arbeitserlaubnis bedürften, weil man nicht als abhängig Beschäftigte tätig sei, die größte Rolle. In den Anfragen gebe es auch kreative, aber durchaus legale Konstruktionen, wie polnische Maler, die in ein altes Haus zögen, als Mieter Schönheitsreparaturen ausführten, nach wenigen Wochen auszögen und ein renoviertes Haus hinterließen. Polnische und deutsche Unternehmen haben sowohl positive als auch negative Erfahrungen mit der Praxis der neuen Dienstleistungsfreizügigkeit gemacht. Der Wettbewerb habe sich verschärft, weil auch Mitbewerber günstigere Arbeitskräfte einsetzten und es neue Konkurrenten gebe, meint ein deutscher Bauunternehmer. Wenn sich Unternehmen auf ihre Stärken und Erfahrungen besännen, könnten sie aber bestehen. Zu den Barrieren zählt ein polnischer Unternehmer die aufgrund der Übergangsfristen nach wie vor notwendigen Genehmigungen, Arbeitserlaubnisse, Gebühren, komplizierte Vorschriften sowie die intensiven Kontrollen. In dieser Hinsicht habe sich seit der EU-Osterweiterung nicht viel geändert. Ein deutscher Unternehmer beklagt, dass es nach wie vor lange dauere, eine Arbeitsgenehmigung für in Deutschland tätige polnische Arbeitnehmer zu erhalten, und damit die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen erschwert werde. Volle Dienstleistungs- und Arbeitnehmerfreizügigkeit in Europa? – Ausblick auf die EU-Dienstleistungsrichtlinie In der Diskussion um die neue Dienstleistungsrichtlinie verfechten die Befürworter, dass sie ein notwendiger Schritt zur Vollendung des einheitlichen Binnenmarktes sei. Das Herkunftslandprinzip als Kernidee werde bereits seit Jahrzehnten in Rechtsakten
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Polen und Deutschland gemeinsam in der EU : auf dem Wege zur vollen Dienstleistungs- und Arbeitnehmerfreizügigkeit in Europa? ; Eine gemeinsame Veranstaltung der Friedrich-Ebert-Stiftung und der Wirtschafts- und Handelsabteilung des Generalkonsulats der Republik Polen in Köln am 20. Juni 2005 in Köln
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