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Polen und Deutschland gemeinsam in der EU : auf dem Wege zur vollen Dienstleistungs- und Arbeitnehmerfreizügigkeit in Europa? ; Eine gemeinsame Veranstaltung der Friedrich-Ebert-Stiftung und der Wirtschafts- und Handelsabteilung des Generalkonsulats der Republik Polen in Köln am 20. Juni 2005 in Köln
Entstehung
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7 praktiziert. Die vorgeschlagenen Kontrollen in Form von Kooperationen zwischen den Verwaltungen böten einen Kompromiss zwischen Schutz vor Missbrauch auf der einen Seite und bürokratischer Entlastung von Unternehmen auf der anderen Seite. Ein Kompromiss zu den strittigen Fragen Herkunftslandsprinzip und Ausnahmen der Freiheit sei notwendig, dürfe aber nicht das Hauptziel, die Liberalisierung, marginalisieren. Liberalisierung sei der Motor für Wachstum und mehr Exporte, verbessere die Lage auf dem Arbeitsmarkt und erhöhe die Konkurrenzfähigkeit. Daher trage die Dienstleistungsrichtlinie zur Verwirklichung der Lissabon-Ziele bei. Auf der anderen Seite wird darauf hingewiesen, dass die Lissabon-Strategie nicht nur auf die wirtschaftliche Dynamik setze, sondern auch auf die Schaffung von Arbeitsplätzen und den sozialen Zusammenhalt abziele. Das Herkunftslandprinzip biete einerseits keine effektiven Kontrollmöglichkeiten zur Verhinderung von Missbrauch und würde daher den Unterbietungswettbewerb bei Arbeitsbedingungen und Löhnen vorantreiben. Andererseits breche es mit der Tradition, vor einer weiteren Marktintegration gemeinsame Normen zu setzen. Das berge die Gefahr, Sozialstandards abzubauen. Das in der Dienstleistungsrichtlinie festgeschriebene Herkunftslandprinzip solle daher nur dort angewendet werden, wo bereits eine Harmonisierung der Sozialstandards erreicht worden sei.