14 Brennpunkt der im letzten Jahr begonnenen Debatte über die Situation von Fleischindustrie und Handwerk vor dem Hintergrund der EU-Osterweiterung nicht die Dienstleistungsfreiheit, sondern die Bekämpfung des Missbrauchs der Dienstleistungsfreiheit mit allen Konsequenzen. Wie die Bundesregierung den Missbrauch bekämpft Die Bundesregierung bekämpfe den Missbrauch der grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung branchenübergreifend, um soziale und arbeitsmarktpolitische Verwerfungen zu vermeiden. Aus diesem Grund habe die Bundesregierung die Task Force„Dienstleistungsmissbrauch“ eingesetzt, die in Zusammenarbeit mit den Berufgenossenschaften, dem Zentralverband des Deutschen Handwerks und den Bundesländern gezielt gegen"schwarze Schafe" vorgehe. Es handelt sich dabei um koordinierte Maßnahmen der Kontrollbehörden der Sozialversicherung, des Arbeitsbereichs Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung auf Bundesebene, die dem Bundesministerium für Finanzen unterstehe, und der Schwarzarbeitsbekämpfungsbehörden der Länder. Letztere seien besonders wichtig, da insbesondere Maßnahmen nach der Handwerks- oder Gewerbeordnung, staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren sowie Auskünfte der Gewerbeämter oder Hygiene- und Arbeitsschutzkontrollen im Zuständigkeitsbereich der Länder lägen. Im Rahmen der Task Force„Dienstleistungsmissbrauch“ seien unter anderem folgende Maßnahmen eingeleitet worden: • Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz werde so ausgestaltet, dass es nicht länger auf einige Branchen, insbesondere Bau- und bauverwandte Branchen, beschränkt sei, sondern für alle Branchen geöffnet werde. Die Ausweitung gebe den Tarifparteien die Möglichkeit, für alle Beschäftigten der jeweiligen Branche tarifliche Mindestlöhne zu vereinbaren, welche auch auf Arbeitnehmerentsendungen erstreckt würden. Der Gesetzentwurf sei am 11. Mai 2005 vom Bundeskabinett gebilligt worden. Der Bundesrat wolle die Öffnung des Gesetzes zeitlich auf einige zusätzliche sensible Branchen beschränken. Das bedeute jedoch im Kern regelmäßige Gesetzesanpassungen je nach Branchenentwicklung und dementsprechend unnötigen Bürokratieaufbau anstelle eines Bürokratieabbaus. • Die Handwerks- und Gewerbeordnung werde angepasst, um einen verbesserten Datenaustausch zwischen den Handwerkskammern, den Gewerbeämtern und der Zollverwaltung(Finanzkontrolle Schwarzarbeit) zu
Druckschrift
Polen und Deutschland gemeinsam in der EU : auf dem Wege zur vollen Dienstleistungs- und Arbeitnehmerfreizügigkeit in Europa? ; Eine gemeinsame Veranstaltung der Friedrich-Ebert-Stiftung und der Wirtschafts- und Handelsabteilung des Generalkonsulats der Republik Polen in Köln am 20. Juni 2005 in Köln
Einzelbild herunterladen
verfügbare Breiten