32 Firmenunterlagen polnischer Firmen erhielten. Andererseits polnischen Behörden aber nicht die gleichen Einsichtsmöglichkeit auf deutscher Seite gewährt würden. Ferner sei unverständlich, dass Mitarbeiter der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Schusswaffen trügen, als ob ihnen gefährliche Mafiosi gegenüberständen. Die bewaffneten Kontrolleure verursachten, dass sich die Kontrollierten wie Verbrecher fühlten, die wie Diebe und Mörder behandelt werden müssten. Das sei die falsche Richtung. Der Leiter der Abteilung Finanzkontrolle Schwarzarbeit entgegnet, die angewendeten Prüfungs- und Ermittlungsstandards gegenüber inländischen und ausländischen Staatsangehörigen seien gleich. Die Bewaffnung der Zöllnerinnen und Zöllner trage ihrer Eigensicherung Rechnung und sei ebenso wie bei Polizei und Zollfahndungsdienst in der Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität Standard. Ein polnischer Diskutant hält das Vorhalten von Schusswaffen für eine Einschüchterung der Arbeitnehmer. Er weist auf„kultiviertere“ Methoden zur Kontrolle in Polen hin. Janusz Grzyb erklärt, dass Kontrollen von in Polen ansässigen ausländischen Unternehmen und Selbstständigen auf eine ausführliche Klärung abzielten, ohne das wirtschaftliche Handeln zum Erliegen zu bringen. 2.3. Unterwanderung der Beschränkungen der Dienstleistungs- und Arbeitnehmerfreizügigkeit? Ursula Polzer, Bereichsleiterin für europäische und internationale Politik in der Bundesverwaltung der Vereinigten Dienstleistungsgewerkschaft(ver.di) in Berlin, betont die Unterschiede zwischen legalen und illegalen grenzüberschreitenden Tätigkeiten im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit und der Arbeitnehmerfreizügigkeit. Ihr zufolge gibt es vier verschiedene Sachverhalte, die häufig verwechselt würden: • Illegale Praktiken: Schwarzarbeit, Scheinselbständigkeit • Umgehungstatbestände: Dienstleistungsfreiheit über Werkverträge, Leiharbeit, als Instrument, das Freizügigkeitsmoratorium zu unterlaufen • problematische Legalität: Möglichkeiten, die sich aus der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit und den Übergangsregelungen ergeben und häufig legal sind • geplante legale Gestaltung: Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit in der EU und ihre intendierte zukünftige Entwicklung durch die Dienstleistungsrichtlinie
Druckschrift
Polen und Deutschland gemeinsam in der EU : auf dem Wege zur vollen Dienstleistungs- und Arbeitnehmerfreizügigkeit in Europa? ; Eine gemeinsame Veranstaltung der Friedrich-Ebert-Stiftung und der Wirtschafts- und Handelsabteilung des Generalkonsulats der Republik Polen in Köln am 20. Juni 2005 in Köln
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