49 4. Volle Dienstleistungs- und Arbeitnehmerfreizügigkeit in Europa? – Ausblick auf die EU-Dienstleistungsrichtlinie In der Diskussion um die neue Dienstleistungsrichtlinie verfechten die Befürworter, dass sie zu einer Liberalisierung der Märkte beitrage und damit ein notwendiger Schritt zum gemeinsamen Binnenmarkt sei. Die Gegner führen ins Feld, dass sie dazu beitrage, soziale Standards abzubauen. Im Folgenden werden zunächst die Hintergründe und Grundzüge der Dienstleistungsrichtlinie erläutert, bevor im nächsten Schritt die beiden Positionen en detail gegenübergestellt werden. 4.1. Hintergründe und Inhalte der Dienstleistungsfreiheit Auch wenn sich die Probleme im Bereich der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit in verschärfter Form nach der Erweiterung stellten, gebe es Probleme in diesem Bereich schon sehr viel länger, erläutert Martin Frohn, Europäische Kommission GD Binnenmarkt und Dienstleistungen, Referat Dienstleistungen. Seit der Gründung der Europäischen Gemeinschaften im Jahr 1957 ständen die Bestimmungen über die Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit(Art. 59 DL, Art. 43 NL im EG Vertrag) unverändert im EG Vertrag. Im Falle seiner Verabschiedung würden sie auch in den neuen Verfassungsvertrag unverändert übernommen. Obwohl es seit langem Rechtsbestand der EU sei, würden Dienst- und Niederlassungsfreiheit zwischen den alten Mitgliedstaaten nicht reibungslos funktionieren. Die Europäische Kommission habe im Jahr 2002 eine umfangreiche Bestandsaufnahme zu diesem Thema vorgenommen. 9 Das Ergebnis sei verheerend gewesen, was jedoch nichts mit der Erweiterung zu tun habe, sondern auf dem Stand der EU-15 basiere. Vor dem Hintergrund dieser Bestandsaufnahme und nach Vorlage des Berichts im Jahr 2002 sei insbesondere vom Europäischen Parlament und vom Ministerrat die Forderung gekommen, einen Gesetzgebungsvorschlag zu erarbeiten. Dem folgend habe die Europäische Kommission nach mehrjähriger Arbeit einen Vorschlag für eine Richtlinie vorgelegt. Die vielen Diskussionen, die der Vorschlag zur Dienstleistungsrichtlinie hervorgerufen habe, speisten sich weniger aus seinem Inhalt, als vielmehr aus seiner Instrumentalisierung für andere politische Zwecke. Alles begann mit dem Wahlkampf 9 Der Bericht ist auf der Homepage der Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen abrufbar: http://europa.eu.int/eur-lex/de/com/rpt/2002/com2002_0441de01.pdf, 11.11.2005
Druckschrift
Polen und Deutschland gemeinsam in der EU : auf dem Wege zur vollen Dienstleistungs- und Arbeitnehmerfreizügigkeit in Europa? ; Eine gemeinsame Veranstaltung der Friedrich-Ebert-Stiftung und der Wirtschafts- und Handelsabteilung des Generalkonsulats der Republik Polen in Köln am 20. Juni 2005 in Köln
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