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Polen und Deutschland gemeinsam in der EU : auf dem Wege zur vollen Dienstleistungs- und Arbeitnehmerfreizügigkeit in Europa? ; Eine gemeinsame Veranstaltung der Friedrich-Ebert-Stiftung und der Wirtschafts- und Handelsabteilung des Generalkonsulats der Republik Polen in Köln am 20. Juni 2005 in Köln
Entstehung
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53 Entsenderichtlinie würden die festgelegten Mindestarbeitsbedingungen auch mit der Dienstleistungsrichtlinie weiterhin gelten, da der Vorschlag eine Ausnahme für alle in der Entsenderichtlinie erfassten Arbeitsbedingungen enthalte. Kontrollmodalitäten im Rahmen der Dienstleistungsrichtlinie Art. 24 der Dienstleistungsrichtlinie sehe neue Kontrollmodalitäten für entsandte Arbeitnehmer ins europäische Ausland vor. Bisher seien Unternehmen in einer Reihe von Mitgliedstaaten u.a. verpflichtet, alle Unterlagen, die man für den Nachweis, dass ein Mitarbeiter legal beschäftigt sei, brauche, vorab zu besorgen, übersetzen und beglaubigen zu lassen. Da seien 5 kg Papier pro Mitarbeiter durchaus nicht unrealistisch. Art. 24 der Dienstleistungsrichtlinie sehe eine für Unternehmen weniger belastende Methode vor: Eine Kooperation auf dem direkten Wege zwischen den Verwaltungen anstelle von aufwändigen Kontrollen. Die Dienstleistungsrichtlinie stehe nicht im Wege, dass Unterlagen vorgelegt werden müssen, wenn sie für eine Kontrolle notwendig würden. Sie verbiete Mitgliedstaaten nicht zu kontrollieren, dass Arbeitsbedingungen eingehalten werden, fordere aber die Abschaffung einer beschränkten Zahl unverhältnismäßiger Kontrollmechanismen. Es sei ein Vorschlag, der versuche, weder berechtigte Schutzbedürfnisse über Bord zu werfen, noch Unternehmen, die von den im EG-Vertrag gewährleisteten Grundfreiheiten Gebrauch machen wollten, über Gebühr zu belasten. Die Verwaltungskooperationen als Gegengewicht zur bürokratischen Entlastung der Unternehmen sei in anderen Bereichen bereits erfolgreich ausprobiert worden. Der Europaexperte aus dem Ministerium für Wirtschaft und Arbeit der Republik Polen Janusz Grzyb kritisiert die Qualität der bisherigen Zusammenarbeit zwischen den Verbindungsstellen. Die deutsche Zollverwaltung habe zu wenig Vertrauen zu ihren polnischen Pendants, um zweifelhafte Fälle gemeinsam zu klären. Stattdessen versuche man, mit autoritären Sanktionen zu arbeiten. Diese würden gegen Unternehmen verhängt, ohne die polnischen Verbindungsstellen darüber zu informieren. 4.2. Sonnen- und Schattenseiten der Freizügigkeitsregeln Dienstleistungsrichtlinie als Schritt zur Liberalisierung der Märkte Der Europaexperte aus dem Ministerium für Wirtschaft und Arbeit der Republik Polen unterstützt die Dienstleistungsrichtlinie. Ohne diesen wichtigen Schritt werde es nicht