mit der EU auszuhandeln. Zuvor hatten mehr als fünf Jahre lang Verhandlungen in anderen Konstellationen stattgefunden. Erst als kurz vor Ablauf der ursprünglich anvisierten Frist deutlich wurde, dass Kenia zum Erhalt eines begünstigten Zugangs zum EU-Markt ein eigenes separates Abkommen unterzeichnen könnte, schienen sich die EAC-Regierungen ernsthaft Gedanken über das Problem überlappender Mitgliedschaften in regionalen Gemeinschaften zu machen. Das dann eilig verhandelte EAC-EPA wird besonders von Nicht-Regierungsorganisationen als entsprechend unausgegoren und nachteilhaft für die EAC eingeschätzt. Trotz ehrgeiziger Pläne zur Schaffung einer politischen Föderation, die laut EAC-Vertrag vor allem auf den Grundsätzen guter Regierungsführung, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit fußen soll, scheinen die beteiligten Regierungen weitgehend das Prinzip der Nichteinmischung in innere Angelegenheiten der Nachbarstaaten zu verfolgen. Als Beispiele sind vor allem die o. a. Kampagne Präsident Musevenis zur Änderung der ugandischen Verfassung sowie der illegale Übergriff kenianischer Sicherheitskräfte auf Redaktions- und Senderäume der Medienorganisation„The Standard Group“ im Februar 2006 zu nennen. Diese beiden äußerst kritikwürdigen Ereignisse haben zu keinerlei wahrnehmbaren offiziellen Reaktionen der jeweiligen EACPartner geführt. Die Ernsthaftigkeit ihres Eintretens für die o. a. Grundsätze ist somit zu bezweifeln. Gleichzeitig wurden diese Entwicklungen von großen Teilen der ostafrikanischen Bevölkerung sehr wohl wahrgenommen und führten teilweise zu einer Zunahme der Skepsis gegenüber den Integrationsplänen. Anfang November 2007 überraschte der Ostafrikanische Gerichtshof mit einem Urteil, welches auf einer weitreichenden und politischen Interpretation des EAC-Vertrags beruhte. Der ugandische Generalstaatsanwalt und der EAC-Generalsekretär wurden für Vorkommnisse in Uganda im Jahr 2006 kritisiert, im Zuge derer angeklagte Oppositionelle, denen das Gericht eine Freilassung auf Kaution gewährt hatte, noch auf dem Gerichtsgelände von Sicherheitskräften erneut verhaftet und der Militärgerichtsbarkeit zugeführt wurden. Das Urteil des EAC-Gerichts erklärt in seiner Substanz die Verletzung rechtsstaatlicher Prinzipien in einem EAC-Mitgliedsstaat zur Gemeinschaftssache und verpflichtet den EAC-Generalsekretär, solche Vorgänge aufzugreifen. Die konkreten Implikationen dieses Richterspruchs sind derzeit noch nicht absehbar. In jedem Fall ist der Ostafrikanische Gerichtshof den beteiligten Exekutiven hinsichtlich des Eintretens für einen grundrechtsund wertorientierten Integrationsprozess derzeit weit voraus. In weiten Kreisen der ostafrikanischen Bevölkerung herrscht ein berechtigtes Misstrauen gegenüber den Hauptakteuren im regionalen Integrationsprozess, den nationalen Regierungen. Zum Teil wird die regionale Integration gerade deswegen unterstützt, weil man sich davon ein Korrektiv für staatlichen Missbrauch auf nationaler Ebene verspricht. Gleichzeitig überträgt sich das Misstrauen in die politischen Akteure aber auch auf die regionale Ebene. So hat z. B. die Wahl des Begriffs„Fast Tracking“ in Teilen der Bevölkerung zu Spekulationen darüber geführt, was denn durch diese Eile vertuscht werden soll. Der Ausdruck„bringing forward“ in Bezug auf die geplante vorgezogene politische Integration wäre unproblematischer gewesen Schlussfolgerungen Die zügige wirtschaftliche, politische und soziale Integration Ostafrikas ist ein wichtiges und realistisches Projekt. Erste Erfolge auf diesem Weg, wie z. B. die Implementierung der ostafrikanischen Zollunion, sind unverkennbar. Auch die Unterzeichnung eines EPAs mit der EU beinhaltet wichtige Chancen. Noch fehlt es allerdings an einer signifikanten Dynamik des regionalen Integrationsprozesses. Diese könnte durch eine engagierte und glaubhafte politische Führung, ergänzt durch einen breiteren gesellschaftlichen Dialog zur Ausgestaltung der Gemeinschaft, hergestellt werden. Eine effektivere Vertretung gesellschaftlicher Interessen, welche die Region betreffen, könnte wichtige Beiträge zur Gestaltung des Integrationspfades leisten und die Regierungen der Mitgliedsstaaten zu einem entsprechenden Handeln drängen. 5
Druckschrift
Regionale Integration in Ostafrika : die East African Community (EAC) vor entscheidenden Herausforderungen
Einzelbild herunterladen
verfügbare Breiten