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Die Gewinner des neuen Europa-Vertrages
Entstehung
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Internationale Politikanalyse 1 Als Ersatzlösung für die Europäische Verfassung soll am 1. Januar 2009 der Vertrag von Lissabon in Kraft treten. In den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union finden während des Jahres 2008 die Debatten über die Ratifizierung dieses neuen Europa-Vertrages statt. Mit dem neuen Europa-Vertrag kommt die euro­päische Einigung einen großen Schritt voran. Die Europäische Union wird demokratischer und hand­lungsfähiger. Wir erleben einen doppelten Fortschritt: zum einen vom Europa der Staaten hin zu einem Europa der Bürger und zum anderen von einer reinen Wirtschaftsunion zu einer politischen Union. Mit dem Lissabon-Vertrag ist das Ende der europäischen Eini­gungsgeschichte zwar noch nicht erreicht. Aber mit dem Grundlagenvertrag kann Europa die Herausfor­derungen des 21. Jahrhunderts besser bewältigen, von der Sicherung der Energieversorgung und dem Klimaschutz bis zur Verbesserung der inneren und äußeren Sicherheit in Europa. In manchen Debatten wird der Eindruck erweckt, dass durch den Vertrag von Lissabon ein Verlust ent­steht, sei es an nationaler Souveränität, an regionaler Identität oder sogar an demokratischer Beteiligung. Das Gegenteil ist richtig. Der neue Europa-Vertrag kennt viele Gewinner. Zum ersten Mal ist es gelungen, von der kommunalen bis zur europäischen Ebene ein ausgewogenes System der Regierungsführung zu ver­ankern. Neben den verschiedenen staatlichen Ebenen werden insbesondere die Bürgerinnen und Bürger wie auch die organisierte Bürgergesellschaft erheblich in ihren Rechten und Mitwirkungsmöglichkeiten ge­stärkt. Die Bürgerinnen und Bürger als Gewinner 1. Mit der Charta der Europäischen Bürgerrechte wird der weltweit umfassendste und modernste Katalog von Rechten und Freiheiten in dem neuen Europa-Vertrag verankert. Zum ersten Mal stehen in einem Grundrechtskatalog die sozialen und wirt­schaftlichen Rechte der Menschen gleichberechtigt neben den klassischen Freiheitsrechten. Diese Rechte können vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg eingeklagt werden. Über die einklagbaren Grundrechte hinaus enthält die Charta auch eine Vielzahl von»Staatszielen«, vom Schutz der Kinder bis zum Recht auf ein würde­volles Leben im Alter. Die Grundrechtecharta ist die »Seele« des neuen Europavertrages. In ihr sind die Werte und Ziele für die Bewahrung und die Modernisierung des Europäischen Sozialmodells niedergelegt 1 . 2. Mit dem Lissabon-Vertrag werden die Bürgerinnen und Bürger erstmals direkt auf die Politikgestaltung in Brüssel einwirken können. Durch das »Euro­päische Bürgerbegehren« (Art. 11) wird ein Ins­trument der direkten Demokratie in die Europa­politik eingeführt. Sobald mehr als eine Million europäische Bürger durch ihre Unterschrift ein po­litisches Anliegen unterstützen, muss die Europä­ische Kommission dieses in die politische Agenda aufnehmen. Das Europäische Bürgerbegehren wird sich als ein sehr dynamisches Bindeglied für die Menschen von Polen bis Portugal erweisen. Es wird vor allem ein Europa»von unten« ermöglichen. Die EU ist damit fortschrittlicher als so mancher Mit­gliedstaat, in dem es keinerlei Elemente der direk­ten Demokratie gibt. 3. Mit dem neuen Europa-Vertrag bekommen die Bürgerinnen und Bürger zum ersten Mal entschei­denden Einfluss auf die Wahl des»Regierungs­chefs« der EU, den Präsidenten der Europäischen Kommission, der Chef der europäischen Exekutive ist. Dieser wird in Zukunft vom Europäischen Par­lament gewählt. Dabei muss das Ergebnis der Europawahlen berücksichtigt werden. Die Wahlen zum Europäischen Parlament im Juni 2009 bekom­men damit eine neue Bedeutung. Die Bürgerinnen und Bürger entscheiden letztlich, in welche poli­tische Richtung sich die Europäische Union weiter­entwickeln soll. Wünschenswert und sogar notwendig ist jetzt, dass die europäischen Parteifamilien vor den Euro­pawahlen geeignete Spitzenkandidatinnen und Spitzenkandidaten für das Amt des Kommissions­präsidenten aufstellen. Die Bürgerinnen und Bür­ger können dadurch zum ersten Mal zwischen verschiedenen Personen und somit auch zwischen verschiedenen konkreten Programmen für die fünf­jährige Legislaturperiode wählen. Die Europäische Union wird damit bürgernäher und auch trans­parenter. 4. Mit dem Vertrag von Lissabon bekommt die Euro­päische Union neue Kompetenzen und Hand­lungsmöglichkeiten in der Energiepolitik, im Umweltschutz, in der inneren Sicherheit sowie in dem gemeinsamen Auftreten der EU nach außen. 1 Ein Wermutstropfen ist das»Opt Out« von Großbritannien und Polen aus der Grundrechtecharta. Zwar werden die Menschen in diesen beiden EU-Mitgliedsländern nicht schutzlos sein. Die Ausstiegsklauseln bringen jedoch eine große Unsicherheit im Inneren der EU und sie schwächen das geschlossene Auftreten der EU nach außen, z. B. im Grundrechtedialog mit Ländern wie China oder Russland. Jo Leinen ist Mitglied des Europäischen Parlaments und Vor­sitzender des Konstitu­tionellen Ausschusses.