zur Förderung der neu gegründeten Parteien im Rahmen der politischen Liberalisierung verwendet. Wie Du siehst, gibt es verschiedene Formen, in denen eine Demokratie realisiert werden kann. Es gibt kein allgemein gültiges Rezept für die Wahl zwischen den beiden Systemen. Jedes Land muss unter Berücksichtigung der kulturellen, politischen und sozialen Umstände vor Ort entscheiden, wie die Wahlen am besten durchgeführt werden können. 2.3 Rechtsstaat In einem Rechtsstaat gibt es Grundsätze und Verfahrensweisen, welche die Freiheit des Einzelnen sicherstellen und die Partizipation am politischen Leben gewährleisten. An erster Stelle steht hier das Recht auf freie Entfaltung der eigenen Persönlichkeit. Die Macht des Staates ist also umfassend an Gesetze gebunden. Damit steht der Rechtsstaat im direkten Gegensatz zum„Polizei- oder Willkürstaat“. In einem demokratischen Rechtsstaat sind vor dem Gesetz alle Bürger gleich, auch die Inhaber öffentlicher Ämter in Staat und Verwaltung. Die Behörden dürfen nur handeln, wenn ihnen von Gesetz oder Verfassung die Zuständigkeit verliehen wurde. Insofern ist ein Rechtsstaat auch immer ein Gesetz- und Verfassungsstaat. Auf diese Art macht er das staatliche Handeln für die Bürger berechenbar und gibt ihnen die Chance, sich darauf im Vornhinein einzustellen. In dieser staatlich geregelten Ordnung ist es den Bürgern außerdem möglich, ungezwungen am politischen Leben mitzuwirken. Die rechtsstaatlichen Verfahrensweisen stehen unter gewissen Grundprinzipien, die hier kurz erklärt werden sollen. In der Verfassung eines demokratischen Rechtsstaats ist die Unabhängigkeit der Justiz verankert. Dies bedeutet, dass die Rechtssprechung strikt von der Exekutive und der Legislative getrennt ist. Unter Exekutive ist- wie wir bereits oben erfahren haben- die durchführende Gewalt zu verstehen und unter Legislative die gesetzgebende Gewalt. Nur durch eine Trennung der drei Gewalten kann gewährleistet werden, dass die Richter unbeeinflusst und unabhängig von ihrer Arbeit nachgehen können. Sie dienen nur dem Recht und Gesetz und dürfen ihres Amtes nicht ohne ihre Zustimmung enthoben werden, solange sie selbst nicht gegen das Gesetz verstoßen. Weiterhin muss sichergestellt sein, dass die Justiz ein Rechtsprechungsmonopol besitzt. Denn was nützt es, wenn ein Angeklagter vom Richter freigesprochen und anschließend trotzdem von der Polizei festgenommen wird? In einem funktionierenden Rechtsstaat setzt jedes Eindringen der Polizei, des Militärs oder der Gendarmen in die Privatsphäre eines Bürgers die Ermächtigung eines Richters voraus. Ein weiteres Grundprinzip ist die Rechtssicherheit, welche jede Tätigkeit des Staates messbar und voraussehbar macht. Die Staatsbürger sind sowohl darüber informiert, was der Staat tun darf, als auch darüber, was ihnen selbst erlaubt und untersagt ist. Niemand darf ohne gesetzliche Grundlage bestraft werden und rückwirkende Gesetze sind generell nicht möglich. An das Prinzip der Rechtssicherheit gekoppelt ist die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung. Diese darf nur in dem Rahmen tätig werden, der ihr von der Parlamentsmehrheit eröffnet wurde. Jede Aktion von Seiten des Staates ist demnach auf ein Gesetz zurückführbar, welches wiederum demokratisch legitimiert ist. Diese Regelung ist verbunden mit der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Die Kontrolle durch die Justiz soll sicherstellen, dass sich die Verwaltung an das Gesetz hält. Jeder Bürger, der einen 9
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