Kapitel 1 Menschenrechte – ein Einstieg Dr. Michael Krennerich 5 1. Menschenrechte – Merkmale, Rechtsgrundlagen und„Generationen“ Merkmale von Menschenrechten Menschenrechte sind Rechte, die jedem Menschen eigen sind. Sie sind darauf ausgerichtet, die Würde jedes Menschen zu wahren, und weisen folgende grundlegende Merkmale auf: • Menschenrechte sind angeboren und unveräußerlich: Sie stehen jedem Mensch èì~„Menschsein“ zu. • Menschenrechte sind egalitär: Sie stehen allen Menschen gleichermaßen zu, ohne Ansehen„der Rasse, der Hautfarbe, des Geschlechts, der Sprache, der Religion, der politischen oder der sozialen Anschauung, der nationalen oder sozialen Herkunft, des Vermögens, der Geburt oder des sonstigen Status“. Ihrer Natur nach lassen Menschenrechte keinerlei Diskriminierung zu. • Menschenrechte sind unteilbar: Sie bilden einen Zusammenhang zwischen sich wechselseitig bedingenden Rechten, die in ihrer Gesamtheit die Würde des Menschen schützen. Bürgerliche, politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte bilden daher eine Einheit. • Menschenrechte sind universell: Ihrem Anspruch nach gelten Menschenrechte weltweit. Über Traditionen und kulturelle Eigenheiten hinweg beschreiben sie einen Grundbestand an Rechten, der für alle Menschen gelten soll. Menschenrechte sind komplexe Rechte, die zwischen Moral, Politik und Recht angesiedelt sind. Auf eine Kurzformel gebracht sind es moralisch begründete Ansprüche, die mittels politischer Entscheidungsprozesse in„positive“ Rechte geformt und umgesetzt werden. Die konkrete Ausgestaltung der menschenrechtlichen Ansprüche in Grundrechte und völkerrechtlich verbindliche Normen unterliegt dabei allerdings historischkulturellen Prägungen und ist ggf. Wandlungen unterworfen. Die rechtliche Verankerung von Menschenrechten Die Menschenrechte fanden bereits Eingang in die amerikanische Unabhängigkeitserklärung von 1776 und in die Verfassungen einiger nordamerikanischer Einzelstaaten, allen voran die Virginia Bill of Rights von 1776, sodann in die französische„Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte“ von 1789 und die amerikanische Bill of Rights von 5 Dem vorliegenden Text liegen – mit Ausnahme des letzten Kapitels – in weiten Teilen Textpassagen eines anderen Beitrags des Autors zugrunde:„Was Sie schon immer über Menschenrechte wissen wollten! Kurze Antworten zu häufig gestellten Fragen“, Nürnberger Menschenrechtszentrum, April 2005 10
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