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Handbuch der Menschenrechtsarbeit : Edition 2008/2009
Entstehung
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Kapitel 1 Menschenrechte ein Einstieg Dr. Michael Krennerich 5 1. Menschenrechte Merkmale, Rechtsgrundlagen undGenerationen Merkmale von Menschenrechten Menschenrechte sind Rechte, die jedem Menschen eigen sind. Sie sind darauf ausge­richtet, die Würde jedes Menschen zu wahren, und weisen folgende grundlegende Merkmale auf: Menschenrechte sind angeboren und unveräußerlich: Sie stehen jedem Mensch èì~Menschsein zu. Menschenrechte sind egalitär: Sie stehen allen Menschen gleichermaßen zu, oh­ne Ansehender Rasse, der Hautfarbe, des Geschlechts, der Sprache, der Religi­on, der politischen oder der sozialen Anschauung, der nationalen oder sozialen Herkunft, des Vermögens, der Geburt oder des sonstigen Status. Ihrer Natur nach lassen Menschenrechte keinerlei Diskriminierung zu. Menschenrechte sind unteilbar: Sie bilden einen Zusammenhang zwischen sich wechselseitig bedingenden Rechten, die in ihrer Gesamtheit die Würde des Men­schen schützen. Bürgerliche, politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte bilden daher eine Einheit. Menschenrechte sind universell: Ihrem Anspruch nach gelten Menschenrechte weltweit. Über Traditionen und kulturelle Eigenheiten hinweg beschreiben sie ei­nen Grundbestand an Rechten, der für alle Menschen gelten soll. Menschenrechte sind komplexe Rechte, die zwischen Moral, Politik und Recht ange­siedelt sind. Auf eine Kurzformel gebracht sind es moralisch begründete Ansprüche, die mittels politischer Entscheidungsprozesse inpositive Rechte geformt und umgesetzt werden. Die konkrete Ausgestaltung der menschenrechtlichen Ansprüche in Grundrech­te und völkerrechtlich verbindliche Normen unterliegt dabei allerdings historisch­kulturellen Prägungen und ist ggf. Wandlungen unterworfen. Die rechtliche Verankerung von Menschenrechten Die Menschenrechte fanden bereits Eingang in die amerikanische Unabhängigkeits­erklärung von 1776 und in die Verfassungen einiger nordamerikanischer Einzelstaaten, allen voran die Virginia Bill of Rights von 1776, sodann in die französischeErklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1789 und die amerikanische Bill of Rights von 5 Dem vorliegenden Text liegen mit Ausnahme des letzten Kapitels in weiten Teilen Textpassagen eines anderen Beitrags des Autors zugrunde:Was Sie schon immer über Menschenrechte wissen wollten! Kurze Antworten zu häufig gestellten Fragen, Nürnberger Menschenrechtszentrum, April 2005 10